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DE1641665U - Behalter fuer karteikarten, sonstige papiere od. dgl. - Google Patents

Behalter fuer karteikarten, sonstige papiere od. dgl.

Info

Publication number
DE1641665U
DE1641665U DE1948D0018621 DED0018621U DE1641665U DE 1641665 U DE1641665 U DE 1641665U DE 1948D0018621 DE1948D0018621 DE 1948D0018621 DE D0018621 U DED0018621 U DE D0018621U DE 1641665 U DE1641665 U DE 1641665U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
folder
wall
container
room
front wall
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1948D0018621
Other languages
English (en)
Inventor
Josef Georg Banzhaf
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1948D0018621 priority Critical patent/DE1641665U/de
Publication of DE1641665U publication Critical patent/DE1641665U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

  • An das Deutsche Patentamt, Nüsches 26, Nuseumsinsel l,
    Gebreu chamuflterf1telle.
    In Sachen der der Annahsestelle für Patent-,
    Gebrauchsmuster-und Warenzeichenanmeldungen in Darmstadt
    am 29. 12. 1948 zugegangenen Gebrauchsmuster-Hilfsanmeldung
    des Herrn Josef Georg Banzhaf zur Zeit der Anmeldung
    Oberstdorf, jetzt Schwäbisch-Nund betreffend
    "Bsrältey für art ? iksrt sotig ? Papiere o. dgl.",
    Aktenzeichen g 13 621/lle D, wsyde in'Erledigung des dem
    Unterzeichneten am 23. 4. nus52 zugegangenen Bescheids vom
    18. 4. 1952 folgende Unterlagen nact-reicht :
    1 Abschrift des ursprünglichen Antrags,
    2 Abschriften der Beschreibung mit Schutzansprüchen,
    1 Satz (2 Blatt) Zeichnung.
    Der an der vollen Anmeldegebühr noch fehlende Betrag von
    5. - DM wurde durch vom 19. Juni 1952 datlerten Post-
    scheck bereits auf das Postscheckkonto 791 91 München
    des Deutschen Patentamts überwiesen.
    Es wird beantragtSas Gebrauchsmuster nunmehr
    31
    zur Eintragung zu bringen.
    Es wird angenommen, dass entsprechend der seinerzei-
    tigen Anordnung des Herrn Präsidenten des Reichspatentamts, siehe bekanntmachung im Blatt für Patent Muster-und Zeichnwesen 1939 Number 11 Seite 182, die vorliegende
    Gebrauchsmuster-Hilfsanmeldung gegenüber der gleich-
    zeitig eingereichtenPatentanmeldung im Hinblick
    auf die Bestimmung des 5 Absatz 2 des Gebrauchsmustergesetzes von 1936 zuerst mit dem Eingangsdatum versehen worden ist. Es wird aber aller Sicherheit halber für diese Gebrauchsmuster-Hilfsanmeldung der zeitliche Vorrang vor dem Zeitrang des zugehörigen Patents, welches natürlich voll aufrechterhalten wird, hiermit auch noch ausdrücklich beantragt, welcher Antrag nach Klauer-Möhring, Patentgesetz, mit Anhang Gebrauchsmustergesetz, 1940, Verlag Franz Vasen Berlin, Seite 549, auch noch im Lauf des Verfahrens zulässig ist.
  • Weiterhin wird beantragtt, die Schutzdauer des Gebrauchsmusters um 3 Jahre zu verlängern. Auch hiefür wurde der betrag von 60.-DM als Verlängerungsgebühr durch vom 19. Juni 1952 datierten Postscheck bereits auf das Postscheckkonto 791 91 Nünchen des Deutschen Patentamts überwiesen.
  • Die beiden vorgenannten Zahlungen sind in einer
    Überweisung zusrisnengefasst, desgleichen die dazugehörige
    bereits übersanate gesonderte Zahlunserklärung für die
    Amtskasse.
    Anlagen :
    2 Durchschläge dieser Eingabe
    1 Abschrift des ursprünglichen Antrags
    2 Abschriften der Beschreibung mit Schutzansprüchen 2 Blatt Weisspause 1 Zahlungserklärung (bereits einge@eicht)
    1 vorbereitete Empfangsbescheinigung.
  • Behälter für Karteikarten, sonstige Papiere o. dgl.
