DE1605382C - Gleis Bremsvorrichtung fur die Abbremsung von Schienenfahrzeugen - Google Patents
Gleis Bremsvorrichtung fur die Abbremsung von SchienenfahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Gleis-Bremsvorrichtung für die Abbremsung von Schienenfahr-•
zeugen, mit wenigstens einer neben dem Gleis parallel zu einer Fahrschiene angeordneten Bremsschiene
und einem aus einem Reibungskörper und einem Hemmschuh bestehenden Gleisbremsschuh, dessen
Reibungskörper auf der Bremsschiene unter Reibungseingriff längsverschiebbar geführt ist und durch
eine vom Schienenfahrzeug unabhängige Kraft gegen die Bremsschiene gedrückt wird, und dessen Hemmschuh
über eine Brücke mit dem Reibungskörper verbunden ist und um eine zur Bremsschiene parallelen
Schwenkachse zwischen einer Bremsstellung, in welcher er auf der Fahrschiene aufliegt, und einer Durchfahrtstellung, in welcher er die Durchfahrt eines Schie-
nenfahrzeuges nicht behindert, verschwenkt werden kann.
Gleis-Bremsvorrichtungen dieser Art sind bekannt und werden insbesondere zur vorübergehenden Sperrung
durchgehender Gleise verwendet. Sie eignen sich ebensogut bei der vorübergehenden Festlegung
rollenden Materials, beispielsweise in Abfüllstationen, bei der Wagenreinigung und Wagenreparatur. Die
Gleis-Bremsvorrichtung besteht aus einem Hemmschuh, der über eine Brücke an den Reibungskörper
schwenkbar angelenkt ist, welcher auf der Bremsschiene unter Aufbringung großer Kräfte verschiebbar
festgeklemmt ist. Es besteht nun die Forderung, den Hemmschuh derart schwenkbar zu lagern, daß er
beim Wegklappen von der Fahrschiene aus dem Regellichtraum des Gleises herausgenommen ist. Da
nun der Hemmschuh über den Reibungskörper hinweggeschwenkt wird und bei der bekannten Konstruktion
damit zum Teil auf dem Reibungskörper aufliegt, erfährt die Bremsschiene durch den Hemmschuh
eine Erhöhung. Diese Erhöhung ist jedoch nicht zulässig, da sie in den Regellictitraum des Gleises
eingreift. Dieser Eingriff muß unbedingt vermieden werden, und man hilft sich bei der bekannten
Konstruktion dann damit, daß die Bremsschiene tiefer gesetzt wird. Aus ökonomischen Gründen haben nun
aber die Schiene des Gleises und die Bremsschiene gleiches Profil und damit auch' gleiche Höhe. Das bedeutet,
daß die Bremsschiene in ihrer Gesamtheit tiefer gesetzt werden muß und daß die Schwellen in dem
Bereich/ in dem die Bremsschiene aufgesetzt wird, ausgeklinkt werden müssen. Das Ausklinken ist aber
nur bei Holzschwellen möglich, und die Anbringung der bekannten Gleisbremsvorrichtung ist damit' auf
Gleise mit Holzschwellen beschränkt. Aber auch bei Gleisen mit Hplzschwellen erfordert der Einbau der
bekannten Gleis-Bremsvorrichtung einen beträchtlichen Arbeitsaufwand, da allein das Ausklinken zeitraubend
ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gleis-Bremsvorrichtung zu schaffen, welche universell
verwendbar und ohne großen Arbeitsaufwand installierbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Gleis-Bremsvorrichtung der eingangs erwähnten Art erfindungsgemaß
dadurch gelöst, daß die Bremsschiene in gleicher Höhe wie die Fahrschiene liegt, daß der Reibungskörper
wenigstens zwei in Gleisrichtung mit Abstand zwischen sich angeordnete Reibungskörperabschnitte
aufweist, die durch ein Verbindungsstück miteinander verbunden sind, und daß der an dem
Verbindungsstück angelenkte Hemmschuh in der Durchfahrtstellung zwischen die Reibungskörperabschnitte
verschwenkbar ist. Durch das Aufteilen des Reibungskörpers in zwei in Gleisrichtung mit Abstand
zwischen sich angeordnete Reibungskörperabschnitte wird zwischen diesen beiden Reibungskörperabschnitten
Platz für einen aus dem Fahrbereich weggeschwenkten Hemmschuh. Das Schwenklager kann tiefer gesetzt werden, und der Hemmschuh legt
