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DE1767951U - Stapelstuhl. - Google Patents

Stapelstuhl.

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Publication number
DE1767951U
DE1767951U DEB32962U DEB0032962U DE1767951U DE 1767951 U DE1767951 U DE 1767951U DE B32962 U DEB32962 U DE B32962U DE B0032962 U DEB0032962 U DE B0032962U DE 1767951 U DE1767951 U DE 1767951U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
feet
chair according
seat plate
stacking
chair
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEB32962U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bredt & Co A
Original Assignee
Bredt & Co A
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bredt & Co A filed Critical Bredt & Co A
Priority to DEB32962U priority Critical patent/DE1767951U/de
Publication of DE1767951U publication Critical patent/DE1767951U/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C3/00Chairs characterised by structural features; Chairs or stools with rotatable or vertically-adjustable seats
    • A47C3/04Stackable chairs; Nesting chairs

Landscapes

  • Chairs Characterized By Structure (AREA)

Description

  • Stapelstuhl.
  • Stapelstühle an sich sind in verschiedenartigen Ausführungen bekannt. Die Neuerung betrifft eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung eines im wesentlichen aus Holz bestehenden Stuhls, bei welchem mindestens die Hinterfüße zur Senkrechten geneigt angeordnet sind. Bei diesen Stühlen sind die Hinterfüße durch eine Hinterzarge, die Vorderfüße durch eine Vorderzarge und Vorder-und Hinterfuß jeweils durch eine Seitenzarge verbunden. Auf den Zargen ist eine Sitzplatte angeordnet, die auch bespannt oder gepolstert sein kann.
  • Der Stapelstuhl nach der Neuerung ist dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Hinterfüße in etwa symmetrischer Anordnung nach dem Kopfstück des Stuhls hin konvergierend gestellt sind, wobei der Abstand der Rußenden dieser Hinterfüße etwa so groß wie die größte Breite einer nach rückwärts schmaler ausgebildeten, etwa trapezförmigen Sitzplatte gewählt ist, während der Abstand der Hinterfüße in Sitzplattenhöhe gleich groß oder etwas größer als die kleinste Breite der Sitzplatte bemessen ist. Durch diese konver-
    gierende Anordnung der Hinterfüße des Stuhls werden beson-
    ders günstige Voraussetzungen für die Bildung formschöner
    a
    und bequemer/Stuhle geschaffen, die darüber hinaus äußerst
    stabil sind und eine große Standsicherheit besitzen. Wesent-
    lich ist bei dieser Stuhlform außerdem, daß die durch die
    Fußpunkte bestimmte größte Breite des Stuhls nicht oder kei-
    neswegs wesentlich über die größte Sitzbreite hinausragt. Die besondere Anordnung der Hinterfüße erlaubt die Verwendung einer Sitzplatte, die gerade im Bereich der vorderen Kante - abgesehen von den seitlichen Abrundungen-die größte Breite hat. Trapezförmige Sitzflächen sind an sich bei Stühlen bekannt. Im vorliegenden Fall handelt es sich aber um eine besonders zweckmäßige Ausbildung und Anordnung solcher Sitzplatten in Verbindung mit in einer zweckmäßigen Weise gestellten Füßen, damit-wie bereits erwähnt-ein formschöner, bequemer und stabiler Stuhl geschaffen wird, welcher sich in einer raumsparenden Weise stapeln läßt, wobei diese Stapel, insbesondere infolge Zusammenwirkens mehrerer Stapel, besonders standfest gehalten werden können. Wesentlich ist hierbei außerdem noch, daß die gestapelten Stühle keinen Verklemmungen oder Spreizungen unterworfen sind, welche das Auseinanderreißen von Stuhlfüßen und Zargen oder sogar das Zerbrechen von Einzelteilen des Stuhles zur Folge haben könnten.