  • Die Erfindung betrifft Behälter für Karteikarten, sonstige Papiere o. dgl.
  • Karteikarten wurden bisher in starren Kasten untergebracht. Dieselben ermöglichen ein leichtes Durchblättern der Karten ohne Zerstörung ihrer Ordnung, und bieten hohe Gewähr gegen Abhandenkommen einzelner Karten, nehmen aber, und zwar solange man sich mit den Karten nicht beschäftigt in völlig nutzloser Weise, ausser-
    ordentgich viel Raum ein, und sind, wenn solide ausgeführt,
    CD
    teuer, schwer und daher schlecht transportabel.
  • Als Behälter sonstiger Papiere sind Mappen, z. B.
  • @ Schreibmappen, bekannt. Diese sind raumsparend, leicht und können billig hergestellt werden, sie sind jedoch, wenn man den Inhalt nicht herausnehmen will, wenig übersichtlich, hieten keine Gewähr gegen den Verlust von Einzelstücken des Inhalts, und führen, wenn man den Inhalt herausnimmt, leicht zur Aufhebung der gewünschten Ordnung.
  • Als Behälter von Karteikarten sind sie nicht bekannt.
  • Der Erfindungsgegenstand vereinigt die Vorteile der bekannten Behälter, ohne deren Nachteile aufzuweisen.
  • Die Erfindung besteht zunächst und grundlegend bei einem Behälter für Karteikarten, sonstige Papiere o. dgl. darin, dass dieser geöffnet einen zum
    Durchblättern des Inhalts ohne Zerstörung von dessen
    . I
    Ordnung geeigneten, breiten, seitlich durch angelenkte Verbindungsstreben einer Raumvorderwand und einer Raumrückwand begrenzten Raum, und geschlossen die Form einer Mappe aufweist.
  • Ein derartiger Behälter erlaubt eine leichte Benutzung des Inhalts in bleibender vorgesehener Ordnung, und er verhindert mit Sicherheit den Verlust einzelner Stücke des Inhalts. Er ist ausserdem geschlossen äusserst raumsparend, leicht, daher auch leicht transportabel, und
    er kann billig ausgeführt werden.
    0
    Der grundlegende Erfindungsgedanke kann in verschiedener und beliebiger Weise ausgeführt werden.
  • So kann bei einer Ausgestaltung der Erfindung der Boden des bei geöffnetem Behälter ein leichtes Durchblättern des Inhalts gestattenden Raums ganz oder teilweise gebildet sein durch einen Teil der Mappenvorderwand.
  • Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann dieser Boden gebildet sein lediglich durch die die Mappenvorder-und Rückwand verbindende Mappenschmalwand.
  • In jg jedem dieser Fälle kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Mappenrückwand aus zwei etwa in der Mitte der Rückwandhöhe aneinander angelenkten Teilen bestehen. Das ermöglicht es, bei geöffnetem Behälter den oberen Teil der Mappenrückwand nach unten zu klappen und als stütze beim Aufstellen des Behälters auf einen Tisch o. dgl. zu verwenden.
  • Ferner kann, oder kann auch, die Mappenvo : rdexwand aus zwei etwa in der fritte der Vorderwandhohe aneinander angelenkten Teilen bestehen. Die Vorderwand des geöffneten Behälters lässt sich dann auch niedrig halten, was der Bequemlichkeit der Handhabung günstig ist, und bei Bildung des bodens des zum Aufblättern des Behälterinhalts geeigneten Raums durch die genannte Mappenschmalseite kann beim Aufstehenlassenndes einen angelenkten Teils der Vorderwand auf einem Tisch o. dgl. dieser Teil entweder für sich oder in Verbindung mit einer entsprechenden Ausgestaltung der Rückwand eine Stütze des aufgestellten Behälters bilden.
  • Die seitlichen Streben können in beliebiger Weise ausgeführt sein. Eine besonders einfache und billige Konstruktion ergibt sich, wenn sie in ebenfalls weiterer Ausgestaltung des grundlegenden Erfindungsgedankens aus Draht gebogen und ihre Abbiegungen in Ösen a : n Kappenvorder-und Rückwand eingesteckt sind. Die Seitenstreben sind dann, wenn man den Inhalt des Behälters einmal ganz freilegen will, auch leicht abnehmbar.
