DE1696050C - Verfahren zur Herstellung eines innen glasierten farbigen Glasbausteines - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines innen glasierten farbigen GlasbausteinesInfo
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Description
1 69ΘΌ50
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
eines mit einem transparenten Farbglasurüberzug versehenen, aus zwei miteinander verschweißten
Halbsteinen bestehenden Glasbausteines, bei dem ein Farbglasurpulvcr als wäßrige Suspension
auf die Innenoberfläche wenigstens eines aus farblosem Grundgias bestehenden Halbsteines bei
Zimmertemperatur aufgebracht, im Zuge der Vorwärmung des Halbsteines für den Schweißprozeß
eingebrannt wird und die Halbsteine mit Hilfe von Gasbrennern miteinander verschweißt werden.
Es ist bekannt, einen Glashalbstein auf seiner Außenseite mit einer Oberflächenschicht aus gefärbtem
Glas zu versehen, indem man in die Preßform zunächst einen gefärbten Glasposten eingibt, diesen
zu einer dünnen Platte auspreßt und dann auf diese Platte einen Posten ungefärbten Glases auflegt, der
dann zu der Glasbausteinhälfte ausgepreßt wird (deutsche Patentschrift 1 099 134).
Dieses Verfahren ist außerordentlich teuer, weil gleichzeitig mit dem ungefärbten Glas eine farbige
Glasschmelze zur Verfügung stehen muß. Außerdem ist es schwierig, beliebige Farbtöne herzustellen, weil
das Farbglas etwa den gleichen Wärmeausdehnungskoeffizienten aufweisen muß wie das ungefärbte Glas.
Es ist ferner bekannt, farbige Glasbausteine durch Verschweißen von zwei in der Masse gefärbten Glasbausteinhälften
herzustellen. Auch bei diesem Verfahren benötigt man für jede i-'arbe eine eigene Farbglasschmelze,
was natürlich insbesondere bei kleinen Farbglasbausteinserien sehr teuer ist.
Bei einem weiteren bekannten Verfahren werden die Glasbausteine auf ihrer Innenoberfläche mit
einem organischen Lack versehen. Solche Glasbausteine können jedoch nicht aus Halbsteinen
zusammengeschweißt werden, weil die organischen Lacke keinen hohen Temperaturen ausgesetzt werden
können. Man verklebt daher entweder die Halbsieine oder man beläßt in einem aus den Halbsteinen
zusammengeschweißten Stein eine Öffnung, durch die der Lack eingeführt wird und die nachträglich durch
einen Kunstharzstopfen verschlossen wird (deutsche Patentschrift Ϊ 081 385). Derartige Kunstharzabdichtungen
sind aber auf die Dauer nicht sicher. Sie können undicht werden, und es kann damit beispielsweise
Feuchtigkeit in das Innere des Steines eindringen, wodurch es zu Beschädigungen und/oder Verfärbungen
des Lacküberzuges kommen kann. Außerdem weisen organische Farbüberzüge allgemein
den Nachteil auf, daß sie nicht lichtbeständig sind.
Bei einem anderen bekannten Verfahren wird eine Scheibe aus Farbglas vor dem Verschweißen in den
Glasbausteinen lose eingelegt (deutsches Gebrauchsmuster 1 733 467). Die lose eingelegte Glasscheibe
1st allerdings auf dem Transport einer erhöhten Bruchgefahr ausgesetzt.
Die Hersteller von Glasbausteinen sind seit langem
bestrebt, ein einfaches und preiswertes Verfahren zur Erzeugung farbiger Glasbausteine zu schaffen, das die
oben aufgezählten Nachteile nicht aufweist.
Die Aufbringung einer transparenten farbigen Glasur auf die Außenoberfläche eines Glasbausteines
setzt voraus, daß die Glasur eine nicht zu hohe Aufschmelztemperatur aufweist, weil anderenfalls der
Glasbaustein während des Einbrennens der Glasur deformiert wird, und zum anderen, daß diese Glasuren gegenüber den atmosphärischen Einflüssen,
denen solche Glasbausteine im allgemeinen ausgesetzt sind, resistent sind. Farbglasuren, die beiden Forderungen genügen, stehen jedoch in transparenter Form
bis heute nicht zur Verfügung.
Es ist deshalb davon auszugehen, daß die GJasurschicht
auf die Innenseite der Glashalbsteine vor dem Verschweißen der Hälften aufgebracht werden muß.
