DE1608374C - Zylindrischer Einbruch für das Hereinschießen des anstehenden Gesteins im Streckenvortrieb unter Tage - Google Patents
Zylindrischer Einbruch für das Hereinschießen des anstehenden Gesteins im Streckenvortrieb unter TageInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen zylindrischen Einbruch für das Hereinscliießen des anstehenden Gesteins
im Streckenvortrieb unter Tage mit parallelen zu ladenden Sprengbohrlöchern und dazu parallelen
nicht ■ zu ladenden Groi3bohrlöchern, insbesondere
unter Anwendung von Millisekundenzündern.
Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf Steinkohlenbergwerke mit den folgenden Gegebenheiten:
Der Abstand der bauwürdigen Flöze ist sehr groß. Die Mächtigkeit der Flöze ist verhältnismäßig gering,
z. B. sich zwischen 0,50 m und 1,30 m bewegend. Das Nebengestein ist sehr hart und besteht überwiegend
aus Sandstein und Sandschiefer.
Wegen des harten Gesteins bei gleichzeitig geringen Flözmächtigkeiten können vielfach geringe
Sireckenquerschnitte ausreichen, soweit durch Grubengas nicht andere Voraussetzungen geschaffen
sind. Die geringen Flözmächtigkeiten zwingen zu immer größeren Abbaugeschwindigkeiten und ziehen
dadurch immer umfangreichere Aus- und Vorrichtungsarbeiten nach sidh. So kann beispielsweise bei
einer Brultoförderung von 10 000 tato ein Streckenaufl'ahrpcnsum
von 20 km pro Jahr anfallen.
Die herkömmlichen Schießverfahren mit Keil- und Fächerkeileinbrüchen und Abschlaglängen von 1,80 m
bis 2,50 m sind dafür nicht mehr leistungsfähig genug. Das anzuwendende Schießverfahren muß mit
Sicherheit einen Abschlag von durchschnittlich 3 m Länge erbringen. Hierfür ist der zylindrische
Einbruch mit in Strcckenrichtung parallel zueinander verlaufenden Bohrlöchern geeignet, da dieser hinsichtlich
Abschlaglänge vom Streckencjuerschnitt weitgehend unabhängig ist.
Dabei fällt der sogenannte Brennereinbruch, bei dem eine größere Anzahl von Bohrlöchern im Abstand
von nur 8 bis 10 cm parallel zueinander abgebohrt werden, von denen nur ein Teil mit Ladung
versehen werden, aus wirtschaftlichen Gründen aus der Betrachtung heraus. Wirtschaftlich interessanter
ist das Schießen auf Großbohrloch. Dabei wird in der Mitte der Ortsbrust zunächst ein Großbohrloch
von 200 bis 300 mm Durchmesser abgebohrt. Um dieses Großbohrloch herum werden Sprengbohrlöcher
normalen Kalibers abgebohrt, die die Aufgabe haben, die Gewölbeverspannung des Großbohrloches zu
durchbrechen. Mißlich ist bei diesem zylindrischen Einbruch, daß für das Einbringen des Großbohrloches
eine besondere, aufwendige Drehschlagbohrmaschine vorgesehen werden muß, die gerade bei geringem
Streckenquerschnitt auch Unterbringungsschwierigkeiten bereitet.
Es besteht deshalb der dringende Wunsch in der Praxis, einen wirtschaftlich vertretbaren zylindrischen
Einbruch zu schaffen, der lediglich die Anwendung der normalen Schlagbohrhämmer verlangt. Das
nun beim Schießen auf Großbohrloch zu erreichen, führt zu dem sogenannten Coromant-Einbruch, bei
dem beispielsweise zwei Löcher von 57 mm Durchmesser so ineinander gebohrt werden, daß sie im
Querschnitt die Form einer »8« ergeben. Solche Einbruchslöcher von 57 mm Durchmesser lassen sich bei
Verwendung einer entsprechenden Bohrkrone mittels der normalen Schlagbohrhämmer einbringen. Im Betrieb
führte dieser Einbruch jedoch nicht zum gewünschten Erfolg. Insbesondere erwies es sich, daß
die Einbruchslöcher doch einen Durchmesser von mehr als 100 mm Durchmesser aufweisen müssen,
wozu wiederum die normalen Schlagbohrhämmer.
