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DE1605382C - Gleis Bremsvorrichtung fur die Abbremsung von Schienenfahrzeugen - Google Patents

Gleis Bremsvorrichtung fur die Abbremsung von Schienenfahrzeugen

Info

Publication number
DE1605382C
DE1605382C DE1605382C DE 1605382 C DE1605382 C DE 1605382C DE 1605382 C DE1605382 C DE 1605382C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
rail
brake
track
piece
friction body
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Der Anmelder Ist
Original Assignee
Wihsch, Dr Erhart, 4500 Osnabrück
Publication date

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Gleis-Bremsvorrichtung für die Abbremsung von Schienenfahr-• zeugen, mit wenigstens einer neben dem Gleis parallel zu einer Fahrschiene angeordneten Bremsschiene und einem aus einem Reibungskörper und einem Hemmschuh bestehenden Gleisbremsschuh, dessen Reibungskörper auf der Bremsschiene unter Reibungseingriff längsverschiebbar geführt ist und durch eine vom Schienenfahrzeug unabhängige Kraft gegen die Bremsschiene gedrückt wird, und dessen Hemmschuh über eine Brücke mit dem Reibungskörper verbunden ist und um eine zur Bremsschiene parallelen Schwenkachse zwischen einer Bremsstellung, in welcher er auf der Fahrschiene aufliegt, und einer Durchfahrtstellung, in welcher er die Durchfahrt eines Schie- nenfahrzeuges nicht behindert, verschwenkt werden kann.
Gleis-Bremsvorrichtungen dieser Art sind bekannt und werden insbesondere zur vorübergehenden Sperrung durchgehender Gleise verwendet. Sie eignen sich ebensogut bei der vorübergehenden Festlegung rollenden Materials, beispielsweise in Abfüllstationen, bei der Wagenreinigung und Wagenreparatur. Die Gleis-Bremsvorrichtung besteht aus einem Hemmschuh, der über eine Brücke an den Reibungskörper schwenkbar angelenkt ist, welcher auf der Bremsschiene unter Aufbringung großer Kräfte verschiebbar festgeklemmt ist. Es besteht nun die Forderung, den Hemmschuh derart schwenkbar zu lagern, daß er beim Wegklappen von der Fahrschiene aus dem Regellichtraum des Gleises herausgenommen ist. Da nun der Hemmschuh über den Reibungskörper hinweggeschwenkt wird und bei der bekannten Konstruktion damit zum Teil auf dem Reibungskörper aufliegt, erfährt die Bremsschiene durch den Hemmschuh eine Erhöhung. Diese Erhöhung ist jedoch nicht zulässig, da sie in den Regellictitraum des Gleises eingreift. Dieser Eingriff muß unbedingt vermieden werden, und man hilft sich bei der bekannten Konstruktion dann damit, daß die Bremsschiene tiefer gesetzt wird. Aus ökonomischen Gründen haben nun aber die Schiene des Gleises und die Bremsschiene gleiches Profil und damit auch' gleiche Höhe. Das bedeutet, daß die Bremsschiene in ihrer Gesamtheit tiefer gesetzt werden muß und daß die Schwellen in dem Bereich/ in dem die Bremsschiene aufgesetzt wird, ausgeklinkt werden müssen. Das Ausklinken ist aber nur bei Holzschwellen möglich, und die Anbringung der bekannten Gleisbremsvorrichtung ist damit' auf Gleise mit Holzschwellen beschränkt. Aber auch bei Gleisen mit Hplzschwellen erfordert der Einbau der bekannten Gleis-Bremsvorrichtung einen beträchtlichen Arbeitsaufwand, da allein das Ausklinken zeitraubend ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gleis-Bremsvorrichtung zu schaffen, welche universell verwendbar und ohne großen Arbeitsaufwand installierbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Gleis-Bremsvorrichtung der eingangs erwähnten Art erfindungsgemaß dadurch gelöst, daß die Bremsschiene in gleicher Höhe wie die Fahrschiene liegt, daß der Reibungskörper wenigstens zwei in Gleisrichtung mit Abstand zwischen sich angeordnete Reibungskörperabschnitte aufweist, die durch ein Verbindungsstück miteinander verbunden sind, und daß der an dem Verbindungsstück angelenkte Hemmschuh in der Durchfahrtstellung zwischen die Reibungskörperabschnitte verschwenkbar ist. Durch das Aufteilen des Reibungskörpers in zwei in Gleisrichtung mit Abstand zwischen sich angeordnete Reibungskörperabschnitte wird zwischen diesen beiden Reibungskörperabschnitten Platz für einen aus dem Fahrbereich weggeschwenkten Hemmschuh. Das Schwenklager kann tiefer gesetzt werden, und der Hemmschuh legt sich im ausgeschwenkten Zustand unmittelbar auf die Bremsschiene auf. Damit ist dann der Regellichtraum frei, und die Bremsschiene braucht nicht gegenüber den Fahrschienen' tiefer gesetzt zu werden. Das zeitraubende Ausklinken der Schwellen entfällt damit, und es können ohne weiteres auch Gleise mit Stahl- und Betonschwellen mit der Gleis-Bremsvorrichtung nach der Erfindung ausgerüstet werden:
