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| An das Deutsche Patentamt, Nüsches 26, Nuseumsinsel l, |
| Gebreu chamuflterf1telle. |
| In Sachen der der Annahsestelle für Patent-, |
| Gebrauchsmuster-und Warenzeichenanmeldungen in Darmstadt |
| am 29. 12. 1948 zugegangenen Gebrauchsmuster-Hilfsanmeldung |
| des Herrn Josef Georg Banzhaf zur Zeit der Anmeldung |
| Oberstdorf, jetzt Schwäbisch-Nund betreffend |
| "Bsrältey für art ? iksrt sotig ? Papiere o. dgl.", |
| Aktenzeichen g 13 621/lle D, wsyde in'Erledigung des dem |
| Unterzeichneten am 23. 4. nus52 zugegangenen Bescheids vom |
| 18. 4. 1952 folgende Unterlagen nact-reicht : |
| 1 Abschrift des ursprünglichen Antrags, |
| 2 Abschriften der Beschreibung mit Schutzansprüchen, |
| 1 Satz (2 Blatt) Zeichnung. |
| Der an der vollen Anmeldegebühr noch fehlende Betrag von |
| 5. - DM wurde durch vom 19. Juni 1952 datlerten Post- |
| scheck bereits auf das Postscheckkonto 791 91 München |
| des Deutschen Patentamts überwiesen. |
| Es wird beantragtSas Gebrauchsmuster nunmehr |
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| zur Eintragung zu bringen. |
| Es wird angenommen, dass entsprechend der seinerzei- |
tigen Anordnung des Herrn Präsidenten des Reichspatentamts, siehe
bekanntmachung im Blatt für Patent Muster-und Zeichnwesen 1939 Number 11 Seite 182,
die vorliegende
| Gebrauchsmuster-Hilfsanmeldung gegenüber der gleich- |
| zeitig eingereichtenPatentanmeldung im Hinblick |
auf die Bestimmung des 5 Absatz 2 des Gebrauchsmustergesetzes von 1936 zuerst mit
dem Eingangsdatum versehen worden ist. Es wird aber aller Sicherheit halber für
diese Gebrauchsmuster-Hilfsanmeldung der zeitliche Vorrang vor dem Zeitrang des
zugehörigen Patents, welches natürlich voll aufrechterhalten wird, hiermit auch
noch ausdrücklich beantragt, welcher Antrag nach Klauer-Möhring, Patentgesetz, mit
Anhang Gebrauchsmustergesetz, 1940, Verlag Franz Vasen Berlin, Seite 549, auch noch
im Lauf des Verfahrens zulässig ist.
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Weiterhin wird beantragtt, die Schutzdauer des Gebrauchsmusters um
3 Jahre zu verlängern. Auch hiefür wurde der betrag von 60.-DM als Verlängerungsgebühr
durch vom 19. Juni 1952 datierten Postscheck bereits auf das Postscheckkonto 791
91 Nünchen des Deutschen Patentamts überwiesen.
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Die beiden vorgenannten Zahlungen sind in einer
| Überweisung zusrisnengefasst, desgleichen die dazugehörige |
| bereits übersanate gesonderte Zahlunserklärung für die |
| Amtskasse. |
| 2 Durchschläge dieser Eingabe |
| 1 Abschrift des ursprünglichen Antrags |
2 Abschriften der Beschreibung mit Schutzansprüchen 2 Blatt Weisspause 1 Zahlungserklärung
(bereits einge@eicht)
| 1 vorbereitete Empfangsbescheinigung. |
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Behälter für Karteikarten, sonstige Papiere o. dgl.
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Die Erfindung betrifft Behälter für Karteikarten, sonstige Papiere
o. dgl.
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Karteikarten wurden bisher in starren Kasten untergebracht. Dieselben
ermöglichen ein leichtes Durchblättern der Karten ohne Zerstörung ihrer Ordnung,
und bieten hohe Gewähr gegen Abhandenkommen einzelner Karten, nehmen aber, und zwar
solange man sich mit den Karten nicht beschäftigt in völlig nutzloser Weise, ausser-
| ordentgich viel Raum ein, und sind, wenn solide ausgeführt, |
| CD |
teuer, schwer und daher schlecht transportabel.
