DE1760288C3 - Verfahren zum Herstellen einer Reißverschlußgliederreihe oder zweier mit einander gekuppelter Reißverschlußgliederreihen aus Kunststoffmonofilament und Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum Herstellen einer Reißverschlußgliederreihe oder zweier mit einander gekuppelter Reißverschlußgliederreihen aus Kunststoffmonofilament und Vorrichtung zur Durchführung dieses VerfahrensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Reißverschlußgliederreihe oder zweier miteinander
gekuppelter Reißverschlußgliederreihen aus Kunststoffmonofilament in Form deformierter Schraubenfedern
gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Es ist bekannt, zusammenhängende Reißverschlußgliederreihen in Form von Schraubt'tifedern, Mäandern
od. dgl. herzustellen. Man geht dabei nach einem Verfahren so vor, daß der Proßlstrang auf einem
Bandwebstuhl neben textlien Schuß- und Kettfäden als Schußfaden durch Kettfadenfächer geschossen und an
einer Bandkante um einen umsteuerbaren Dorn herumgeführt und zurückgeschossen wird, so daß sich
an dieser Bandkante frei vorspringende Bögen bilden, die mit Kuppelflächen versehen sind, und zwar
beispielsweise dadurch, daß der Profilstrang vor dem Einweben milden sirangverbreiternden Deformationen
so versehen wird.
Nach einem anderen Verfahren wird ein mit angeprägten Kuppelflächen versehener Profilstrang auf
einem feststehenden Dorn zu einer Schraubenfeder gewickelt, deren Windungen anschließend auf den
richtigen Windungsabstand der Reißverschlußgliederreihe gebracht und dabei durch Wärmezufuhr in ihrer
Lage fixiert werden, worauf das Annähen an ein Tragband erfolgt.
Weiter ist es bekannt, einen Kunststoffprofilstrang
Weiter ist es bekannt, einen Kunststoffprofilstrang
unter Verwendung eines Fadenführers hin und her durch die aufeinanderfolgenden Lücken eines Zahnrades
zu einem Mäander zu verlegen, diesen auf der Mittellängslinie mit als Kuppelflächen dienenden
Deformationen zu versehen und den Mäander sodann um die Mittellängslinie zu einem U-Profil zu verformen,
worauf dieser Mäander mit der einen Kante eines Tragbandes verbunden wird.
Verfahren gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 wird ein Kunststoffprofilstrang mittels eines Fadenführers auf
einer Walzenscheibe unter Bildung einer Schleife abgelegt. Nach dem Zurückführen des Stranges wird die
gebildete Schleife um die Windungsteilung verschoben, worauf sich die Vorgänge wiederholen. Nach diesem
bekannten Verfahren entsteht eine flache Reißverschlußgliederreihe in Form einer Schraubenfeder, deren
Windungen eine Kupplungsschleife aufweisen, an die sich Windungsteile aufeinanderliegend anschließen und
in dachziegelartig übereinanderliegende Verbindungsbögeii
übergehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein vereinfachtes Verfahren zur Herstellung von Reißverschlußgliederreihen
flacher Ausführung in Form von Schraubenfe- \s
dem od. dgl. zu schaffen, das sich auf einfach ausgebildeten Vorrichtungen, die in einfacher Weise
antreibbar und steuerbar sind, ausführen läßt Diese Aufgabe wird ausgehend vom zuletzt genannten
bekannten Verfahren erfindungsgemäß durch die im Kennzeichenteil des Anspruchs 1 atigegebenen Merkmale
gelöst
Das erfindungsgemäße Verfahren gewährleistet, daß sich durch den Profilstrangvorschub jeweils um die
Länge einer abgewickelten Windung automatisch ohne weitere Hilfsmittel eine Windungsschleife bildet, in
deren Scheitel die vorher angeprägte Kuppelfläche liegt und die dann zwischen den beiden Führungszapfen
durch einen einfachen senkrecht zur Basis arbeitenden Stempel flach zusammengedrückt wird, nachdem die
Basis um einen Führungszapfen weitergeschaltet ist Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren bildei
auch die Möglichkeit, daß zwei die Hälften eines Reißverschlusses bildende Reißverschlußgliederreihen