    Auf der Zeichnung sind mehrere Ausführungs-
    C>
    beispiele von erfindungsgemässen Behältern dargestellt,
    und zwar zeigt Fig. 1 ausgezogen ein sehr vollkommenes Ausführungsbeispiel, kurzpunktiert ein anderes, weniger vollkommenes, aber ebenfalls in den Schutzbereich des Schutzrechts fallendes Ausführungsbeispiel in Teildarstellung angedeutet, im Aufriss von der Seite, ein Stapel Karteikarten nur durch Einzellinien schematisch dargestellt, Behälter auf einen strichpunktiert angedeuteten Tisch o. dgl. aufgestellt, Fig. 2 einen Grundriss z Fig. l, Fig. 3 in grösserem Masstab als Fig. 1 und 2 in Teildarstellung einen Schnitt nach Linie A-B der Fig. 1, in Richtung des Pfeils a oder b der Fig. 1 gesehen, Fig. 4 in I'asstab der Fig. 1 und 2 den Behälter in
    Mappenform zusammengelegt,
    Fig. 5 in viel grösserem Masstab als Fig. 1 bis 4
    \C-D/
    einen Schnitt nach einer der LinienSr Fig. 2 für eine
    hochwertige Ausstattung des behälters, sinngemäss auch
    geltend für Fig. 6 und 7,
    Fig. 6 in der Darstellungsweise und Sichtrichtung der Fig. l. ausgezogen ein drittes besonders günstiges Ausführungsbeispiel, kurzpunktiert zwei weitere weniger vorteilhafte, aber ebenfalls in den Schutzbereich des Schutzrechts fallende Ausführungsbeispiele in Teildarstellung mit angedeutet, und Fig. 7 einen Grundriss zu Fig. 6.
  • Karteikarten o. dgl. sind in den Fig. 2, 4 und 6, 7 nicht mit eingezeichnet.
  • Es bezeichnet 1 einen durch den erfindungsgemässen Behälter aufzunehmenden Stapel von Karteikarten, sonstigen Papieren o. dgl. Der Behälter weist geöffnet einen Raum 2 auf, welcher seitlich durch die bei-5 angelenkte : n Streben 4 gesichert ist. Dieser Raum 2 gestattet, wie aus Fig. 1 und 6 ersichtlich, ein bequemes Durchblättern des Behälterinhalts 1 ohne--Störung von dessen Ordnung, und die seitlichen Streben 4 sichern nicht nur die Lage der den Raum 2 begrenzenden Behälterteile, sondern sie verhüten auch ein Heraustreten des Behälterinhalts 1 nach der Seite. Geschlossen (Fig. 4, sinngemäss auch geltend für Fig. 6 und 7) bildet der erfindungsgemässe Behälter eine flache Mappe, bei welcher wieder die Streben'4 ein seitliches Herausfallen des Inhalts l verhindern.
  • Bei den Ausführungsbeispielen nach Fig. 1 bis 4 ist der Boden 5 des Raumes 2 gebildet. durch die Happenschmalwand 6 und einen gelenkig damit verbundenen Teil 7 der Mappenvprderwand 7,8, während der andere Teil, 8, der Mappenvorderwand 7,8, mit dem Teil 7 bei 9 gelenkig verbunden, die Vorderwand des Raums 2 bildet. Der Raumboden 5 kann aber auch gebildet sein lediglich durch den Vorderwandteil 7, indem die mit ihm bei 10 gelenkig verbundene Mappenschmalwand 6 zur Raumrückwand 11 genommen wird (als nach Vorstehendem ohne Weiteres verständlich nicht eigens gezeichnet).
    Bei den in Fig. 1 und 6 ausgezogen » rgezeichneten
    Ausführungsbeispielen besteht die bei 12 an die Mappenschmälwand 6 angelenkte Mappenrückwand aus zwei etwa in der Mitte der Höhe der Mappenrückwand bei 14 aneinandergelenkten Teilen 11 und 13. Wie @@ Fig. 1 und 6 zeigen, kann der Teil 13 nach unten geklappt und als Stütze für den auf einem Tisch 15 o. dgl. aufgestellten Behälter verwendet werden. Eine erfindungsgemässe Ausführung ergibt sich aber
    auch, wenn, wie in Fig. 1 und 6 bei 16 kurzpunktiert ein
    f
    Stück weit eingezeichnet, die Rückwand nicht abknickbar ausge-
    führt ist. Auch eine solche Ausführung ist zum Aufstellen
    auf einer Unterlage 15 geeignet, sie wird aber besonders auch dann der ausgezogen dargestellten an Zweckmässigkeit nicht nachstehen, wenn der Behälter nach Grosse und Verwendungszweck überhaupt nicht auf eine Unterlage aufgestellt zu werden braucht, sondern in der Regel freihändig benutzt wird.