nicht geeignet sind. Abgesehen davon ist es aber auch
schwierig, zwei Löcher so abzubohren, daß sie über die ganze Länge hin Berührung miteinander haben.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen zylindrischen Einbruch zu schaffen, der insofern
besonders wirtschaftlich ist, daß er mit den normalen Schlagbohrhämmern zu bewältigen ist und es
gestattet, die Zahl der erforderlichen Bohrlöcher verhältnismäßg gering zu halten. Bei dem zu schaffenden
ίο zylindrischen Einbruch soll insbesondere eine geringaufwendige Vorrichtung zum Festlegen von Vorschublafctten
für Bohrhämmer bei Parallelbohrungen verwendet werden können, die gekennzeichnet ist
durch die Ausbildung als zylindrischer Haltedorn mit zwei im Bereich seines vorderen Endes in seiner
Mantelfläche angefrästen, in Richtung der Dornmittelachse nach hinten aufeinanderzulaufenden ebe-.nen
Schrägflächen, zwei an den Sclirägflächen in Dornlängsrichtung verschieblich anliegenden, mit als
ao Zylindermantelabschnitt ausgebildeter äußerer Seitenfläche versehenen Keilen, einer Keilanziehvorrichtung
und einer Keilabziehvorrichtung, ferner mit einem hinteren zylindrischen Aufsteckende für die mit einer
den Vor- und Rückhubzylinder für den Bohrhammerschütten nach vorne fortsetzenden Aufsteckhülse versehene
Vorschublafette und einer durch diametrale Bohrungen im Aufsteckende des Haltedorns und in
der Aufsteckhülse der Vorschublafettc greifenden Steckvorrichtung.
Zur Lösung der genannten Aufgabe wird anmeldungsgemäß vorgeschlagen, ein zentrales Sprengbohrloch
vorzusehen, auf einem das zentrale Sprengbohrloch konzentrisch umgebenden Kreis symmetrisch zueinander
mittels Schlagbohrhämmer abbohrbare nicht zu ladende Großbohrlöcher anzuordnen und auf
einem weiteren, das zentrale Bohrloch konzentrisch umgebenden Kreis größeren Durchmessers symmetrisch
zueinander zusammen mit dem zentralen Bohrloch in der Schießstufe 0 abzutuende Sprengbohrlöcher
anzuordnen, die in ihrer Anzahl der der Großbohrlöcher entsprechen und gegenüber letzteren mittig
versetzt angeordnet sind.
Der erfindungsgemäße Einbruch hat sich bewährt. Das zentrale ,Sprengbohrloch kann in vorteilhafter
Weise zur Verankerung der bereits oben beschriebenen Bohrlafette für das Parallelbohren benutzt werden.
Dabei wird die Lafette mit dem daran geführten Bohrhammer um den vorgesehenen Lochabstand um
die Festlegevorrichtung zum Abbohren eines nächsten auf gleichem Kreis liegenden Loches verschwenkt und
arretiert. Zum Abbohren des äußeren Lochkreises wird der radiale Abstand zwischen der Bohrlafette
und dem Bohrhammer vergrößert.
Gemäß einem in wirtschaftlicher Hinsicht besonders vorteilhaften Merkmal der Erfindung ist es für
den gewünschten Erfolg des Schießens ausreichend, auf dem inneren, das zentrale Sprengbohrloch konzentrisch
umgebenden Kreis nur drei Großbohrlöcher und auf dem. äußeren konzentrischen Kreis drei
Sprengbohrlöcher anzuordnen. Gemäß einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung ist der gewünschte
Erfolg gewährleistet, wenn der Durchmesser der Sprengbohrlöchcr in bekannter Weise 40 mm beträgt
und der der Großbohrlöcher 76 mm.
Beide Locharten können bei Verwendung unterschiedlicher Bohrschneiden mit einem und demselben
Schlagbohrhammer abgebohrt werden. Das ist ohne Frage ein ganz besonderer Vorteil. Im Hinblick auf
den Schießerfolg ist es gemäß einem Merkmal der Erfindung vorteilhaft, den Abstand zwischen dem
Mantel des zentralen Sprengbohrloches und dem Mantel eines Großbohrloches zu etwa 70 mm zu
wählen.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 das Schießbild für einen Abschlag mit
einem Großbohrloch-Paralleleinbruch gemäß der Erfindung und
F i g. 2 das Bohr- und Zündschema für den Großbohrloch-Paralleleinbruch.