gleichzeitig und vor allen Dingen im Kuppeleingriff hergestellt werden können, und zwar dadurch, daß die
erfindungsgemäßen Verfahrensschritte gleichzeitig für zwei Profilstränge von entgegengesetzten Seiten her,
jedoch um einen Führungsstift in Längsrichtung der Basis zueimnder versetzt, durchgeführt werden, wobei
die Kuppeiflächen der Windungsschleifen der einen Gliederreihe hinter die Kuppeiflächen der Windungsschleifen der anderen Gliederreihe zum Eingriff
kommen.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist im Patentanspruch 3 angegeben.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kommen nur wenige drehende und hin- und herlaufende einfache
Bewegungen ausführende Teile zur Anwendung.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen so
Vorrichtung sind in den Ansprüchen 4 und 5 näher beschrieben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung näher erläutert. In der
Zeichnung zeigt
Fig. 1 einen senkrechten Teilschnitt durch die Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens,
Fig.2 eine Aufsicht auf die mit Führungsstiften
versehene Walzerischeibe,
Die Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht aus einer Walzenscheibe 1
mit auf dem Umfang im Abstand vorgesehenen Reihen von Führungsstiften 2 und 3, deren Abstand und
Durchmesser einer Gliedteilung bzw. der Dicke des KunststoffmonofilamerVi entspricht. Die Walzenscheibe
1 ist drehbar gelagert und mit einem Antrieb versehen, durch den die Walzenscheibe jeweils um eine
Gliedteilung bzw. einen Führungsstift weitergeschaltet
wird, Die Führongsstifte 3 sind gegenüber den Führungsstiften 2 in Umfangsrichtung der Walzenscheibe
1 jeweils um eine Gliedteilung versetzt.
Auf beiden Seiten der Walzenscheibe 1 ist in Höhe des Walzenscheibenumfanges je ein Transportwalzenpaar
4, S und 6,7 gegenläufig drehbar gelagert, und auf dem Umfang der unteren Transportwalzen 5 und 7 sind
im Abstand entsprechend einer abgewickelten, herzustellenden Schraubenfederwindung Prägenocken 8 und
9 vorgesehen, durch die an das durch die Transportwalzen hindurchzuführende Kunststoffmonofilament 10
und 11 als Kuppeiflächen dienende Querschnittsdeformationen
12 und 13 angeprägt werden. An den Durchlauf des Kunststoffmonofilaments 10 und 11 durch
die Transportwalzenpaare schließt sich jeweils eine Führung 14 und 15 für das mit Kuppelflächen versehene
Kunststoffmonofilament z. B. in Form eines kurzen Rohres an. Diese Führungen 14 up<\ 15 enden jeweils
vor einer Lücke zwischen den Führungsstiften 2 und 3
vorteilhaft etwas oberhalb der Umrangsfläche der
Walzenscheibe 1. Schließlich ist oberhalb der Zufuhrstelle des Kunststoffmonofilaments zwischen die Führungsstiftlücken
ein radial vor- und zurücklaufender Stempel 16 vorgesehen, der in bezug auf die
Vorschaltung der Walzenscheibe 1 um einen Führungsstift 2,3 hinter der Zuführungsstelle des Kunststoffmonofilaments
10,11 versetzt und so abgestuft profiliert ist, daß er zwischen die Lücken jeweils zweier Führungsstifte
2 und 3 radial gegen den Umfang der Scheibe 1 bewegt werden kann.
Die Arbeitsweise der beschriebenen Vorrichtung ist folgende. Durch die beiden Transportwalzenpaare 4, 5
und 6, 7, die im beschriebenen Fall gleichzeitig Prägewalzen sind, wird ein von einer Rolle ablaufendes
Kunststoffmonofilamenl 10,11 jeweils von entgegengesetzten
Seiten her durch eine Winkelverdrehung der Walzen, die der Länge einer abgewickelten herzustellenden
Schraubenfederwindung entspricht, vorgeschoben. Das Kunststoffmonofilament 10, 11 wird durch
diese Winkelverdrehung durch die Führungen 14, 15 zwischen die Lücken je zweier aufeinanderfolgender
Führungsstifte 2 und 3 vorgeschoben, und es bildet sich
dann entsprechend diesem Vorschub zwischen je zwei Führungsstiften der beiden Reihen, versetzt um eine
Gliedteilung, je eine Windungsschleife, in deren Scheitel die vorher angeprägten Kuppelflächen 12 und 13 liegen.
