DE1622171C3 - Kassette zur Aufnahme eines Films - Google Patents
Kassette zur Aufnahme eines FilmsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kassette zur Aufnahme eines Films mit einer den unbelichteten Film enthaltenden
Abwickelspule und einer koaxial dazu angeordneten, zur Aufnahme des belichteten Films bestimmten
Aufwickelspule sowie einem Transportorgan, welches zwei koaxial angeordnete Walzen mit Zähnen zum
mehrfachen Eingriff in Perforationen des Films besitzt, wobei der Film unter Bildung von zwei Schleifen in der
Kassette geführt ist und in einer dieser Schleifen an dem Fenster der Kassette vorbeigeführt ist.
Eine derartige Kassette ist aus der US-PS 24 76 705 bekannt. Die dortige Kassette umschließt jedoch die
Auf- und Abwickelspule relativ eng, während für die eigentliche Filmführung außerhalb der Auf- und
Abwickelspule ein gesonderter vorstehender Gehäusevorsatz angeformt ist, in dem das Transportorgan
vorgesehen ist und die beiden Schleifen des Films so geführt werden, daß zum einen der Film das Fenster der
Kassette passiert und zum anderen der Versatz zwischen den Spulen überbrückt wird. Der Film tritt
dabei dreimal in Kontakt zu den Walzen des Transportorgans. Insgesamt gesehen ist die Kassette
recht groß und breit ausgebildet. Trotzdem besteht zur Bildung der Schleife zur Überwindung des seitlichen
Versatzes nur ein relativ kleiner Raum zur Verfügung, so daß diese Schleife einen relativ kleinen Umfang
aufweist und der Führungswinkel des Films an dieser Stelle relativ groß gewählt werden muß. Hieraus
können sich Störungen beim Transport des Films ergeben.
Eine Filmkassette mit koaxialer Bauart der Auf- und Abwickelspule ist aus der US-PS 32 08 686 bekannt.
Diese Kassette besitzt jedoch kein gesondertes Transportorgan; sämtliche Bewegung wird über die
Aufwickelspule übertragen. Die Kassette weist in etwa quadratischen Querschnitt auf. Der Film ist U-förmig in
zwei Schleifen um den Umfang der beiden Spulen herumgeführt, wobei das Fenster der Kassette im
Bereich des Bodens der U-förmigen Filmführung vorgesehen ist. Hierdurch besitzt die Filmführung einen
relativ großen Weg, wenngleich auch zur Überwindung des seitlichen Versatzes nur ein relativ kleiner
Filmführungswinkel gewählt werden muß. Durch den Fortfall gesonderter Transportorgane zusätzlich zu der
Aufwickelspule wird die Filmführung jedoch erschwert.
Durch die U-förmige Filmführung muß die Kassette einen um die Filmführung vergrößerten Umriß aufweisen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den äußeren Umfang der Filmkassette zu verkleinern und
unter Verwendung einer Vorrichtung, die eine sich Seite an Seite befindliche Abwickel- und Aufwickelspule hat,
die Fortbewegung des Films von einer Spule zur anderen in einfacher Weise zu ermöglichen, ohne daß
diese besondere Vorrichtung Störungen in der Abwicklung des Films verursachen kann.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die koaxiale Ab- und Aufwickelspule und das fensterseitig
angeordnete Transportorgan mit ihren Achsen auf der einen Diagonalen der im wesentlichen quadratischen
Querschnitt aufweisenden Kassette vorgesehen sind, während die Umkehrungen der Schleifen an den Enden
der anderen Diagonalen angeordnet sind und daß beide Schleifen haarnadelförmig ausgebildet und im Bereich
des Transportorgans etwa senkrecht zueinander angeordnet sind. Damit wird in geschickter Weise der
äußere Umfang der Kassette verkleinert. Trotzdem steht ein ausreichend langer Weg zur Überbrückung des
seitlichen Versatzes zur Verfügung, weil die Schleifen relativ groß angelegt sind. Trotzdem erhöht sich der
Umriß der Kassette nur um die einfache Filrnführung, weil die von der Auf- und Abwickelspule ohnehin nicht
erreichten Ecken der Kassette zur Bildung der Umkehrungen der Schleifen ausgenutzt sind. Auch das
Transportorgan kann relativ platzsparend dort untergebracht werden, wo die beiden Schleifen etwa senkrecht
zueinanderstehend angeordnet sind.