  • Die Streben 4 sind bei den in Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispielen, wie natürlich singemäss auch bei jenen nach den Fig. 6 und 7 anwendbar, in an den Behältertielen 8 und 11 angeordneten, z. B. angenieteten Augenwinkeln 17 fest angeordnet, z. B. eingenietet.
  • Zur Ergänzung zur Mappenform dient noch eine zweite, an demappenrJckwandteil 13 bei 18 angelenkte zweite Mappenschmalwand 19 und ein an dieser bei 20 anger lenkter Überschlagdeckel 21.
  • Um den Behälter aus dem Zustand nach Fig. 1 und 2 zur appenform nach Fig. 4 zusammenzulegen, wird der Teil 7 in Richtung des Pfeils c hochgeschwenkt, wobei die Streben 4 den Teil 8 in Richtung des Pfeils d verschwenken, ferner der Teil 13 in Richtung des Pfeils e hochgeschwenkt, und dann die appenschmalwand 19 und der Deckel 21 in Dichtung des Pfeils f übergelegt. Bei den Ausführungsbeispielen nach den Figuren 6 und 7 haben @ mit den Bezugszeichen der Fig. 1 bis 4 übereinstimmende Bezugszeichen die nämliche Bedeutung wie bei den Fig. 1 bis 4. Bei den Ausführungsbeispielen nach Fig. 6 und 7 wird aber der Boden des Raums 2 gebildet lediglich durch die Mappenschmalwand 6, und seine vordere Begrenzung durch etwa die untere Hälfte 7 der Mappenvorderwand 7, 8, deren oberer-Teil 8 wieder bei 9 an den Teil 7 angelenkt und bei geöffnetem Behälter nach unten geklappt ist, und dem geöffneten Behälter noch als Stütze dienen kann.
  • Diese Vorderwand kann aber, wie ein Stück weit bei 22 kurzpunktiert angedeutet, auch steif durchlaufen, insbesonrdere wieder, wenn der Behälter nach Grösse und Bestimmung in der Regel freihändig benützt werden soll.-Vom Boden,. teil 6 aus nach links ist die Bauart der'Ausführungsbeispiele nach den Fig. 6 und 7 ebenso wie bei Fig. 1 bis 4. Auch hier kann, wie bei 16 kurzpunktiext ein Stück weit noch angedeutet, die Mappenrckwand 11, 13 auch steif durchlaufen, für welchen mall auch hier die nämlichen Bemerkungen gelten wie bei Fig. l bis 4.-Die Seitenstreben 4 sind bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 6 und 7 als aus Draht bestehend gedacht, dessen abgebogene Enden 23 in an den Behälterteilen 7 und 11 befestigte, z. B. angenietete Ösen 24 einfach eingesteckt sind. Wie der Pfeil g in Fig. 7 unten versinnbildlicht, sind sie dann wenn gewünscht leicht lösbar. Entgegengesetzt zu den Abbiegungen 23 kann der Draht, bei 25, voll durchlaufen.
  • Das Zusammenfalten der Behälter nach den Fig. 6 und 7 erfolgt im Wesentlichen wie bei jenen nach den Fig. 1 bis 4, siehe übereinstimmende Bezeichnung der Pfeile in Fig. 6, es hat lediglich der Pfeil d in Fig. 6 entgegengesetzten Richtungssinn gegenüber jenem in Fig. 1.