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Als Behälter sonstiger Papiere sind Mappen, z. B.
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@ Schreibmappen, bekannt. Diese sind raumsparend, leicht und können
billig hergestellt werden, sie sind jedoch, wenn man den Inhalt nicht herausnehmen
will, wenig übersichtlich, hieten keine Gewähr gegen den Verlust von Einzelstücken
des Inhalts, und führen, wenn man den Inhalt herausnimmt, leicht zur Aufhebung der
gewünschten Ordnung.
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Als Behälter von Karteikarten sind sie nicht bekannt.
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Der Erfindungsgegenstand vereinigt die Vorteile der bekannten Behälter,
ohne deren Nachteile aufzuweisen.
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Die Erfindung besteht zunächst und grundlegend
bei
einem Behälter für Karteikarten, sonstige Papiere o. dgl. darin, dass dieser geöffnet
einen zum
| Durchblättern des Inhalts ohne Zerstörung von dessen |
| . I |
Ordnung geeigneten, breiten, seitlich durch angelenkte Verbindungsstreben einer
Raumvorderwand und einer Raumrückwand begrenzten Raum, und geschlossen die Form
einer Mappe aufweist.
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Ein derartiger Behälter erlaubt eine leichte Benutzung des Inhalts
in bleibender vorgesehener Ordnung, und er verhindert mit Sicherheit den Verlust
einzelner Stücke des Inhalts. Er ist ausserdem geschlossen äusserst raumsparend,
leicht, daher auch leicht transportabel, und
| er kann billig ausgeführt werden. |
| 0 |
Der grundlegende Erfindungsgedanke kann in verschiedener und beliebiger Weise ausgeführt
werden.
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So kann bei einer Ausgestaltung der Erfindung der Boden des bei geöffnetem
Behälter ein leichtes Durchblättern des Inhalts gestattenden Raums ganz oder teilweise
gebildet sein durch einen Teil der Mappenvorderwand.
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Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann dieser Boden gebildet
sein lediglich durch die die Mappenvorder-und Rückwand verbindende Mappenschmalwand.
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In jg jedem dieser Fälle kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung
die Mappenrückwand aus zwei etwa in der Mitte der Rückwandhöhe aneinander angelenkten
Teilen bestehen. Das ermöglicht es, bei geöffnetem Behälter den oberen Teil der
Mappenrückwand nach unten zu klappen und als stütze
beim Aufstellen
des Behälters auf einen Tisch o. dgl. zu verwenden.
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Ferner kann, oder kann auch, die Mappenvo : rdexwand aus zwei etwa
in der fritte der Vorderwandhohe aneinander angelenkten Teilen bestehen. Die Vorderwand
des geöffneten Behälters lässt sich dann auch niedrig halten, was der Bequemlichkeit
der Handhabung günstig ist, und bei Bildung des bodens des zum Aufblättern des Behälterinhalts
geeigneten Raums durch die genannte Mappenschmalseite kann beim Aufstehenlassenndes
einen angelenkten Teils der Vorderwand auf einem Tisch o. dgl. dieser Teil entweder
für sich oder in Verbindung mit einer entsprechenden Ausgestaltung der Rückwand
eine Stütze des aufgestellten Behälters bilden.
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Die seitlichen Streben können in beliebiger Weise ausgeführt sein.
Eine besonders einfache und billige Konstruktion ergibt sich, wenn sie in ebenfalls
weiterer Ausgestaltung des grundlegenden Erfindungsgedankens aus Draht gebogen und
ihre Abbiegungen in Ösen a : n Kappenvorder-und Rückwand eingesteckt sind. Die Seitenstreben
sind dann, wenn man den Inhalt des Behälters einmal ganz freilegen will, auch leicht
abnehmbar.
