DE1628704C - Staubsaugermundstück - Google Patents
StaubsaugermundstückInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Staubsaugermundstück mit zwei einander umschließenden Arbeitswerkzeugen
und einem schwenkbar an dem ersten der beiden Arbeitswerkzeuge angelenkten Saugstutzen, mit dem durch Schwenken über eine
an den Arbeitswerkzeugen vorgesehene Mitnehmereinrichtung die Höhenlage der Arbeitswerkzeuge zueinander
umkehrbar ist.
Bei einem bekannten Staubsaugermundstück der vorgenannten Art ist ein T-förmiger Saugstutzen mit
seinen Armen schwenkbar an dem ersten Arbeitswerkzeug, einer Teppichdüse, angelenkt. Die geschlossenen
Enden der Arme sind mittels exzentrisch daran angelenkter Laschen mit dem zweiten Arbeitswerkzeug,
einer mit Borsten versehenen Bodendüse, derart antriebsmäßig verbunden, daß sich beim Verschwenken
des Saugstutzens aus der einen geneigten Gebrauchsstellung über die Senkrechtstellung in die
andere geneigte Gebrauchsstellung die Höhenlage der Arbeitswerkzeuge zueinander umkehrt. Durch ao
die Verwendung eines Kurbeltriebes ist die Höhenlage der beiden Arbeitswerkzeuge aber abhängig
vom Schwenkwinkel des Saugstutzens, so daß eine definierte Einstellung der Arbeitswerkzeuge zueinander
nur in den Endlagen des möglichen Schwenkwinkeis des Absaugstutzens gegeben ist. In diesen
Endlagen befindet sich der Saugstutzen und damit auch die daran angeschlossene Handhabe, z. B. ein
Verlängerungsrohr bzw. ein Stielstaubsauger, in einer annähernd parallel zur zu bearbeitenden Fläche verlaufenden
Lage. Bei den im Betrieb normalerweise auftretenden Stellungen des Saugstutzens gegenüber
dem Mundstück kann sich somit die Höhendifferenz zwischen beiden Arbeitswerkzeugen auf den Wert
Null verringern. Dabei ist auch durch die sich kontinuierlich mit dem Schwenkwinkel des Saugstutzens
verändernde Höhenlage der Arbeitswerkzeuge zueinander die notwendige Abdichtung zwischen
beiden nur in einer der beiden Endlagen möglich, in der im allgemeinen nur unter sehr 40'
niedrigen Möbeln gesaugt wird. Zudem muß zwischen dem Saugstutzen und der daran anschließenden
Handhabe eine Drehkupplung eingebaut sein, damit beim Verstellen des Saugstutzens über die Mittellage
hinaus das am freien Ende im allgemeinen gebogene Verlängerungsrohr bzw. der Stielstaubsauger in die
normale Lage gedreht werden können. Eine derartige Drehkupplung ist jedoch aufwendig und kann leicht
durch feine Schmutzteilchen blockiert werden.
Es ist aueft ein Staubsaugermundstück bekannt, bei
dem durch Schwenken des Saugstutzens auf die senkrechte. Stellung zu eine im Mundstückkörper angeordnete
Bürste zur Verbesserung der Fadenaufnahmefähigkeit entgegen Federkraft auf die zu bearbeitende
Fläche zu gedrückt werden kann, wobei der Saugstutzen erst nach einem gewissen Leerlauf auf die
Bürste einwirkt. Nur solange hierbei der Saugstutzen in der senkrechten Stellung gehalten wird, bleibt die
Bürste zusätzlich wirksam, so daß eine dauernde Benutzung Xler Bürste praktisch nicht möglich ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Staubsaugermundstück der eingangs genannten Art zu schaffen,
bei dem die Höheneinstellung durch den Saugstutzen vorgenommen werden kann, ohne daß sich die
Höhenlage der beiden Arbeitswerkzeuge zueinander verändert, wenn der Saugstutzen innerhalb seines
normalen Arbeitsbereiches verschwenkt wird.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht gemäß der Erfindung in einer solchen Ausbildung der Mitnehmereinrichtung,
daß erst beim Schwenken des Saugstutzens über den normalen Arbeitsbereich hinaus auf eine senkrechte Stellung zu der Saugstutzen
das zweite Arbeitswerkzeug gegenüber dem ersten entgegen der Kraft mindestens einer Feder
verstellt, wodurch mindestens ein unter der Kraft einer weiteren Feder stehender Stützarm freigesetzt
wird, der beide Arbeitswerkzeuge in der geänderten Lage lösbar verriegelt.