  • Ein weiteres Merkmal der Neuerung besteht darin, daß die unter der Sitzplatte angeordneten, endseitig mit den Stuhlfüßen verbundenen Seitenzargen vorzugsweise etwa parallel zueinander verlaufend in einem etwa der kleinsten Breite der trapezförmigen Sitzplatte entsprechenden Abstand an geordnet sind. Dies trägt ebenfalls dazu bei, daß die Neigung der konvergierenden Hinterfüße in besonders zweckmäßigen Grenzen gehalten werden kann. Die Hinterfüße liegen dadurch besonders gut außenseitig der Seitenzargen in einem durch den schmaler werdenden Sitz bestimmten Raum, wodurch an sich schon der jeweils obere Stuhl auf dem unteren Stuhl festgelegt ist.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Neuerung werden die Hinterfüße bis zu dem als Rückenstütze dienenden Kopfstück hin unter etwa dem gleichen Winkel konvergierend angeordnet. Dabei sollen ferner die Seitenkanten des insbesondere gewölbten Kopfstückes unter dem gleichen Winkel wie die Hinterfüße nach aufwärts konvergierend abgeschrägt sein.
  • Durch diese Formgebung des oberhalb des Sitzes liegenden Teils des Stuhls wird eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, daß die voreinander stehenden Stapel zur gegenseitigen Sicherung herangezogen werden können. Dieses günstige Aneinanderreihen mehrerer Stapel wird dadurch erleichtert, daß auch die Vorderfüße des Stuhls nach der Seite hin etwa unter dem gleichen Winkel und im gleichen Seitenabstand wie'die Hinterfüße angeordnet sind. Unter Verwendung eines als Rückenstütze dienenden Kopfstückes, welches-von vorn gesehen-eine etwa trapezförmige, jedoch gewölbte Form besitzt, wobei die Trapezbreite etwa dem Seitenabstand der Vorderfüße des Stuhls angepaßt ist, wird erreicht, daß diese Kopfstücke zwischen den Vorderfüßen des hinteren Stapels Platz finden. In dieser Anordnung des Kopfstückes des Stuhls liegt der Vorteil, daß die Vorderkante der Sitzplatte eines beispielsweise um fünf Lagen höher gestapelten Stuhls auf einem Kopfstück eines Stuhls des vorderen Stapels abgestützt werden kann. Es ist weiterhin möglich, zwischen den Vorderfüßen eine Sprosse vorzusehen, die so angeordnet ist, daß sie in der vorgenannten Weise auf einem Kopfstück eines Stuhls eines vorgestellten Stapels abstützbar ist. An der Unterseite der sich jeweils stützenden Sprossen oder Zargen werden Gummipuffer oder Filzstreifen vorgesehen, um Lackbeschädigungen zu vermeiden. Diese besondere Art des Stapeln der Stühle ermöglicht die Bildung von Stuhlpyramiden, die aus mehreren Stapeln gebildet sind. Da sich die oberen Stühle des jeweils hinteren Stapels auf die Kopfstücke der Stühle des jeweils vorderen Stapels abstützen, ist es möglich, den hinteren Stapel doppelt so hoch wie den vorderen und einen dritten Stapel sogar dreimal so hoch wie den ersten zu errichten.
  • Weitere Merkmale, die für die besondere Form des Stapelstuhls nach der Neuerung wesentlich sind, werden nachstehend in Verbindung mit der Zeichnung behandelt.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Stapelstuhls veranschaulicht.
  • Fig. 1 zeigt einen Stuhl in Ansicht, Fig. 2 zeigt den Stuhl von der Rückseite her, Fig. 3 zeigt einen Stapel der vorgenannten Stühle, Fig. 4 ist ein Schnitt nach Linie IV-IV der Fig. 3, Fig. 5, 6 und 7 zeigen einen Teil eines Hinterfußes sowie die Enden einer Seitenzarge und einer Hinterzarge, die mit dem Hinterfuß verbunden werden sollen.
  • Der Stapelstuhl besitzt die beiden Hinterfüße 1, 2 und die beiden Vorderfüße 3,4. Die Hinterfüße sind etwa in mittlerer Höhe durch die Hinterzarge 5 verbunden, welche einen rechteckigen Querschnitt hat und eine verhältnismäßig große Höhe besitzt. Jeweils ein Vorder-und ein Hinterfuß sind durch eine Seitenzarge 6 verbunden. Die Seitenzargen 6 sind etwa parallel zueinander verlaufend angeordnet. In der aus Fig. 4 ersichtlichen Stellung sind die Seitenzargen nach der vorderen Stuhlseite hin um ein kleines Winkelmaß divergierend angeordnet. Die Vorderzarge 7 ist im Abstand von der Ansatzstelle der Vorderfüße 3,4 zwischen den Seitenzargen befestigt. Zwischen den Vorderfüßen 3,4 ist außerdem noch eine Sprosse 8 befestigt. Die Zargen bilden gewissermaßen einen Rahmen, wobei von den Seitenzargen und der Vorder zarge 7 die Sitzplatte 9 unterstützt ist. An den oberen Enden der Hinterfüße 1,2 ist ein als Rückenstütze ausgebildetes Kopfstück 10 befestigt.
