DE1605670B2 - Verbindungsglied fuer fahrzeugreifenketten - Google Patents
Verbindungsglied fuer fahrzeugreifenkettenInfo
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verbindungsglied für Fahrzeugreifenketten gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bei einem bekannten Verbindungsglied dieser Art (DT-PS 7 65 176) ist der Schließbolzen beweglich in der
Bohrung des ununterbrochenen Stegteiles gelagert und durch jeweils einen Bund an seinen beiden Enden gegen
Herausfallen aus der Bohrung gesichert. Das Verbindungsglied liegt bei aufgezogener Reifenkette mit
seinem ununterbrochenen Stegteil auf dem Reifen auf, so daß der Schließbolzen mit seinem Bund ebenfalls am
Reifen anliegt und dadurch in seiner Schließstellung gehalten wird. Während des Einsatzes liegt die
Reifenkette nicht ständig straff gespannt, sondern in einigen Bereichen längs des Reifenumfanges schon
infolge der unterschiedlichen Verformungen des Reifens locker auf diesem auf. Liegt das Verbindungsglied
in einem solchen lockeren Bereich der Reifenkette, so kann es innerhalb des Kettenverbandes Relativbewegungen
ausführen und dabei vom Reifen teilweise oder ganz abheben. Der Schließbolzen kann sich dann
selbsttätig innerhalb der Bohrung in die Öffnungsstellung verschieben und die Einhängeöffnung des Verbindungsgliedes
freigeben. Dabei können die in das Verbindungsglied eingehängten Kettenglieder, die in
dem lockeren Bereich der Reifenkette gleichfalls Relativbewegungen ausführen aus dem Verbindungs^
glied herausrutschen. Andererseits kann ein .solches Verbindungsglied bei auf den Reifen aufgezogener
Kette an vielen Stellen nur schwierig in . den Kettenverband eingesetzt bzw. aus diesem herausgenommen
werden, da der Schließbolzen bei Anlage am Reifen nur dann in die Öffnungsstellung verschoben
werden kann, wenn die Kette in diesem Bereich vom Reifen abgehoben wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verbindungsglied dieser Art so auszubilden, daß durch
Relativbewegungen des Verbindungsgliedes gegenüber dem Reifen und durch Verschleiß die Sicherheit der
Verbindung mit benachbarten Gliedern nicht beeinträchtigt wird und trotzdem eine einfache Montage und
Demontage des Verbindungsgliedes gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen kennzeichnenden Merkmale gelöst.
Infolge der erfindungsgemäßen Ausbildung sitzt der Schließbolzen fest in der Bohrung und kann sich bei
Relativbewegungen des Verbindungsgliedes nicht selbsttätig aus der Schließstellung verschieben, so daß
sich die Reifenkette nicht unbeabsichtigt öffnen kann. Der als Stift ausgebildete Schließbolzen läßt sich trotz
seines festen Sitzes einfach und schnell in die Schließstellung bzw. Öffnungsstellung bringen. Das
erfindungsgemäße Verbindungsglied kann mit seinem die Einhängeöffnung aufweisenden, geschwächten Stegteil
auf dem Reifen aufliegen, während der andere, ununterbrochene Stegteil mit dem eingepreßten
Schließbolzen den Verschleißteil des Verbindungsgliedes bildet, so daß eine hohe Gebrauchsdauer des
Verbindungsgliedes gewährleistet ist. Der Schließbolzen kann auch bei montierter Kette in das Verbindungsglied
eingesetzt bzw. herausgenommen werden, da er durch die Einhängeöffnung des Verbindungsgliedes
bewegbar ist.