Es ist dabei naturgemäß erforderlich, den Abstand der Walzenpaare 4,5 und 6,7 von der Walzenscheibe 1 so
zu wählen, daß die angeprägten Kuppelflächen 12 und 13 den Scheitel der herzustellenden Windungsschleifen
bilden. Die Bildung der Windungsschleifen wird durch die angeprägten Kuppelflächen begünstigt, da dadurch
eine Schwächung des Kunststoffmonofilaments erfolgt Sobald die beiden von entgegengesetzten Seiten her
eingeführten Windungsschleifen hergestellt sind, wird die Walzenscheibe 1 um eine Gliedteilung bzw. um
einen Führungssi'ft 2,3 weitergeschaltet, und gleichzeitig
werden die Walzenpaare 4,5 und 6,7 wieder um den vorerwähnten Winkel in Umdrehung versetzt, wobei
sich das Kunststoffmonofilament jsv/eiis um die
Außenseile der nächsten Führungsstifte 2 und 3 bogenförmig herumlegt und dann erneut in die nächsten
Führungsstiftlücke j eingeschoben wird und hier die nächste Windungsschleife bildet. Die vorher gebildeten
beiden Windungsschleifen werden nun durch Antrieb des Stempels 16 flach gegen den Umfang der
Walzensehcibc f zusammengedrückt, so daß für jede
hergestellte Verschlußgliederreihe das Bild nach F i g. 2 und 3 entsteht. Es greifen dabei die Kuppelflächen 12
und 13 der beiden gebildeten Windungsschleifen hintereinander zwischen die jeweiligen Schenkel der
anderen Gliederreihe. Um zu der Herstellung nach dem Zeichnungsbetspiel zu kommen, sind die unteren
Transportwalzen 5 und 7 im Abstand von den Prägenocken vor und/oder hinter diesen Prägenocken
mit Vorsprüngen 17 und 18 versehen, die eine kleinere Hohe aufweisen als die Prägenocken 8, 9, und die
oberen Transportwalzen 4 und 6 sind komplementär mit entsprechenden Ausnehmungen 17a und 18a versehen.
Wird dann das Kunststoffmonofilament 10 und 11 zur Bildung der Windungsschleifen jeweils um die Länge
einer abgewickelten Gliederwindung vorgeschoben, so bilden sich Windungsschleifen mit Kuppelflächen im
Windungsscheitel und mit inneren Schenkelausnehmungen 19 und 20. und diese Ausnehmungen 19 und 20
bilden nach dem flachen Zusammendrücken der Windungsschleifen Eingriffsräume für die Kuppelflächen
der jeweils anderen Gliederreihe.
Es ist selbstverständlich möglich, mit der Vorrichtung nach der Erfindung nur jeweils eine Reißverschlußgliederreihe
der beschriebenen Art herzustellen, wobei die Walzenscheibe 1 lediglich mit einer Reihe
Führungsstifte 2 oder 3 versehen zu werden brauch! und wobei beispielsweise das Walzcnpaar 6 und 7 mit der
Führung 15 in Wegfall kommt. Es müssen dann zur Herstellung eines Reißverschlusses zwei solche Vorrichtungen
vorgesehen werden. Weiter ist es erfindungsgemäß möglich, die Walzenpaare 4, 5 und 6, 7
lediglich als Transportwalzen auszubilden und dann im Anschluß an die Transportwalzen eine Prägevorrichtung
zur Herstellung der Kuppelflächen als auch der inneren Schenkelausnehmungen 19, 20 anzuordnen,
worauf dann wieder das Kunststoffmonofilament 10,11
durch die Führungen 14 und 15 zur Bildung der Windungsschleifen mittels der Transportwalze vorgeschoben
wird.
Anschließend an die Zufuhrstellen des Kunststoffmonofilaments zwischen die Führungsstifte 2, 3 und
anschließend an den Stempel 16 ist die Walzenscheibe I von einem beheizbaren Gehäuse umgeben, durch das
auch die gebildeten flachgedrückten Gliederreihen geführt werden, so daß die verlegten Windungen durch
entsprechende Wärmezufuhr in ihrer Lage fixiert werden. Nach ausreichender Thermofixierung werden
die Windungen nacheinander durch entsprechende Vorrichtungen, z. B. Auflaufkeile od. dgl., aus dem
Bereich der Führungsstifte herausgehoben und können dann in üblicher Weise mit einem Tragband, z. B. durch
Vernähen, verbunden werden.