In der Praxis ist es jedoch bis heute noch nicht gelungen, derartige farbige geschweißte Glasbausteine
herzustellen. Die Hauptschwierigkeit liegt darin, daß
ίο beim Verschweißen der Halbsteine die Glas;:«· in der
Nähe der Schweißnaht sich verfärbt, so daß die Steine unverkäuflich sind. Dieses Verfärben oder
Verbrennen der Glasur bei zu hohen Temperaturen ist möglicherweise auf eine thermische Dissoziation
»5 eines oder mehrerer Metalloxide der Glasur zurückzuführen
oder aber auf eine Reduktion unter Umständen bis zum reinen Metall.
Die Erfindung hat sich somit die Aufgabe gestellt, ein Verfahren vorzuschlagen, bei dem diese Schwierigkeiten
vermieden und die Nachteile aller anderen bekannten Verfahren beseitigt sind.
Es hat sich gezeigt, daß sich dies erreichen läßt, wenn des Verfahren erfindungsgemäß so geführt wird,
daß die Suspension des Farbglasurpulvers unter Abas deckung einer etwa 10 mm breiten, der späteren
Schweißnaht benachbarten Randzone mit einer Spritzpistole aufgetragen und im Zuge der für die
Verschweißung der Steinhälften notwendigen Erwärmung auf eine Temperatur kurz oberhalb der oberen
Entspannungstemperatur eingebrannt wird.
In der Praxis hat es sich als zweckmäßig erwiesen, das Einbrennen bei einer Temperatur von 5 bis 20° C
oberhalb dieser oberen Entspannungstemperatur vorzunehmen.
Bei den bekannten Verfahren werden die Halbsteine auf ihrer Sichtfläche gelagert. Bei dem erfiridungsgemäßen
Verfahren empfiehlt es sich, zur Vermeidung der bei dieser üblichen Art der Lagerung
möglichen Beschädigung der Sichtfläche und Deformation des Steines in weiterer Ausbildung der Erfindung
die Glashalbsteine während der Erwärmung so zu lagern, daß die Sichtflächen hochkant stehen.
Bei kleineren Steinformaten kann es genügen, wenn die Steinhälften etwas geneigt stehen, indem sie z. B.
auf eine Seitenkante der Sichtfläche und die entsprechende Kante der Seitenwand aufgestellt werden,
wobei gleichzeitig die obere frei herausragende Seitenwand ebenfalls unterstützt werden muß.
Bei größeren Steinformaten hat es sich jedoch
so gezeigt, daß es zweckmäßig ist, die Halbsteine so zu
unterstützen, daß die Sichtfläche des Steines senkrecht steht. Selbstverständlich müssen in diesem Falle
sowohl die obere als auch die untere Seitenwand des Halbsteines im wesentlichen auf der gesamten Länge
SS abgestützt werden.
So der Zeichnungen im einzelnen erläutert. Diese zeigen
verschiedene Verfahrensschritte, und zwar in
F i g. 1 das Auftragen der Glasur,
F i g. 2 die Lagerung der Steinhälfte während der Wärmebehandlung im Schnitt,
«5 F ί g. 3 die in F i g. 2 dargestellte Lagerung in der
Ansicht und
F i g. 4 die Anordnung der Brennerdüsen und die Einstellung der Flammen.
Es werden 100 Gewichtsteile Glasurpulyer mit
40 Gewichtsteilen Wasser angerührt und mit Hilfe einer Spritzpistole 1 auf die innere Oberfläche der
Halbsteine 2 aufgesprüht Das freie Ende der Seitenwände 3 der Halbsteine wird über eine Breite von
etwa 10 mm frei gehalten, indem eine Maske 5 verwendet wird, die auch für eine saubere Abgrenzung
des Glasurauftrages 4 sorgt. Beim Ausführungsbeispiel weisr die Maske 5 einen winkligen Dichtring 6
auf, der der Form des Glasbausteines an dieser Stelle angepaßt ist und gegen den der Halbstein angedrückt
wird.
Zweckmäßig wird während des Auftragens des Glasurpulvers die äußere Oberfläche des Halbsteines
derart abgeschirmt, daß kein Glasurpulver auf die äußere Oberfläche des Halbsteines gelangt. Solche
unbeabsichtigten Spritzer würden nämlich zu unerwünschten Flecken auf der Außenfläche führen. Die
Abdeckung kann z. B. dadurch erfoigen, daß der Halbstein von einem Kasten umgeben wird, dessen ao
oberer Abschluß durch die Maske 5 gebildet wird.
