DE1758395C - Gelenkverbindung für den Strecken ausbau - Google Patents
Gelenkverbindung für den Strecken ausbauInfo
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Description
Gelenkverbindungen an Ausbauprofilen von Strekkenausbau sind in verschiedenen Ausführungsformen
bekannt. Insbesondere sind scharnievartige Gelenkverbindungen bekannt, bestehend aus zwei Gelenkhälften,
bei denen jedes Gelenkteil nebeneinander ein Gelenkauge mit Lagerschale besitzt, die durch einen
durch die Gelenkaugen geführten Gelenkbolzen zusammengehalten sind (deutsche Patentschrift 970 281,
deutsche Auslegeschrift 1205 930). Diese Gelenke
werden auf den Stirnflächen der Ausbauprofile entweder angeschweißt oder durch Anschlußlaschen
und Schrauben befestigt. Es sind auch zweiteilige Gelenke bekannt, die mittels Taschenverlaschung
oder Haken (deutsche Patentschrift 1171380) auf das
Profilende geschoben bzw. gehängt werden. Des weiteren sind zweiteilige Gelenke bekannt, die mit der
einen Gelenkhälfte gegen den Flansch eines Ausbauprofils an beliebiger Stelle des Ausbaurahmens geschweißt
und mit der anderen Gelenkhälfte auf der Stirnfläche des anzuschließenden Ausbauprofils —
wie vor beschrieben — befestigt sind.
Bei diesen Gelenkverbindungen handelt es sich also entweder um gelenkige Eckverbindungen beim Polygon-Streckenausbau,
die an den Profilenden des Ausbaurahmens befestigt werden, oder um vom Ausbauprofil
nicht lösbare, angeschweißte Gelenkhälften.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gelenkverbindung für den Streckenausbau zu schaffen,
die einerseits an jeder beliebisen Stelle des Ausbauprofilflansches
eines Einstegprofils mit nur einem durch die Gelenkaugen geführten Oelenkbolzen lösbar
befestigt und andererseits in bekannter Weise auf dem Stirnende des anzuschließenden Ausbauprofils
befestigt wird.
Eine derartige Aufgabe kann zwar auch mit der aus dem deutschen Gebrauchsmuster 1799 713 bekannten
Gelenkverbindung gelöst werden, bei der ein Gelenkbolzen an die Kappe des Streckenausbaues angeklemmt
ist, der sich in einem auf die Stirnseite des zugehörigen Stempels lose aufgesteckten, als Lagerschale
ausgebildeten Bolzenhalter abrollbar abstützt. Bei diesem Gelenk ist es jedoch nachteilig, daß der
Gelenkbolzen den gesamten auf diese Verbindung wirkenden Gebirgsdruck aufzunehmen bzw. zu übertragen
hat.
Die Erfindung betrifft eine Gelenkverbindung für
den Streckenausbau, bei der jedes der beiden Gelenkteile nebeneinander ein Gelenkauge mit Lagerschale
besitzt, die durch einen durch die Gelenkaugen geführten Gelenkbogen, der eine Schraube sein kann,
zusammengehalten sind, wobei auf der Stirnfläche oder dem Flansch der zu verbindenden Ausbausegmente,
von denen mindestens eines Stegprofil aufweist. Grundplatten angeordnet sind, die entweder
angeschweißt oder mittels Anschlußflanschen durch Anschrauben an ihnen befestigt sind.