Wenn die Länge des Schließbolzens gleich oder kleiner oder höchstens geringfügig größer als das Maß
ist, das sich aus der in Längsrichtung des Schließbolzens gemessenen Höhe des Gliedes abzüglich der Länge der
Bohrung ergibt, kann der Schließbolzen bei an dem Reifen anliegendem Verbindungsglied zum öffnen des
Verbindungsgliedes so weit in die Einhängeöffnung verschoben werden, bis er aus der Bohrung freikommt
und vom Verbindungsglied abgenommen werden kann, ohne daß die Lage des Verbindungsgliedes am Reifen
verändert werden muß.
Um einerseits den Schließbolzen ungehindert durch die Einhängeöffnung bewegen und andererseits die
eingehängten Kettenglieder sicher im Verbindungsglied halten zu können, liegen die einander gegenüberliegenden,
zur Verschleißseite insbesondere rechtwinkligen Begrenzungsflächen der Einhängeöffnung schräg zur
Mittelebene des Gliedes und mit einem Abstand voneinander, der größer als der Durchmesser des
Schließbolzens ist.
Um bei verhältnismäßig kleiner Dimensionierung des Schließbolzens eine sichere Verbindung zwischen dem
Verbindungsglied und den eingehängten Kettengliedern zu erreichen, ist der Schließbolzen nach einem weiteren
Merkmal der Erfindung auf einer Seite annähernd über seine ganze Länge an dem Verbindungsglied abgestützt.
Vorteilhaft ist der Schließbolzen durch einen Spiralsparinstift, einen Schwerspannstift oder einen
Kerbstift gebildet.
Die Erfindung wird im folgenden anhand zweier in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele
näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des Verbindungsglieds in Öffnungsstellung,
F i g. 2 das Verbindungsglied gemäß F i g. 1 in Schließstellung,
F i g. 3 einen Schnitt gemäß der Linie ΙΙΙ-ΠΙ in F i g. 2,
Fig.4 eine Ansicht von unten auf das Verbindungsglied
gemäß Fig. 1 und
Fig.5 und 6 eine zweite Ausführungsform eines Verbindungsgliedes in einer Darstellung gemäß den
.. F i g. 2 und 3.
Wie die F i g. 1 bis 4 zeigen, besteht das erfindungsgemäße Verbindungsglied 1 aus zwei einander gegenüberliegenden
Stegteilen 5 und 7. Zwischen den beiden Stegteilen 5 und 7 liegt eine längliche Aufnahmeöffnung
2 für benachbarte Kettenglieder. In montiertem Zustand liegt das Verbindungsglied 1 mit dem einen Steglei! 7 an
der Reifenlauffläche an, während das andere Stegteil 5 das Verschleißteil des Verbindungsgliedes 1 bildet. Das
eine Stegteil 7 hat einen als Einhängeöffnung für benachbarte Kettenglieder dienenden Durchbruch 10,
der das Stegteil 5 in zwei Stegschenkel 12 unterteilt. Die Begrenzungsflächen 11 dieser Einhängeöffnung 10
gehen in die Begrenzungsflächen der Aufnahmeöffnung 2 über. Das andere Stegteil 5, dessen Außenseite 4 die
Lauffläche des Verbindungsgliedes bildet, weist eine Bohrung 13 zur Aufnahme eines Schließbolzens 14 auf.
Wie insbesondere die Fig. 1 bis 3 zeigen, ist das Stegteil 5 höher als das am Reifen anliegende Stegteil 7.
Dadurch hat das Verbindungsglied eine hohe Lebensdauer; außerdem wird der Schließbolzen in seiner die
Aufnahmeöffnung verschließenden Schließstellung über einen relativ großen Bereich in der Bohrung gehalten.
Die gemeinsame Achse der Bohrung 13 und des Schließbolzens 14 liegt mittig zur Länge des Verbindungsgliedes
und zur Breite des Stegteiles 5. Dadurch hat der Bolzen eine allseitig geschützte Lage innerhalb
des Verbindungsgliedes.
