DE1678212B1 - Verfahren und Anordnung zum Ausschmelzen von in Geschossen od.dgl.eingegossenen Sprengstoffen - Google Patents
Verfahren und Anordnung zum Ausschmelzen von in Geschossen od.dgl.eingegossenen SprengstoffenInfo
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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- F42B—EXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Ausschmelzen von in Geschossen, Bomben, Minen od. dgl. eingegossenen Sprengstoffen sowie auf eine Anordnung zur Ausübung des Verfahrens.
- Bekanntlich erfolgt das Entlaborieren von in Geschossen, Bomben, Minen oder dergleichen eingegossenen Sprengstoffen auf thermischem Wege, d. h. der Sprengstoff wird durch Heißwasser oder gesättigten Heißdampf aus dem Munitionsgehäuse ausgewaschen, wobei die Temperatur des Heißwassers maximal 30° C über dem Schmelzpunkt des Spreng-Stoffes liegen darf. Dies gilt insbesondere für TNT, dessen große Handhabungssicherheit und sein günstiger Schmelzpunkt (etwa 81' C) auf dem militärischen Sektorzu einer vielseitigen Verwendung geführt haben.
- Es ist leicht einzusehen, daß dieser Ausschmelzungsprozeß unter Mitwirkung von Wasser oder Dampf nicht nur zu einer unerwünschten Verunreinigung des Schmelzgutes durch Beimischungen von Wasserzusätzen führt, sondern auch eine sehr umständliche und kostspielige Ausgangsbasis für die Wiedergewinnung des Sprengstoffes bietet, so daß in vielen Fällen auf eine Regenerierung des so erhaltenen Sprengstoffes verzichtet und derselbe vernichtet wird. Hinzu kommt, daß die mit dem Ausschmelzen beschäftigten Personen empfindlichen Belästigungen durch den dauernden Umgang mit Heißwasser bzw. TNT-Dämpfen und Nässe ausgesetzt sind. Ferner entsteht bei diesem Naßverfahren sehr häufig Knallgas.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung dieser Nachteile ein Verfahren zu entwickeln, welches das Ausschmelzen von Sprengstoffen aus Geschossen, Bomben, Minen od. dgl. zum Ziele hat, bei dem das Schmelzgut ohne Beimischung von Fremdstoffen in absolut reiner Form sofort wieder verwendungsfähig zur Verfügung steht. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, diesen Ausschmelzvorgang mit einem Minimum an konstruktivem Aufwand und Platzbedarf und unter weitgehender Ausschaltung manueller Arbeit und damit verbundener Belästigungen von Arbeitskräften durchzuführen.
- Gemäß der Erfindung wird so verfahren, daß die Geschoßhüllen in einem geschlossenen Raum, dessen untere Begrenzung vom Träger der Geschoßhüllen gebildet wird, allseitig von einem mit dem Spreng-Stoff nicht in Berührung kommenden heißen Gas oder Dampfstrom umspült und der geschmolzene Sprengstoff in einer Schmelzkammer aufgefangen wird. Eine Verunreinigung des Sprengstoffes durch das Ausschmelzen wird somit vermieden, so daß der Sprengstoff sofort wieder verwendet werden kann.
- Eine bevorzugte Anordnung nach diesem Verfahren besteht aus einem allseitig isolierten Schrank mit einer Schmelzkammer und einer darunter befindlichen Auffangkammer, die durch eine lediglich das Abfließen des Sprengstoffes ermöglichende Zwischendecke, die als Träger der Geschosse ausgebildet ist, hermetisch voneinander getrennt sind, wobei der Träger ein an sich bekannter schienengebundener Förderwagen ist, dessen zur Aufnahme der Geschosse vorgesehene Öffnungen mit hitzebeständigen Dichtungsringen ausgelegt sind, und daß der Träger derart verschieb- oder verschwenkbar ausgebildet ist, daß mit der Entfernung des einen Trägers aus dem Kammerbereich gleichzeitig ein anderer unter Aufrechterhaltung des hermetischen Abschlusses zwischen den Kammern in den Kammerbereich einführbar angeordnet ist.
