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Magnetschloßfilr Atmungegeräte Es ist bekannt. Atemschutzgeräte, insbesondere
Filterselbstretter, mit sogenannten Magnetschlössern auszurüsten, die im allgemeinen
zur Befestigung von Kennzeichen, wie Nummernschildern, dienen. So sind ausführungsformen
bekannt, bei denen das Kennzeichen wie das Nummernschild in das Magnetsohloß eingeschoben
werden können, wobei das Magnetschloß in der Endlage das Kennzeichen festhält, so
daß es nicht mehr ohne weiteres abgenommen werden kann. Wenn das Kennzeichen gelost
werden soll, maß an das Magnetschloß ein starker Magnet angelegt werden, der die
Sperre öffnet.
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Die bekannten Magnetsohlösser haben den Nachteil einer geringen Lebensdauer,
da die beweglichen Teile des Magnetschlosses, wie der Schließbolzen und die Schließfeder,
verhältnismäßig schnell korrodieren. Demzufolge ist es notwendig, das Megnetschloß
auszutauschen. Dies bereitet aber Schwierigkeiten, da die Magnetschltlsser mit ihrer
Grundplatte fest mit den Atemschutzgeräten bzw. deren Verpackungsteilen verbunden
sind. Die Magnetschlösser lassen sich insbesondere von den Atemschutzgeräten dann
nicht ohne weiteres trennen, wenn man an die Befestigungsstelle, wie zu B. die Lötstelle,
des Magnetschlosses nicht ohne Zerstörung des Gerätes gelangen kann. Die Befestigungsstelle
wird aber absichtlich schwer zugänglich angebracht, damit das Schloß nicht von unbefugter
Hand abgenommen werden kann. So können z. B. Magnetschlösser, die auf den Bereitschaftsbehältern
von Filterselbstrettern angebracht sind, nicht abgenommen werden, ohne daß die Bereiteohaftsbehälter
geöffnet werden müssen. Dies ist aber wiederum nachteilig. da beim Öffnen und Wiederschließen
des Behälters keine Gewähr dafür gegeben ist, daß das Filter in der Zwischenzeit
nicht beschädigt wird.
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Die Neuerung erstrebte die Nachteile der bekannten Magnetschlösser
für Atmungsgeräte zu vermeiden. Die Neuerung betrifft ein solches Magnetschloß,
wie es z. B. bei Filterselbstrettern verwandt wird, das aus einem
Schloßteil
und einer diesen am Gerät haltenden Grundplatte besteht und zum Anschließen eines
Kennzeichens dient.
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Die Neuerung besteht darin, daß Schloßteil uhd Grundplatte voneinander
lösbar ausgebildet-und durch einen Sicherungsstift derart miteinander verbunden
sind, daß dieser bei angeschlossenem Kennzeichen nicht lösbar ist.
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Die Bauform gemäß der Neuerung hat den Vorteil, daß das Schloßteil
von der Grundplatte abgenommen werden kann, daß dies aber nur möglich ist, wenn
das Kennzeichen nicht abgeschlossen ist. Das Schloßteil kann also bei angeschlossenem
Kennzeichen nicht gelöst werden.
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Zur Sicherung des Halterungsstiftes kann dieser auf seiner Innenseite
mit einer Verbreiterung versehen sein, so daß er nicht ohne weiteres aus seiner
Sicherungslage nach außen herausgenommen werden kann. Dabei kann das verbreiterte
innere Ende des Sicherungsstiftes bei angeschlossenem Kennzeichen durch dieses abgedeckt
sein.
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Das Schloßteil gemäß der Neuerung kann unterschiedlich ausgebildet
sein. Soweit das Magnetschloß derart ausgerüstet ist, daß der Schloßteil und/oder
die Grundplatte mit einer Führung zum Einführen des Kennzeichens versehen sind,
besteht eine einfache Ausführungsform der Neuerung darin, daß das eine Ende des
Halterungsstiftes in dem Führungsstück des Kennzeichens liegt.
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Dabei kann entsprechend der obigen Darstellung das Führungstück für
das Kennzeichen mit einer Ausnehmung für die Verbreiterung des Halterungsstiftes
versehen sein.
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Weiterhin ist es zweckmäßig, bei denjenigen Magnetschlossern, bei
denen die Grundplatte mit einer Führung zur Halterung des Schloßteiles versehen
ist, dies Schloß derart auszubilden, daß der Führungsstift die Führung durchsetzt.
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In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Neuerung schematisch
dargestellt. und zwar zeigen Abb. 1 eine Vorderansicht, teilweise im Schnitt, Abb.
2 eine Aufsicht, ebenfalls teilweise im Schnitt.
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Das Magnetschloß besteht aus dem Schloßteil 1, das kappenförmig ausgebildet
ist, und innerhalb dem der SchHeßbolzen 2 federnd gelagert ist. Die Feder ist nicht
dargestellt. Der Schließbolzen ragt nach unten aus dem Schloßteil 1 heraus.
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Der Schloßteil 1 ist mit einem Führungskörper 3 versehen, der einmal
zur Befestigung des Schloßteils in der Grundplatte 4 dient. Diese ist zur Halterung
des Schloßteils mit zwei Führungen 5 und 6 versehen, die den Führungskörper 3 des
Schloßteiles umgreifen, so daß der Schloßteil 1 mit seinem Führungskörper 3 seitlich
unter die Führungen 5 und 6 eingeschoben werden kann und dann auf der Grundplatte
4 gehalten wird. Andererseits dient der Führungskörper 3 zur Führung des in gestrichelter
Linienführung eingezeichneten
Kennzeichens 7. das aus einem Eisen
bestehen kann.
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Dies Kennzeichen 7 wird seitlich von oben von dem gewinkelten Führungskörper
3 und unten von der Grundplatte 4 gehalten. Wenn das Kennzeichen seitlich hineingesohoben
wird, drückt es mit einer abgeschrägten Kante zunächst den starren Bolzen 2 nach
oben, wobei dieser in der Endlage des Kennzeichens in ein nicht gezeichnetes Loch
des Kennzeichens einschnappt und nunmehr das Kennzeichen festhält. Wenn das Kennzeichen
herausgenommen werden soll, muß an der Oberseite A ein starker Magnet herangebracht
werden, der den Schließbolzen 2 nach oben zieht, so daß nun das Kennzeichen herausgenommen
werden kann. Zur lösbaren Befestigung des Schloßteiles-1 an der Grundplatte 4 dient
der Halterungsstift 8. Der Führungskörper 3 des Schloßteiles 1 besitzt eine Ausnehmung
9, die den Fuß 10 des Halterungsstiftes aufnimmt. In die an der Grundplatte 4 befestigte
Führung 6 ist ein Loch 11 ausgespart, in das der Halterungsstift 9 nach außen ragt.
Der nach außen ragende Teil 12 kann vernietet werden. Durch den Halterungsstift
e sind Schloßteil und Grundplatte fest miteinander verbunden.
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Das Schloßteil kann von der Halterungsplatte nur gelöst werden, wenn
das Kennzeichen 7 herausgenommen ist. Dann wird der Nietkopf 12 abgeschliffen oder
aufgebohrt.