-
Die Erfindung betrifft eine zugentlastete Kabeleinführung für eine
Abzweigdose mit einer zweiteiligen Zugentlastungsschelle, deren Teile unter Einschluß
des Kabels mittels Schrauben gegeneinander verspannbar sind und bei der der eine
Teil eine Abwinkelung aufweist, die ihrerseits Befestigungsmittel zum Anbringen
der Zugentlastungsschelle an einer Wandung der Abzweigdose hat.
-
Bei einer bekannten Ausführungsform einer solchen zugentlasteten Kabeleinführung
werden die beiden Teile der Zugentlastungsschelle in eine öffnung in der einen Wandung
der Abzweigdose gesteckt, bis sich ein Flansch der beiden Zugentlastungsschellenteile
an den Begrenzungsrändern der Öffnung abstützen kann. Die Öffnung ist dabei so gelegt,
daß sich die Abwinkelung des einen Teiles der Zugentlastungsschelle außen an eine
zweite Wandung der Abzweigdose anlehnen kann, die quer zu der ersten Wandung verläuft.
In der zweiten Wandung der Abzweigdose befindet sich ein nach oben offener Langschlitz,
durch den die Schraube, welche die Zugentlastungsschellenteile gegeneinander verspannt,
mit ihrem Schaft greift. Im Bereich der Spitze der Abwinkelung ist eine weitere
Schraube vorgesehen, mit der die Kabeleinführung als Ganzes an der Abzweigdose befestigbar
ist. Die Verwendung von Schrauben zur Befestigung der Kabeleinführung an einer Abzweigdose
ist nachteilig, weil einmal in der Abwinkelung und/oder an den Wandungen der Abzweigdose
Gewindebohrungen angebracht werden müssen und weil zum anderen ein Werkzeug zum
Anbringen der Kabeleinführung an einer der Wandungen der Abzweigdose erforderlich
ist.
-
Es ist auch eine Geräteabzweigdose zum An= schluß elektrischer Installationsgeräte
an eine Ringleitung bekannt, bestehend aus einer Grundplatte und einer auf dieser
ruhenden zylindrischen Seitenwand mit Leitungseinführungsöffnungen und zwischen
diesen angeordneten Klemmen für die Ringleitungen. Hierbei ist die Wandstärke der
Dose an den Stellen, wo die Klemmen angeordnet sind, verstärkt, und dort sind nach
dem Dosenrand zu offene und bis nahe zur Grundplatte reichende schwalbenschwanzförmige
Nuten für eine Aufnahme der Klemmen unterhalb des Installationsgerätes angebracht.
Die Klemmen werden in den schwalbenschwanzförmigen Nuten durch Festklemmung gehalten.
Zu diesem Zweck haben abgebogene Lappen der Klemmen Federwirkung. Um eine zusätzliche
Sicherung der Klemmen gegen Herausfallen aus den Nuten zu erzielen, werden in letztere
Streifen aus Hartpapier eingeschoben. Eine zugentlastete Kabeleinführung ist bei
dieser bekannten Geräteabzweigdose nicht vorgesehen. Nachteilig für die Befestigung
der Klemmen ist bei diesen bekannten Geräteabzweigdosen die Verwendung von hinterschnittenen
Nuten und von abgebogenen Lappen der Klemmen mit Federwirkung. Sofern Hartpapierstreifen
zur zusätzlichen Sicherung der Klemmen gegen Herausfallen benutzt werden, erhöht
sich der Aufwand zur Sicherung der Klemmen in den Nuten.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zugentlastete Kabeleinführung
für eine Abzweigdose der eingangs näher gekennzeichneten Art zu schaffen, bei der
die Zugentlastungsschelle ohne besonderes Werkzeug schraubenlos befestigt werden
kann, die wirtschaftlich hergestellt und die in glatten, gewindelosen Ausnehmungen
der Wandung der Abzweigdose unlösbar befestigt werden kann. Dieses Ziel ist erfindungsgemäß
dadurch erreicht, daß die Abwinkelung an sich bekannte Widerhaken aufweist und in
einen glatten, gewindelosen Schlitz einer verbreiterten Wandung der Abzweigdose
einsteckbar ist und dort durch Selbstsperrung gehalten ist. Die erfindungsgemäße
Ausbildung einer zugentlasteten Kabeleinführung hat zunächst den Vorteil, daß die
Zugentlastungsschelle ohne besonderes Werkzeug vom Benutzer nachträglich an der
Abzweigdose angebracht werden kann. Es ist hierzu lediglich erforderlich, die Abwinkelung
des einen Schellenteiles in den glatten, gewindelosen Schlitz der verbreiterten
Wandung = der Abzweigdose einzustecken, bis die Widerhaken der Abwinkelung mit den