  • Die Hinterfüße 1,2 sind nach dem Kopfstück 10 hin konvergierend angeordnet. Die Schrägstellung der Hinter-
    0
    füße zur Senkrechten beträgt jeweils etwa 7°. Dieser Winkel
    kann aber auch anders gewählt werden, wobei zweckmäßig die Schrägstellung im Bereich zwischen 5-13 eingehalten wird. Die Vorderfüße 3,4 sind in gleicher Weise nach oben hin konvergierend angeordnet, und zwar möglichst unter den gleichen Winkeln, wie die Hinterfüße, wobei auch der Abstand a zwischen den unteren Enden der Vorder-und der Hinterfüße etwa gleich groß bemessen wird. Die Hinterfüße sind außerdem in der in Fig. 3 ersichtlichen Weise mit dem unteren Ende nach rückwärts geneigt angeordnet. Der im Bereich des Kopfstückes 10 liegende Abschnitt beider Hinterfüße ist ebenfalls nach rückwärts abgebogen, so daß das Kopfstück 10 eine günstige Lage zum Rücken des Sitzenden erhält. Die Vorderfüße 3, 4 sind in entgegengesetzter Richtung wie die Hinterfüße, und zwar nach vorn hin, schräggestellt, so daß der größte Abstand zwischen Vorder-und Hinterfuß jeweils an den Fußenden vorgesehen ist. Diese Spreizstellung der Füße führt zur Verbesserung der Standsicherheit, andererseits aber auch zur Verbesserung des noch nachstehend behandelten Stapeln der Stühle.
  • Die Sitzplatte 9 hat eine. etwa trapezförmige Grundform, wobei die vordere Sitzkante 11 abwärts gewölbt ist, während die hintere Kante 12 des Sitzes bogenförmig verlaufend gestaltet ist. Die vorderen Ecken der Sitzplatte sind abgerundet. Die Schrägstellung der Seiten 13 der Sitzplatte beträgt zweckmäßig zwischen SO-200, wobei die Neigungen
    zwischen 10° und 15° bevorzugt Anwendung finden sollen. In
    der Zeichnung ist ein Winkel von etwa 15° gewählt. Die Win-
    kel z für die Neigung der Hinterfüße und die Winkel/f fßr
    die Schräge der Seiten 13 der Sitzplatte werden bevorzugt
    so gewählt, daß der Winkel ; 1 doppelt so groß oder etwas
    9der
    größer als/Winkel 0 ist. Bei dieser Abstimmung der Winkel
    und/) ist es möglich, den Abstand a zwischen den Rußenden
    der Hinterfüße und auch der Vorderfüße etwa gleich groß wie
    die größte Breite b der Sitzplatte zu bemessen. Die Sitz-
    platte 9 ist kürzer als die Sitztiefe bemessen, so daß zwischen der gebogenen hinteren Kante 12 und der Hinterzarge 5 ein Zwischenraum 14 verbleibt. Die innerhalb dieses Raumes 14 freiliegenden Abschnitte der Seitenzargen 6 sind mit hohlgewölbten Ausschnitten 15 versehen. Die Kopfplatte 10 ist gewölbt und besitzt-von der Vorderseite gesehen-eine etwa trapezförmige Gestalt. Die Seitenbegrenzungen 16 verlaufen etwa parallel zur Schräglage der Hinterfüße 1, 2. Die Größe der Trapezfläche des Kopfstückes 10, und zwar insbesondere in bezug auf die Breite, entspricht dem zwischen den Vorder-oder Hinterfüßen unter der Zarge 5 bzw. der Sprosse 8 begrenzten Raum. Die Breite des Kopfstückes ist mithin gerin-
    ger als die größte Breite der Sitzplatte 9.