| Auf der Zeichnung sind mehrere Ausführungs- |
| C> |
| beispiele von erfindungsgemässen Behältern dargestellt, |
und zwar zeigt Fig. 1 ausgezogen ein sehr vollkommenes Ausführungsbeispiel, kurzpunktiert
ein anderes, weniger vollkommenes, aber ebenfalls in den Schutzbereich des Schutzrechts
fallendes
Ausführungsbeispiel in Teildarstellung angedeutet, im Aufriss von der Seite, ein
Stapel Karteikarten nur durch Einzellinien schematisch dargestellt, Behälter auf
einen strichpunktiert angedeuteten Tisch o. dgl. aufgestellt, Fig. 2 einen Grundriss
z Fig. l, Fig. 3 in grösserem Masstab als Fig. 1 und 2 in Teildarstellung einen
Schnitt nach Linie A-B der Fig. 1, in Richtung des Pfeils a oder b der Fig. 1 gesehen,
Fig. 4 in I'asstab der Fig. 1 und 2 den Behälter in
| Mappenform zusammengelegt, |
| Fig. 5 in viel grösserem Masstab als Fig. 1 bis 4 |
| \C-D/ |
| einen Schnitt nach einer der LinienSr Fig. 2 für eine |
| hochwertige Ausstattung des behälters, sinngemäss auch |
| geltend für Fig. 6 und 7, |
Fig. 6 in der Darstellungsweise und Sichtrichtung der Fig. l. ausgezogen ein drittes
besonders günstiges Ausführungsbeispiel, kurzpunktiert zwei weitere weniger vorteilhafte,
aber ebenfalls in den Schutzbereich des Schutzrechts fallende Ausführungsbeispiele
in Teildarstellung mit angedeutet, und Fig. 7 einen Grundriss zu Fig. 6.
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Karteikarten o. dgl. sind in den Fig. 2, 4 und 6, 7 nicht mit eingezeichnet.
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Es bezeichnet 1 einen durch den erfindungsgemässen Behälter aufzunehmenden
Stapel von Karteikarten, sonstigen Papieren o. dgl. Der Behälter weist geöffnet
einen Raum 2
auf, welcher seitlich durch die bei-5 angelenkte :
n Streben 4 gesichert ist. Dieser Raum 2 gestattet, wie aus Fig. 1 und 6 ersichtlich,
ein bequemes Durchblättern des Behälterinhalts 1 ohne--Störung von dessen Ordnung,
und die seitlichen Streben 4 sichern nicht nur die Lage der den Raum 2 begrenzenden
Behälterteile, sondern sie verhüten auch ein Heraustreten des Behälterinhalts 1
nach der Seite. Geschlossen (Fig. 4, sinngemäss auch geltend für Fig. 6 und 7) bildet
der erfindungsgemässe Behälter eine flache Mappe, bei welcher wieder die Streben'4
ein seitliches Herausfallen des Inhalts l verhindern.
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Bei den Ausführungsbeispielen nach Fig. 1 bis 4 ist der Boden 5 des
Raumes 2 gebildet. durch die Happenschmalwand 6 und einen gelenkig damit verbundenen
Teil 7 der Mappenvprderwand 7,8, während der andere Teil, 8, der Mappenvorderwand
7,8, mit dem Teil 7 bei 9 gelenkig verbunden, die Vorderwand des Raums 2 bildet.
Der Raumboden 5 kann aber auch gebildet sein lediglich durch den Vorderwandteil
7, indem die mit ihm bei 10 gelenkig verbundene Mappenschmalwand 6 zur Raumrückwand
11 genommen wird (als nach Vorstehendem ohne Weiteres verständlich nicht eigens
gezeichnet).
| Bei den in Fig. 1 und 6 ausgezogen » rgezeichneten |
Ausführungsbeispielen besteht die bei 12 an die Mappenschmälwand 6 angelenkte Mappenrückwand
aus zwei etwa in der Mitte der Höhe der Mappenrückwand bei 14 aneinandergelenkten
Teilen 11 und 13. Wie @@ Fig. 1 und 6 zeigen,
kann der Teil 13
nach unten geklappt und als Stütze für den auf einem Tisch 15 o. dgl. aufgestellten
Behälter verwendet werden. Eine erfindungsgemässe Ausführung ergibt sich aber
| auch, wenn, wie in Fig. 1 und 6 bei 16 kurzpunktiert ein |
| f |
| Stück weit eingezeichnet, die Rückwand nicht abknickbar ausge- |
| führt ist. Auch eine solche Ausführung ist zum Aufstellen |
auf einer Unterlage 15 geeignet, sie wird aber besonders auch dann der ausgezogen
dargestellten an Zweckmässigkeit nicht nachstehen, wenn der Behälter nach Grosse
und Verwendungszweck überhaupt nicht auf eine Unterlage aufgestellt zu werden braucht,
sondern in der Regel freihändig benutzt wird.