Durch diese Ausbildung braucht der Saugstutzen nicht über die Senkrechtstellung hinaus verschwenkbar
zu sein, so daß eine Drehkupplung zwischen dem Saugstutzen und der daran anzuschließenden Handhabe
entfallen kann. Auch ist eine zuverlässige Dichtung zwischen beiden Arbeitswerkzeugen innerhalb
des normalen Arbeitsbereiches möglich, da sie nur zwei Arbeitslagen einnehmen können, nachdem
nur in einem über den normalen Arbeitsbereich hinausgehenden Schwenkbereich der Mitnehmer zwischen
beiden Arbeitswerkzeugen wirksam ist. Zweckmäßigerweise ist das Staubsaugermundstück so ausgebildet,
daß die Arbeitswerkzeuge nur bei annähernder Senkrechtstellung des Saugstutzens entgegen
Federkraft gegeneinander verstellt werden können, während die Auslösung aus dieser Stellung durch
leichten Druck mit dem Fuß auf einen die Verrastung auslösenden Knopf am Staubsaugermundstück
erfolgt. Dadurch kann man die Arbeitswerkzeuge in aufrechter Stellung ohne weiteres umstellen.
Die Erfindung ist nachfolgend an Hand der Zeichnungen eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 ein Staubsaugermundstück im Längsschnitt,
Fig. 2 einen Querschnitt nach der Linie H-II der Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt nach der Linie III-III der
Fig. 1,
F i g. 4 einen Querschnitt entlang der Linie H-II der Fig. 1, wobei die Höhenlage der Arbeitswerkzeuge
zueinander umgekehrt ist.
Bei der in F i g. 1 dargestellten Einstellung des Staubsaugermundstückes ragt das eine für die Bearbeitung
z. B. von Teppichen ausgebildete, eine feste Grundfläche aufweisende Arbeitswerkzeug 1
nach unten zu über das andere, das Arbeitswerkzeug 1 mit einem Bürstenkranz 2 umschließende
Arbeitswerkzeug 3 für die Bearbeitung von festen Böden heraus. Das nachfolgend als Teppichdüse
bezeichnete Arbeitswerkzeug 1 weist an seiner Grundfläche in bekannter Weise Saugkanäle 4 und zentral
einen Absaugkanal 5 auf.. . .
In Seitenwänden 6 des Absaugkanals 5 ist eine Achse 7 schwenkbar gelagert, an der ein Saugstutzen
8 drehbar befestigt ist. Der Saugstutzen 8 ist somit schwenkbar an der Teppichdüse 1 gehaltert.
Der Borstenkranz 2 des nachfolgend als Bodendüse bezeichneten Arbeitswerkze'uges 3 ist an einer Zwischenplatte
9 befestigt, die etwa parallel zur Grundfläche der Teppichdüse 1 verläuft und diese im Λ
wesentlichen überdeckt. Die Zwischenplatte 9 und alle übrigen Teile des Staubsaugermundstückes werden
durch eine mit der Zwischenplatte 9 verbundene Abdeckhaube 10 nach oben zu überdeckt. An der ;'
Teppichdüse 1 und an der Abdeckhaube 10 sind ineinandergreifende Rohrstutzen 11 und 12 vorgesehen,
in denen jeweils eine Feder 13 geführt ist, die die Arbeitswerkzeuge 1 und 3 voneinander weg- ;;
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drückt. Der Hub wird dabei durch das Zusammenwirken eines Riegels in Form eines Stützarms 16 mit
der Zwischenplatte 9 begrenzt. Der Stützarm 16 ist auf der oberhalb, also auf der der Teppichdüse 1
gegenüberliegenden Seite der Zwischenplatte 9 liegenden Achse 7 drehfest angeordnet. Vorzugsweise befindet
sich an jedem Ende der Achse 7 ein derartiger Stützarm 16, wobei jeder durch die Kraft einer Drehfeder
15 beaufschlagt ist. Der Stützarm 16 ragt in der in F i g. 3 dargestellten Lage der Arbeitswerkzeuge 1
und 3 durch eine Ausnehmung 17 in der Zwischenplatte' 9 hindurch und weist einen Ausgleicharm 18
auf, der jedoch nur notwendig·ist, wenn die Rohrführungen 11, 12 mit den Federn 13 nicht in einer
Flucht mit der Achse 7 liegen. Außerdem ist mit dem Stützarm 16 ein Auslösearm 19 drehfest verbunden,
der in den Wirkungsbereich eines Auslöseknopfes 20" reicht. Der Auslöseknopf 20 ist senkrecht verschiebbar
in einer Führung in der Abdeckhaube 10 gehaltert. An der Abdeckhaube 10 ist ein Ansatz 21 vorgesehen,
der in den Wirkungsbereich einer Kante 22, insbesondere der Stirnkante des Saugstutzens 8 reicht.
