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DE1665580C - Abdeckvorrichtung für elektrische Anschlüsse - Google Patents

Abdeckvorrichtung für elektrische Anschlüsse

Info

Publication number
DE1665580C
DE1665580C DE1665580C DE 1665580 C DE1665580 C DE 1665580C DE 1665580 C DE1665580 C DE 1665580C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cap
hinge
slider
pivot point
bearing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Kurt 8000 München Schulze
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
Publication date

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einer wunnenförmig ausgebildeten Kappe zur Abdeckung von auf Montageflüchen befindlichen elektrischen Anschlüssen, bei der die Kappe und die Montagefliiche durch ein im Innern des GehUuses liegendes β Scharnier, das ein oder mehrere nebeneinander lie' gende Scharnierhebel aufweist, die an einem Ende an einem festen Drehpunkt gelenkig und am anderen Ende mittels eines Gleitstlickes verschiebbar gelagert sind, miteinander verbunden sind.
Es ist häufig erforderlich, auf einer Montagefläche angeordnete elektrische Anschlüsse zum Schutz gegen WitterungseinflUsse u. dgl. abzudecken. Hierfür werden beispielsweise Schutzkappen vorgesehen, welche über die Anschlüsse gestülpt und mittels Schrauben befestigt werden. Auch kann man eine solche Schutzkappe mit einem Scharnier versehen. Dieses an einer Seite der Schutzkappe angebrachte Scharnier verbindet: Schutzkappe und Montagefläche miteinander, wobei zwischen beiden Teilen eine feste Zuordnung ao besteht und somit immer ein bestimmter Teil der Montagefläche überdeckt wird.
Im deutschen Gebrauchsmuster 1 749 578 wird eine Abdeckung von Schaltelementen, insbesondere bei Transformatoren, beschrieben, bei der die Befestigung des Gehäusedeckcls mittels eines im Innern des Gehäuses liegenden Scharniers erfolgt. Das Scharnier ist dabei so ausgebildet, daß die Scharnierbänder an ihrem einen Ende gelenkig und an ihrem anderen Ende verschiebbar gelagert sind. Die Verschiebbarkeit dieser Lagerstelie erfolgt dabei so, daß das Scharnierband aus einer Schiene besteht, die in einem Gleitstück verschiebbar angeordnet ist, wobei das Gleitstück selbst wiederum verschiebbar in einer Schelle gehalten ist.
Bei dieser bekannten Anordnung besteht lediglich das Problem, einen Behälter, der elektrische Schaltelement enthält, abzudecken. Dies wird durch eine Zug- und Schwenkbewegung erreicht. Die abzudekkende Fläche bleibt dabei immer gleich und kann nicht verändert werden, d. h., es besteht ebenfalls eine feste Zuordnung zwischen der Abdeckvorrichtung und den abzudeckenden Teilen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Abdeckvorrichtung für elektrische Anschlüsse zu schaffen, bei welcher diese, verschiedentlich unerwünschte, feste Zuordnung nicht auftritt.
Gennäß der Erfindung wird die Vorrichtung so ausgebildet, daß der feste Drehpunkt des Scharniers auf der Montagefläche befestigt ist und das andere Ende des bzw. der Scharnierhebel derart in der Kappe gelagert ist, daß das Gleitstück mit seiner Grundfläche innen an der Bodenfläche der Kappe und mit mindestens einer Seitenfläche an parallelen, senkrecht zur Bodenfläche der Kappe angeordneten und mit einem parallel zu ihrer Längsausdehnung verlaufenden Langloch versehenen Stegen anliegt und daß das Gleitstück, welches mit seitlich eingreifenden Lagerbolzen des jeweiligen Scharnierhebels verbunden ist, über die im Langloch geführten Lagerbolzen in der Abdeckkappe bewegbar ist.
Durch diese Maßnahmen erhält man eine Abdeckung einfacher Art für elektrische Anschlüsse, mit welcher man eine elektrische Anschlußgruppe vollständig oder teilweise oder auch wahlweise verschiedijne Teile eines Anschlußfeldes abdecken kann. Durch die spezielle Ausbildung der Scharniervorrichtung ist stets eine sichere Führung und ein genaues Aufsetzen der Abdeckkappe auf die Geriitefrontplatte gewahrleistet. Bei öffnen der Abdeckplatte stellt sich das Scharnier zwangläufig durch die entsprechenden Bewegungen im verschiebbaren Drehpunkt so ein, daß ein ausreichend großer öffnungswinkel und damit eine gute Zugönglichkeit zu den einzelnen Kontaktstellen und Anschlußpunkten gegeben ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Stege als einander gegenüberliegende Seitenwtinde zweier in der Kappe angebrachter, ebenfalls wannen» förmiger Teilkappen ausgebildet, welche in einem der Breite des Gleitstlickes entsprechenden Abstand angeordnet sind.
Durch die Anordnung dieser beiden Teilkappen in der Kappe ist es in vorteilhafter Weise möglich, die elektrischen Anschlüsse zweier verschiedener Anschlußgruppen, beispielsweise die Anschlüsse ankommender und abgehender Leitungen, teilweise oder vollständig abzudecken, wobei die beiden Anschlußgruppen dann auch gegeneinander abgeschirmt sind.