Die gestellte Aufgabe löst die Erfindung dadurch,
daß die auf dem einen Ausbausegment durch Verschweißen oder mittels einer Verschraubung befestigte
Grundplatte auf der dem Ausbausegment abgewandten Seile in der Mitte ein Oelenkaugc mit beiderseits
hierzu angeordneten Lagcrschalen besitzt, während der dem anschließenden, Siegprofil aufweisenden
Au»bausegmcnt zugeordnete Gelcnkteil aus zwei einen Flansch des Ausbausegmentes umgreifenden
klemmbacken besteht, die sich zu beiden Seiten des Auges des ersten Oclenkieites in den entsprechenden
!..verschalen abstützende Oclcnkaugcn aufweisen,
wobei die gegeneinandergerichteten drei Gelenkaugen durch den Gelenkbolzen ohne axiale Abstützung
und Vorspannung miteinander drehbar verbunden und Klemmbacken der äußeren Gelenkaugen
gleichzeitig durch den Bolzen unter Reibungsschluß mit dem Flansch des Stegprofil aufweisenden Ausbausegmentes
verspannt sind.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist das mittige Gelenkauge, welches mit der Grundplatte
ίο eine Einheit bildet, so gestaltet, daß seine axiale
Breite etwa ein Viertel der axialen Grundplattenbreite ausmacht und die beiderseits zum Gelenkauge symmetrisch
angeordneten Lagerschalen zur Abstützung der um einen Gelenkbolzen drehbaren Klemmbacken-
Gelenkaugen unter einem Winkel von 85 bis 95° am mittigen Gelenkauge angeschlossen sind, wobei die
Klemmbacken-Gelenkaugen dem Lagerschalen-Anschlußwinkel und -Radius entsprechen und in der
Höhe so bemessen sind, daß die unter den Flansch des anzuschließenden Ausbauprofils greifenden
Klemmbacken-Stützflächen das mittige Gelenkauge •überragen.
Bei einer besonderen Ausführungsform der Gelenkverbindung besitzt das starre miuige Gelenkauge
beiderseits über die Lagerschalen ragende zylindrische Hohlkörper zur Führung der Klemmbacken-Gelenkaugen
und zur Aufnahme des Gelenkbolzens, wobei die Lagerschalen unter einem Winkel von 90° an dem
Gelenkauge angeschlossen sind und jedes Klemm-
backen-Gelenkauge eine zylindrische Aussparung entsprechend dem zylindrischen Hohlkörper aufweist.
Des weiteren bilden die zylindrischen Hohlkörper die Führungsachse für die Klemmbacken-Gelenkaugen,
die mit so viel Durchmesserspiel in die zylindrischen
Aussparungen hineinragen, daß sich die Gelenkaugen der Klemmbacken nur auf den ί sgerschalen abstützen,
wobei die Tiefe der zylindrischen Aussparungen vorzugsweise so bemessen ist, daß die Hohlkörper mit
ihrer ganzen Länge hineinragen können.
Von besonderem Vorteil ist es, daß das starre, mittige Gelenkauge ein senkrecht zur Bolzenachse angeordnetes
Langloch besitzt und die drehbaren Klemmbacken-Gelenkaugen mit Rundlöchern versehen sind,
durch die der Gelenkbolzen mit geringem Spiel geführt
wird, wobei die Breite des Langloches im mittigen Gelenkauge dem Lochdurchmesser der Klemmbacken-Gelenkaugen
entspricht. Ferner sind die Abwälzflächen an den Klemmbacken-Gelenkaugen in der axialen Breite gegenüber den Lagerschalenbreiten
um etwa 5 bis iü mm schmaler bemessen.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Gelenkverbindung erlaubt es, nunmehr den Streckenausbau,
entsprechend der Forderung des Bergbaus nach einem universellen Türstock- bzw. türstockähnlichen Strekkenausbau,
vorteilhaft zu gestalten. So kann die Türstockkappe so lang gewählt werden, daß von den
erfindungsgemäßen Gelenken mit den TUrstockstempeln zum Gebirge hin Überstehende Profllenden vorhanden sind und sofort oder auch später an jeder
beliebigen Stelle der freien Kappenlänge zusätzliche Stempel, sogenannte Mittelstempel, angebracht oder
entfernt werden können. Ebenso können die Tür· Stockstempel jederzeit an jeder beliebigen Stelle d«r
Kappe befestigt oder gelöst werden. Diese Gestaltung
des Streckenausbaus ist durch die Mechanisierung der Streb-Streckenilbergänge und des Streckenvortriebes besonders fortschrittlich, wobei hinzukommt, daß
infolge der Entlastung des Gelenkbolzens von den
auf die Gelenkverbindung einwirkenden Druckkräften die Stabilität und damit die Betriebssicherheit derartiger
Gelenkverbindungen wesentlich erhöht werden kann. Außerdem kann durch einfaches Austauschen
verschieden langer Gelenkbolzen ein und dieselbe Gelenkverbindung für die verschiedensten
Kappenstärken verwendet werden, so daß die Anpassung einer derartigen Gelenkverbindung an verschiedene
Kappenstärken durch die vorliegende Erfindung wesentlich erleichtert und vereinfacht wird.