Der Ansatz 21 und die Kante 22 bilden zusammen eine Mitnahmeeinrichtung, die beim Schwenken des
Saugstutzens 8 in die senkrechte Stellung in Eingriff gelangt und bei deren Zusammenwirken die beiden
Arbeitswerkzeuge 1 und 3 durch Schwenken des Saugstutzens 8 über den normalen Arbeitsbereich
hinaus gegeneinander verstellbar sind. An der dem Stützarm 16 gegenüberliegenden Seite der Achse 7 ist
eine Anzeigelasche 23 drehbar gelagert, über der in der Abdeckhaube 10 ein Fenster 24 aus durchscheinendem
Material befestigt ist. An diesem Fenster 24 ist ein Bolzen 25 befestigt, wobei zwischen das
Fenster 24 und den Bolzen 25 die Anzeigelasche 23 eingesteckt ist.
Soll nun die Lage der Arbeitswerkzeuge 1 und 3 aus der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten in die in
F i g. 4 gezeigte Stellung vorgenommen werden, so tritt folgende Wirkungsweise ein:
Durch Hochschwenken des Saugstutzens 8 innerhalb des normalen Arbeitsbereiches auf die senkrechte
Stellung kommt die Kante 22 des Saugstutzens 8 in Anlage mit dem Ansatz 21. Wird der
Saugstutzen 8 nun *über diesen normalen Arbeitsbereich hinaus weiter auf die senkrechte Stellung zu
bewegt, dann drückt die Kante 22 den Ansatz 21 und damit die gesamte Bodendüse 3 nach' unten.
Dadurch vergrößert sich der Abstand zwischen der Achse 7 und der Zwischenplatte 9, so daß der Stützarm
16 aus der Aussparung 17 herausgehoben und durch die Wirkung der Drehfeder 15 über die Zwischenplatte
9 neben die Aussparung 17 geschwenkt wird. Am Stützarm 16 ist dabei auch noch ein Steg
26 zur Begrenzung des Stützarmschwenkwinkels vorgesehen, der an einen Randabschnitt der Aussparung
17 anschlägt. Durch das Verschwenken des Stützarms 16 ist über den Auslösearm 19 der Auslöseknopf
20 ein Stück aus der Abdeckhaube 10 herausgeschoben worden. Wird nun der Saugstutzen 8
wieder zurückgeschwenkt, dann setzt der Stützarm 16 auf der Zwischenplatte 9 auf und verhindert entgegen
der Kraft der Federn 13 ein Zurückgehen der Arbeitswerkzeuge in die Ausgangsstellung.
Durch das Verrasten der Arbeitswerkzeuge 1 und 3 in dieser Stellung ist auch eine einwandfreie, vom
Schwenkwinkel des Saugstutzens 8 unabhängige Abdichtung zwischen beiden möglich. Dazu ist mit dem
Borstenkranz 2 gleichzeitig eirie radial nach innen gerichtete Lippendichtung 27 an der Zwischenplatte 9
festgesetzt, deren freier Abschnitt auf einem hochgezogenen Rand 28 der Teppichdüse 1 aufliegt. Da
der Absaugkanal 5 an der Grundfläche der Teppichdüse 1 mündet, wird durch den Unterdruck innerhalb
des Borstenkranzes 2 die Lippendichtung 27 selbsttätig fest gegen den Rand 28 gezogen.
Durch das Herunterdrücken der Abdeckhaube 10
ίο wird auch der Abstand zwischen der Achse 7 und
der Oberkante der Abdeckhaube 10 geringer, so daß die Anzeigelasche 23 weiter zwischen dem Fenster 24
und dem Bolzen 25 hindurchgleiten muß, wodurch bei geeigneter Markierung dieser Anzeigelasche 23
durch das Fenster 24 ersichtlich ist, welches der beiden Arbeitswerkzeuge 1, 3 für die Bearbeitung der
zu reinigenden Fläche ausgefahren ist.