Die Lagerbolzen für den verschiebbaren Drehpunkt sind als Schrauben ausgebildet, welche nur an ihrem vorderen, in das Gleitstück eingreifenden Teil e«n Gewinde tragen.
Die Lagerstelle am festen Drehpunkt ist vorteilhaft derart ausgestaltet, daß ein auf der Montageflächc befestigter Winkel an seinem freien Teil mit einer Bohrung versehen ist, durch welche ein schraubenförmiger, mit dem Scharnierhebel in Verbindung stehender Lagerbolzen durchgreift.
Zwischen der Innenwand der Kappe und den dieser gegenüberliegenden Außenwänden der beiden inneren Teilkappen läßt sich zweckmäßig eine sich über den ganzen Kappenumfang erstreckende elastische Dichtung anbringen, wodurch der Kappeninnenraum gegen Feuchtigkeit, insbesondere gegen Spritzwasser, geschützt ist. Die Anbringung der elastischen Diciitung erfordert dabei keine zusätzlichen Befestigungsvorrichtungen.
Ein Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung wird an Hand der F i g. 1 bis 5 näher erläutert:
In den F i g. 1 bis 3 sind zwei geschnittene Seitenansichten und eine geschnittene Draufsicht der Vorrichtung dargestellt, wobei die Kappe eine Lötklemmenleiste und eine nichtgesteckte geschirmte Steckverbindung überdeckt.
F i g. 4 zeigt eine geschnittene Seitenansicht der Vorrichtung, wobei nur die Lötklemmleiste von der Kappe überdeckt wird; in der nicht abgedeckten Steckverbindung ist ein Stecker eingesetzt.
In Fig. 5 ist eine geschnittene Seitenansicht der Vorrichtung bei geöffneter Kappe dargestellt. Strichpunktiert ist ein mit einer Schraube der Lötklemmenleiste in Eingriff stehender Schraubenzieher eingezeichnet.
Die Kappe 2 ist wannenförmig ausgebildet. In ihrm Innern sind zwei kleinere, ebenfalls wannenförmige Teilkappen 3 befestigt, wodurch zwei gleiche, elektrisch voneinander abgeschirmte Kammern für die beiden gleichen Anschlußgruppen der ankommenden und abgehenden Leitungen entstehen. Ein am Kappenumfang befindlicher Zwischenraum, gebildet von der Kappe 2 und den beiden inneren Teilkappen 3, nimmt eine elastische Dichtung 4 auf, die den Kappeninnenraum gegen Spritzwasser schützt. Mittels eines entsprechend ausgebildeten Scharniers ist die Kappe 2 so auf die Gerätefrontplatte 1 auf-
setzbar, daß entweder beide Anschlußgruppen vollständig oder nach Wahl nur teilweise abgedeckt sind, d.h. entweder Lötklemmenleiste 5 und geschirmte Steckverbindung 6 oder die Lötklemmenleiste 5 allein. An den Kappen sind seitlich öffnungen 8 zur s Kabeleinführung vorgesehen.
Bei dem Scharnier handelt es sich um ein solches mit einem Doppelgelenk. Das eine Ende der beiden Scharnierhebel Iu ist an festen Drehpunkten auf der Gerütefrontplatte 1 jeweils innerhalb des von den beiden kleinen Teilkappen 3 überdeckten Raumes gelagert. Diese Lagerstelle ist so ausgestaltet, daß jeweils ein Winkel 13 auf der Montagefläche 1 be > festigt ist, dessen freier Teil mit einer Bohrung versehen ist, durch welche der in den Scharnierhebel 10 i;i eingeschraubte Lagerbolzen 14 hindurchgreift. Mit ihrem anderen Ende sind die beiden Scharnierhebel 10 über Lagerbolzen 11 mit dem quaderförmigen Gleitstück 9 verbunden. Das Gleitstück 9 ist an drei seiner Längsflächen geführt, und zwar an der Boden- ao fläche der Kappe 2 und den beiden Außenseiten der einander gegenüberliegenden Seitenwände der beiden Teilkappen 3. In diesen beiden Seitenwänden ist jeweils ein parallel zur Bodenfläche der Kappe 2 verlaufendes Langloch 12 angebracht, durch welches die Lagerbolzen 11, die die an den Innenwänden der Teilkappen 3 anliegenden Scharnierhebel 10 und das Gleitstück 9 miteinander verbinden, hindurchgreifen. Über die Lagerbolzen 11 ist das Gleitstück 9 in den Langlöchern 12 verschiebbar. Das Gleitstück 9 ist so bemessen, daß die Langlöcher 12 in jeder Lage der Lagerbolzenil verdeckt sind. Ein Schwenken der Kappe 2 um den festen Drehpunkt ermöglicht eine Parallelverschiebung der Kappe in eine zweite Stellung, bei der bestimmte Anschlüsse zugänglich sind. Beim öffnen der Kappe 2 stellt sich das Scharnier zwangläufig durch die entsprechenden Bewegungen im verschiebbaren Drehpunkt so ein, daß ein öffnungswinkel von mindestens 80° erreicht wird. Da die Scharniere im Kappeninnern angeordnet sind, wird durch sie das äußere Gesamtbild des Gerätes nicht beeinflußt. Dichtungsprobleme bei der Befestigung der Teile entfallen damit ebenfalls. In dem schmalen Raum zwischen den beiden inneren Teilkappen 3, in dem sich das Gleitstück 9 befindet, ist ferner die Zentralbefestigung 7, eine unverlierbare Schraube, angeordnet, mit welcher die Kappe 2 auf der Gerätefrontplatte 1 aufgeschraubt wird.

