DE1756139U - Handgriff-anschlussstueck fuer photographische und kinematographische kameras. - Google Patents
Handgriff-anschlussstueck fuer photographische und kinematographische kameras.Info
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Description
- Handgriff-Anschlußstück für photographische und kinematographische Kameras.
- Die Erfindung betrifft ein Ansatzstück für photographische Zwecke mit Anschlußgewinden für eine photographische oder eine kinematographische Kamera einerseits und ein Stativ, insbesondere Einbeinstativ, eine Baumklammer oder dergleichen andererseits, das zugleich zum Anschluß eines Handgriffes geeignet ist.
- Es ist bekannt, Handgriffe für photographische Kameras entweder direkt an der Kamera zu befestigen oder an einem Schenkel eines besonderen Winkelstückes, das dann seinerseits mit' seinem anderen Schenkel am Stativgewinde der Kamera angeschraubt wird. Diese Winkel haben jedoch den großen Nachteil, daß sie abgenommen werden müssen, wenn die Kamera auf ein Stativ aufgesetzt werden soll. Auch sind solche L-oder Z-förmige Winkel bekannt geworden, die so ausgebildet sind, daß sie selbst als Handgriff dienen können. Bei den Winkeln dieser Art ist die Halterung selbst doch nur notdürftig, da sie keineswegs mit der Hand angepaßten Formgriffen oder dergleichen ausgestattet werden können.
- Diese Nachteile werden durch. die vorliegende Erfindung beseitigt. Sie besteht darin, daß ein Ansatzstück vorgesehen ist, das aus einem U-förmigen Bügel besteht, dessen Schenkel die Gewinde für die Kamera und das Stativ aufweisen und dessen Mittelsteg ein Drehlager für den Handgriff enthält.
- Die beiliegende Zeichnung stellt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung dar. Die beiden Schenkel des U-förmigen Ansatzstückes gehen an ihren Enden in kreisförmige Augen 1,2 über. Das eine Auge 1 nimmt in einer Bohrung eine bekannte und in bekannter Weise gegen Herausfallen gesicherte Kameraschraube 3 auf, mit deren Hilfe das Anschlußstück leicht lösbar mit der Kamera 4 verbunden wird. Das andere Auge 2 weist ein Stativgewinde 5 auf, das ein rasches Aufsetzen der Kamera auf ein Stativ 6 ohne Lösen des Ansatzstückes von der Kamera 4 ermöglicht. Der die beiden Schenkel verbindende Mittelsteg desselben ist an einer Stelle zu einem Auge 7 erweitert, das eine Bohrung 8 enthält. Durch diese ist ein gegen Verdrehen gesicherter und mit erweitertem Kopf versehener Bolzen 9 gesteckt, der an seiner anderen Seite mit einer an sich bekannten Drehvorrichtung im Handgriff 10 verbunden ist. Der in dem Ausführungbeispiel verwendete und als solcher bekannte Handgriff 10 weist eine der Innenhandfläche nachgeformte und sich ganz oder wenigstens teilweise über diese erstreckende Auflagefläche 11 auf, die nach vorn in einen für die Finger gewellten Auflageteil 12 übergeht. Eine in ihrer Länge verstellbare Lederschlaufe 13 umschließt die Hand und bietet dieser so einen festen Halt. Der Drahtauslöser 14 ist durch eine Bohrung entlang der Längsmittelachse des Fingerauflageteiles 12 geführt und hier durch eine Einsteckfassung gehalten. Der ganze Handgriff 10 ist um eine zur Innenhand-Auflagefläche senkrecht stehende Achse gegenüber dem Ansatzstück verdrehbar und mit Hilfe eines in der Zeichnung nicht dargestellten Klemmelementes in jeder Lage festklemmbar.
- Besonders vorteilhaft wirkt sich das erfindungsgemäße Ansatzstück bei Verwendung von Einbeinstativen aus, die namentlich für Filmkamera sehr beliebt sind. Es ermöglicht in diesem Falle mit dem angesetzten Handgriff ein sehr bequemes und sicheres Führen der Kamera.
- Anstelle eines drehbaren Handgriffes könnte auch ein starrer Griff verwendet werden. In diesem Falle könnte beispielsweise der Mittelsteg des erfindungsgemäßen Ansatzstückes anstatt des in der Zeichnung dargestellten Drehlagers eine Gewindebohrung aufweisen, an der der Handgriff angeschraubt wird.
- Diese Ausführung würde es zugleich erlauben, bei abgenommenem Griff für Aufnahmen im Querformat das Ansatzstück an dem genannten Gewinde im Mittelsteg auf das Stativ aufzuschrauben.
- Der Mittelsteg des Ansatzstückes kann auch so geformt sein, daß er selbst als Handgriff dienen kann. Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, daß er gerade verläuft und an seiner Vorderseite entsprechende Vertiefungen zur bequemen Auflage der Finger aufweist.
Claims (8)
- Schutzansprüche 1. Ansatzstück für photographische Zwecke mit Anschlußgewinde für eine photographische oder kinematographische Kamera, ein Stativ, insbesondere Einbeinstativ, Baumklammern oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß es aus einem U-förmigen Bügel besteht, dessen Schenkel die Gewinde für die Kamera und das Stativ aufweisen.
- 20 Ansatzstück für photographische Zwecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der die beiden Schenkel verbindende Mittelsteg ein Drehlager für den Handgriff enthält.
- 3. Ansatzstück für photographische Zwecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Schenkel des U-förmigen Bügels länger gehalten ist als der andere.
- 4. Ansatzstück für photographische Zwecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel in Gewinde aufnehmende, vorzugsweise kreisförmige Augen (1, 2) übergehen.
- 5. Ansatzstück für photographische Zwecke nach Anspruch 1 und 2, daurch gekennzeichnet, daß der drehbar an dem die beiden Schenkel verbindenden Mittelteil des Bügels gelagerte Handgriff (10) eine sich der inneren Handfläche anschmiegende Halteplatte (11) und einen gewellten Auflageteil (12) für die Finger, einen in der Längsmittelachse des Auflageteiles für die Finger angeordneten Drahtauslöser (14) und eine die Außenfläche der Hand umschließende, in ihrer Länge verstellbare Lederschlaufe (13) aufweist.
- 6. Ansatzstück für photographische Zwecke nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnete daß der drehbare Handgriff (10) durch ein Klemmelement in jeder gewünschten Lage gegenüber dem Ansatzstück festklemmbar ist.
- 7. Ansatzstück für photographische Zwecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der die beiden Schenkel verbindende Mittelsteg des Bügels ein Gewinde zum Anschluß des Statives für Aufnahmen im Querformat oder zum Anschluß eines Handgriffes enthält.
- 8. Ansatzstück für photographische Zwecke nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der die beiden Schenkel verbindende
Mittelteil des Bügels so geformt ist, daß er bei abgenommenem e> c Handgriff selbst als Griff dienen kann.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEL19330U DE1756139U (de) | 1957-09-11 | 1957-09-11 | Handgriff-anschlussstueck fuer photographische und kinematographische kameras. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEL19330U DE1756139U (de) | 1957-09-11 | 1957-09-11 | Handgriff-anschlussstueck fuer photographische und kinematographische kameras. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1756139U true DE1756139U (de) | 1957-11-14 |
Family
ID=32788205
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEL19330U Expired DE1756139U (de) | 1957-09-11 | 1957-09-11 | Handgriff-anschlussstueck fuer photographische und kinematographische kameras. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1756139U (de) |
-
1957
- 1957-09-11 DE DEL19330U patent/DE1756139U/de not_active Expired
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