    Bei der vorstehend behandelten Schrägstellung der
    gash rückwähts etwas"Ueeordfletgn
    Hinterfüße und der Form der/Sitzplatte ergibt sich, daß der
    Abstand der Hinterfüße in Sitzplattenhöhe gleich groß-oder
    etwas größer als die kleinste Breite der Sitzplatte bemessen
    ist. Diese Bemessung kann auch auf die Seitenzargen 6 bezogen werden, weil diese gleichfalls in einem etwa der kleinsten Breite der Sitzplatte entsprechenden Abstand angeordnet werden, so daß in diesem Höhenbereich der Seitenzargen 6 der Abstand der Hinterfüße im Regelfalle etwas größer als der Zargenabstand ausfällt.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 2 und 5 sind die Hinterfüße auf den Innenseiten unterhalb der Ansatzstelle der Hinterzargen 5 bis zum Fußende hin ausgekehlt. Diese Verringerung der Breite der Hinterfüße kann auch oberhalb des Stuhlsitzes vorgesehen werden, wie dies in Fig. 2 durch gestrichelte Linien angedeutet ist. Es besteht auch die Möglichkeit, die Vorderfüße in gleicher Weise unterhalb der Befestigungsstelle von Zarge und Fuß schmaler auszubilden.
  • Die Verringerung der Breite der unteren Abschnitte der Hinterfüße trägt zur Verbesserung der Stapelmöglichkeit dieser Stühle bei. Dieser Aufgabenstellung trägt auch die in den Fig. 5-7 dargestellte Verbindung von Hinterfuß mit Seiten-und Hinterzarge in besonderem Maße Rechnung, obwohl die Verbindung auch für sich allein besonders vorteilhaft ist. In der aus Fig. 6 ersichtlichen reise wird die Seitenzarge 6 mit einem langen xxxxx Zapfen 17 versehen, welcher einen rechteckigen Querschnitt besitzt. Dieser Zapfen 17 ist bis an die Außenseite der Zarge 6 herangerückt, d. h. einseitig angeordnet. In dem stärkeren Teil des Hinterfußes 1 bzw. 2 ist möglichst nahe der inneren Seite ein im Querschnitt rechteckiges Zapfenloch 18 vorgesehen. Der Querschnitt dieses Zapfenloches entspricht dem Querschnitt des Zapfens 17 der Zarge 6. Die neben dem Zapfenloch 18 verbleibende dünne Wand 19 entspricht dem Ausschnitt bzw. der Nut 20 in der Zarge 6. Der leistenartige Vorsprung 21 der Zarge 6 legt sich einerseits gegen die Innenseite des Hinterfußes und stützt sich stirnseitig gegen die Hinterzarge 5 ab. Diese Hinterzarge 5 besitzt stirnseitig die im Querschnitt runden Zapfen 22 bzw. Dübel. Der Versetzung dieser Zapfen 22 entsprechend sind in dem Hinterfuß Bohrungen 23 vorgesehen. Die beiden oberen Bohrungen 23 sind innerhalb des Bereiches des Zapfenloches 18 angeordnet, während die dritte Bohrung 23a unterhalb des Zapfenloches den Hinterfuß durchdringt. Nach dem Eintreiben des Zapfens 17 der Zarge 6 in das Zapfenloch 18 des Hinterfußes wird die Hinterzarge mit ihren Zapfen 22 in die Löcher 23 bzw. 23a eingetrieben. Es werden auf diese Weise die drei Teile in besonders zweckmäßiger und sicherer Weise gekuppelt. Außer der Verzapfung erfolgt noch eine Verleimung. Es ist noch darauf hinzuweisen, daß bei dieser in den Fig. 5-7 dargestellten Verbindung die Seitenzarge 6 besonders weit nach einwärts verlegt wird, während umgekehrt infolge der seitlichen Versetzung des Zapfenloches 18 der Stützenfuß selbst nach außen gerückt wird.