Bei dem Einsatz der Gleis-Bremsvorrichtung naclt der Erfindung hat es sich gezeigt, daß es.nicht erforderlich ist, die Bremsschiene auf den Schwellenenden auf herkömmliche Weise zu befestigen. Eine ausreichende Befestigung wird nach einer Weiterbildung der Erfindung schon dadurch erreicht, daß die Bremsschiene durch zwischen den Schwellen angeordnete Befestigungselemente mit der Fahrschiene verbunden und in Gleisrichtung an wenigstens einer Schwelle abgestützt ist. Die an der Bremsschiene auftretenden erheblichen Schubkräfte lassen sich auf diese einfache Weise auf das Gleis übertragen. Der Unterbau kann damit ohne übliche Schwellenschrauben und Unterlageplatten auskommen. Es genügen einfache Befestigungselemente, welche zum einen die Bremsschiene in einem vorbestimmten Abstand von der Fahrschiene halten und zum anderen die Bremsschiene in Gleisrichtung an wenigstens einer Schwelle abstützen. Die der Abstützung dienenden Befestigungselemente können dabei aus Spurhaltern, die denAbstand zwischen Fahrschiene und Bremsschiene bestimmen, und mindestens einem zwischen zwei Schwellen einsitzenden Verankerungsstück bestehen. Vorzugsweise sind bei beiderseits des Gleises angeordneten Bremsschienen und Bremsvorrichtungen die beiden Bremsschienen durch ein gemeinsames, sich über die Breite der Brems- und Fahrschienen erstreckendes Verankerungsstück verbunden. Auch kann an jedem Ende der Bremsschiene ein Verankerungsstück vorgesehen sein.
Die bekannte Gleis-Bremsvorrichtung ist so aufgebaut, daß ein Auflaufen und Abbremsen eines Wagenrades nur von einer Seite her möglich ist. Bei dem Aufbau der Gleis-Bremsvorrichtung nach der Erfindung findet sich ein völlig symmetrischer Aufbau, in dem beiderseits des schwenkbaren Hemmschuhes Reibungskörperabschnitte angeordnet sind. Dieser symmetrische Aufbau macht es möglich, die Gleis-Bremsvorrichtung zum Abbremsen aus beiden Auflaufrichtungen einzurichten. Aus diesem Grunde ist sowohl das Auflaufstück als auch das Auffangstück des Hemmschuhes symmetrisch zur Mitte des Verbindungsstückes der Bremskörperabschnitte ausgebildet und in beiden Fahrtrichtungen wirksam. Es ist damit eine universelle Ersetzbarkeit gegeben.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Auflaufstück auswechselbar an der den Hemmschuh tragenden Brücke befestigt. Außerdem ist am Hemmschuh ein Aufsatz lösbar und auswechselbar befestigt, der zumindest den oberen Teil des Auffangstückes bildet. Diese dem Verschleiß unterliegenden Teile lassen sich damit ohne ein Auswechseln der Gesamtvorrichtung leicht er-
neuern; die Auswechselbarkeit gestattet aber auch einen Übergang auf ein anderes Profil.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf ein Gleis, dessen beide Fahrschienen mit einer Gleis-Bremsvorrichtung ausgerüstet sind,
F i g. 2 in vergrößertem Maßstab eine Draufsicht auf einen Ausschnitt des Gleisstückes nach Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt längs der Linie A-B nach F i g. 1 im Maßstab der F i g. 2,
F i g. 4 eine Seitenansicht des in den F i g. 2 und 3 dargestellten Gleisbremsschuhes,
Fig. 5 den Schnitt längs der Linie C-D nach Fi g. 1 im Maßstab der F i g. 2 und
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform der Gleisbremsvorrichtung in einem anderen Maßstab.
Seitlich der Fahrschienen 1 eines Gleises sind Bremsschienen 2 angeordnet, welche ebenso wie. die Fahrschienen 1 auf den Gleisschwellen S, und zwar deren Enden, aufliegen. Um den Abstand zwischen den Fahrschienen und den Bremsschienen genau einzuhalten, sind die Fahrschienen mit den Bremsschienen über Spurhalter 6 und Verankerungsstücke 7 verbunden. Die Verankerungsstücke 7, welche sich zwischen zwei Schwellen von der einen Bremsschiene 2 bis zur anderen Bremsschiene 2 erstrecken, haben außerdem die Aufgabe, sich in Gleisrichtung an den Schwellen abzustützen und damit die beim Bremsen auf die Bremsschienen ausgeübten Kräfte auf die Schwellen zu übertragen.