Die erste Schleife ist zur Überbrückung des seitlichen Versatzes der Abwickelspule zu der Aufwickelspule
ausgebildet und geführt. Damit ergibt sich nur ein relativ
geringer Abweichwinkel von der Geradeausführung des Films. Die zweite Schleife ist in der Ebene der
Aufwickelspule parallel geführt und passiert in dem ersten Abschnitt der Schleife das Fenster der Kassette.
Im Bereich des Fensters der Kassette ist also die Geradeausführung des Films eindeutig.
Der Film ist auf der der Abwickelspule und der Aufwickelspule abgekehrten Seite an den beiden
Walzen des Transportorgans anliegend geführt. Die Aufwickelspule ist mit einem von der Außenseite der
Kassette zugänglichen und entsprechend der Drehrichtung der Aufwickelspule umlaufenden Kupplungsorgan
verbunden, welches beim Einlegen der Kassette in die Kamera an entsprechende Antriebsorgane der Kamera
anschließbar ist. Der Film ist also von der Abwickelspule über die erste Walze des Transportorgans in einer
ersten Schleife und nach Überwindung des seitlichen Versatzes in einer zweiten Schleife über das Fenster der
Kassette zu der zweiten Walze des Transportorgans und von dort zu der Aufwickelspule geführt.
Der Erfindungsgedanke ist anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels in den Zeichnungen dargestellt
und im folgenden beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht die Führung
des Films in der Kassette,
F i g. 2 eine perspektivische Ansicht der Kassette von der Seite der Aufwickelspule aus gesehen, wobei der
Deckel der Kassette abgenommen ist und einzelne Teile der Kassette herausgebrochen dargestellt sind,
F i g. 3 eine ähnliche perspektivische Ansicht der Kassette, jedoch von der Seite der Abwickelspule aus
gesehen,
Fig.4 eine perspektivische Ansicht der geschlossenen
Kassette von der Seite der Aufwickelspule aus gesehen und
F i g. 5 eine perspektivische Ansicht des Transportorgans für den Film, welches die beiden koaxialen Walzen
aufweist.
Die Kassette besitzt ein Gehäuse 1, in dem sich die Abwickelspule 2 und die Aufwickelspule 3 befinden. Das
Gehäuse 1 wird an beiden Seiten durch einen Kassettenboden 16 bzw. Kassettendeckel 15 lichtundurchlässig
verschlossen. Ein zylindrisches Transportorgan 4, das einzeln in Fig.5 dargestellt ist, besitzt eine
erste Walze 5 zum Abzug des Films von der Abwickelspule 2 und eine zweite Walze 6 zur
Schleifenführung des Films. Der auf die Abwickelspule 2 aufgerollte Film verläßt diese, um mit der ersten Walze
5, deren Zähne Ta in die Perforationen des Films einhaken, in Kontakt zu kommen. Nach dem Überlaufen
der ersten Walze 5 bildet der Film eine erste Schleife 8 in Form einer Haarnadel, deren außenliegender
Schleifenabschnitt 9 eine seitlich schräge Richtung hat, so daß der Film in dieser Schleife den seitlichen Versatz
zwischen der Abwickelspule 2 und der Aufwickelspule 3 überwindet. Dabei ändert der Film seine Richtung und
führt in den anderen Teil der Kassette.
Der Film setzt sich in einer zweiten Schleife 10, ebenfalls in Form einer Haarnadel, fort, deren äußerer
Abschnitt 11 sich am äußeren Rand der Kassette befindet. Er passiert das Bildfenster (nicht dargestellt)
einer Kamera, um dort in Eingriff mit dem Haken (nicht dargestellt) des Transportgreifers der Kamera zu treten.
Zu diesem Zweck weist die Vorderseite la der Kassette einen zurückgezogenen Teil \b sowie zwei Durchgänge
18 auf, so daß für den außenliegenden Abschnitt 11 die Möglichkeit geschaffen wird, die äußere Wandung der
Kassette vor dem zurückgezogenen Teil \b zu passieren.