In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Gelenkverbindung und Streckenausbaubeispiele dargestellt,
und zwar zeigt
F i g. 1 einen axialen Schnitt durch die Gelenkverhindung
mit Siegprofilkappe (schmaler Flansch) und Rinnenprofilstempcl gemäß der Linie A-B der F i g. 2,
Fig. 2 eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, gemäß
der Linie C-D der Fig. 1,
F i g. 3 einen axialen Schnitt wie F i g. 1, jedoch mit breiterem Flansch,
F i g. 4 eine weitere Ausführung im axialen Schnitt wie Fig. 1,
Fig. 5 einen Türstockstreckenausbau mit Übergang zum Sireb und Mittelstempel und
F i g. 6 einen Türstockstreckenausbau mit Kappe und Sohlenschwelle.
In den Figuren sind die Kappe aus Einstegprofil mit 1, die Seiunstempel aus vorzugsweise Rinnenproiil
mit 2, die .Sohlenschwelle aus Einstegprofil -nit 3 und die kompletten Gelenkverbindungen mit 4 bezeichnet.
In der Fig. 5 ist der Mittelstempel 5 mittels der Gelenkverbindung 4 lösbar mit der Kappe 1 verbunden.
Während die Seitenstempel 2 mit den Gelenken 4 ebenfalls lösbar an der Kappe 1 angebracht
sind, hat die Kappe über die Gelenke hinausragende Verlängerungen la und ib. Während das kürzere
Kappet .-nde la bis an den Kohlenstoß heranreicht, wird das längere Kappenende lfe als Strebübergang
benutzt. In der Fig. 6 könnte ebenfalls ein Mittelstempel angebracht werden. Neu ist bei dieser An-Ordnung
die Sohlenschwelle 3 mit den Verlängerungen 3 a, die über die Gelenke 4 mit den Stempeln 2
lösbar verbunden ist.
In den F i g. 1 bis 4 ist die erfindungsgemäße Gelenkverbindung mit allen Einzelheiten dargestellt.
Die Grundplatte hat auf der einen Seite an sich bekannte Anschlublaschen 7 und auf der anderen
Seite in der Mitte das Gelenkauge 8 mit einem Langloch
13. Beiderseits hierzu sind Lagerschalen 9 symmetrisch angeordnet. Die Lagerschalen 9 sind halb·
kreisförmig ausgebildet und unter einem Winkel von vorzugsweise 85° (spitzer Winkel) bis 95 ' (siumpfer
Winkel) an dem Gelenkauge angeschlossen. Die Lagerschalen laufen in symmetrisch angeordnete Anschlagflächen
14 aus, die den freien Schwenkwinkel des Gelenkes 4 von mindestens 110" begrenzen. Da
die Einstegprofile 1 unterschiedliche Flanschbreiten 1 α besitzen, ist das Gelenk so ausgelegt, daß auch
breite Profilflansche unter Reibung über die Klemmbacken 10 kraftschlüssig gefaßt werden. Aus diesem
Grunde sind die Lagerschein 9 vorzugsweise unter einem stumpfen Winkel von 95° vom Gelenkauge 8
aus nach außen geneigt. Dadurch wird eine Mittelzentrierung der Gelenkaugen 11, die die Klemmbacken 10 besitzen, erreicht. Genauso können die
Lagerschein 9 unter einem spitzen Winkel von 85" nach außen ansteigend ausgeführt werden. Die drei
gegerteinandergericiMcten Gelenkaugen 8, 11 werden
durch einen Gelenkbolzen 12 drehbar verbunden, aber nicht verspannt. Der Gelenkbolzen 12 verspannt
gleichzeitig die Klemmbacken 10, die mit den drehbaren Gelenkaugen 11 eine Einheit bilden, mit großer
Kraft gegen den Profilflansch la. Diese Klemmverbindung 10, 12 kann an jeder Stelle des Flansches la
angebracht und jederzeit wieder gelöst werden.