sich im ausgeschwenkten Zustand unmittelbar auf die Bremsschiene auf. Damit ist dann der Regellichtraum
frei, und die Bremsschiene braucht nicht gegenüber den Fahrschienen' tiefer gesetzt zu werden. Das
zeitraubende Ausklinken der Schwellen entfällt damit, und es können ohne weiteres auch Gleise mit
Stahl- und Betonschwellen mit der Gleis-Bremsvorrichtung nach der Erfindung ausgerüstet werden:
Bei dem Einsatz der Gleis-Bremsvorrichtung naclt
der Erfindung hat es sich gezeigt, daß es.nicht erforderlich ist, die Bremsschiene auf den Schwellenenden
auf herkömmliche Weise zu befestigen. Eine ausreichende Befestigung wird nach einer Weiterbildung
der Erfindung schon dadurch erreicht, daß die Bremsschiene durch zwischen den Schwellen angeordnete
Befestigungselemente mit der Fahrschiene verbunden und in Gleisrichtung an wenigstens einer
Schwelle abgestützt ist. Die an der Bremsschiene auftretenden erheblichen Schubkräfte lassen sich auf
diese einfache Weise auf das Gleis übertragen. Der Unterbau kann damit ohne übliche Schwellenschrauben
und Unterlageplatten auskommen. Es genügen einfache Befestigungselemente, welche zum einen die
Bremsschiene in einem vorbestimmten Abstand von der Fahrschiene halten und zum anderen die Bremsschiene
in Gleisrichtung an wenigstens einer Schwelle abstützen. Die der Abstützung dienenden Befestigungselemente
können dabei aus Spurhaltern, die denAbstand zwischen Fahrschiene und Bremsschiene
bestimmen, und mindestens einem zwischen zwei Schwellen einsitzenden Verankerungsstück bestehen.
Vorzugsweise sind bei beiderseits des Gleises angeordneten Bremsschienen und Bremsvorrichtungen
die beiden Bremsschienen durch ein gemeinsames, sich über die Breite der Brems- und Fahrschienen erstreckendes
Verankerungsstück verbunden. Auch kann an jedem Ende der Bremsschiene ein Verankerungsstück
vorgesehen sein.
Die bekannte Gleis-Bremsvorrichtung ist so aufgebaut, daß ein Auflaufen und Abbremsen eines Wagenrades
nur von einer Seite her möglich ist. Bei dem Aufbau der Gleis-Bremsvorrichtung nach der Erfindung
findet sich ein völlig symmetrischer Aufbau, in dem beiderseits des schwenkbaren Hemmschuhes
Reibungskörperabschnitte angeordnet sind. Dieser symmetrische Aufbau macht es möglich, die Gleis-Bremsvorrichtung
zum Abbremsen aus beiden Auflaufrichtungen einzurichten. Aus diesem Grunde ist sowohl das Auflaufstück als auch das Auffangstück
des Hemmschuhes symmetrisch zur Mitte des Verbindungsstückes der Bremskörperabschnitte ausgebildet
und in beiden Fahrtrichtungen wirksam. Es ist damit eine universelle Ersetzbarkeit gegeben.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Auflaufstück auswechselbar an
der den Hemmschuh tragenden Brücke befestigt. Außerdem ist am Hemmschuh ein Aufsatz lösbar und
auswechselbar befestigt, der zumindest den oberen Teil des Auffangstückes bildet. Diese dem Verschleiß unterliegenden Teile lassen sich damit ohne
ein Auswechseln der Gesamtvorrichtung leicht er-
neuern; die Auswechselbarkeit gestattet aber auch einen Übergang auf ein anderes Profil.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden
näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf ein Gleis, dessen beide
Fahrschienen mit einer Gleis-Bremsvorrichtung ausgerüstet sind,
F i g. 2 in vergrößertem Maßstab eine Draufsicht auf einen Ausschnitt des Gleisstückes nach Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt längs der Linie A-B nach
F i g. 1 im Maßstab der F i g. 2,
F i g. 4 eine Seitenansicht des in den F i g. 2 und 3 dargestellten Gleisbremsschuhes,
Fig. 5 den Schnitt längs der Linie C-D nach Fi g. 1 im Maßstab der F i g. 2 und
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform der Gleisbremsvorrichtung in einem anderen Maßstab.
