DE1753009B2 - Rückenlehne für einen Fahrzeugsitz - Google Patents
Rückenlehne für einen FahrzeugsitzInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Rückenlehne für einen Fahrzeugsitz, insbesondere einen Kraftfahrzeugsitz,
mit einem Lehnenrahmen, der zwei Seitenholme und eine vom oberen Ende des einen Seitenholms zum
oberen Ende des anderen Seitenholms verlaufende Traverse aufweist, einem vom Lehnenrahmen getragenen
Polsterflachträger und einer sich am Polsterflachträger abstützenden und die Traverse des Lehnenrahmens
aus Sicherheitsgründen abdeckenden, einen eigenen Trägerteil aufweisenden Polsterung.
Bei einer bekannten Rückenlehne dieser Art (US-PS 29 31 426) haben die Seitenholme des Lehnenrahmens
einen geradlinigen Verlauf, und der Polsterflachträger, an dessen dem Rücken des Sitzbenutzers zugekehrter
Seite Druckfedern befestigt sind, ist ein halbstarres, aus Stäben gebildetes Gitter. Eine sich auf den Druckfedern
abstützende Polsterauflage ist über den oberen Rand des Polsterflachträgers hinaus verlängert und um die
Traverse des Lehnenrahmens herum geführt, so daß diese allseitig abgedeckt ist. Die Polsterauflage liegt
jedoch nur an der Rückseite und Unterseite der Traverse an. Von der Vorderseite der Traverse wird sie
mittels Druckfedern, von der Oberseite mittels eines Bügels im Abstand gehalten, der aus einem elastischen
Stab besteht und die Aufgabe hat, Stöße zu dämpfen und zu verhindern, daß bei einem Aufprall eines Körperteils
einer Person dieser Körperteil gegen die Traverse schlägt. Der Schutz, der damit im Bereich der Traverse
bei einem Aufprall von oben oder hinten erreicht wird, ist unzulänglich, weil ein solcher Bügel nur in einem
relativ kleinen Winkelbereich der Aufprallrichtung wirksam werden und bei einem Stoß nur verhältnismäßig
Energie aufnehmen kann, so daß er. wenn ein Aufschlagen auf die Traverse verhindert werden soll, so
steif sein muß, daß die Gefahr.einer Verletzung durch den Bügel besteht Die Schutzwirkung wird auch durch
die die Traverse abdeckende Polsterung nicht wesentlicii
verbessert, da es sich hierbei um die Verlängerung der Polsterauflage handelt, die andere Aufgaben als ein
Schutzpolster zu erfüllen hat und deshalb auch andere Eigenschaften hat Unzulänglich ist ferner der Schutz
vor ernsthaften Verletzungen bei einem Aufprall einer Person von hinten auf den Polsterflach träger, weil das
halbstarre Gitter nur eine geringe stoßdämpfende Wirkung hat und insbesondere wegen der relativ
großen Abstände seiner Stäbe zu sehr hohen örtlichen Belastungen an dem auftreffenden Körperteil führt
Noch wesentlich größer ist die Gefahr von gefährlichen Verletzungen dann, wenn eine Person von hinten auf die
Seitenholme geschleudert wird, da diese starr sind und
nach hinten nur durch eine sich auch über die Rückseite des Gitters erstreckende Bespannung abgedeckt sind.
Auch bei einer anderen bekannten Rückenlehne für
einen Fahrzeugsitz (US-PS 23 73 751) besteht die Gefahr, daß eine Person, die von hinten auf die
Rückenlehne geschleudert wird, gefährliche Verletzungen erleidet Zwar sind die Seitenholme des starren
Lehnenrahmens von der oberen Traverse aus nach vorne geführt, so daß sie weitgehend außerhalb des
Aufschlagbereiches bei einem Aufprall von hinten liegen. Diese Führung der Holme dient jedoch nicht der
Beseitigung der Aufschlaggefährdung, denn die beiden Seitenholme werden etwa in halber Höhe durch je einen
hinter der Rückenlehne angeordneten und sich vom Fahrzeugbogen aus nach oben erstreckenden, starren
Stützträger abgestützt Außerdem ist etwa in halber Höhe dieser Stützträger ein starrer Bügel angeordnet
dessen Jochteil in Lehnenquerrichtung im Abstand hinter den beiden Stützträgern verläuft und dessen
beide nach vorne weisenden Schenke! an den Seitenhoimen des Lehnenrahmens befestigt sind. Die beiden
Stützträger, der Bügel und die obere Traverse des Lehnenrahmens sowie der aus Zick-Zack-Federn
gebildete Polsterträger sind nach hinten nur durch eine aus optischen Gründen vorgesehene Platte aus Fasermaterial,
Metall oder einem anderen festen Material abgedeckt. Nicht nur bei einem Aufprall von hinten auf
die obere Traverse und den Bügel muß deshalb mit Verletzungen der aufprallenden Person gerechnet
werden, sondern auch bei einem Aufprall im Bereich der Stützträger, weil die Abdeckplatte unter den bei einem
Aufprall wirksamen, hohen Kräften bis zur Anlage an den Stützträgern nachgeben wird. Nachteilig ist bei
dieser bekannten Rückenlehne ferner der durch die
in Sitzlängsrichtung.
