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"Verkaufsständer für eine Mehrzahl von Erzeugnissen von unterschiedlicher
Beschaffenheit" Die Neuerung bezieht sich auf Verkaufsstande für eine Mehrzahl von
Erzeugnissen von unterschiedlicher Beschaffenheit, die in an sich gleichen Verpackungen,
welche den Inhalt nicht bzw. nicht ohne weiteres erkennbar machen, verkauft werden,
wie z. B. Puderdosen für verschiedenartig gefärbten Puder oder andere kosmetische
Erzeugnisse.
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Es sind bereits Verkaufsstände bekannt und üblich, bei denen solche
in unter sich gleichen Dosen verpackte Erzeugnisse in einer Mehrzahl von Stapeln
in gleichmässiger Verteilung auf einer gemeinsamen Unterlage angeordnet sind. Beim
Verkauf wird jeweils eine Dose von dem entsprechenden Stapel entnommein, wobei bisher
der verschiedenartige Inhalt der einzelnen Stapel entweder in umständlicher Weise
durch zusätzliche Beschriftung angegeben werden mußte, wenn nicht, wie vielfach
üblich, unter Verzicht hierauf die Verkäuferin jeweils durch Aunproben-Entnahme
einer Dose von dem einen oder anderen Stapel -, feststellen musste, ob es die gesuchte
ist.
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Abgesehen von diesen Schwierigkeiten fehlte hierbei vor allem eine
unmittelbare Vergleichsmöglichkeit zwischen den unterschiedlichen Inhalten der Dosen
der einzelnen Stapel, die gerade bei kosmetischen Erzeugnissen wie Pufer mit nur
wenig voneinander verschiedenen Farbtönungen sehr wichtig ist.
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Die Neuerung schafft einen Verkaufsständer der vorstehend grundsätzlich
gekennzeichneten Art, bei dem alle diese Nachteile vermieden werden und der es bei
vorzüglich werbemässiger Wirkung ermöglicht, in einfachster Weise den Inhalt der
Dosen in den verschiedenen Stapeln zu erkennen und den der einem mit dem der anderen
in den einzelnen Stapeln zu vergleichen.
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Gemäas der Neuerung wird an einer zentral in Bezug auf die gleiohmässig
darum gruppierten Stapel von Packungen, die, zum Beispiel durch Drahtbügel. so gehalten
werden, dass einzelne Packungen entnommen werden können, auf der Unterlage befestigten
Stange, dieser gegenüber nicht drehbar, in aufrechter Stellung ein zweiteiliger
aufklappbare, sich über die Breite der Stapelgruppierung erstreckender in geeigneter
Weise ausgebildeter Körper angeordnet, dessen beide Teile durch Umklappen um das
sie verbindende Scharnier in die horizontale Lage gebracht werden können. Die beiden
aufklappbaren Teile weisen auf ihrer Innenseite eine der Anzahl von Stapeln entsprechende
Zahl von den Dosensäulen zugeordneten, deren Inhalt erkennbar machenden verschiedenen
Kennzeichnungen auf, die in aufgeklapptem Zustande des Körpers oberhalb der zugeordneten
Säule liegen und die Z. B. im Falle von Puderdosen aus deren Inhalt entsprechend
gefärbte Plättchen, gegebenenfalls in weiterer Entwicklung
des
Grundgedankens der Neuerung aus geöffneten Probedosen bestehen kennen, so dass es
der Kundin möglich ist, den Puder der betreffenden Farbe sofort auszuprobieren.
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In den Abbildungen ist eine beispielsweise Ausführungsform eines Verkaufsständers
gemäss der Neuerung, und zwar in Abb. 1 in Vorderansicht und in Abb. 2 in Aufsicht
dargestellt.
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In den Abbildungen sind mit at, au, a''' usw. die verschiedenen säulenartigen
Stapel von Dosen, z. B. für Puder, bezeichnet, die beiderseits von Drahtbügeln b',b'',b'''
usw. gehalten werden. Diese Stapel sind gemäss dem Ausführungsbeispiel in symmetrischer
Verteilung auf einer runden Grundfläche c um einen auf dieser befestigten Stab d
angeordnet. Dieser Stab trägt den in Abbildung 1 in zusammengeklappten, in Abb.
2 in aufgeklappten Zustande dargestellten Knopfkörper e, der zweckmäßig auf seinen
beiden Sohauflächen eine Werbebeschriftung, z. B. die Gattungebezeichnung der zugeordneten,
darunter befindlichen Erzeugnisse mit Angabe der Herstellerfirmen trägt.
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Die beiden Teile f und g sind scharnierartig miteinander verbunden
und werden in der geschlossenen Stellung durch eine Verriegelung h gehalten. Soll
ein Verkauf erfolgen, so werden die beiden Teile f und g nach Öffnen der Verriegelung
in die horizontale Lage umgeklappt (Abb. 2) in der nunmehr-oberhalb jedes Dosenstapels-die
Kennzeichnung für den Inhalt dieses Stapels sichtbar wird. Bei dem vorzugsweise
dargestellten
Ausfdhrungsbeispiel bestehen die Kennzeichnungen
| aUf : ! in entsprechende Ausnehmungen i', i"i'*'usw. (gemäss
dem |
Ausführungsbeispiel eines Ständers mit sechs Stapeln sechs Ausnehmungen) eingesetzten
kleinen Probedosen mit entsprechend gefärbten Pudern.
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Ein Herunterklappen der beiden Hälften f und g über die Horizontale
wird durch Anschläge j verhindert. selbstverständlich ist die Neuerung nicht auf
die vorstehend im einzelnen beschriebene und in den Abbildungen dargestellte Ausführungsform
beschränkt, sondern es sind demgegenüber Änderungen möglich, ohne von ihrem Grundgedanken
abzuweichen.
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Insbesondere kann abweichend vom Ausführungsbeispiel der Kopfkörper
statt langgestreckt rechteckig auch anders z. B. halbkreisförmig gestattet sein,
so dass dann im Falle eines runden Ständers die einzelnen Kennzeichnungen genau
über den betreffenden @tapel liegen. ebenso kann auch statt der kreisförmigen Anordnung
der Doaenstapel gemäss dem Ausführungsbeispiel eine quadratische oder auch rechteckige
Anordnung der Stapel vorgesehen werden, - ebenfalls unter entsprechender, in diesem
Falle rechteckiger oder quadratischer @usbildung des Kopfkörpers. Ferner ist natürlich
die Anwendung des Grundgedankens der Neuerung nicht auf Packungen für kosmetische
erzeugnisse beschränkt, wenn auch die Vorteile der Neuerung in diesem Falle am deutlichsten
erkennbar werden.
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Schutzansprche