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DE1766852U - Magnetschloss fuer atmungsgeraete. - Google Patents

Magnetschloss fuer atmungsgeraete.

Info

Publication number
DE1766852U
DE1766852U DED13460U DED0013460U DE1766852U DE 1766852 U DE1766852 U DE 1766852U DE D13460 U DED13460 U DE D13460U DE D0013460 U DED0013460 U DE D0013460U DE 1766852 U DE1766852 U DE 1766852U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
guide
lock part
base plate
lock
magnetic
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DED13460U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Draegerwerk AG and Co KGaA
Original Assignee
Draegerwerk AG and Co KGaA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Draegerwerk AG and Co KGaA filed Critical Draegerwerk AG and Co KGaA
Priority to DED13460U priority Critical patent/DE1766852U/de
Publication of DE1766852U publication Critical patent/DE1766852U/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D2265/00Casings, housings or mounting for filters specially adapted for separating dispersed particles from gases or vapours
    • B01D2265/02Non-permanent measures for connecting different parts of the filter

Landscapes

  • Vehicle Waterproofing, Decoration, And Sanitation Devices (AREA)

Description

  • Magnetschloßfilr Atmungegeräte Es ist bekannt. Atemschutzgeräte, insbesondere Filterselbstretter, mit sogenannten Magnetschlössern auszurüsten, die im allgemeinen zur Befestigung von Kennzeichen, wie Nummernschildern, dienen. So sind ausführungsformen bekannt, bei denen das Kennzeichen wie das Nummernschild in das Magnetsohloß eingeschoben werden können, wobei das Magnetschloß in der Endlage das Kennzeichen festhält, so daß es nicht mehr ohne weiteres abgenommen werden kann. Wenn das Kennzeichen gelost werden soll, maß an das Magnetschloß ein starker Magnet angelegt werden, der die Sperre öffnet.
  • Die bekannten Magnetsohlösser haben den Nachteil einer geringen Lebensdauer, da die beweglichen Teile des Magnetschlosses, wie der Schließbolzen und die Schließfeder, verhältnismäßig schnell korrodieren. Demzufolge ist es notwendig, das Megnetschloß auszutauschen. Dies bereitet aber Schwierigkeiten, da die Magnetschltlsser mit ihrer Grundplatte fest mit den Atemschutzgeräten bzw. deren Verpackungsteilen verbunden sind. Die Magnetschlösser lassen sich insbesondere von den Atemschutzgeräten dann nicht ohne weiteres trennen, wenn man an die Befestigungsstelle, wie zu B. die Lötstelle, des Magnetschlosses nicht ohne Zerstörung des Gerätes gelangen kann. Die Befestigungsstelle wird aber absichtlich schwer zugänglich angebracht, damit das Schloß nicht von unbefugter Hand abgenommen werden kann. So können z. B. Magnetschlösser, die auf den Bereitschaftsbehältern von Filterselbstrettern angebracht sind, nicht abgenommen werden, ohne daß die Bereiteohaftsbehälter geöffnet werden müssen. Dies ist aber wiederum nachteilig. da beim Öffnen und Wiederschließen des Behälters keine Gewähr dafür gegeben ist, daß das Filter in der Zwischenzeit nicht beschädigt wird.
  • Die Neuerung erstrebte die Nachteile der bekannten Magnetschlösser für Atmungsgeräte zu vermeiden. Die Neuerung betrifft ein solches Magnetschloß, wie es z. B. bei Filterselbstrettern verwandt wird, das aus einem Schloßteil und einer diesen am Gerät haltenden Grundplatte besteht und zum Anschließen eines Kennzeichens dient.
  • Die Neuerung besteht darin, daß Schloßteil uhd Grundplatte voneinander lösbar ausgebildet-und durch einen Sicherungsstift derart miteinander verbunden sind, daß dieser bei angeschlossenem Kennzeichen nicht lösbar ist.
  • Die Bauform gemäß der Neuerung hat den Vorteil, daß das Schloßteil von der Grundplatte abgenommen werden kann, daß dies aber nur möglich ist, wenn das Kennzeichen nicht abgeschlossen ist. Das Schloßteil kann also bei angeschlossenem Kennzeichen nicht gelöst werden.
  • Zur Sicherung des Halterungsstiftes kann dieser auf seiner Innenseite mit einer Verbreiterung versehen sein, so daß er nicht ohne weiteres aus seiner Sicherungslage nach außen herausgenommen werden kann. Dabei kann das verbreiterte innere Ende des Sicherungsstiftes bei angeschlossenem Kennzeichen durch dieses abgedeckt sein.
  • Das Schloßteil gemäß der Neuerung kann unterschiedlich ausgebildet sein. Soweit das Magnetschloß derart ausgerüstet ist, daß der Schloßteil und/oder die Grundplatte mit einer Führung zum Einführen des Kennzeichens versehen sind, besteht eine einfache Ausführungsform der Neuerung darin, daß das eine Ende des Halterungsstiftes in dem Führungsstück des Kennzeichens liegt.
  • Dabei kann entsprechend der obigen Darstellung das Führungstück für das Kennzeichen mit einer Ausnehmung für die Verbreiterung des Halterungsstiftes versehen sein.
  • Weiterhin ist es zweckmäßig, bei denjenigen Magnetschlossern, bei denen die Grundplatte mit einer Führung zur Halterung des Schloßteiles versehen ist, dies Schloß derart auszubilden, daß der Führungsstift die Führung durchsetzt.
  • In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Neuerung schematisch dargestellt. und zwar zeigen Abb. 1 eine Vorderansicht, teilweise im Schnitt, Abb. 2 eine Aufsicht, ebenfalls teilweise im Schnitt.
  • Das Magnetschloß besteht aus dem Schloßteil 1, das kappenförmig ausgebildet ist, und innerhalb dem der SchHeßbolzen 2 federnd gelagert ist. Die Feder ist nicht dargestellt. Der Schließbolzen ragt nach unten aus dem Schloßteil 1 heraus.
  • Der Schloßteil 1 ist mit einem Führungskörper 3 versehen, der einmal zur Befestigung des Schloßteils in der Grundplatte 4 dient. Diese ist zur Halterung des Schloßteils mit zwei Führungen 5 und 6 versehen, die den Führungskörper 3 des Schloßteiles umgreifen, so daß der Schloßteil 1 mit seinem Führungskörper 3 seitlich unter die Führungen 5 und 6 eingeschoben werden kann und dann auf der Grundplatte 4 gehalten wird. Andererseits dient der Führungskörper 3 zur Führung des in gestrichelter Linienführung eingezeichneten Kennzeichens 7. das aus einem Eisen bestehen kann.
  • Dies Kennzeichen 7 wird seitlich von oben von dem gewinkelten Führungskörper 3 und unten von der Grundplatte 4 gehalten. Wenn das Kennzeichen seitlich hineingesohoben wird, drückt es mit einer abgeschrägten Kante zunächst den starren Bolzen 2 nach oben, wobei dieser in der Endlage des Kennzeichens in ein nicht gezeichnetes Loch des Kennzeichens einschnappt und nunmehr das Kennzeichen festhält. Wenn das Kennzeichen herausgenommen werden soll, muß an der Oberseite A ein starker Magnet herangebracht werden, der den Schließbolzen 2 nach oben zieht, so daß nun das Kennzeichen herausgenommen werden kann. Zur lösbaren Befestigung des Schloßteiles-1 an der Grundplatte 4 dient der Halterungsstift 8. Der Führungskörper 3 des Schloßteiles 1 besitzt eine Ausnehmung 9, die den Fuß 10 des Halterungsstiftes aufnimmt. In die an der Grundplatte 4 befestigte Führung 6 ist ein Loch 11 ausgespart, in das der Halterungsstift 9 nach außen ragt. Der nach außen ragende Teil 12 kann vernietet werden. Durch den Halterungsstift e sind Schloßteil und Grundplatte fest miteinander verbunden.
  • Das Schloßteil kann von der Halterungsplatte nur gelöst werden, wenn das Kennzeichen 7 herausgenommen ist. Dann wird der Nietkopf 12 abgeschliffen oder aufgebohrt.

