DE1614513C - Einrichtung zum Feststellen der Strahlung einer hinter einer Strahlungs schutzwand befindlichen radioaktiven Strahlungsquelle - Google Patents
Einrichtung zum Feststellen der Strahlung einer hinter einer Strahlungs schutzwand befindlichen radioaktiven StrahlungsquelleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Feststellen
der Strahlung mindestens einer hinter einer Strahlungsschutzwand befindlichen radioaktiven
Strahlungsquelle mit einem der Strahlung ausgesetzten Leuchtschirm, der mit einem unter der Einwirkung
von Gammastrahlung sichtbares Licht aussendenden Stoff belegt ist, und mit optischen Mitteln
zur visuellen Beobachtung des von dem Stoff ausgehenden Lichtes.
Es sind Einrichtungen zum Feststellen der Strahlung von radioaktiven Quellen mit einem unter der
Einwirkung von Gammastrahlung sichtbares Licht aussendenden Leuchtschirm sowie mit optischen Mitteln
zur visuellen Beobachtung dieses Lichtes bekannt, wobei die Einrichtungen mit Gesichtsmasken
verbunden sind, die am Gesicht des Trägers lichtdicht anschließen und diesen in die Lage versetzen sollen,
radioaktive Strahlung im Gelände aufzuspüren. Diese bekannten Einrichtungen, die ohne elektrische Stromquelle
auskommen, eignen sich nicht zum Feststellen der Strahlung einer hinter einerStrahlungsschutzwand
befindliche!! radioaktiven Strahlungsquelle, weil die Schutzwand die Strahlung absorbiert. Es ist auch nicht
möglich, mit diesen Einrichtungen durch eine verschließbare Öffnung in der Strahlungschutzwand hindurch
die radioaktive Strahlung festzustellen, weil die Strahlungsintensitäten hinter solchen Schutzwänden
oft sehr hoch sind und für den Menschen letal wirken.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der eingangs genannten Art für Bestrahlungsanlagen,
heiße Zellen oder ähnliche Anlagen zu schaffen, die ohne Verwendung elektrischer oder
elektronischer Mittel die Anwesenheit von radioaktiven Strahlungsquellen durch die Strahlungsschutzwand
hindurch festzustellen gestattet.
• Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Leuchtschirm an der oder in einer
Öffnung der der Strahlungsquelle zugewandten Seite der Strahlungsschutzwand angeordnet ist und daß die
optischen Mittel einen mit dem Leuchtschirm optisch gekoppelten, durch die Strahlungsschutzwand hindurch
zu deren von der Strahlungsquelle abgewandten Seite geführten Lichtleiter umfassen.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Einrichtung hat den Vorteil, daß man ohne Gefahr für die die Einrichtung
benutzende Person die Anwesenheit auch von sehr starker radioaktiver Strahlung durch die die
Strahlung absorbierende Wand hindurch feststellen kann. Zugleich ist die Einrichtung jederzeit betriebsbereit
sowie einfach im Aufbau und in der Bedienung, da sie wegen des Fehlens elektrischer oder
elektronischer Mittel keine Störanfälligkeit infolge Ausfallens solcher Mittel aufweist und kein Anschluß
für elektrischen Strom nötig ist, was die Investitionskosten klein hält.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß der Lichtleiter aus einem Glasfaserbündel
besteht.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist es möglich, die Einrichtung so zu gestalten,
daß sie die Strahlungsquelle quasi zu sehen gestattet, d. h. den Ort der Strahlungsquelle feststellt.
Dies wird dadurch ermöglicht, daß in der Strahlungsschutzwand zwischen dem Leuchtschirm und dem die
Strahlungsquelle enthaltenden Raum ein von strahlungsabsorbierendem
Material begrenzter Richtkanal vorgesehen ist, der nur im wesentlichen in Richtung
seiner Achse einfallende Gammastrahlen durchläßt.
Lichtleiter, auch aus Glasfaserbündeln bestehende, sowie Richtkanäle, auch in wabenartiger Anordnung,
optische Linsen zur Beobachtung eines Leuchtschirmes und die gewölbte, auf der konkaven Seite mit
Leuchtstoff belegte Ausbildung des aus einer Aluminium-Unterlage bestehenden Leuchtschirmes sowie
Kombinationen mehrerer dieser Merkmale sind bei anderen Einrichtungen zum Nachweis radioaktiver
Strahlung bekannt, und es wird für diese Merkmale
ίο kein selbständiger Schutz begehrt.