Am Ende der zweiten Schleife 10 überläuft der Film die zweite Walze 6 des Transportorgans 4, deren Zähne
Tb sich in die Perforationen des Films haken und so den Film dem Kern der Aufwickelspule 3 zuführen, auf den
sich der Film aufrollen soll.
Das zylindrische Transportorgan 4, das die beiden gleichlaufenden Walzen 5 und 6 besitzt, verlängert sich
auf der Seite der Aufwickelspule 3 durch einen Lagerzapfen 12, dessen äußeres Ende ein Kupplungsglied 13, wie Zahnrad od. dgl., aufweist. Dieses steht aus
dem Kassettendeckel 15 heraus und ist mit einem Drehelement der Kamera (nicht dargestellt) kontaktgebend
verbindbar, welches den Antrieb der beiden Walzen 5,6 sicherstellt.
Desgleichen sitzt die Aufwickelspule 3 auf einer in den Kassettendeckel 15 eingebauten Antriebsachse 14,
welche außerhalb des Kassettendeckels 15 in Form eines als Zahnrad ausgebildeten Kupplungsorgans 17
endet. Durch seine Verbindung mit einem anderen Drehelement (nicht dargestellt) der Kamera wird der
Antrieb der Aufwickelspule 3 sichergestellt, wobei das genannte rotierende Element eine Reibungsvorrichtung
aufweist, die das Aufrollen des Films auf die Aufwickelspule 3 mit der erforderlichen Schnelligkeit
ermöglicht. Der Kassettendeckel 15 und Kassettenboden 16 sind dazu bestimmt, den Film vor und nach dem
Belichten vor schädlichem Licht zu schützen.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Kassette zur Aufnahme eines Films mit einer den unbelichteten Film enthaltenden Abwickelspule
und einer koaxial dazu angeordneten, zur Aufnahme des belichteten Films bestimmten Abwickelspule
sowie einem Transportorgan, welches zwei koaxial angeordnete Walzen mit Zähnen zum mehrfachen
Eingriff in Perforationen des Films besitzt, wobei der Film unter Bildung von zwei Schleifen in der
Kassette geführt ist und in einer dieser Schleifen an einem Fenster der Kassette vorbeigeführt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die koaxiale Ab- und Aufwickelspule (2, 3) und das fensterseitig
angeordnete Transportorgan (4) mit ihren Achsen auf der einen Diagonalen der im wesentlichen
quadratischen Querschnitt aufweisenden Kassette vorgesehen sind, während die Umkehrungen der
Schleifen (8, 10) etwa an den Enden der anderen Diagonalen angeordnet sind und daß beide Schleifen
(8, 10) haarnadelförmig ausgebildet und im Bereich des Transportorgans (4) etwa senkrecht zueinander
angeordnet sind.
2. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schleife (8) zur Überbrückung
des seitlichen Versatzes der Abwickelspule (2) zu der Aufwickelspule (3) ausgebildet und geführt ist.
3. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Schleife (10) in der Ebene
der Aufwickeispule (3) parallel geführt ist und in dem ersten Abschnitt (11) der Schleife (10) das Fenster
der Kassette passiert.
4. Kassette nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Film auf der der Abwickelspule
(2) und der Aufwickelspule (3) abgekehrten Seite an den beiden Walzen (5, 6) des Transportorgans
(4) anliegend geführt ist.
5. Kassette nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufwickelspule (3) mit
einem von der Außenseite der Kassette zugänglichen und entsprechend der Drehrichtung der
Aufwickelspule (3) umlaufenden Kupplungsorgan (14, 17) verbunden ist, welches beim Einlegen der
Kassette in die Kamera an entsprechende Antriebsorgane der Kamera anschließbar ist.
6. Kassette nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Film von der Abwickelspule
(2) über die erste Walze (5) des Transportorgans (6) in einer ersten Schleife (8) und nach Überwindung
des seitlichen Versatzes in einer zweiten Schleife (10) über das Fenster der Kassette zu der zweiten
Walze (6) des Transportorgans (4) und von dort zu der Aufwickelspule (3) geführt ist.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| FR94620 | 1967-02-13 | ||
| DEA0058142 | 1968-02-09 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1622171C3 true DE1622171C3 (de) | 1977-05-26 |
Family
ID=
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