Seitlich der Fahrschienen 1 eines Gleises sind Bremsschienen 2 angeordnet, welche ebenso wie. die
Fahrschienen 1 auf den Gleisschwellen S, und zwar deren Enden, aufliegen. Um den Abstand zwischen
den Fahrschienen und den Bremsschienen genau einzuhalten, sind die Fahrschienen mit den Bremsschienen
über Spurhalter 6 und Verankerungsstücke 7 verbunden. Die Verankerungsstücke 7, welche sich zwischen
zwei Schwellen von der einen Bremsschiene 2 bis zur anderen Bremsschiene 2 erstrecken, haben
außerdem die Aufgabe, sich in Gleisrichtung an den Schwellen abzustützen und damit die beim Bremsen
auf die Bremsschienen ausgeübten Kräfte auf die Schwellen zu übertragen.
Auf jeder Bremsschiene 2 ist ein Gleisbremsschuh festgeklemmt und unter Reibwirkung längs der jeweiligen
Bremsschiene 2 verschiebbar. Jeder Gleisbremsschuh besteht aus einem Reibungskörper 3 und einem
Hemmschuh 4. Der Reibungskörper 3 ist in zwei Reibungskörperabschnitte 8 und 9 unterteilt, von denen
jeder einen Brückenhalter 16 aufweist, welcher im Querschnitt annähernd U-förmig ausgebildet ist. Der
Brückenhalter 16 nimmt ein Reibungsglied 17 auf, welches im Querschnitt einseitig, etwa winkelförmig,
abgebogen ist, wobei sich der abgewinkelte Schenkel gegen die eine Seitenfläche des Bremsschienenkopfes
legt und der andere Schenkel eine untere Fläche des Schienenkopfes unterfaßt. Zu jedem Reibungsglied
gehören Schraubbolzen 18, welche oberhalb des Schienenkopfes hinweg durch ein Verbindungsstück
11 greifen. Auf die aus dem Verbindungsstück 11 hinausstehenden Bolzenenden sind dann Gewindemuttern
aufgeschraubt, womit die Bolzen 18 Brückenhalter 16 und Reibungsglied einerseits sowie das Verbindungsstück
11 andererseits von beiden Seiten gegen den Schienenkopf ziehen. Das Verbindungsstück
11 stellt dabei ein Gegenstück zum Brückenhalter 16 dar; zwischen beiden ist ein Zwischenstück
19 angeordnet, welches vorzugsweise aus Gußeisen besteht. Verbindungsstück 11 und Brückenhalter 16
klemmen damit außer dem Schienenkopf zwischen sich auch das Zwischenstück 19 fest, wobei sich das
Verbindungsstück 11 mittels eines Stegs 20 am Zwischenstück 19 abstützt. Ein dem Steg 20 entsprechender
unterer Steg des Verbindungsstückes 11 legt sich entsprechend der Darstellung nach F i g. 3
an die Unterseite des Schienenkopfes der Bremsschiene 2.
Das Verbindungsstück 11 dient als Träger für einen Drehzapfen 12 (Fig. 2). Der Drehzapfen 12
lagert schwenkbar eine Brücke 10 für den Hemmschuh 4. Der Hemmschuh 4 besitzt eine Auflaufflache,
die mittels versenkter Schrauben 23 auswechselbar an einem Auffangstück 13 befestigt ist.
Dieses Auffangstück 13 ist, wie sich aus Fig. 4 ergibt, derart ausgebildet, daß es in beiden Fahrtrichtungen
wirksam ist. Um diese vorteilhafte Gestaltung des Auffangstückes 13 voll ausnutzen zu
können, ist entsprechend der Darstellung1 nach F i g. 6
ίο auf beiden Seiten des Hemmschuhes 4 ein Auflaufstück
14 bzw. 14 a vorgesehen. Der übrige Aufbau der Ausführungsform nach Fig. 6 entspricht vollständig
dem nach Fig. 1 bis 5. Um das Auffangstück 13 entsprechend den zur Verfügung stehenden
lichten Höhen verschieden hoch gestalten zu können, ist es mit einem lösbaren Aufsatz 15 versehen, der
mit Hilfe von Schrauben 21 am Auffangstück befestigt ist.
Die Brücke 10 mit dem an ihr befestigten Heram-
zo schuh kann aus der in F i g. 1 und 2 mit ausgezogenen Linien dargestellten Bremsstellung, in welcher
das Auflaufstück 14 auf der Fahrschiene 1 aufliegt, um den Drehzapfen 12 in eine zwischen den Abschnitten
8 und 9 befindliche Durchfahrstellung geschwenkt werden, welche gestrichelt gezeichnet
ist. Durch die Aufteilung eines Reibungskörpers in zwei Abchnitte 8 und 9 läßt sich die Brücke 10 mit
dem Hemmschuh unbehindert so weit abklappen, daß sich auch bei Verwendung einer auf gleicher
Höhe mit der Fahrschiene liegenden Bremsschiene Brücke und Hemmschuh nicht mehr im Regellichtraum
befinden. Die Begrenzung des Regellichtraumes verläuft im Bereich der Bremsschiene unmittelbar
über die Oberkanten von Steg 20, Zwischenstück 19 und Brückenhalter 16 hinweg.