Die Erfindung wird in der folgenden Beschreibung an Hand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen
erläutert. Es zeigt
Fig. I einen Längsschnitt durch die Einrichtung nach der Erfindung,
Fig. 2 einen Vertikalschnitt durch eine mit der erfindungsgemäßen Einrichtung versehene Bestrahlungsanlage
und
F i g. 3 einen Schnitt entsprechend der Linie A-B in Fig. 2.
Gemäß Fig. 1 ist in einem Bleiklotz I ein kegeliger
Zentrierhut 2 eingegossen, in den das Ende eines ebenfalls eingegossenen Glasfaserbündels 3 hineinragt,
das den Lichtleiter der Einrichtung bildet. Das Glasfaserbündel verläuft in F i g. 1 nach links etwas
gewunden durch den Bleiklotz hindurch zu einem außenliegenden Beobachtungspunkt. In Fig. 1 rechts
vom Bleiklotz 1 befindet sich der Raum, der die Strahlungsquelle enthält, deren Vorhandensein mitfels
der Einrichtung festgestellt werden soll. Das in F i g. 1 sichtbare Ende des Glasfaserbündels 3 ist von
einer in dem Zentrierhut befindlichen Zentrierhülse 4 gefaßt, die mittels vier Zentrierbacken 5 in radialer
Richtung verstellt werden kann. Die vier Zcntrierbacken 5 sind zwischen der Zentrierhülse 4 und dem
Zentrierhut 2 gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnet und mit je einer Spannschraube 6 versehen,
mit deren Hilfe sich die Zentrierbacken 5 auf der kegeligen Innenfläche des Zentrierhutes verschiehen
lassen, wodurch sich die ebene Stirnseite 25 des Glasfaserbündels 3 genau in eine rechtwinklige Lage
zur Achse des Zentrierhutes 2 bringen läßt.
In der Verlängerung des Zentrierhutes 2 ist in einer Bohrung des Bleiklotzes 1 ein Halter 10 vorgesehen,
der ebenfalls aus radioaktive Strahlung stark absorbierendem Material, z. B. abgereichertem Uran, besteht.
Der Halter 10 wird mittels einer in den Bleiklotz eingelassenen Schraube 22 über einen Klemmbügel
21 gegen eine in der Bohrung des. Bleiklotzes befindliche Schulter 9 gepreßt. Das in Fig. 1 linke
Ende des Halters 10 ist mit einer Gewindehülse 11 versehen, in die ein Ring 12 eingeschraubt ist, der
zwischen sich und der Stirnfläche des Halters 10 einen dünnen Aluminiumschirm 13 festklemmt. Der
Aluminiumschirm ist in Fig. 1 nach rechts, d.h. gegen den die Strahlungsquelle enthaltenden Raum
hin gewölbt und auf der konkaven Seite mit einem unter der Einwirkung von Gammastrahlen sichtbares
Licht aussendenden Leuchtstoff 14, z. B. Zinksulfid, belegt. Außerdem ist in die Gewindehülse 11 ein
Linsenträger 15 eingeschraubt, der eine bikonkave Linse 16 enthält, die durch einen Schraubring 17 im
Linsenträger festgeklemmt wird. Der Linsenträger 15 läßt sich mit Hilfe eines passenden, in zwei an der
Stirnfläche angebrachten Sackbohrungen 18 eingreifenden Werkzeuges in axialer Richtung verstellen.
Zwischen dem Aluminiumschirm 13 und dem die Strahlungsquelle enthaltenden Raum weist der Halter
10 sieben zueinander parallele, ,wabenartig angeordnete
Richtkanäle 20 von sechseckigem Querschnitt auf. Die Wände der Richtkanäle sind rauh, so daß
nur aus einem schmalen Raumwinkel stammende Strahlung auf den Schirm fällt, schräg einfallende
Strahlung jedoch von den die Richtkanäle begrenzenden Wänden absorbiert wird.
Die durch die Richtkanäle 20 einfallende Strahlung durchdringt den Aluminiumschirm 13 und bringt den
auf der konkaven Seite angebrachten Leuchtstoff 14 zum Leuchten. Dieses sichtbare Licht wird mittels
der bikonkaven Linse 16 parallel gerichtet und auf die Stirnseite des Glasfaserbündel 3 geworfen, das
die Lichtstrahlen auf gewundenem, für die radioaktive Strahlung nicht durchlässigem Wege durch das
Strahlungsschiitzmaterial hindurch zu einem Beo'oachtungspunkt
nach außen leitet.
