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DE1628704C - Staubsaugermundstück - Google Patents

Staubsaugermundstück

Info

Publication number
DE1628704C
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
vacuum cleaner
support arm
nozzle according
working tool
cleaner nozzle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Hugo Dr. 8510 Fürth; Stettner Gerhard 8501 Ammerndorf; Hoffmann Rudi 8500 Nürnberg Sanneck
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Licentia Patent Verwaltungs GmbH
Original Assignee
Licentia Patent Verwaltungs GmbH
Publication date

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Staubsaugermundstück mit zwei einander umschließenden Arbeitswerkzeugen und einem schwenkbar an dem ersten der beiden Arbeitswerkzeuge angelenkten Saugstutzen, mit dem durch Schwenken über eine an den Arbeitswerkzeugen vorgesehene Mitnehmereinrichtung die Höhenlage der Arbeitswerkzeuge zueinander umkehrbar ist.
Bei einem bekannten Staubsaugermundstück der vorgenannten Art ist ein T-förmiger Saugstutzen mit seinen Armen schwenkbar an dem ersten Arbeitswerkzeug, einer Teppichdüse, angelenkt. Die geschlossenen Enden der Arme sind mittels exzentrisch daran angelenkter Laschen mit dem zweiten Arbeitswerkzeug, einer mit Borsten versehenen Bodendüse, derart antriebsmäßig verbunden, daß sich beim Verschwenken des Saugstutzens aus der einen geneigten Gebrauchsstellung über die Senkrechtstellung in die andere geneigte Gebrauchsstellung die Höhenlage der Arbeitswerkzeuge zueinander umkehrt. Durch ao die Verwendung eines Kurbeltriebes ist die Höhenlage der beiden Arbeitswerkzeuge aber abhängig vom Schwenkwinkel des Saugstutzens, so daß eine definierte Einstellung der Arbeitswerkzeuge zueinander nur in den Endlagen des möglichen Schwenkwinkeis des Absaugstutzens gegeben ist. In diesen Endlagen befindet sich der Saugstutzen und damit auch die daran angeschlossene Handhabe, z. B. ein Verlängerungsrohr bzw. ein Stielstaubsauger, in einer annähernd parallel zur zu bearbeitenden Fläche verlaufenden Lage. Bei den im Betrieb normalerweise auftretenden Stellungen des Saugstutzens gegenüber dem Mundstück kann sich somit die Höhendifferenz zwischen beiden Arbeitswerkzeugen auf den Wert Null verringern. Dabei ist auch durch die sich kontinuierlich mit dem Schwenkwinkel des Saugstutzens verändernde Höhenlage der Arbeitswerkzeuge zueinander die notwendige Abdichtung zwischen beiden nur in einer der beiden Endlagen möglich, in der im allgemeinen nur unter sehr 40' niedrigen Möbeln gesaugt wird. Zudem muß zwischen dem Saugstutzen und der daran anschließenden Handhabe eine Drehkupplung eingebaut sein, damit beim Verstellen des Saugstutzens über die Mittellage hinaus das am freien Ende im allgemeinen gebogene Verlängerungsrohr bzw. der Stielstaubsauger in die normale Lage gedreht werden können. Eine derartige Drehkupplung ist jedoch aufwendig und kann leicht durch feine Schmutzteilchen blockiert werden.
Es ist aueft ein Staubsaugermundstück bekannt, bei dem durch Schwenken des Saugstutzens auf die senkrechte. Stellung zu eine im Mundstückkörper angeordnete Bürste zur Verbesserung der Fadenaufnahmefähigkeit entgegen Federkraft auf die zu bearbeitende Fläche zu gedrückt werden kann, wobei der Saugstutzen erst nach einem gewissen Leerlauf auf die Bürste einwirkt. Nur solange hierbei der Saugstutzen in der senkrechten Stellung gehalten wird, bleibt die Bürste zusätzlich wirksam, so daß eine dauernde Benutzung Xler Bürste praktisch nicht möglich ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Staubsaugermundstück der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem die Höheneinstellung durch den Saugstutzen vorgenommen werden kann, ohne daß sich die Höhenlage der beiden Arbeitswerkzeuge zueinander verändert, wenn der Saugstutzen innerhalb seines normalen Arbeitsbereiches verschwenkt wird.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht gemäß der Erfindung in einer solchen Ausbildung der Mitnehmereinrichtung, daß erst beim Schwenken des Saugstutzens über den normalen Arbeitsbereich hinaus auf eine senkrechte Stellung zu der Saugstutzen das zweite Arbeitswerkzeug gegenüber dem ersten entgegen der Kraft mindestens einer Feder verstellt, wodurch mindestens ein unter der Kraft einer weiteren Feder stehender Stützarm freigesetzt wird, der beide Arbeitswerkzeuge in der geänderten Lage lösbar verriegelt.