Claims (4)

  1. Patentansprüche:
    1 Vorrichtung mit einer wannenförmig ausgebildet Kappe zur Abdeckung von auf MontagefliSSn befindlichen elektrischen Anschlüssen, bei der die Kappe und die Montageflüche durch ein im Innern des Gehäuses liegendes Scharnier, das ein oder mehrere nebeneinanderlegende Scharnierhebel aufweist, die an einem Ende an ebem Sen Drehpunkt gelenkig und am anderen S mittels eines' Gleitstücke* verschiebbar gelagert sind, miteinander verbunden sind, dadfrch gekennzeichnet, daß der feste Drehpunkt des Schweres auf der Montageflüche 1) befes ißt ist und das andere Ende des bzw. der Scnarni rbeiI (10) derart in der Kappe gelagert ist daß das Gleitstück (9) mit seiner Grundfläche nnen an der Bodenflüche der Kappe 2 und mit mindestens einer Seitenfläche an parallelen, senkrecht zur Bodenfläche der Kappe (2) angeordneeS und mit einem parallel zu ihrer Langsausdehnung verlaufenden Langloch 12 versehenen Siegen anliegt und daß das Gleitstück 9), welches mit seitlich eingreifenden Lagerbolzen (11) des jeweiligen Scharnierhebels (10) verbunden ist. über die im Langloch (12) geführten Lagerbolzcn (11) in der Kappe (Z) bewegbar ist.
  2. 2 Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege als einander gegenüberliegende Seitenwände zweier in der Kappe (2) aneebrachter, ebenfalls wannenförmiger Teilkappen (3) ausgebildet sind, welche in einem der Breite des Gleitstückes (9) entsprechenden Abstand angeordnet sind.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerbolzen (11) für den verschiebbaren Drehpunkt als Schrauben ausgebildet sind, welche nur an ihrem vorderen, in das Gleitstück (9; eingreifenden Teil ein Gewinde tragen.
  4. 4 Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerstelle am festen Drehpunkt derart ausgestaltet ist, daß ein auf der Montagefläche (1) befestigter Winkel (13) an seinem freien Teil mit einer Bohrung versehen ist, durch welche ein schraubenförmiger, mit dem Scharniernebel (10) in Verbindung stehender Lagerbolzen (14) durchgreift.
    Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

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