Um die Gleichmäßigkeit des Glasurpulverauftrages zu gewährleisten, wird der Halbstein während des
Auftragens vorteilhaft von der Sichtfläche her gleichmäßig beleuchtet und damit die Schicht der aufgetragenen
Glasur direkt durchleuchtet, wobei geringste Dickenunterschiede in der Schicht deutlich erkennbar
werden.
In der Praxis haben sich insbesondere handelsübliche Transparentglasuren mit Einbrenntemperaturen
von 540° bis 560° C bewährt.
Nachdem der Auftrag getrocknet ist, wird der Halbstein, wie in F i g. 2 dargestellt, gelagert. Dabei
ruht der Halbstein 2 mit der unteren Kante 7 der Sichtfläche und mit der unteren Seitenwand 8 auf der
entsprechend ausgebildeten Bodenplatte 9 und mit dem freien Ende der oberen Seitenwand auf einer
Konstruktion 11 aus wärmebeständigem Metall auf. Die Konstruktion 11 kann ein Metallrahmen nach
F i g. 3 sein, bei dem die Querstütze die Seitenwand 10 auf ihrem größten Teil unterstützt. Die Sichtfläche
des Halbsteines steht also senkrecht, und die gefährdeten waagerechten Seitenwände sind derart
abgestützt, daß Deformationen nicht auftreten können. Während d„*s Erhitzens auf die notwendige
Temperatur von etwa 550° bis 560° C schmilzt die Glasur ru einem homogenen gleichmäßigen Überzug
auf. Trotz der senkrechten Lage der glasierten Fläche weist der Glasurüberzug keinerlei Unregelmäßigkeiten
auf. Voraussetzung dafür ist natürlich, daß der Auftrag der Glasuraufschlämmung gleichmäßig und nicht
zu dick ist.
Zum Verschweißen wird der Halbstein in der Schweißmaschine in eine waagerechte Lage gebracht
und an einen Schweißbrenner 13 herangeführt. In der Arbeitsstellung liegen die Düsen 14 des Schweißbrenners
den aufzuschmelzenden Kanten 15 genau gegenüber, so daß die Flammenspitzen 16 nur auf
die Kanten 15 auftreffen.
Die Flammen sind oxydierend eingestellt und sollten eine Flammenlänge von 6 mm nicht überschreiten.
Die besten Ergebnisse werden mit einer sehr kurzen Flamme von etwa 4 mm Länge erzielt.
Bei Einhaltung dieser Bedingungen wird eine Beeinträchtigung der Glasurscbicht 4 ausgeschlossen.
Der zweite Halbstein wird in gleicher Weise am Rande aufgeschmolzen. Dann werden die beiden
Hälften mit leichtem Druck aufeinandergepreßi.
Das erfindungsgemäße· Vr. Jahren kann so durchgeführt
werden, daß beide zu verschweißende Halbsteine mit einer Glasurschicht versehen werden. Es
ist aber auch möglich, nur einen der Glashalbsteine mit der Glasurschicht zu versehen und diesen HaIbstdn
mit einem farblosen Halbstein zusammenzuschweißen.
Claims (2)
1. Verfahren zur Herstellung eines mit einem transparenten Farbglasurüberzug versehenen, aus
zwei miteinander verschweißten Halbsteincn bestehenden Glasbausteines, bei dem ein Farbig asurpulver
als wäßrige Suspension auf die !nnenoberfläche
wenigstens eines aus farblosem Grundglas bestehenden Halbsteines bei Zimmertemperatur
aufgebracht, im Zuge der V .rwärmung
des Halbsteines für den Schweif.· uzeß
eingebrannt wird und die Halbsteine mit Hilfe von Gasbrennern miteinander verschweißt
werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Suspension des Farbglasurpuüvers unter Abdeckung
einer etwa 10 mm breiten, der späteren Schweißnaht benachbarten Randzone, mit einer
Spritzpistole aufgetragen und im Zuge der für die Verschweißung der Steinhälften notwendigen Erwärmung
auf eine Temperatur kurz oberhalb der oberen Eutspannungstemperatur des Glasen eingebrannt
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbsteine während der
Erwärmung zum Einbrennen der Glasur so gelagert werden, daß die Sichtflächen im wesentlichen
senkrecht stehen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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