Durch diese Ausbildung braucht der Saugstutzen nicht über die Senkrechtstellung hinaus verschwenkbar zu sein, so daß eine Drehkupplung zwischen dem Saugstutzen und der daran anzuschließenden Handhabe entfallen kann. Auch ist eine zuverlässige Dichtung zwischen beiden Arbeitswerkzeugen innerhalb des normalen Arbeitsbereiches möglich, da sie nur zwei Arbeitslagen einnehmen können, nachdem nur in einem über den normalen Arbeitsbereich hinausgehenden Schwenkbereich der Mitnehmer zwischen beiden Arbeitswerkzeugen wirksam ist. Zweckmäßigerweise ist das Staubsaugermundstück so ausgebildet, daß die Arbeitswerkzeuge nur bei annähernder Senkrechtstellung des Saugstutzens entgegen Federkraft gegeneinander verstellt werden können, während die Auslösung aus dieser Stellung durch leichten Druck mit dem Fuß auf einen die Verrastung auslösenden Knopf am Staubsaugermundstück erfolgt. Dadurch kann man die Arbeitswerkzeuge in aufrechter Stellung ohne weiteres umstellen.
Die Erfindung ist nachfolgend an Hand der Zeichnungen eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 ein Staubsaugermundstück im Längsschnitt,
Fig. 2 einen Querschnitt nach der Linie H-II der Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt nach der Linie III-III der Fig. 1,
F i g. 4 einen Querschnitt entlang der Linie H-II der Fig. 1, wobei die Höhenlage der Arbeitswerkzeuge zueinander umgekehrt ist.
Bei der in F i g. 1 dargestellten Einstellung des Staubsaugermundstückes ragt das eine für die Bearbeitung z. B. von Teppichen ausgebildete, eine feste Grundfläche aufweisende Arbeitswerkzeug 1 nach unten zu über das andere, das Arbeitswerkzeug 1 mit einem Bürstenkranz 2 umschließende Arbeitswerkzeug 3 für die Bearbeitung von festen Böden heraus. Das nachfolgend als Teppichdüse bezeichnete Arbeitswerkzeug 1 weist an seiner Grundfläche in bekannter Weise Saugkanäle 4 und zentral einen Absaugkanal 5 auf.. . .
In Seitenwänden 6 des Absaugkanals 5 ist eine Achse 7 schwenkbar gelagert, an der ein Saugstutzen 8 drehbar befestigt ist. Der Saugstutzen 8 ist somit schwenkbar an der Teppichdüse 1 gehaltert. Der Borstenkranz 2 des nachfolgend als Bodendüse bezeichneten Arbeitswerkze'uges 3 ist an einer Zwischenplatte 9 befestigt, die etwa parallel zur Grundfläche der Teppichdüse 1 verläuft und diese im Λ wesentlichen überdeckt. Die Zwischenplatte 9 und alle übrigen Teile des Staubsaugermundstückes werden durch eine mit der Zwischenplatte 9 verbundene Abdeckhaube 10 nach oben zu überdeckt. An der ;' Teppichdüse 1 und an der Abdeckhaube 10 sind ineinandergreifende Rohrstutzen 11 und 12 vorgesehen, in denen jeweils eine Feder 13 geführt ist, die die Arbeitswerkzeuge 1 und 3 voneinander weg- ;;
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drückt. Der Hub wird dabei durch das Zusammenwirken eines Riegels in Form eines Stützarms 16 mit der Zwischenplatte 9 begrenzt. Der Stützarm 16 ist auf der oberhalb, also auf der der Teppichdüse 1 gegenüberliegenden Seite der Zwischenplatte 9 liegenden Achse 7 drehfest angeordnet. Vorzugsweise befindet sich an jedem Ende der Achse 7 ein derartiger Stützarm 16, wobei jeder durch die Kraft einer Drehfeder 15 beaufschlagt ist. Der Stützarm 16 ragt in der in F i g. 3 dargestellten Lage der Arbeitswerkzeuge 1 und 3 durch eine Ausnehmung 17 in der Zwischenplatte' 9 hindurch und weist einen Ausgleicharm 18 auf, der jedoch nur notwendig·ist, wenn die Rohrführungen 11, 12 mit den Federn 13 nicht in einer Flucht mit der Achse 7 liegen. Außerdem ist mit dem Stützarm 16 ein