Die Bremswirkung der beschriebenen Vorrichtung kann in bekannter Weise durch mehr oder weniger
festes Anziehen der auf den Schraubbolzen 18 sitzenden Spannmuttern 22 in weiten Grenzen verändert
werden. Die Schraubbolzen 18 und die Spannmuttern 22 dienen damit zur Herstellung einer vom zu
bremsenden Schienenfahrzeug unabhängigen Kraft, mit der. der aus den Abschnitten 8 und 9 bestehende
Reibungskörper 3 gegen die Bremsschiene 2 gepreßt wird. Beim Abbremsen eines Fahrzeugs läuft das
vordere Rad auf das Auf lauf stück 14 und schlägt dann am Auffangstück 13 an.
In F i g. 1 ist gezeigt, daß beide Fahrschienen 1 ' eines Gleises, mit je einer Gleisbremsvorrichtung versehen
sein können. In diesem Fall ergibt sich eine besonders einfache und widerstandsfähige Ausführung
dadurch, daß das Verankerungsstück 7 sich zwischen zwei Schwellen 5 über die ganze Breite
des Gleises erstreckt und beiden Bremsschienen 2 gemeinsam dient. Es können selbstverständlich aber
auch mehrere Verankerungsstücke 7 vorgesehen sein.
Claims (8)
1. Gleis-Bremsvorrichtung für die Abbremsung von Schienenfahrzeugen, mit wenigstens einer
neben dem Gleis parallel zu einer Fahrschiene, angeordneten Bremsschiene und einem aus einem
Reibungskörper und einem Hemmschuh bestehendcn
Gleisbremsschuh, dessen Reibungskörper auf der. Bremsschiene unter Reibimgs'eingriff
Kingsverschiebbar geführt ist und durch eine vom Schienenfahrzeug unabhängige Kraft gegen die
Bremsschiene gedrückt wird, und dessen Hemmschuh über eine Brücke mit dem Reibungskörper
verbunden ist und um eine zur Bremsschiene parallelen Schwenkachse zwischen einer Bremsstellung,
in welcher er auf der Fahrschiene aufliegt, und einer Durchfahrtstellung, in welcher er
die Durchfahrt eines Schienenfahrzeuges nicht behindert, verschwenkt werden kann, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bremsschiene (2) in gleicher Höhe wie die Fahrschiene (1) liegt,
daß der Reibungskörper wenigstens zwei in Gleisrichtung mit Abstand zwischen sich angeordnete
Reibungskörperabschnitte (8 und 9) aufweist, die durch ein Verbindungsstück (11) miteinander verbunden
sind, und daß der an dem Verbindungsstück (11) angelenkte Hemmschuh (4) in der Durchfahrtstellung zwischen die Reibungskörperabschnitte
(8 und 9) verschwenkbar ist. ;
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bremsschiene (2) durch zwischen den Schwellen (5) angeordnete Befestigungselemente
(6 und 7) mit der Fahrschiene (1) verbunden und in Gleisrichtung an wenigstens
einer Schwelle abgestützt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen den Schwellen (5)
angeordneten Befestigungselemente aus Spurhaltern (6), die den Abstand zwischen Fahrschiene
(1) und Bremsschiene (2) bestimmen, und mindestens einem zwischen zwei Schwellen (5) einsitzenden
Verankerungsstück (7) bestehen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, mit beiderseits des Gleises angeordneten
Bremsschienen und Bremsvorrichtungen, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bremsschienen (2)
durch ein gemeinsames, sich über die Breite der Brems- und Fahrschienen (2 bzw. 1) erstreckendes
Verankerungsstück (7) verbunden sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Ende
der Bremsschiene (2) ein Verankerungsstück (7) vorgesehen ist. ' :
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl das,
Auflaufstück (14) als auch das Auffangstück (13) des Hemmschuhes (4) symmetrisch zur Mitte des
Verbindungsstücks (11) der Bremskörperabschnitte (8 und 9) ausgebildet und in beiden
Fahrtrichtungen wirksam ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflaufstück
(14) auswechselbar an der den Hemmschuh (4) tragenden Brücke (10) befestigt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß am Hemmschuh
(4) ein Aufsatz (15) lösbar und auswechselbar befestigt ist, der zumindest den oberen Teil
des Auffangstückes (13) bildet.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
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