Claims (5)
1. Verfahren zum Herstellen einer flachen
ReiDverschlußgliederreihe oder zweier miteinander
gekuppelter flacher Reißverschlußgliederreihen aus Kunststoffmonofilament in Form deformierter
Schraubenfedern, deren an die angeprägten Kuppelflächen jeder Windung anschließende Windungsschenkel senkrecht zur Verschlußebene und zur
Längsrichtung der Gliederreihen übereinanderliegen und sich berühren oder nahezu berühren und
deren den Kuppelflächen gegenüberliegende rückwärtige Verbindungsbögen sich dachziegelartig
übergreifen, wobei das Kunststoffmonofilament um die Länge einer abgewickelten Windung unter
Bildung einer Windungsschleife allseitig geführt vortransportiert, durch Prägung mit einer Kuppelfläche
versehen und beim Vortransport in seinem bereits zu Windungen gelegten Teil festgehalten
wird, ferner die fertige Windung quer zur Transportrichtung des Kunststoffmonofilaments um eine
Gliederteilung vorwärtsbewegt wird und die Schenkel der Windungsschleife zuletzt gegeneinandergedrückt
werden, dadurch gekennzeichnet, daß der Vortransport des durch eine ortsfeste Führung allseitig geführten, geprägten Kunststoffmonofilamentes
parallel zu den Windungsschenkeln durch Schieben erfolgt und daß das Kunststoffmonofilament
in die Form einer Schleife neben der zuletzt gebildeten fertigen Schleife durch die Schubkräfte
bei beidseitiger seitlicher Abstützung unter Überwindung
von Knickkräften gebracht wird.
2. Verfahren naeh Anspruch I, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kuppelflächt· « von der Seite des Kunststoffmonofilamentes her angeprägt werden,
die in der Innenseite des Scheitels liegt.
3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit einer Walzenscheibe mit auf
dem Umfang im Abstand einer Reißverschlußgliederteilung und entsprechend der Dicke des
Kunststoffmonofilaments angeordneten, der seitlichen Abstützung der Windungsschleife und dem
Festhalten bereits gebildeter Windungsschleifen dienenden Führungsstiften, die periodisch durch
einen Antrieb um einen Stift verdrehbar ist, mit einer Transporteinrichtung, welche das Kunststoffmonofilament
bei stillstehender Walzenscheibe um eine abgewickelte Reißverschlußgliederwindung quer
zum Scheibenumfang und in Richtung einer Lücke zwischen zwei Führungsstiften unter Bildung einer
Windungsschleife vortransportiert, mit auf der einen Seite der Walzenscheibe, angeordneter Prägevorrichtung,
die bei stillstehender Walzenscheibe an das Monofilament in Abständen einer abgewickelten
Reißverschlußwindung eine das Monofilament verbreiternde Kuppelfläche anprägt, mit einem radial
gegen den Umfang der Walzenscheibe arbeitenden Stempel, der die im Bereich zwischen je zwei Stiften
an der Walzenscheibe gebildete Schleife als Reißversehlußwindung in die Lücke zwischen zwei
Stiften drückt, und mit einer die Walzenscheibe hinter der Zuführstelle des von der Transporteinrichtung
vortransportierten Kunststoffmonofilaments umgebenden beheizten Zone, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transporteinrichtung aus einem Transportwalzenpaar (6, 7) besteht, die Prägevorrichtung an dem gestreckten Monofilament
die dieses verbreiternden Kuppelflächen anprägt, der gegen den Umfang der Walzenscheibe
arbeitende Stempel (16) an der Außenseite der Windungen angreift, in Achsrichtung der Walzenscheibe
(1) gesehen vor deren Führungsstiften (2,3) eine ortsfeste, rohrförmige Führung (14,15) für den
mit Prägungen versehenen Kunststoffprofilstrang vorgesehen ist und daß die beheizte Zone aus einem
beheizten, die abgeflachten Windungen führenden
ίο Gehäuse besteht
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Walzenscheibe (1) auf dem Umfang
im axialen Abstand mit zwei Reihen Führungsstiften (2,3) versehen ist, die in Umfangsrichtung um einen
ib Stift zueinander versetzt sind, wobei auf beiden
Seiten der Walzenscheibe je ein Transportwalzenpaar (4, 5 und 6, 7), je eine ortsfeste, rohrförmige
Führung (14, 15) und je eine Prägevorrichtung vorgesehen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportwalzen (4, 5 und
6, 7) gleichzeitig Prägewalzen sind, wobei eine Walze (5, 6) jedes Walzenpaares auf dem Umfang
mit einem Abstand entsprechend einer abgewickelten Reißverschlußgliederwindung mit Prägenocken
(8, 9) zur Herstellung der Kuppelflächen (12, 13) versehen ist
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