Auslösearm 19 drehfest verbunden, der in den Wirkungsbereich eines Auslöseknopfes 20" reicht. Der Auslöseknopf 20 ist senkrecht verschiebbar in einer Führung in der Abdeckhaube 10 gehaltert. An der Abdeckhaube 10 ist ein Ansatz 21 vorgesehen, der in den Wirkungsbereich einer Kante 22, insbesondere der Stirnkante des Saugstutzens 8 reicht. Der Ansatz 21 und die Kante 22 bilden zusammen eine Mitnahmeeinrichtung, die beim Schwenken des Saugstutzens 8 in die senkrechte Stellung in Eingriff gelangt und bei deren Zusammenwirken die beiden Arbeitswerkzeuge 1 und 3 durch Schwenken des Saugstutzens 8 über den normalen Arbeitsbereich hinaus gegeneinander verstellbar sind. An der dem Stützarm 16 gegenüberliegenden Seite der Achse 7 ist eine Anzeigelasche 23 drehbar gelagert, über der in der Abdeckhaube 10 ein Fenster 24 aus durchscheinendem Material befestigt ist. An diesem Fenster 24 ist ein Bolzen 25 befestigt, wobei zwischen das Fenster 24 und den Bolzen 25 die Anzeigelasche 23 eingesteckt ist.
Soll nun die Lage der Arbeitswerkzeuge 1 und 3 aus der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten in die in F i g. 4 gezeigte Stellung vorgenommen werden, so tritt folgende Wirkungsweise ein:
Durch Hochschwenken des Saugstutzens 8 innerhalb des normalen Arbeitsbereiches auf die senkrechte Stellung kommt die Kante 22 des Saugstutzens 8 in Anlage mit dem Ansatz 21. Wird der Saugstutzen 8 nun *über diesen normalen Arbeitsbereich hinaus weiter auf die senkrechte Stellung zu bewegt, dann drückt die Kante 22 den Ansatz 21 und damit die gesamte Bodendüse 3 nach' unten. Dadurch vergrößert sich der Abstand zwischen der Achse 7 und der Zwischenplatte 9, so daß der Stützarm 16 aus der Aussparung 17 herausgehoben und durch die Wirkung der Drehfeder 15 über die Zwischenplatte 9 neben die Aussparung 17 geschwenkt wird. Am Stützarm 16 ist dabei auch noch ein Steg 26 zur Begrenzung des Stützarmschwenkwinkels vorgesehen, der an einen Randabschnitt der Aussparung 17 anschlägt. Durch das Verschwenken des Stützarms 16 ist über den Auslösearm 19 der Auslöseknopf 20 ein Stück aus der Abdeckhaube 10 herausgeschoben worden. Wird nun der Saugstutzen 8 wieder zurückgeschwenkt, dann setzt der Stützarm 16 auf der Zwischenplatte 9 auf und verhindert entgegen der Kraft der Federn 13 ein Zurückgehen der Arbeitswerkzeuge in die Ausgangsstellung.
Durch das Verrasten der Arbeitswerkzeuge 1 und 3 in dieser Stellung ist auch eine einwandfreie, vom Schwenkwinkel des Saugstutzens 8 unabhängige Abdichtung zwischen beiden möglich. Dazu ist mit dem Borstenkranz 2 gleichzeitig eirie radial nach innen gerichtete Lippendichtung 27 an der Zwischenplatte 9 festgesetzt, deren freier Abschnitt auf einem hochgezogenen Rand 28 der Teppichdüse 1 aufliegt. Da der Absaugkanal 5 an der Grundfläche der Teppichdüse 1 mündet, wird durch den Unterdruck innerhalb des Borstenkranzes 2 die Lippendichtung 27 selbsttätig fest gegen den Rand 28 gezogen.
Durch das Herunterdrücken der Abdeckhaube 10
ίο wird auch der Abstand zwischen der Achse 7 und der Oberkante der Abdeckhaube 10 geringer, so daß die Anzeigelasche 23 weiter zwischen dem Fenster 24 und dem Bolzen 25 hindurchgleiten muß, wodurch bei geeigneter Markierung dieser Anzeigelasche 23 durch das Fenster 24 ersichtlich ist, welches der beiden Arbeitswerkzeuge 1, 3 für die Bearbeitung der zu reinigenden Fläche ausgefahren ist.
Die Rückstellung der Arbeitswerkzeuge 1, 3 ist nun einfach dadurch auszuführen, daß mit dem Fuß der
ao Auslöseknopf 20 betätigt wird, wodurch über den Auslösearm 19 der Stützarm 16 von der Zwischenplatte 9 heruntergedrückt wird und in die Aussparung einfällt. Da die Stützarme 16 auf den F.nden der Achse 7 starr befestigt sind, ist zur Auslösung auch
as nur ein Auslöseknopf 20 notwendig. Nach dem F.ntrasten der Stützarme 16 werden die Arbeitswerkzeuge 1, 3 durch die Federn 13 selbsttätig in die in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Stellung zuriickgedriickt