Der Querschnitt der Strecke ist verhältnismäßig gering, und zwar beträgt er im vorliegenden Falle im
Ausbruch 14,5 m2. Die Anzahl der Sprengbohrlöcher ist gering und beläuft sich lediglich auf 45, wozu drei
Großbohrlöcher von 76 mm Durchmesser kommen. Die sichere Abschlaglänge beträgt 3 m. Als Sprengstoff
wird im wesentlichen Ammon-Gelit 2 verwendet. Zum Zünden der Schüsse dienen Momentzünder
und Millisekundenzünder der Stufen 1 bis 10.
Aus der Fig. 2 ist die Anordnung der Einbruchslöcher näher ersichtlich. Es ist ein zentrales Sprengbohrloch
1 vorgesehen, das während des Abbohrens der benachbarten Löcher als Ankerloch für eine nicht
dargestellte Bohrlafette zum Parallelbohren dient. Auf einem das zentrale Sprengbohrloch konzentrisch
umgebenden Kreis 2 sind symmetrisch zueinander drei Großbohrlöcher 3 angeordnet. Ihr Durchmesser beträgt
nur 76 mm, so daß sie also unter Verwendung einer entsprechenden Bohrschneide mit den normalen
Schlagbohrhämmern abgebohrt werden können, die auch zum Abbohren der Sprengbohrlöcher dienen,
deren Durchmesser 40 mm beträgt.
Auf einem weiteren, konzentrisch zum zentralen Sprengbohrloch 1 liegenden Kreis 4 sind drei Sprengbohrlöcher
5 angeordnet, und zwar gegenüber den Großbohrlöchern mittig versetzt. Der zentrale
Schuß 1 und die drei Schüsse 5 auf dem Kreis 4 werden in der Zündstufe 0 gleichzeitig abgetan. Sie ergeben
in Zusammenwirken mit den drei Großbohrlöchern 3 den inneren Einbruch. Die übrigen in der
F i g. 2 dargestellten Bohrlöcher dienen der Erweiterung des inneren Einbruchs. Sie werden in den Millisekundenzündstufen
1 bis 5 abgetan.
Der Vorteil der Millisekundenzünder besteht ja bekanntlich unter anderem darin, daß sich die Schüsse
von Zündstufe zu Zündstufe unterstützen. So vermögen die Schüsse der Zündstufen 1 bis 5 gemäß
Fig. 2 zur Wirksamkeit des inneren Einbruchs beizutragen. Gefördert wird die Wirksamkeit des erfindungsgemäßen
Einbruchs auch durch eine günstige Wahl der Ladung. So hat es sich bei der Erprobung
des erfindungsgemäßen Einbruchs als vorteilhaft erwiesen, die Bohrlöcher der Zeitstufe 0 je mit
Patronen Ammon-Gelit 2 und 5 Patronen Wetter-Salit A und die Bohrlöcher der Zündstufen 1 bis 4
ίο je mit 7 Patronen Ammon-Gelit 2 und 4 Patronen Wetter-Salit A zu laden.
Claims (4)
1. Zylindrischer Einbruch für das Hereinschießen des anstehenden Gesteins im Streckenvortrieb
unter Tage mit in Streckenrichtung verlaufenden parallelen zu ladenden Sprengbohrlöchern
und dazu parallelen nicht zu ladenden Großbohrlöchern, insbesondere unter Anwendung
von Millisekundenzündern, gekennzeichnet durch ein zentrales Sprengbohrloch (1), durch auf einem das zentrale Sprengbohrloch
konzentrisch umgebenden Kreis (2) symmetrisch zueinander angeordnete, mittels Schlagbohrhämmern
abbohrbare, nicht zu ladende Großbohrlöcher (3) und durch auf einem weiteren das zentrale
Bohrloch (1) konzentrisch umgebenden Kreis (4) größeren Durchmessers symmetrisch zueinander
angeordnete, zusammen mit dem zentralen Bohrloch (1) in der Schießstufe 0 abzutuende
Sprengbohrlöcher (5), die in ihrer Anzahl der der Großbohrlöcher entsprechen und gegenüber
letzteren mittig versetzt angeordnet sind.
2. Zylindrischer Einbruch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem inneren,
das zentrale Sprengbohrloch (1) konzentrisch umgehenden Kreis (2) drei Großbohrlöcher (3) und
auf dem äußeren konzentrischen Kreis (4) drei Sprengbohrlöcher (5) angeordnet sind.
3. Zylindrischer Einbruch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser
der Sprengbohrlöcher in bekannter Weise 40 mm beträgt und der der Großbohrlöcher (3)
76 mm.
4. Zylindrischer Einbruch nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand A zwischen dem Mantel des zentralen Sprengbohrloches (1) und dem Mantel eines
Großbohrloches (3) 70 mm beträgt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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