Der Schließbolzen 14 ist als kopfloser, über seine ganze Länge gleichen Durchmesser aufweisender Stift,
z. B. als Spiralspannstift, Schwerspannstift oder Kerbstift ausgebildet. Seine Länge ist gleich oder kleiner oder
höchstens geringfügig größer als die Höhe des Verbindungsgliedes abzüglich der Höhe der Bohrung
13, in Richtung der Achse der Bohrung 13 gemessen. In seiner Schließstellung wird der Stift 14 durch Preßpassung
in der Bohrung 13 gehalten, so daß er sich auch unter starker Beanspruchung des Verbindungsgliedes
nicht verschieben und ein eingehängtes Kettenglied daher auch nicht durch die Einhängeöffnung 10
herausrutschen kann.
Wie Fig.3 zeigt, sind die Reifenanlagefläche 3 und
die Seitenfläche 9 des Stegteiles 7 derart abgerundet, daß das Stegteil etwa elliptischen Querschnitt hat. Der
Querschnitt des anderen Stegteiles 5 ist im wesentlichen Teil trapezförmig. Die Außenseite 4 des Stegteiles 5, die
die Lauffläche des Verbindungsgliedes 1 bildet, ist dachförmig mit geringer Neigung der Dachflächen
ausgebildet. Die Seitenflächen 6 des Stegteiles 5 konvergieren von der Lauffläche 4 aus in Richtung auf
die Längsmittelebene A des Verbindungsgliedes. Die beiden Stegteile 5 und 7 sind an beiden Seiten des
Verbindungsgliedes 1 über gekrümmte Endbereiche 8 miteinander verbunden.
Die Begrenzungsflächen 11 der beiden Stegschenkel 12 des einen Stegteiles 7 liegen parallel zueinander und
verlaufen schräg zur Längsmittelebene A. Der Abstand zwischen den beiden Begrenzungsflächen 11 ist größer
als der Durchmesser des Stiftes 14, so daß der Stift berührungsfrei durch die Einhängeöffnung geschoben
werden kann.
In seiner Öffnungsstellung ragt der Schließbolzen 14 mit seinem Ende 15 aus der Bohrung 13. Zum Verbinden
einzelner Kettenteile werden entsprechende Kettenglieder durch die Einhängeöffnung 10 in die Aufnahmeöffnung
2 des Verbindungsgliedes eingehängt. Anschließend wird der Stift 14 durch Einschlagen mit einem
Hammer in die Bohrung 13 eingeschlagen, bis er so weit in die Aufnahmeöffnung 2 ragt, daß sein Abstand von
den Stegschenkeln 12 kleiner ist als der Querschnitt der eingehängten Kettenglieder. In dieser Schließstellung
des Stiftes 14 ist die Aufnahmeöffnung 2 in zwei Aufnahmeöffnungen 2a unterteilt (Fig. 2) und das
hintere Ende 15 des Stiftes 14 schließt bündig mit der Lauffläche 4 des Stegteiles 5 ab.
Zum Aushängen eines Kettengliedes aus dem Verbindungsglied wird der Stift 14 durch die Durchgangsbohrung
13 hindurchgeschlagen und gelangt durch die Einhängeöffnung aus dem Verbindungsglied.
Der Stift kann von der Lauffläche 4 des Verbindungsgliedes aus wieder in die Bohrung 13 eingesetzt werden.
Das in den Fj g. 5 und 6 dargestellte Verbindungsglied
la unterscheidet sich von dem in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Verbindungsglied 1 im wesentlichen
dadurch, daß es zwei verschiedene Aufnahmeöffnungen 2b und 2c für Kettenglieder aufweist. Die Aufnahmeöffnung
2b ist durch eine quer zur Längsmittelebene A des Verbindungsgliedes la verlaufende Bohrung gebildet.