Innenwandungen des Schlitzes in Wirkverbindung treten und eine Selbstsperrung für
die zugentlastete Kabeleinführung herbeiführen. Irgendein Werkzeug, z. B. ein Schraubenzieher,
braucht beim Anbringen der erfindungsgemäßen zugentlasteten Kabeleinführung an der
Wandung einer Abzweigdose nicht benutzt zu werden. Bei der Fertigung der Abzweigdose
selbst ergibt sich der Vorteil, daß in der verstärkten einen Seitenwandung für die
Anbringung der zugentlasteten Kabeleinführung nur glatte, gewindelose Schlitze angebracht
zu werden brauchen. Es sind somit weder in der Abwinkelung noch in der Seitenwandung
der Abzweigdose Gewindebohrungen anzubringen. Auch hinterschnittene Nuten - wie
Schwalbenschwanznuten -, die die Fertigung der Abzweigdose erschweren, kommen in
Fortfall. Die erfindungsgemäße Ausbildung einer zugentlasteten Kabeleinführung hat
ferner den Vorteil, daß die zugehörigen Zugentlastungsschellen löse in der Abzweigdose
liegend an den Endverbraucher geliefert werden können. Der Endverbraucher kann bei
Benutzung der Abzweigdose die Zugentlastungsschelle einfach in den vorgesehenen
Schlitz in der verstärkten einen Seitenwand einstecken und erreicht damit die unlösbare
Verbindung der Zugentlastungsschelle mit der Abzweigdose. Befestigungsschrauben
zum Festlegen der Zugentlastungsschelle an der Abzweigdose, die verlorengehen könnten,
werden nicht mehr benötigt. Bei größeren Abzweigdosen mit mehreren zugentlasteten
Kabeleinführungen ergibt sich der weitere Vorteil, daß der Benutzer nur so viele
zugentlastete Kabeleinführungen in den Schlitzen in den verbreiterten Wandungen
der Abzweigdose anzubringen braucht, wie tatsächlich benötigt werden.
-
Es empfiehlt sich, zu beiden Seiten des Schlitzes je ein gewindeloses
Sackloch zur Aufnahme der Schrauben der Schelle anzuordnen. Dadurch können auch
verhältnismäßig lange Gewindeschrauben Verwendung finden, ohne daß die Zugentlastungsschelle
von der zugeordneten Wandung der Abzweigdose absteht, denn die Schraubenschäfte
finden in den entsprechend bemessenen Sacklöchern Platz.
-
Zweckmäßig ist es auch, die Zugentlastungsschelle als an sich bekannte
Doppelschelle auszubilden, deren Unterteil eine oder mehrere Abwinkelungen aufweist.
-
In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele gemäß der Erfindung
dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 eine Draufsicht auf den Unterteil einer Mehrfachabzweigdose
mit mehreren erfindungsgemäßen zugentlasteten Kabeleinführungen, F i g. 2 einen
Schnitt durch die Mehrfachabzweigdose der F i g. 1 entlang der Linie II-II, jedoch
bei aufgesetzter Abdeckung,
F i g. 3 in Seitenansicht eine erste
Ausführungsform einer als Doppelschelle ausgebildeten Zugentlastungsschelle nach
der Erfindung, F i g. 4 eine Draufsicht auf die Doppelschelle gemäß der F i g. 3,
F i g. 5 eine zweite Ausführungsform einer als Doppelschelle ausgebildeten Zugentlastungsschelle
nach der Erfindung in Seitenansicht, F i g. 6 eine Draufsicht auf die Doppelschelle
gemäß der F i g. 5 und F i g. 7 eine Teildraufsicht auf den Unterteil der Mehrfachabzweigdose
nach F i g. 1, teilweise weggebrochen und bei entfernten Zugentlastungsschellen.
-
Dem gewählten Ausführungsbeispiel nach den F i g. 1 und 2 der Zeichnung
liegt eine kastenförmige Mehrfachabzweigdose 10, bestehend aus einer Abdeckung
11 und einem Unterteil 12, zugrunde. Der Unterteil 12 ist durch eine Trennwand 15
in Kammern 13 und 14 unterteilt. In den Kammern 13 und 14 sind Klemmenleisten
16 mit Doppelklemmen 17
untergebracht. Die Klemmenleisten 16 sind auf
leistenförmige Böcke 18 des Unterteiles 12 aufgeschoben und an ihren Schmalseiten
zwischen Stegen 19 geführt. Im Unterteil 12 sind an den beiden Schmalseiten innenliegende
leistenförmige Verdickungen 20 vorgesehen, die je eine Gewindebohrung 21 zum Eingriff
von nicht dargestellten Halteschrauben für die Abdeckung 11 aufweisen. Die Abdeckung
11 hat im übrigen in bekannter und daher nicht näher bezeichneter Weise Einführungsöffnungen
für das Kabel und ist unter Zwischenschaltung von Dichtungen mit dem Unterteil 12
verbunden.