Rückenlehne zu schaffen, die bei einem geringen Raumbedarf in Längsrichtung des Sitzes Personen, die
von hinten auf die Rückenlehne geschleudert werden, so weit wie möglich vor gefährlichen Verletzungen schützt
Diese Aufgabe ist mit einem Sitz der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
beiden Seitenholme eine von hinten gesehen konkave, den Aufprallbereich freimachende Krümmung haben
und mindestens auf einem Teil ihrer Länge längs der äußeren Vorderkanten von seitlichen Randwulsten der
Rückenlehne verlaufen, daß der Polsterflachträger als eine plastisch verformbare Schale ausgebildet ist und
daß die Polsterung unterteilt ist in ein an der Schale anliegendes Polster und ein besonderes Schutzpolster
für die Traverse.
Durch die konvexe Krümmung der beiden Seitenholme und deren Verlauf in Ringwulsten der Rückenlehne
befinden sich die Seltenholme außerhalb des Bereiches, in dem mit einem Aufprall einer Person von hinten
gerechnet werden muß, so daß die Abdeckung der Seitenholme durch die Randwulste als Sicherheitsmaßnahme
genügt Im Aufprallbereich liegen daher nur der Polsterflachträger und die obere Traverse des Lehnenrahmens.
Durch die Ausbildung des Polsterflachträgers als plastisch verformbare Schale ist es bei sehr geringem
Raumbedarf in Sitzlängsrichtung möglich, bei einem Aufprall einer Person von hinten verhältnismäßig viel
Energie zu absorbieren, so daß in der Regel gefährliche Verletzungen verhindert werden können. Schließlich
wird durch die Unterteilung der Polsterung in ein an der Schale anliegendes Polster, das keine Sicherheitsaufgaben
zu erfüllen hat, und ein Schutzpolster für die Traverse, das nur der Sicherheit dient und entsprechend
ausgebildet werden kann, auch ein guter Schutz im Bereich der Traverse gewährleistet
Ein besonders hohes Energieaufnahmevermögen des Schutzpolsters läßt sich mit einem zu einem U-Profil
gebogenen Lochblech als Trägerteil für einen Polsterkörper erreichen, da hierbei nicht nur der Polsterkörper
Energie absorbiert, sondern im Bedarfsfall auch der Trägerteil durch eine bleibende Deformation.
Damit ein Aufprall gegen die Rückseite der Randwulste nicht zu einer Verschiebung relativ zu den
Seitenholmen führt, was zu einer weniger wirksamen
Abdeckung der Seitenholme durch die Randwulste führen könnte, sind bei einer bevorzugten Ausführungsform die Randwulste fest mit den Seitenholmen
verbunden.
Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der -J5
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im einzelnen erläutert Es zeigt
Fig.3 eine Ansicht von oben der Rückenlehne bei
abgenommener Kopfstütze.
Eine Rückenlehne für einen Kraftfahrzeugsitz weist einen als Ganzes mit 1 bezeichneten, bügelartigen
Rahmen auf, der im Ausführungsbeispiel aus einem Rohr besteht Der Jochteil des Rahmens 3 bildet eine
obere Traverse 2 und verläuft horizontal im Abstand von der Oberkante eines als Ganzes mit 3 bezeichneten
Polsters. Die beiden zur Längsmittelebene der Rückenlehne symmetrischen Seitenholme 4 und 5 des Rahmens
1, die je an ihrem freien, unten liegenden Ende mit einer w unteren Traverse 6 verschweißt sind, die durch ein
horizontal liegendes Rohr gebildet ist, verlaufen, wie die F i g. 1 und 2 zeigen, nach vorne und gleichzeitig zur
Seite, so daß der Rahmen 1 sich von der unteren Traverse 6 zur oberen Traverse 2 hin verbreitert und bis 1^
in diese Höhe in zunehmendem Maße nach vorne gezogen ist Erst wenig unterhalb der oberen Traverse 2
sind die Seitenholme 4 und 5 nach rückwärts gekrümmt und gehen dann in je einer Krümmung in die obere
Traverse 2 über. Die Seitenholme 4 und 5 verlaufen von ihrem unteren Ende bis zu der Krümmung nach hinten
im wesentlichen parallel zur äußeren Vorderkante eines mit dem jeweiligen Holm fest verbundenen Randwulstes
7 bzw. 8 des Polsters 3, wie auch F i g. 3 zeigt Die Randwulste 7 und 8 sind dadurch in der Lage, auch
große, in Querrichtung der Rückenlehne wirkende Kräfte, wie sie beispielsweise auftreten, wenn der
Sitzbenutzer bei einer Kurvenfahrt gegen den Randwulst gedrückt wird, aufzunehmen.