- Bei dieser Anordnung ist erfindungsgemäß in der Auffangkammer eine beheizbare und in Richtung auf die rückwärtige Schranktür geneigte Wanne vorgesehen, welche eine Einrichtung zum Absaugen von Sprengstoffdämpfen aufweist. Die Absaugeinrichtung verhindert die gefährliche Knallgasbildung und beseitigt gleichzeitig die gesundheitsschädlichen Dämpfe.
- Je nach Bedarf kann die Gesamtanlage eine Grundfläche von 1 m2 haben oder auch so dimensioniert sein, daß sich eine Beschickung mittels schienengebundener Förderwagen als Träger der Geschoßhüllen lohnt.
- Die Erfindung ist an Hand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert, und zwar zeigt F i g. 1 die Anordnung einer Ausschmelzanlage für Sprengstoffe aus Geschossen mit fahrbaren Geschoßträgern in Vorderansicht und F i g. 2 die Ausschmelzanlage im Schnitt nach der in F i g. 1 gezeigten Linie II-II.
- In einem allseitig isolierten Schrank 1 ist eine Schmelzkammer 3 und eine darunter befindliche Auffangkammer 4 angeordnet, die durch eine Zwischendecke 2 streng voneinander getrennt sind. Die Zwischendecke 2 besteht gemäß dem veranschaulichten Beispiel aus mehreren als Träger der Geschosse 6 ausgebildeten Förderwagen 2, die gegenseitig und gegenüber den Laufschienen 5 so abgedichtet sind, daß sie wie eine Zwischendecke 2 wirken, in der lediglich Öffnungen zum Einsetzen der Geschosse 6 vorgesehen sind. Letztere werden nach Abschrauben des Kopfzünders und Entfernung der Zündladung mit der kopfseitigen Entleerungsöffnung nach unten in die Öffnungen des Förderwagens 2 eingesetzt, wobei sowohl durch das Eigengewicht der Geschosse 6 als auch durch hitzebeständige z. B. aus Silikonkautschuk bestehende Dichtungsringe in den öffnungen des Förderwagens 2 eine luft- und feuchtigkeitsdichte Abriegelung der Schmelzkammer 3 gegenüber der Auffangkammer 4 gewährleistet ist. Selbst wenn ein Förderwagen 2 nicht voll ausgenutzt werden kann, muß dafür gesorgt werden, daß die frei bleibenden Öffnungen durch Blindstopfen geschlossen werden.
- Zur Gesamtanlage gehören noch eine hydraulische Vorschubeinrichtung für die Förderwagen 2, bestehend aus einem Hydraulikstößel7 und einem Öffnungsmechanismus für die beiden Schranktüren 8, welche mit dem Hydraulikstößel7 derart gekuppelt sind, daß der Vorschub für die Förderwagen 2 nur bei geöffneten Schranktüren 8 möglich ist. Ferner muß mit Sicherheit ein Eindringen von Sprengstoff-. dämpfen aus der Auffangkammer 4 in die Barüberliegende Schmelzkammer 3 vermieden werden. Dies geschieht dadurch, daß in der Schmelzkammer 3 ein leichter Überdruck zweckmäßig durch eingebaute Lüfter 9 erzeugt wird, während für die Lufterhitzung Lamellenheizkörper 10 sorgen. Für den Fall, daß der Überdruck in der Schmelzkammer 3 abfällt, ist Vorkehrung dafür getroffen, daß beide Schranktüren 8 über ein barometrisch gesteuertes Relais geöffnet werden. Ebenso öffnen sich die Schranktüren 8, wenn sich in der Schmelzkammer 3 eine die maximale zulässige Temperatur überschreitende Temperatur einstellen sollte.
- Unmittelbar den Schranktüren 8 vorgelagert, befinden sich zwei Schiebebühnen 11, die eine Querverschiebung der Förderwagen 2 bis unter die Hebezeuge 12 ermöglichen.
