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DE1781025U - Buch. - Google Patents

Buch.

Info

Publication number
DE1781025U
DE1781025U DE1958R0017381 DER0017381U DE1781025U DE 1781025 U DE1781025 U DE 1781025U DE 1958R0017381 DE1958R0017381 DE 1958R0017381 DE R0017381 U DER0017381 U DE R0017381U DE 1781025 U DE1781025 U DE 1781025U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
book
book block
closure
lower cut
block
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1958R0017381
Other languages
English (en)
Inventor
Rolf Rendelsmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1958R0017381 priority Critical patent/DE1781025U/de
Publication of DE1781025U publication Critical patent/DE1781025U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

  • "Buch" Im Versandbuchhandel wird es meist als ein Nachteil empfunden, daß man dem Besteller und Bezieher eines Buchs in der Regel kein Rückgaberecht einräumen kann, da ansonsten der betreffende Leser die Möglichkeit hätte, das Buch kurzfristig zu lesen und dann innerhalb der Rückgabefrist dem Verlag zurückzusenden, ohne das Buch bezahm len zu müssen. Rückgaberecht wird daher meist nur bei technischen oder sonstigen Fachbüchern sowie Enzyklopädien gegeben und dies gewöhnlich nur gegenüber Stammkunden.
  • Da aber andererseits der Leserkreis ein zu erwerbendes Buch in seinem Inhalt oder zumindest Charakter vor Abschluß des Kaufvertrags verständlicher Weise kennenzulernen wünscht, hat sich bisher der Umsatz im Versandbuchhandel unterhalb ziemlich niedriger Grenzen gehalten. Die Neuerung hat sich nun die Aufgabe gestellt, dem Besteller eines Buchs durch den Versandbuchhandel die Möglichkeit einzuräumen, einen l'eil des Inhalts des betreffenden Buchs, der zum Kennenlernen desselben genügt und über das übliche Maß der normalen Leseproben wesentlich hinausgeht, nach Empfang lesen und sich damit wenigstens den Charakter des Buchs aneignen und dessen ï, ert abschätzen zu können und damit-zu prüfen, ob seine Erwartungen, die er an das Buch gestellt hat, erfüllt zu werden scheinen, und in verneinendem Falle das Recht zur Rückgabe des Buches zu haben.
  • Dieser Aufgabe genügt die Erfindung dadurch, daß bei dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Buch ein wesentlicher, zweckmäßig rückwärtiger Teil seines Buchblocks für den Vertrieb im Versandbuchhandel mit einem das Lesen der in diesem Buchblockteil enthaltenen Seiten verhindernden, nur durch seine Zerstörung zu öffnenden Verschluß versehen ist. Der Empfänger eines solchen Buchs hat daher die Möglichkeit, die unverschlossenen, z. B. anfänglichen Seiten des Buchs lesen und dadurch das Wesen des Buchs kennenlernen und dasiit abschätzen zu können, ob dieses Buch für ihn geeignet erscheint oder nicht. Kann dies der Leser auf Grund der durch das Lesen der ersten Seiten gewonnenen Erkenntnis bejahen und ist er gewillt, auch den restlichen Inhalt des Buchs kennenzulernen, muß er den Verschluß öffnen und ihn zwangsweise dabei zerstören. Durch diese Maßnahme erlischt das Rückgaberecht. Glaubt dagegen der Bezieher des Buches, daß im Hinblick auf den unverschlossenen anfänglichen Teil der Buchblätter bzw. deren Inhalts dieses Buch für ihn und seine Bibliothek nicht geeignet erscheint, muß er von
    einem Öffnen und Zerstören des Verschlusses des rückwär-
    ,.
    tigen Teils absehen, um das Recht zur Rückgabe des Buchs zu
    behalten. Der Gebrauchswert eines solchen im Versandbuch-
    handel zu vertreibenden Buchs wird also durch die hier vorgeschlagenen Maßnahmen wesentlich erhöht.
  • Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Neuheit ist als Verschluß des betreffenden Buchblockteils ein denselben über dessen obere und untere Schnittflächen umlaufendes endloses Band ; zweckmäßig aus durchsichtiger Kunststoffolie, vorgesehen, dessen auf der oberen und unteren Schnittfläche aufliegende Bereiche von einer sie über den Rücken des Buchblocks bzw. dessen Kapitalbands verbindenden Schnur in Schleife durchzogen sind, deren beide Enden miteinander plombiert, versiegelt oder dgl. verschlossen sind. Nach Öffnen der Plombe muß die Schnur aus dem umlaufenden Band herausgezogen werden, so daß sowohl die Plombe als auch das Band zerstört werden.
  • Um dem Empfänger eines solchen Buchs auf jeden Fall die Möglichkeit zu nehmen, den rückwärtigen Buchblockteil mit einem von ihm selbst hergestellten Verschluß gleicher Art zu versehen, ist es zweckmäßig, wenn der Verschluß einen für den Verlag kennzeichnenden Aufdruck aufweist.
  • In der Zeichnung ist ein Buch gemäß der Neuerung in einer beispielsweisen Ausführungsform schaubildlich dargestellt.
  • Den rückwärtigen Buchblockteil 1 umläuft ein endloses Band 2, dessen auf der oberen und unteren Schnittfläehe 3, 4 aufliegende Bereiche von einer sie über den Rücken des Kapitalbandes 5 verbindenden Schnur 6 in @chleife durchzogen sind, deren beide Enden 7 miteinander durch eine Plombe 8 verschlossen sind.

Claims (3)

  1. Schutzansprüche 1) Buch, dadurch gekennzeichnet, daß ein wesentlicher, zweckmäßig rückwärtiger Teil seines Buchblocks für den Vertrieb im Versandbuch@andel mit einem das Lesen der in diesem Buchblockteil enthaltenen Seiten verhindernden, nur durch seine Zerstörung zu öffnenden Verschluß versehen ist.
  2. 2) Buch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Verschluß des betreffenden Buchblockteils ein denselben über dessen obere und untere Schnittflächen umlaufendes endloses Band, zweckmäßig aus durchsichtiger Kunststoffolie, vorgesehen ist, dessen auf der oberen und unteren Schnittfläche aufliegende Bereiche von einer sie über den Rücken des Buchblocks bzw. dessen Kapitalbands verbindenden Schnur in Schleife durchzogen sind, deren beide Enden miteinander plombiert, versiegelt oder dgl. verschlossen sind.
  3. 3) Buch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß einen für den Verlag kennzeichnenden Aufdruck aufweist.
DE1958R0017381 1958-11-21 1958-11-21 Buch. Expired DE1781025U (de)

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Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1781025U true DE1781025U (de) 1959-01-15

Family

ID=32861753

Family Applications (1)

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DE1958R0017381 Expired DE1781025U (de) 1958-11-21 1958-11-21 Buch.

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DE (1) DE1781025U (de)

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