  • Die vorstehend in bezug auf einen Stuhl beschriebene Bauart trägt der Forderung Rechnung, daß die Stühle unter Inanspruchnahme eines verhältnismäßig kleinen Raums gestapelt werden können, wobei mehrere Stapel wiederum Pyramiden darstellen, in welchen sich die verschiedenen Stapel gegenseitig stützen. In Fig. 3 ist das Stapeln der Stühle veranschaulicht. Beim Aufeinanderstapeln rücken die oberen Stühle stets weiter nach vorn, so daß innerhalb eines solchen Stapels die Anzahl der übereinander zu stellenden Stühle begrenzt ist. Zunächst erkennt man aus Fig. 3 und 4, daß sich die Hinterfüße infolge ihrer Schrägstellung und der schrägen Ausbildung der Seiten der Sitzplatte in besonders günstiger Weise neben den Sitzplatten anordnen lassen, ohne daß ein Überschreiten der größten Breite b der Sitzplatte notwendig ist. Ein Abgleiten der Stühle nach vorn hin, ist ausgeschlossen. Dieses Abgleiten wird weiterhin dadurch verhindert, daß die Hinterzargen 5 infolge ihrer Höhe mit der Unterseite in den Zwischenraum 14 zwischen der Kante 12 der Sitzplatte und der Hinterzarge 5 eingreifen und sich dabei auf die ausgeschnittenen Enden der Seitenzargen auflegen.
  • An der Unterseite der Hinterzargen 5 werden Gummipuffer oder Filzstreifen 24 vorgesehen, und zwar so, daß diese Gummipuffer sich innerhalb der Ausschnitte 15 auf den Seitenzargen auflegen. Dieses Hintergreifen der Sitzplatte und das Abstützen der Hinterzarge auf den Seitenzargen des tiefer liegenden Stuhls ist in Fig.. 3 im vorderen Stapel veranschaulicht.
  • Die Vorderzargen 7 sind um ein solches Maß von der vorderen Stuhlkante zurückversetzt, daß sie sich auf der Sitzplatte des unteren Stuhls auflegen können. Auch in diesem Falle sind an der Unterseite der Zarge 7 Gummipuffer oder Filzstreifen 25 vorgesehen, damit eine Beschädigung der Lackierung der Sitzfläche nicht eintritt. Diese Abstützung unter Benutzung von Vorder-und Hinterzarge, von welchen nur die Vorderzarge auf einer Sitzplatte zur Anlage gebracht wird, bewirkt eine sichere Abstützung, ohne daß im Bereich der Sitze große Flächenteile der Zargen des oberen Stuhls auf der Oberseite der Sitzfläche des unteren Stuhls abgestützt werden müssen.
  • Die Stapelhöhe wird dadurch noch vergrößert, daß die zwischen den Vorderfüßen angeordnete Sprosse 8 in einem solchen Abstand von der Sitzplatte angeordnet ist, daß sie sich auf der oberen Kante des Kopfstückes eines Stuhls eines vorgestellten Stuhlstapels abstützen kann. Diese Abstützung ist in Fig. 3 veranschaulicht. Es ist in diesem Fall jeweils auf dem Stuhl des vorderen Stapels ein um sechs Lagen höherer Stuhl des hinteren Stapels abgestützt. Es ist aber auch möglich, die vordere Kante der verstärkten Sitzplatte auf der oberen Kante des Kopfstückes eines Stuhls der vorderen Stapelreihe abzustützen. In diesem Fall stützt sich bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel auf einem Stuhl des vorderen Stapels ein um fünf Lagen höherer Stuhl des hinteren Stapels ab. Diese pyramidenförmige Abstützung der gestapelten Stühle ist auch eine Folge der besonderen Form des Kopfstückes 10, welches sich zwischen die schräggestellten Vorderfüße eines Stuhls des hinteren Stapels einfügt. In diesem Falle können die Stapel besonders hoch gehalten werden ; vor allen Dingen können die hinteren Stapel gegenüber den vorderen wesentlich höher sein.
  • Diese Stapelstühle sind besonders für die Bestuhlung großer Säle bestimmt und für die Reihenbefestigung geeignet.
  • Die Sitzfläche des Stuhls kann auch von der dargestellten Trapezform abweichen. Dabei ist es möglich, die Seitenbegrenzungen 13 schwach gewölbt zu halten.
  • Es ist an sich bekannt, die Hinterfüße von Stühler nach rückwärts geneigt anzuordnen. Es ist ferner bekannt, die Vorderfüße von Stühlen nach der Vorderseite des Stuhles hin durch Vorverlegung der unteren Fußenden schrägzustellen. Es gehört auch zum Stand der Technik, das Kopfstück 10 nach dem oberen Ende hin rückwärts geneigt anzuordnen. Für diese Merkmale wird im vorliegenden Fall kein selbständiger Schutz beansprucht.