Auf jeder Bremsschiene 2 ist ein Gleisbremsschuh festgeklemmt und unter Reibwirkung längs der jeweiligen Bremsschiene 2 verschiebbar. Jeder Gleisbremsschuh besteht aus einem Reibungskörper 3 und einem Hemmschuh 4. Der Reibungskörper 3 ist in zwei Reibungskörperabschnitte 8 und 9 unterteilt, von denen jeder einen Brückenhalter 16 aufweist, welcher im Querschnitt annähernd U-förmig ausgebildet ist. Der Brückenhalter 16 nimmt ein Reibungsglied 17 auf, welches im Querschnitt einseitig, etwa winkelförmig, abgebogen ist, wobei sich der abgewinkelte Schenkel gegen die eine Seitenfläche des Bremsschienenkopfes legt und der andere Schenkel eine untere Fläche des Schienenkopfes unterfaßt. Zu jedem Reibungsglied gehören Schraubbolzen 18, welche oberhalb des Schienenkopfes hinweg durch ein Verbindungsstück 11 greifen. Auf die aus dem Verbindungsstück 11 hinausstehenden Bolzenenden sind dann Gewindemuttern aufgeschraubt, womit die Bolzen 18 Brückenhalter 16 und Reibungsglied einerseits sowie das Verbindungsstück 11 andererseits von beiden Seiten gegen den Schienenkopf ziehen. Das Verbindungsstück 11 stellt dabei ein Gegenstück zum Brückenhalter 16 dar; zwischen beiden ist ein Zwischenstück 19 angeordnet, welches vorzugsweise aus Gußeisen besteht. Verbindungsstück 11 und Brückenhalter 16 klemmen damit außer dem Schienenkopf zwischen sich auch das Zwischenstück 19 fest, wobei sich das Verbindungsstück 11 mittels eines Stegs 20 am Zwischenstück 19 abstützt. Ein dem Steg 20 entsprechender unterer Steg des Verbindungsstückes 11 legt sich entsprechend der Darstellung nach F i g. 3 an die Unterseite des Schienenkopfes der Bremsschiene 2.
Das Verbindungsstück 11 dient als Träger für einen Drehzapfen 12 (Fig. 2). Der Drehzapfen 12 lagert schwenkbar eine Brücke 10 für den Hemmschuh 4. Der Hemmschuh 4 besitzt eine Auflaufflache, die mittels versenkter Schrauben 23 auswechselbar an einem Auffangstück 13 befestigt ist. Dieses Auffangstück 13 ist, wie sich aus Fig. 4 ergibt, derart ausgebildet, daß es in beiden Fahrtrichtungen wirksam ist. Um diese vorteilhafte Gestaltung des Auffangstückes 13 voll ausnutzen zu können, ist entsprechend der Darstellung1 nach F i g. 6
ίο auf beiden Seiten des Hemmschuhes 4 ein Auflaufstück 14 bzw. 14 a vorgesehen. Der übrige Aufbau der Ausführungsform nach Fig. 6 entspricht vollständig dem nach Fig. 1 bis 5. Um das Auffangstück 13 entsprechend den zur Verfügung stehenden lichten Höhen verschieden hoch gestalten zu können, ist es mit einem lösbaren Aufsatz 15 versehen, der mit Hilfe von Schrauben 21 am Auffangstück befestigt ist.
Die Brücke 10 mit dem an ihr befestigten Heram-
zo schuh kann aus der in F i g. 1 und 2 mit ausgezogenen Linien dargestellten Bremsstellung, in welcher das Auflaufstück 14 auf der Fahrschiene 1 aufliegt, um den Drehzapfen 12 in eine zwischen den Abschnitten 8 und 9 befindliche Durchfahrstellung geschwenkt werden, welche gestrichelt gezeichnet ist. Durch die Aufteilung eines Reibungskörpers in zwei Abchnitte 8 und 9 läßt sich die Brücke 10 mit dem Hemmschuh unbehindert so weit abklappen, daß sich auch bei Verwendung einer auf gleicher Höhe mit der Fahrschiene liegenden Bremsschiene Brücke und Hemmschuh nicht mehr im Regellichtraum befinden. Die Begrenzung des Regellichtraumes verläuft im Bereich der Bremsschiene unmittelbar über die Oberkanten von Steg 20, Zwischenstück 19 und Brückenhalter 16 hinweg.
Die Bremswirkung der beschriebenen Vorrichtung kann in bekannter Weise durch mehr oder weniger festes Anziehen der auf den Schraubbolzen 18 sitzenden Spannmuttern 22 in weiten Grenzen verändert werden. Die Schraubbolzen 18 und die Spannmuttern 22 dienen damit zur Herstellung einer vom zu bremsenden Schienenfahrzeug unabhängigen Kraft, mit der. der aus den Abschnitten 8 und 9 bestehende Reibungskörper 3 gegen die Bremsschiene 2 gepreßt wird. Beim Abbremsen eines Fahrzeugs läuft das vordere Rad auf das Auf lauf stück 14 und schlägt dann am Auffangstück 13 an.
In F i g. 1 ist gezeigt, daß beide Fahrschienen 1 ' eines Gleises, mit je einer Gleisbremsvorrichtung versehen sein können. In diesem Fall ergibt sich eine besonders einfache und widerstandsfähige Ausführung dadurch, daß das Verankerungsstück 7 sich zwischen zwei Schwellen 5 über die ganze Breite des Gleises erstreckt und beiden Bremsschienen 2 gemeinsam dient. Es können selbstverständlich aber auch mehrere Verankerungsstücke 7 vorgesehen sein.