Die unteren Enden der Seitenholme 4 und 5 sind je an einem Beschlagteil 9 bzw. 10 zweier Gelenkbeschläge
befestigt, wie sie bei Kraftfahrzeugsitzen mit neigungsverstellbarer
Rückenlehne üblich sind. Die übrigen Teile der beiden Beschläge sowie die Verbindung mit dem
Rahmen des Sitzteils und der Sitzteil selbst sind nicht dargestellt, da sie für die Erfindung ohne Bedeutung
sind.
An die obere Traverse 2 ist ein zu einem U-Profil gebogenes Lochblech U so angeschweißt, daß die
beiden Schenkel des U-Profils, die zwischen ihren Enden die obere Traverse 2 aufnehmen, etwa in
Längsrichtung der Rückenlehne liegen.
Zwei Versteifungsbänder 12 und 13 für die Polsterkante sind einerseits an der oben liegenden Wölbung
des Lochbleches 11, andererseits an den Seitenholmen 4 bzw. 5 im Bereich deren Krümmung nach hinten
angeschweißt Die Versteigungsbänder 12 und 13 sind, von oben betrachtet in ähnlicher Weise gekrümmt wie
die entsprechenden Abschnitte der Seitenholme 4 und 5 und verlaufen im Abstand von der äußeren Vorderkante
der Randwulste 7 und 8 in deren oberhalb des Rahmens 1 liegenden Bereichen.
Das Lochblech 11 ist, ausgenommen auf seiner Unterseite, in einen Polsterkörper 14 aus einem
Zähschaumstoff eingebettet Der Polsterkörper 14 bildet zusammen mit dem Lochblech 11 das Schutzpolster
für die obere Traverse 2. Die Dicke des Polsterkörpers 14 auf der Rückseite und der Oberseite
des Lochbleches 11 ist im wesentlichen durch die Schutzfunktion des Schutzpolsters bedingt, während die
Dicke auf der Vorderseite so gewählt ist, daß die Vorderseite in derselben Fläche liegt wie die Vorderseite
des Polsters.
Die übrigen Teile des Rahmens 1 brauchen nicht mit einem Schutzpolster versehen zu sein, da sie nicht im
Aufschlagbereich einer von hinten auf die Rückenlehne prallenden Person liegen.
Am Rahmen 1 und der unteren Traverse 6 ist eine als Polsterträger dienende Schale 15 befestigt, die im
Ausführungsbeispiel aus Preßzellstoff besteht Die Schale 15 hat eine ausreichende Festigkeit, um das
Polster 3 zu tragen, verformt sich aber plastisch beim Aufprall einer Person so weit, daß gefährliche
Verletzungen nicht auftreten können. Sofern die Gefahr von Verletzungen beim Aufprall noch weiter vermindert
werden soll, kann die Schale 15 auf ihrer Rückseite mit einem Schutzpolster 15', beispielsweise aus Zähschaumstoff,
beschichtet werden.
Claims (3)
1. Rückenlehne für einen Fahrzeugsitz, insbesondere
einen Kraftfahrzeugsitz, mit einem Lehnenrahmen, der zwei Seitenholme und eine vom oberen
Ende des einen Seitenholms zum oberen Ende des anderen Seitenholms verlaufende Traverse aufweist,
einem vom Lehnenrahmen getragenen Polsterflachträger, sowie einer sich am Polsterflachträger
abstützenden und die Traverse des Lehnenrahmens aus Sicherheitsgründen abdeckenden, ebien eigenen
Trägerteil aufweisenden Polsterung, dz durch
gekennzeichnet, daß die beiden Se.ienholme (4, 5) eine von hinten gesehen konkave, den
Aufprallbereich freimachende Krümmung haben und mindestens auf einem Teil ihrer Länge längs der
äußeren Vorderkanten von seitlichen Rand wulsten
(7, 8) der Rückenlehne (1) verlaufen, daß der Polsterflachträger als eine plastisch verformbare
Schale (15) ausgebildet ist und daß die Polsterung unterteilt ist in ein an der Schale (15) anliegendes
Polster (16,17,18) und ein besonderes Schutzpolster
(11,14) für die Traverse (2).
2. Rückenlehne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzpolster ein zu einem
U-Profil gebogenes Lochblech (11) als Trägerteil für
einen Polsterkörper (14) aufweist
3. Rückenlehne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Randwulste (7, 8) fest mit
den Seitenholmen (4, 5) des Lehnenrahmens verbunden sind.
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