Claims (1)

  1. Schutzansprüche : 1. Stapelstuhl, bei welchem mindestens die Hinterfüße zur Senkrechten geneigt angeordnet sind, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die beiden Hinterfüße (1, 2) in etwa symmetrischer Anordnung nach dem Kopfstück (10) des Stuhles hin konvergierend gestellt sind, wobei der Abstand der Fußenden dieser Hinterfüße etwa so groß wie die größte Breite (b) einer nach rückwärts schmaler ausgebildeten, etwa trapezförmigen Sitzplatte (9) gewählt ist, während der Abstand der Hinterfüße in Sitzplattenhöhe gleich groß oder etwas größer als die kleinste Breite der Sitzplatte bemessen ist.
    2. Stapelstuhl nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die unter der Sitzplatte (9) angeordneten, endseitig mit den Stuhlfüßen verbundenen Seitenzargen (6) nahezu parallel zueinander verlaufend in einem etwa der kleinste Breite der Sitzplatte (9) entsprechenden Abstand angeordnet sind.
    3. Stapelstuhl nach Ansprüchen 1 und 2, d ad u r c h g e k e n n z e ich n e t, daß die Hinterfüße (1, 2) mindestens im unteren Teil zusätzlich zu der nach den Seiten gerichteten Schrägstellung auch noch nach rückwärts geneigt gestellt sind, derart, daß der größte Abstand zwischen Vorder-und Hinterfüßen an den Fußenden liegt.
    4. Stapelstuhl nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, d a d u r c h g e k e n n z e ic h n e t, daß die Hinterfüße (1,2) bis zu dem als Rückenstütze dienenden Kopfstück (10) hin unter etwa dem gleichen Winkel (btx) kon-
    vergierend angeordnet sind. 5. Stapelstuhl nach Anspruch 1 oder einem der fol-
    genden, d a d u r o h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Seitenkanten (16) des insbesondere gewölbten Kopfstückes (10) unter etwa dem gleichen Winkel, wie die Hinterfüße, nach aufwärts konvergierend abgeschrägt sind.
    6. Stapelstuhl nach Anspruch 5, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß das Kopfstück (10) nach dem oberen Ende hin rückwärts geneigt und an entsprechend rückwärts abgebogenen Kopfabschnitten der Hinterfüße (1,2) befestigt ist.
    7. Stapelstuhl nach Anspruch 1 oder einem der fol- genden, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß
    die Vorderfüße (3,4) des Stuhls nach der Seite hin etwa it unter dem gleichen Winkel (oc) und ; æem gleichen Seitenab-
    stand, wie die Hinterfüße, angeordnet sind. 8. Stapelstuhl nach Anspruch 7, d a d u r c h
    g e k e n n z e i c h n e t, daß die Vorderfüße (3, 4) zusätzlich nach der Vorderseite des Stuhls hin durch Vorver- legung der unteren Fußenden schräggestellt sind. V J 9. Stapelstuhl nach Ansprüchen 1-8, d a- d u r c h g e k e nn z e i c h n e t, daß das als Rücken-
    stütze dienende Kopfstück (10) eine-von vorn gesehenetwa trapezartige, jedoch gewölbte Form besitzt, wobei die Trapezbreite etwa dem Seitenabstand der Vorderfüße des
    Stuhls angepaßt ist.
    10. Stapelstuhl nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, d a d u r c h g e k e nn z e i c h n e t, daß die Hinterfüße (1,2) vom Fußpunkt ausgehend nach der Seite
    hin gegenüber der Senkrechten in einem Winkel (0 () von etwa
    50 bis etwa 130, vorzugsweise zwischen etwa 60 bis 80, geneigt angeordnet sind.
    11. Stapelstuhl nach Anspruch 1 oder einem der fol- genden, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß
    der Neigungswinkel (/3) der Seiten (13) der etwa trapezförmi- gen Sitzplatte etwa 80 bis 200, vorzugsweise aber etwa 100
    bis 15, beträgt. 12. Stapelstuhl nach Anspruch 1 oder einem der fol-
    genden, d a d u r c h g e k e n n z e i o h n e t, daß die Sitzplatte (9) kürzer als die Stuhltiefe bemessen ist, derart, daß zwischen der hinteren, beispielsweise gewölbten, Sitzplattenkante (12) und der zwischen den Hinterfüßen vorgesehenen Hinterzarge (5) ein der mehrfachen Zargenbreite (etwa dreifache Breite) entsprechender Zwischenraum (14) verbleibt.