  • Der erfindunsgemäss Behälter kann mit einer Verschlusseinrichtung versehen sein. Als solche ist in den Fig. I, 2 und 4, natürlich auch für die Beispiele nach Fig. 6 und 7 anwendbar, ein Druckknopfverschluss 26, 27 dargewtellt, an dessen Stelle natürlich auch jegliche andere Verschlusseinrichtung, z. B. solche, wie sie an Aktentaschen oder sonst noch an Geldbörsen verwendet werden, treten kann. In einfacherer Ausführung kann zum Verschluss der Mappe z. B. ein Gummi-oder anderes herumgeschlungenes Band verwendet sein, oder es können, insbesondere bei grossen Formaten, an Überschlagdeckel und Vorderwand Bänder zum Zusammenknüpfen befestigt sein. Für statioren Gebrauch in Büros o. dgl. braucht überhaupt kein Verschluss vorgesehen zu sein.
  • Die äusserliche Aufmachung des Behälters kann ganz beliebig sein. So können die die steifen Behälterteile bildenden tafeln, in Fig. 5 allgemein mit 28 bezeichnet, aus Pappe oder dgl. bestehen und aussen, oder aussen und innen mit gewebtem Stoff, Kunstleder, Leder o. dgl. überzogen sein, welcher Überzug 29 auch die Gelenke und die dann biegsamen Mappenschmalseiten 6 und 19 bilden kann (in den Fig. 1 bis 4 und 6,7 nicht mit dargestellt). Bei besonders hochwertiger Ausstattung kann der Behälter auch innen noch einen die Beschläge, z. B. 17,24 und die kanten des äusseren
    Bezugs 29 überdeckenden Überzug 30 haben (nur in Fig. 3 und
    CD
    5 dargestellt). Es können aber in ganz einfacher Ausstattung auch nackte Papptafeln einfach durch angeklebte Streifen aus Leinwand o. dgl. gelenkig und unter Bildung von Mappenschmalseiten 6 und 19 aus diesem Stoff verbunden sein (als selbstverständlich nicht gezeichnet).
  • Erfindungsgemässe Behälter können in jeder beliebigen Grösse hergestellt werden, von Taschenformat et3ya in Grösse einer Geldbörse oder einer Brieftasche, in welchen Fall sie z. B. als Taschenkartei für Reisende o. dgl. geeignet sind, bis zu ganz grossen Ausführungen, z. B. bis zu ein Meter Kantenlänge und darüber für Bilder, Stiche, Zeichnungen, Pläne o. dgl., und in jeglicher Zwischengrösse z. B. für Briefe, Rechnungen, grosse Karteikarten, Fotos u. dgl. Desgleichen ist das Fassungsvermögen na-
    türlich ganz beliebig. Erfindungsgemässe Behälter entsprechen-
    den Formats eignen sich auch gut zur Mitnahme in Aktentaschen. Schutzansprüche.
    1.) Behälter für Karteikarten, sonstige Papiere

Claims (1)

  1. o. dgl., dadurch gekennzeichnet, dass er geöffnet einen zum Durchblättern des Inhalts (1) ohne. Zerstörnung von dessen Ordnung geeigneten breiten, seitlich durch angelenkte Verbindungsstreben (4) einer Raumvorderwand (8 bzw. 7) und einer Raumruckwand (11 bezw. 11,16) begrenzten Raum (2) und geschlossen die Form einer Mappe aufweist. 2.) Hehältenach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (5) des Raums (2) ganz oder teilweise durch einen Teil (7) der Mappenvorderwand (7, b) gebildet ist (Fig. 1, 2, 4). c
    3.) Behälter nach Anspruch 1, dadurch geeun- eine zeichnet, dams der Boden (5) des Raums (2) durch -Mappen-
    schnalwand (6) gebildet ist. chma 4.) Behälter nach einem der Ansprüche l bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass die Mappenrickwand aus zwei etwa in der. mitte der Rückwand-Höhe aneinander angelenk- ten Teilen (11, 13) besteht. 5.) ehälter n&ch eines der Ansprüche l bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mppenvorderwand aus zwei etwa in der kitte der Vorderw&nd--öhe aneinar'o. er angelenkten Teilen (7, 8) besteht. 6.)'ehJ. lter nach einen der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dase die Seitenstreben (4) aus Dreht gebogen und ihre Abbiegungen (23) in Csen (24) eingesteckt sind.
DE1948D0018621 1948-12-29 1948-12-29 Behalter fuer karteikarten, sonstige papiere od. dgl. Expired DE1641665U (de)

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DE1641665U true DE1641665U (de) 1952-07-31

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