Es ist vorteilhaft, das starre, mittige Gelenkauge 8 so zu gestalten, daß seine axiale Breite 15 etwa einem
Viertel der axialen Grundplattenbreite 16 entspricht, wobei die Höhe so zu bemessen ist, daß die unter den
Profilflansch In greifenden Klemmbacken-Stützflächen 17 das mittige Gelenkauge 8 überragen. Während das
Gelenkauge 8 ein senkrecht zur Bolzenachse angeordnetes Langloch 13 besitzt, haben die drehbaren
Klemmbacken-Gelenkaugen 10, 11 je ein Rundloch 18, welches so bemessen ist, daß der Gelenkbolzen 12
mit geringem Spiel hindurrhgeführt wird, wobei die Breite des Langloches 13 Ctm Lochdurchmesser 18
entspricht. Die axiale Breite i9 der Klemmbacken-Gelenkaugen 10, 11 ist gegenüber der Lagerschalenbreite
20 vorzugsweise um etwa 5 bis 1Ü mm schmaler bemessen. Zur Vergrößerung bzw. Verlängerung der
Klemmbacken-Stützflächen 17 sind an jeder Klemmbacke 10 zwei Zungen 17a vorgesehen.
In der Fig. 4 ist eine weitere Ausführungsform der Gelenkverbindung im Querschnitt dargestellt, und
zwar sind an dem mittigen Gelenkauge 8 zusätzliche zylindrische Hohlkörper 8a in axialer Richtung angesetzt,
die mit ihren äußeren Zylinderflächen zur Führung der Klemmbacken-Gelenkaugen 10, 11 und
mit der Bohrung 33 a zur Aufnahme des Gelenkbolzens 12 dienen. Die Lagerschalen 9 sind in diesem
Falle unter einem Winkel von vorzugsweise 9(P an dem Gelenkauge 8 angeschlossen. Jedes Klemmbacken-Gelenkauge
10, 11 hat zur Aufnahme des zylindrischen Hohlkörpers 8a eine entsprechende, vorzugsweise zylindrische Aussparung 11a. Die Hohlkörper
8 a bilden mit den durchgesteckten Gelenkbolzen 12 die Führungs- und Verspannungsachse für die
Klemmbacken-Gelenkaugen 10, 11. Besonders vorteilhaft ist es, das Durchmesserspiel der ineinandergreifenden
Aussparungen 11a und Hohlkörper 8a so groß zu wählen, daß sich die Gelenkaugen 11 der
Klemmbacken 10 nur auf den Lagerschalen 9 abstützen. Dabei ist die Tiefe der Aussparungen 11a vorzugsweise
so bemessen, daß bei einem schmalen Profilflansch la die Hohlkörper 8a mit ihrer ganzen
Länge hineinragen können.
Claims (7)
1. Gelenkverbindung für den Streckenausbau, bei der jedes der beiden Oelenkteile nebeneinander
eil. Gelenkauge mit Lagerschale besitzt, die durch einen durch die Gelenkaugen geführten Gelenkbolzen, der eine Schraube sein kann, zusammengehalten sind, wobei auf der Stirnfläche oder
dem Flansch der zu verbindenden Ausbausegmentc, von denen mindestens eines Stegprofil
aufweist, Grundplatten angeordnet sind, die entweder angeschweißt oder mittels Anschlußlaschen
durch Anschrauben an ihnen befestigt sind, d a -durch gekennzeichnet, daß die auf dem
einen Ausbausegment (2) durch Verschweißen oder mittels einer Verschraubung bcfc<tipte
Grundplatte (6) auf der dem Ausbausegment (2) abgewandten Seile in der Mitte ein Gclcnkaugc
(8) mit beiderseits hierzu angeordneten LageN schalen (9) besitzt, während der dem anzuschließenden, Stegprofil aufweisenden Ausbausegment
(I) zugeordnete Gelenkteil aus zwei einen Flansch
des Ausbausegmentes (1) umgreifenden Klemmbacken (10) besteht, die sich zu beiden Seiten des
Auges (8) des ersten Gelenkteiles in den entsprechenden Lagerschalen (9) abstutzende Gelenkaugen (11) aufweisen, wobei die gegeneinandergerichteten drei Gelenkaugen (8,11) durch den
Gelenkbotzen (12) ohne axiale Abstützung und Verspannung miteinander drehbar verbunden und
die Klemmbacken (10) der äußeren Gelenkaugen
(II) gleichzeitig durch den Bolzen (12) unter Reibungsschluß mit dem Flansch des Stegprofil auf- 1Ä
weisenden Ausbausegmentes (1) verspannt sind.
2. Gelenkverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mit der Grundplatte (6) eine Einheit bildende mittige Gelenkauge (8) so gestaltet ist. daß seine axial· Breite 4e
(15) etwa ein Viertel der axialen Grundplattenbreite (16) ausmacht und die beiderseits zum Gelenkauge (8) symmetrisch angeordneten Lagerschalen (9) zur Abstützung der um einen Gelenkbolzen (12) drehbaren Klemmbacken-Gelenk- *s
äugen (10,11) unter einem Winkel von etwa 85
bis 95° an dem mittigen Gelenkauge (8) angeschlossen sind, wobei die Klemmbacken-Gelenkaugen (10,11) dem Lagerschalen-Anschlußwinkel und -Radius entsprechen und in der Höhe so 3„
bemessen sind, daß die unter den Flansch (la) des anzuschließenden Ausbauprofils (1) greifenden Klemmbacken-Stützflächen (17, 17a) das
mittige Gelenkauge überragen.
3. Gelenkverbindung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das starre
mittige Gelenkauge (8) beiderseits über die Lagerschalen (9) ragende zylindrische Hohlkörper (8 a)
zur Führung der Klemmbacken-Gdenkaugen (10,
11) und zur Aufnähme des Gelenkbolzens (12) besitzt, wobei die Lagerschalen (9) unter einem
Winkel von 90° an dem Gelenkauge (8) angeschlossen sind und jedes Klemmbacken-Gelenk*
auge (10,11) eine zylindrische Aussparung (11 a) entsprechend dem zylindrischen Hohlkörper (8 a)
aufweist.
4. Gelenkverbindung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem
Durchmesser dei zylindrischen Hohlkörper (8 α) und dem der zylindrischen Aussparungen (11 a)
so viel Spiel vorgesehen ist, daß die Gelenkaugen (11) der Klemmbacken (10) lediglich durch die
Lagerschalen (9) abgestützt werden, wobei dir Tiefe der zvlindmchen Aussparungen (11 α) so
bemessen ist, daß sie die Hohlkörper (8 a) in ihrer gesamten Länge aufnehmen.
5. Gelenkverbindung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das starre,
mittige Oeienkauge (8) mit den Lagerschalen (9) auf der Grundplatte (6) sowohl axial als auch
senkrecht zu dieser Achse symmetrisch angeordnet ist.
6. Gelenkverbindung nach den Ansprüchen 1 bis S, stadurch gekennzeichnet, daß das starre,
mittige Gelenkauge (8) ein senkrecht zur Bolzenachse angeordnetes Langloch (13) besitzt und die
drehbaren Klemmbacken-Gelenkaugen (10,11) mit Rundlöch.rn(18) versehen sind, durch die
der Gelenkbolzen (12) mit geringem Spiel geführt wird, wobei die Breite des Langloches im mittigen
Gelenkauge (8) dem Lochdurchmesser (18) der Klemmbacken-Gelenkaugen (10,11) entspricht.
7. Gelenkverbindung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwälzflächen an den Klemmbacken-Gelenkaugen (10,
11) in der axialen Breite (19) gegenüber den Lagerschalenbreiten (20) um etwa 5 bis 10 mm
schmaler bemessen sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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