- Die Wirkungsweise ist folgende: Mittels des links gezeichneten Hebezeuges 12 wird der mit Geschossen 6 bestückte Förderwagen 2 auf die Laufschienen 5 aufgesetzt, die sich ihrerseits durch den ganzen Schrank 1 hindurch bis über das rückwärtige Ende desselben erstrecken. Mittels des Hydraufikstößels 7 wird nun der einzelne Förderwagen 2 um eine Wagenlänge vorgeschoben, bis sich insgesamt eine zusammenhängende Wagenkette gebildet hat, die der Länge des Schrankes 1 entspricht. Diese zusammenhängende Form der Förderwagen 2 schafft eine hermetische Trennung der Schmelzkammer 3 zur Auffangkammer 4. Mittels des- Heizkörpers 10 wird in der Schmelzkammer 3 eine Temperatur von 110 bis 115° C erzeugt, die um etwa 30° C über der Schmelztemperatur des Sprengstoffes liegt. Der Lüfter 9 erzeugt dagegen einen leichten Überdruck in der Schmelzkammer 3 und damit auch ein intensiveres Bestreichen der Geschoßhüllen 6 mit Heißluft. Auch die in der Auffangkammer 4 befindliche Wanne, welche in Richtung auf das rückwärtige Ende der Auffangkammer 4 geneigt ist, ist an eine Heizung angeschlossen, die den ausgeschmolzenen reinen Sprengstoff flüssig hält, um ihn in diesem Zustand der Wiederverwendung zuführen zu können. Ferner ist in der Auffangkammer 4 über der Wanne eine Absaugeinrichtung zum Unschädlichmachen von Sprengstoffdämpfen vorgesehen. Ebenso wie die Förderwagen chargenweise, so können sie dem Schrank 1 auch kontinuierlich zugeführt werden. Voraussetzung hierzu ist lediglich eine andere Gestaltung der Schranktüren 8, die zu diesem Zweck aus Öffnungen bestehen, welche der Querschnittsform eines Förderwagens 2 mit aufgesetzten Geschossen 6 entsprechen.
- Daß sich der gesamte Schmelzvorgang innerhalb des geschlossenen Schrankes 1 abspielt, wozu weder kostspielige noch umfangreiche Einrichtungen benötigt werden und auch die Arbeitskräfte vor gesundheitsschädlichen Sprengstoffdämpfen ausreichend geschützt sind und ferner eine verlustlose Ausbeute an reinem Sprengstoff möglich ist, der unmittelbar nach dem Schmelzvorgang anderweitig verwendbar ist, zeigt deutlich die vielfachen Vorteile auf, welche das »trockene« Ausschmelzen mit sich bringt.
Claims (3)
- Patentansprüche: 1. Verfahren zum Ausschmelzen von in Geschoßhülsen, Bomben, Minen und dergleichen eingegossenen Sprengstoffen durch Einwirken von Wärme mit einer den Schmelzpunkt des Sprengstoffes überschreitenden Temperatur, in dem die Geschoßhüllen od. dgl. mit ihrer Entladungsöffnung nach unten aufgestellt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschoßhüllen in einem geschlossenen Raum, dessen untere Begrenzung vom Träger der Geschoßhüllen gebildet wird, allseitig von einem mit dem Sprengstoff nicht in Berührung kommenden heißen Gas oder Dampfstrom umspült und der geschmolzene Sprengstoff in einer Schmelzkammer aufgefangen wird.
- 2. Anordnung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen allseitig isolierten Schrank (1) mit einer Schmelzkammer (3) und einer darunter befindlichen Auffangkammer (4),-die durch eine lediglich das Abfließen des Sprengstoffes ermöglichende Zwischendecke (2) die als Träger der Geschosse ausgebildet ist, hermetisch voneinander getrennt sind, wobei der Träger (2) ein an sich bekannter schienengebundener Förderwagen (2) ist, dessen zur Aufnahme der Geschosse (6) vorgesehene Öffnungen mit hitzebeständigen Dichtungsringen ausgelegt sind, und daß der Träger (2) derart verschieb- oder verschwenkbar ausgebildet ist, daß mit der Entfernung des einen Trägers (2) aus dem Kammerbereich gleichzeitig ein anderer unter Aufrechterhaltung des hermetischen Abschlusses zwischen den Kammern (3 und 4) in den Kammerbereich einführbar angeordnet ist.
- 3. Anordnung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Auffangkammer (4) eine beheizbare und in Richtung auf die rückwärtige Schranktür (8) geneigte Wanne vorgesehen ist, welche eine Einrichtung zum Absaugen von Sprengstoffdämpfen aufweist.
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-
1968
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