    13. Stapelstuhl nach Anspruch 12, d a d u r c h ge k'e n n z e i c h n e t, daß die Seitenzargen (6) in dem hinter der Sitzplatte (9) liegenden Längenabschnitt hohl gewölbte Ausschnitte (15) besitzen, und daß die Hinterzargen (5) mit der Unterkante derart tief angeordnet sind, daß bei gestapelten Stühlen diese Hinterzargen hinter die Sitzplatten der unteren Stühle greifen und auf den Ausschnittsstellen (15 der Seitenzargen-vorzugsweise unter Zwischenschaltung von Puffern-abgestützt sind.
    14. Stapelstuhl nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, d a d u r c h g e k e n n z e ich n e t, daß die Vorderzarge (7) im Abstand von der Ansatzstelle der Vorderfüße (3, 4) zwischen den Seitenzargen (6) befestigt ist, derart, daß bei gestapelten Stühlen diese Vorderzarge-vorzugsweise unter Zwischenschaltung von an ihr befestigten Pufferkörpern-auf dem vorderen Bereich der Sitzplatte (9) des unteren Stuhls abgestützt ist.
    15. Stapelstuhl nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, d a d u r c h g e k e n n z e ich n e t, daß eine zwischen den Vorderfüßen angeordnete Sprosse (8) in einem solchen Abstand von der Sitzplatte (9) angeordnet ist, daß bei gestapelten Stühlen diese Sprosse auf der oberen Kante des Kopfstückes (10) eines Stuhls eines vorgestellten Stuhlstapels abstützbar ist.
    16. Stapelstuhl nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, d a d u r o h g e k e n n z e ich n e t, daß auch die Sitzplatte (9) an der vorderen Kante derart niedergezogen-gegebenenfalls verstärkt-ist, daß diese Sitzplattenkante bei mehreren hintereinanderstehenden Stuhlstapeln auf einem Kopfstück (10) eines Stuhls des Vorderstapels abstützbar ist.
    17. Stapelstuhl nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß mindestens die Hinterfüße (1,2) auf der Innenseite unterhalb der Hinterzarge (5) bis zum Fußende ausgekehlt sind.
    18. Stapelstuhl nach Anspruch 17, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß auch der oberhalb der Sitzplatte liegende Teil jedes Hinterfußes innenseitig ausgekehlt, d. h. schmaler ausgebildet ist.
    19. Stapelstuhl nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß jede Seitenzarge mit einem etwa rechteckigen Zapfen (17) in einem entsprechend rechteckigen Zapfenloch (18) des Hinterfußes eingesetzt ist, und daß die Seitenzarge und der Hinterfuß durch stirnseitige Zapfen bzw. Dübel (22) der Hinterzarge (5) miteinander verbunden sind.
    20. Stapelstuhl nach Anspruch 19, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß das Zapfenloch (18) möglicht nahe der inneren Seite des Hinterfußes angeordnet ist, und daß der Zapfen der Seitenzarge (6) nahe der äußeren Zargenseite vorgesehen ist, derart, daß die Seitenzarge (6) möglichst weit einwärts gerückt werden kann, während der Abstand zwischen den Hinterfüßen vergrößert ist, so daß die Hinterfüße auch bei verhältnismäßig geringen Neigungen die Seitenzargen eines im Stapel angeordneten unteren Stuhles außenseitig übergreifen.
    21. Stapelstuhl nach Anspruch 19 bzw. 20, d ad u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Hinterzarge (5) einen zusätzlichen stirnseitigen Rundzapfen (22) besitzt, welcher unterseitig des Zapfenloches (18) des Hinter fußes in diesen eingetrieben und befestigt ist.
    22. Stapelstuhl nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß aus mehreren Stuhlstapeln eine Pyramide gebildet ist, bei welcher die oberen Stühle des jeweils hinteren Stapels auf den Kopfstücken der Stühle des jeweils vorderen Stapels abgestützt sind.
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