Claims (11)

,0 Patentansprüche.
1. Staubsaugermundstück mit zwei einander umschließenden Arbeitswerkzeugen und einem schwenkbar an dem ersten der beiden Arbeitswerkzeuge angelenkten Saugstutzen, mit dem durch Schwenken über eine an den Arbeitswerkzeugen vorgesehene Mitnehmereinrichtung die Höhenlage der Arbeitswerkzeuge zueinander umkehrbar ist, gekennzeichnet durch eine solche Ausbildung der Mitnehmereinrichtung, daß erst beim Schwenken des Saugstutzens (8) über den normalen Arbeitsbereich hinaus auf eine senkrechte Stellung zu der Saugstutzen (8) das zweite Arbeitswerkzeug (3) gegenüber dem ersten (1) entgegen der Kraft mindestens einer Feder (13) verstellt, wodurch mindestens ein unter der Kraft einer weiteren Feder (15) stehender Stützarm (16) freigesetzt wird, der beide Arbeitswerkzeuge (1 bzw. 3) in der geänderten Lage lösbar verriegelt.
2. Staubsaugermundstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine am Saugstutzen (8) angeformte Kante (22) und ein in ihrem Schwenkbereich liegender Ansatz (21) des zweiten Arbeitswerkzeugs (3) als Mitnehmereinrichtung vorgesehen sind.
3. Staubsaugermundstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützarm (16) auf mindestens einem Ende der Achse (7) des Saugstutzens (8) schwenkbar angebracht ist und bei hochgestelltem erstem Arbeitswerkzeug (1) zwischen eine Zwischenplatte (9) des zweiten Arbeitswerkzeugs (3) und die Achse (7) stellbar ist.
4. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenplatte (9) eine Aussparung (17) aufweist, in die der Stützarm (16) bei tiefstehendem erstem Arbeits-
werkzeug (1) hineingreift und damit die Verriegelung aufhebt.
5. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß in drehfester Verbindung mit dem Stützarm (16) ein in Wirkverbindung mit einem Auslöseknopf (20) stehender Auslösearm (19) vorgesehen ist, mit dem der Stützann (16) außer Anlage mit der Zwischenplatte (9) und in den Bereich der Aussparung (17) gedrückt wird. Ί
(■>. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3 oder den folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die am Stützarm (16) angreifende Feder (15) als Drchfcdcr ausgebildet ist, die den Stützarm (16) bei tief stehendem Arbeitswerkzeug (1) von der \ Aussparung (17) weg in den Wirkungsbereich der Zwischcnplatlc (9) schwenkt.
7. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3 oder den folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß am Stützarm (16) ein Steg (26) vorgesehen ist, der nicht aus der Aussparung (17) herausgehoben wird und einen mit einem Randabschnitt der Ausspurung (17) zusammenwirkenden Anschlag zur Begrenzung des Schwenkwinkels des Stülzarms (16) bildet.
K. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3 oder den folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß, bei exzentrischer Anordnung der zwischen den beiden Arbeitswerkzeugen (1 bzw. 3) wirkenden Federn (13) im Verhältnis zur Achse (7) mit dem Stützarm (16) ein Ausglcichsarm (18) drehfest verbunden ist, dessen Auflagestelle auf der Zwischenplatte (9) etwa im Bereich der Angriffspunkte der Federn (13) liegt.
9. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3 oder den folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß bei Anordnung je eines Stützarms (16) auf den Enden der Achse (7) die Stützarme (16) miteinander in drehfester Verbindung stehen.
10. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3 oder den folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß eine bogenförmige Anzcigelasche (23) drehfest mit dem Stützarm (16) verbunden ist, die unter ein Fenster (24) in einer Abdeckhaube (10) des Mundstücks reicht und an ihrem freien Ende durch einen an der Abdeckhaube (10) befestigten, neben der Achse (7) angeordneten Bolzen (25) unterstützt ist.
11. Staubsaugermundstück nach Anspruch 1 oder den folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß an dem zweiten Arbeitswerkzeug (3) e'me nach innen gerichtete Lippendichtung (27) vorgesehen ist, die in Anlage mit einem hochgezogenen Rand (28) des ersten Arbeitswerkzeugs (1) bringbar ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

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