Claims (5)

  1. Schutzansprüche 1.) Magnetschloß für Atmungsgeräte, wie Filterselbstretter, das aus einem Schloßteil und einer diesen am Gerät haltenden Grundplatte besteht und zum Anschließen eines Kennzeichens dient, dadurch gekennzeichnet, daß Schloßteil und Grundplatte voneinander lösbar ausgebildet und durch einen Halterungsstift derart miteinander verbunden sind, daß dieser bei angeschlossenem Kennzeichen nicht lösbar ist.
  2. 2.) Magnetschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterungsstift auf der. Innenseite mit einer Verbreiterung versehen ist, so daß er nicht nach außen herausgezogen werden kann.
  3. 3.) Magnetschloß nach Anspruch 1 und 2, bei dem der Schloßteil und/oder die Grundplatte mit einer Führung zum Einführen des Kennzeichens versehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Ende des Halterungsstiftes in dem Führungsstück des Kennzeichens liegt.
  4. 4.) Magnetschloß nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsstück für das Kennzeichen mit einer Ausnehmung für die Verbreiterung des Halterungsstiftes versehen ist.
  5. 5.) Magnetschloß nach Anspruch 1 bis 4, bei dem die Grundplatte mit einer Führung zur Halterung des Schloßteiles versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsstift die Führung durchsetzt.
DED13460U 1956-12-24 1956-12-24 Magnetschloss fuer atmungsgeraete. Expired DE1766852U (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DED13460U DE1766852U (de) 1956-12-24 1956-12-24 Magnetschloss fuer atmungsgeraete.

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Application Number Priority Date Filing Date Title
DED13460U DE1766852U (de) 1956-12-24 1956-12-24 Magnetschloss fuer atmungsgeraete.

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1766852U true DE1766852U (de) 1958-05-14

Family

ID=32781765

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DED13460U Expired DE1766852U (de) 1956-12-24 1956-12-24 Magnetschloss fuer atmungsgeraete.

Country Status (1)

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DE (1) DE1766852U (de)

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