-
Wie die F i g. 1 und 7 am besten erkennen lassen, ist die eine der
beiden Längsseiten des kastenförmigen Unterteiles 12 bereichsweise mit einer Verbreiterung
23 versehen. Im Bereich dieser Verbreiterung 23 werden generell mit 22 bezeichnete
ZugentlastungSschellen angebracht, die, wie im Ausführungsbeispiel nach den F i
g. 1 und 2, als .Einzelschellen oder wie nach den Ausführungsformen nach den F i
g. 3 bis 6 als Doppelschellen ausgebildet sein können. Die F i g. 7 zeigt ferner,
daß in der Verbreiterung 23 glatte, gewindelose Schlitze 25 angebracht sind, die
einseitig in je eine Tasche 27 übergehen. Jede Tasche 27 erstreckt sich nur über
den mittleren Bereich der Breite des Schlitzes 25. Die Tiefen von Tasche 27 und
Schlitz 25 sind jedoch gleich, wie die F i g. 2 veranschaulicht. Zu beiden Seiten
jedes Schlitzes liegt je ein gewindeloses Sackloch 34. Unterhalb der Verbreiterung
23 ist in der Seitenwandung des Unterteiles 12 eine Ausnehmung
30 vorgesehen, die in ihren Breiten- und Längenabmessungen denen der Verbreiterung
23 angepaßt ist.
-
Die F i g. 3 bis 6 zeigen, daß es sich bei diesen Ausführungsformen
der Zugentlastungsschelle 22 um an sich bekannte Doppelschellen handelt. Bei diesen
zweiteiligen Doppelschellen werden die Teile unter Einschluß des nicht dargestellten
Kabels mittels Schrauben 42 gegeneinander verspannt. Der eine Teil der Doppelschelle,
und zwar der ortsfeste Unterteil 33, hat mit ihm einstückige Abwinkelungen 24, die
in ihren Abmessungen den glatten, gewindelosen Schlitzen 25 in der Verbreiterung
23 des Unterteiles 12 der Abzweigdose 10 angepaßt sind. Jede quer
zum Unterteil 33 stehende Abwinkelung 24 hat zwei Widerhaken 26, die durch Freischneiden
und anschließendes Abbiegen gebildet sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die beiden Widerhaken 26
jeder Abwinkelung 24 an ihren Längsseiten angebracht.
Die beiden Widerhaken 26 treten mit denjenigen Bereichen der Innenwandung des Schlitzes
25 in Wirkverbindung, die zu beiden Seiten der Tasche 27 liegen.
-
Beim Ausführungsbeispiel nach den F i g. 3 und 4 der Zeichnung sind
einer einzigen Doppelschelle insgesamt zwei Abwinkelungen 24 zugeordnet, wobei jede
Abwinkelung 24 zwischen einem Paar von Schrauben 42 liegt. Damit kommt die
Abwinkelung 24 jeweils unter der abnehmbaren, nicht näher bezeichneten Schelle der
als Doppelschelle ausgebildeten Zugentlastungsschelle 22 zu liegen.
-
Demgegenüber ist beim Ausführungsbeispiel nach den F i g. 5 und 6
der Zeichnung einer Doppelschelle nur eine -einzige Abwinkelung 24 zugeordnet. Diese
liegt in der Mitte der Doppelschelle, also in dem Bereich des Unterteiles 33, der
von den beiden abnehmbaren Schellen der Zugentlastungsschelle 22 nicht erfaßt wird.
-
Die in der F i g. 1 dargestellte Einzelschelle entspricht im wesentlichen
der Hälfte der Doppelschelle nach den F i g. 3 und 4, nur daß das Mittelstück des
Unterteiles 33 in Fortfall kommt.
-
Beim Anbringen der zugentlasteten Kabeleinführung wird die Abwinkelung
24 oder werden die Abwinkelungen 24 einfach in einen oder in mehrere Schlitze 25
der Verbreiterung 23 eingesteckt. Die Widerhaken 26 treten in der Endlage der Zugentlastungsschelle
22 selbstsperrend mit den Innenwandungen der glatten, gewindelosen Schlitze 25 in
Wirkverbindung und verhindern ein Herausziehen der Abwinkelung 24 und damit des
Schellenunterteiles 33 aus dem Schlitz. Die Sacklöcher 34 zu beiden Seiten jedes
Schlitzes 25 nehmen dabei die Schäfte der Spannschrauben 42 der Zugentlastungsschelle
22 auf.