Die Rückstellung der Arbeitswerkzeuge 1, 3 ist nun einfach dadurch auszuführen, daß mit dem Fuß der
ao Auslöseknopf 20 betätigt wird, wodurch über den Auslösearm 19 der Stützarm 16 von der Zwischenplatte
9 heruntergedrückt wird und in die Aussparung einfällt. Da die Stützarme 16 auf den F.nden der
Achse 7 starr befestigt sind, ist zur Auslösung auch
as nur ein Auslöseknopf 20 notwendig. Nach dem F.ntrasten
der Stützarme 16 werden die Arbeitswerkzeuge 1, 3 durch die Federn 13 selbsttätig in die in
den Fig. 1 bis 3 gezeigte Stellung zuriickgedriickt
Claims (11)
1. Staubsaugermundstück mit zwei einander umschließenden Arbeitswerkzeugen und einem
schwenkbar an dem ersten der beiden Arbeitswerkzeuge angelenkten Saugstutzen, mit dem
durch Schwenken über eine an den Arbeitswerkzeugen vorgesehene Mitnehmereinrichtung die
Höhenlage der Arbeitswerkzeuge zueinander umkehrbar ist, gekennzeichnet durch eine
solche Ausbildung der Mitnehmereinrichtung, daß erst beim Schwenken des Saugstutzens (8) über
den normalen Arbeitsbereich hinaus auf eine senkrechte Stellung zu der Saugstutzen (8) das
zweite Arbeitswerkzeug (3) gegenüber dem ersten (1) entgegen der Kraft mindestens einer Feder
(13) verstellt, wodurch mindestens ein unter der Kraft einer weiteren Feder (15) stehender Stützarm
(16) freigesetzt wird, der beide Arbeitswerkzeuge (1 bzw. 3) in der geänderten Lage lösbar
verriegelt.
2. Staubsaugermundstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine am Saugstutzen
(8) angeformte Kante (22) und ein in ihrem Schwenkbereich liegender Ansatz (21) des
zweiten Arbeitswerkzeugs (3) als Mitnehmereinrichtung vorgesehen sind.
3. Staubsaugermundstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützarm
(16) auf mindestens einem Ende der Achse (7) des Saugstutzens (8) schwenkbar angebracht
ist und bei hochgestelltem erstem Arbeitswerkzeug (1) zwischen eine Zwischenplatte (9) des
zweiten Arbeitswerkzeugs (3) und die Achse (7) stellbar ist.
4. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenplatte
(9) eine Aussparung (17) aufweist, in die der Stützarm (16) bei tiefstehendem erstem Arbeits-
werkzeug (1) hineingreift und damit die Verriegelung aufhebt.
5. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß in drehfester Verbindung mit dem Stützarm (16) ein in
Wirkverbindung mit einem Auslöseknopf (20) stehender Auslösearm (19) vorgesehen ist, mit
dem der Stützann (16) außer Anlage mit der Zwischenplatte (9) und in den Bereich der Aussparung (17) gedrückt wird. Ί
(■>. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3
oder den folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die am Stützarm (16) angreifende Feder (15) als
Drchfcdcr ausgebildet ist, die den Stützarm (16) bei tief stehendem Arbeitswerkzeug (1) von der \
Aussparung (17) weg in den Wirkungsbereich der Zwischcnplatlc (9) schwenkt.
7. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3 oder den folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß
am Stützarm (16) ein Steg (26) vorgesehen ist, der nicht aus der Aussparung (17) herausgehoben
wird und einen mit einem Randabschnitt der Ausspurung (17) zusammenwirkenden Anschlag zur
Begrenzung des Schwenkwinkels des Stülzarms (16) bildet.
K. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3 oder den folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß,
bei exzentrischer Anordnung der zwischen den beiden Arbeitswerkzeugen (1 bzw. 3) wirkenden
Federn (13) im Verhältnis zur Achse (7) mit dem Stützarm (16) ein Ausglcichsarm (18) drehfest
verbunden ist, dessen Auflagestelle auf der Zwischenplatte (9) etwa im Bereich der Angriffspunkte der Federn (13) liegt.
9. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3 oder den folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß
bei Anordnung je eines Stützarms (16) auf den Enden der Achse (7) die Stützarme (16) miteinander in drehfester Verbindung stehen.
10. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3 oder den folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß
eine bogenförmige Anzcigelasche (23) drehfest mit dem Stützarm (16) verbunden ist, die unter
ein Fenster (24) in einer Abdeckhaube (10) des Mundstücks reicht und an ihrem freien Ende
durch einen an der Abdeckhaube (10) befestigten, neben der Achse (7) angeordneten Bolzen
(25) unterstützt ist.
11. Staubsaugermundstück nach Anspruch 1 oder den folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß
an dem zweiten Arbeitswerkzeug (3) e'me nach innen gerichtete Lippendichtung (27) vorgesehen
ist, die in Anlage mit einem hochgezogenen Rand (28) des ersten Arbeitswerkzeugs (1) bringbar ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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