Claims (8)

Patentansprüche:
1. Gleis-Bremsvorrichtung für die Abbremsung von Schienenfahrzeugen, mit wenigstens einer neben dem Gleis parallel zu einer Fahrschiene, angeordneten Bremsschiene und einem aus einem Reibungskörper und einem Hemmschuh bestehendcn Gleisbremsschuh, dessen Reibungskörper auf der. Bremsschiene unter Reibimgs'eingriff Kingsverschiebbar geführt ist und durch eine vom Schienenfahrzeug unabhängige Kraft gegen die
Bremsschiene gedrückt wird, und dessen Hemmschuh über eine Brücke mit dem Reibungskörper verbunden ist und um eine zur Bremsschiene parallelen Schwenkachse zwischen einer Bremsstellung, in welcher er auf der Fahrschiene aufliegt, und einer Durchfahrtstellung, in welcher er die Durchfahrt eines Schienenfahrzeuges nicht behindert, verschwenkt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsschiene (2) in gleicher Höhe wie die Fahrschiene (1) liegt, daß der Reibungskörper wenigstens zwei in Gleisrichtung mit Abstand zwischen sich angeordnete Reibungskörperabschnitte (8 und 9) aufweist, die durch ein Verbindungsstück (11) miteinander verbunden sind, und daß der an dem Verbindungsstück (11) angelenkte Hemmschuh (4) in der Durchfahrtstellung zwischen die Reibungskörperabschnitte (8 und 9) verschwenkbar ist. ;
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsschiene (2) durch zwischen den Schwellen (5) angeordnete Befestigungselemente (6 und 7) mit der Fahrschiene (1) verbunden und in Gleisrichtung an wenigstens einer Schwelle abgestützt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen den Schwellen (5) angeordneten Befestigungselemente aus Spurhaltern (6), die den Abstand zwischen Fahrschiene (1) und Bremsschiene (2) bestimmen, und mindestens einem zwischen zwei Schwellen (5) einsitzenden Verankerungsstück (7) bestehen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, mit beiderseits des Gleises angeordneten Bremsschienen und Bremsvorrichtungen, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bremsschienen (2) durch ein gemeinsames, sich über die Breite der Brems- und Fahrschienen (2 bzw. 1) erstreckendes Verankerungsstück (7) verbunden sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Ende der Bremsschiene (2) ein Verankerungsstück (7) vorgesehen ist. ' :
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl das, Auflaufstück (14) als auch das Auffangstück (13) des Hemmschuhes (4) symmetrisch zur Mitte des Verbindungsstücks (11) der Bremskörperabschnitte (8 und 9) ausgebildet und in beiden Fahrtrichtungen wirksam ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflaufstück (14) auswechselbar an der den Hemmschuh (4) tragenden Brücke (10) befestigt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß am Hemmschuh (4) ein Aufsatz (15) lösbar und auswechselbar befestigt ist, der zumindest den oberen Teil des Auffangstückes (13) bildet.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

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