In Fig. 2 und 3 sind drei Einrichtungen nach
Fig. 1 in einem Bleiklotz 1 vorgesehen, der über,
einen Führungstubus 40 aus Gußeisen in der Strahlungsschutzwand 26 einer Bestrahlungsanlage eingebaut
ist. Die Glasfaserbündel 3 führen durch den Bleiklotz hindurch zu je einem Beobachtungspunkt 41,
42, 43. In der Bestrahlungsanlage sind an einer umlaufenden endlosen Kette 44 eine Anzahl von kleinen,
zu bestrahlendes Gut enthaltenden Kästen 45 angebracht. Die Kette 44 wird durch eine Antriebsvorrichtung
27 bewegt und führt dabei die Kästen 45 an einem Gestell 31 vorbei, das in fünf Etagen 32
die Strahlungsquellen enthält. In jeder Etage 32 ist ein Rohr 36 vorgesehen, in das drei Hülsen 30 eingesteckt
sind, von denen jede eine Gammastrahlungsquelle 33 enthält, z. B. Kobalt-60 in Form eines Stäbchens.
Das Gestell 31 läßt sich zwischen zwei Führungsschienen 34 in eine Grube 35 absenken.
Beim langsamen Absenken des Gestells 31 gerät eine Etage nach der anderen in die gemeinsame
Blickebene der drei in dem Bleiklotz 1 angeordneten Einrichtungen, wobei an den drei Beobachtungspunkten
41, 42, 43 festgestellt werden kann, ob sich die Strahlungsquellen 33 in ihrer ordnungsmäßigen Lage
befinden.
Der Lichtleiter kann im Rahmen der Erfindung statt aus einem Glasfaserbündel auch aus einem geraden
Stab aus Bleiglas bestehen. Ein solcher stabförmiger Lichtleiter hat den Vorteil einfacherer Montage,
da keine Zentriervorrichtung erforderlich ist.
Die beschriebene Einrichtung läßt sich dahin abwandeln, daß die Richtkanäle statt sechseckigen
Querschnitt runden Querschnitt erhalten.
Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, die Richtkanäle 20 wegzulassen, so daß der Schirm 13
direkt der Strahlung einer Strahlungsquelle ausgesetzt wird, wobei dann allerdings nur das Vorhandensein
von Strahlung festgestellt werden kann, nicht jedoch der Ort der Strahlungsquelle.
Im Rahmen der Erfindung können an Stelle der Richtkanäle 20 mit sechseckigem oder rundem Querschnitt
auch Richtkanäle mit spaltartigem Querschnitt vorgesehen sein, durch die dann eine Kontrollebene
festgelegt ist.
Es ist auch möglich, die Einrichtungen einzeln oder auch gemeinsam beweglich in der Strahlungsschutzwand
anzuordnen.
Claims (6)
1. Einrichtung zum Feststellen der Strahlung mindestens einer hinter einer Strahlungsschutzwand
befindlichen radioaktiven Strahlungsquelle mit einem der Strahlung ausgesetzten Leuchtschirm,
der mit einem unter der Einwirkung von .Gammastrahlung sichtbares Licht aussendenden
Stoff belegt ist, und mit optischen Mitteln zur visuellen Beobachtung des von dem Stoff ausgehenden
Lichtes, dadurch gekennzeichnet,
daß der Leuchtschirm (13) an der oder in einer Öffnung der der Strahlungsquelle (33) zugewandten
Seite der Strahlungsschutzwand (26) angeordnet ist und daß die optischen Mittel einen
mit dem Leuchtschirm (13) optisch gekoppelten, durch die Strahlungsschutzwand (26) hindurch zu
deren von der Strahlungsquelle abgewandten Seite geführten Lichtleiter (3) umfassen.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleiter (3) aus einem
Glasfaserbündel besteht.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Leuchtschirm
(13) und dem Lichtleiter (3) eine bikonkave Linse (16) vorgesehen ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch.gekennzeichnet,
daß in der Strahlungsschutzwand (26) zwischen dem Leuchtschirm (13) und dem die Strahlungsquelle enthaltenden Raum ein von
strahlungsabsorbierendem Material begrenzter Richtkanal (20) vorgesehen ist, der nur im
wesentlichen in Richtung seiner Achse einfallende Gammastrahlen durchläßt.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere zueinander parallele,
wabenartig angeordnete Richtkanäle (20) vorgesehen sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtschirm (13) aus
einer dünnen, gegen den die Strahlungsquelle enthaltenden Raum hin konvex gewölbten AIuminiumscheibe
besteht, die auf ihrer konkaven Seite mit dem sichtbares Licht aussendenden Stoff (14) belegt ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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