Die andere Aufnahmeöffnung 2cist entsprechend den in
Schließstellung des Verbindungsgliedes 1 (Fig.2)
gebildeten Aufnahmeöffnungen 2a länglich ausgebildet. Diese Aufnahmeöffnung 2c geht in die etwas außermittig
liegende Einhängeöffnung 10a des die Reifenanlagefläche aufweisenden Stegteiles über. Dadurch ist ein
Haken zum Einhängen eines Kettengliedes gebildet. In dem die Lauffläche 4a aufweisenden Stegteil des
Verbindungsgliedes la ist eine Bohrung 13a vorgesehen, die zur Aufnahme eines Schließbolzens 14a dient. Die
Achse der Bohrung 13a und die Achse der Einhängeöffnung 10a liegen schräg zur Quermittelebene des
Verbindungsgliedes. In der Schließstellung (F i g. 5) liegt der ebenfalls als Stift ausgebildete Schließbolzen 14a
über seine ganze Länge an einer Stützfläche 16 des Verbindungsgliedes la an. Die Stützfläche 16 bildet eine
der Bohrung 2b benachbarte Seite der Einhängeöffnung 10a und der Bohrung 13a Durch diese ganzflächige
Anlage des Stiftes 14a an der Stützfläche 16 ist sichergestellt, daß der Stift beim Verschieben von der
öffnungs- in die Schließstellung nicht beschädigt wird. Der Stift 14a ragt in seiner Schließstellung so weit in die
Aufnahmeöffnung 2c hinein, daß ein eingehängtes Kettenglied nicht aus ihr herausgleiten und dadurch die
Reifenkette unbeabsichtigt geöffnet werden kann. Das Verbindungsglied la unterscheidet sich von dem
Verbindungsglied 1 ferner dadurch, daß eine Seitenfläche 6a (Fig.6) über ihre gesamte Höhe von der
Lauffläche 4a des äußeren Stegteiles 5a aus in Richtung auf die Reifenanlagefläche 3a konvergieren. Die
Reifenanlagefläche 3a ist ballig ausgebildet.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Verbindungsglied für Fahrzeug-Reifenketten, das zwei. einander gegenüberliegende Stegteile
aufweist, von denen einer eine Reifenanlagefläche und der andere die von der Reifenanlagefläche
abgekehrte Verschleißseite des Gliedes bildet und in dem Aufnahmeöffnungen vorgesehen sind, die
zwischen den Stegteilen liegen, von welchen einer zur Bildung einer Einhängeöffnung mit einem
Durchbruch versehen ist, dessen Begrenzungsflächen in die Begrenzungsflächen mindestens einer
Aufnahmeöffnung übergehen, wobei zum Verschließen der Einhängeöffnung in einer Bohrung im
ununterbrochenen Stegteil ein Schließbolzen gelagert ist, dessen Mittelachse annähernd parallel zur
Mittelebene des Gliedes und quer zu den Stegteilen liegt, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schließbolzen (14/14a) durch einen Stift gebildet ist, der in der Bohrung (13/13a) eine Preßpassung hat
und zum Lösen durch die in der Reifenanlagefläche (3/3a) vorgesehene Einhängeöffnung (10) bewegbar
ist.
2. Verbindungsglied nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Schließbolzens
(14/14a) gleich oder kleiner oder höchstens geringfügig größer als das Maß ist, das sich aus der in
Längsrichtung des Schließbolzens gemessenen Höhe des Gliedes abzüglich der Länge der Bohrung
(13/13a) ergibt.
3. Verbindungsglied nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die einander gegenüberliegenden,
zur Verschleißseite insbesondere rechtwinkligen Begrenzungsflächen (11) der Einhängeöffnung
(10) schräg zur Mittelebene des Gliedes und mit einem Abstand voneinander liegen, der
größer als der Durchmesser des Schließbolzens (14) ist.
4. Verbindungsglied nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließbolzen
(14a) auf einer Seite annähernd über seine ganze Länge an dem Glied (la) abgestützt ist.
5. Verbindungsglied nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließbolzen
(14/14a) durch einen Spiralspannstift, einen Schwerspannstift oder einen Kerbstift gebildet ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
| E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 |