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Die Streben 4 sind bei den in Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispielen,
wie natürlich singemäss auch bei jenen nach den Fig. 6 und 7 anwendbar, in an den
Behältertielen 8 und 11 angeordneten, z. B. angenieteten Augenwinkeln 17 fest angeordnet,
z. B. eingenietet.
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Zur Ergänzung zur Mappenform dient noch eine zweite, an demappenrJckwandteil
13 bei 18 angelenkte zweite Mappenschmalwand 19 und ein an dieser bei 20 anger lenkter
Überschlagdeckel 21.
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Um den Behälter aus dem Zustand nach Fig. 1 und 2 zur appenform nach
Fig. 4 zusammenzulegen, wird der Teil 7 in Richtung des Pfeils c hochgeschwenkt,
wobei die Streben 4 den Teil 8 in Richtung des Pfeils d verschwenken, ferner der
Teil 13 in Richtung des Pfeils e hochgeschwenkt, und dann die appenschmalwand 19
und der Deckel 21 in Dichtung
des Pfeils f übergelegt. Bei den
Ausführungsbeispielen nach den Figuren 6 und 7 haben @ mit den Bezugszeichen der
Fig. 1 bis 4 übereinstimmende Bezugszeichen die nämliche Bedeutung wie bei den Fig.
1 bis 4. Bei den Ausführungsbeispielen nach Fig. 6 und 7 wird aber der Boden des
Raums 2 gebildet lediglich durch die Mappenschmalwand 6, und seine vordere Begrenzung
durch etwa die untere Hälfte 7 der Mappenvorderwand 7, 8, deren oberer-Teil 8 wieder
bei 9 an den Teil 7 angelenkt und bei geöffnetem Behälter nach unten geklappt ist,
und dem geöffneten Behälter noch als Stütze dienen kann.
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Diese Vorderwand kann aber, wie ein Stück weit bei 22 kurzpunktiert
angedeutet, auch steif durchlaufen, insbesonrdere wieder, wenn der Behälter nach
Grösse und Bestimmung in der Regel freihändig benützt werden soll.-Vom Boden,. teil
6 aus nach links ist die Bauart der'Ausführungsbeispiele nach den Fig. 6 und 7 ebenso
wie bei Fig. 1 bis 4. Auch hier kann, wie bei 16 kurzpunktiext ein Stück weit noch
angedeutet, die Mappenrckwand 11, 13 auch steif durchlaufen, für welchen mall auch
hier die nämlichen Bemerkungen gelten wie bei Fig. l bis 4.-Die Seitenstreben 4
sind bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 6 und 7 als aus Draht bestehend
gedacht, dessen abgebogene Enden 23 in an den Behälterteilen 7 und 11 befestigte,
z. B. angenietete Ösen 24 einfach eingesteckt sind. Wie der Pfeil g in Fig. 7 unten
versinnbildlicht, sind sie dann wenn gewünscht leicht lösbar. Entgegengesetzt zu
den Abbiegungen 23 kann der Draht, bei 25, voll durchlaufen.
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Das Zusammenfalten der Behälter nach den Fig. 6 und 7 erfolgt
im
Wesentlichen wie bei jenen nach den Fig. 1 bis 4, siehe übereinstimmende Bezeichnung
der Pfeile in Fig. 6, es hat lediglich der Pfeil d in Fig. 6 entgegengesetzten Richtungssinn
gegenüber jenem in Fig. 1.
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Der erfindunsgemäss Behälter kann mit einer Verschlusseinrichtung
versehen sein. Als solche ist in den Fig. I, 2 und 4, natürlich auch für die Beispiele
nach Fig. 6 und 7 anwendbar, ein Druckknopfverschluss 26, 27 dargewtellt, an dessen
Stelle natürlich auch jegliche andere Verschlusseinrichtung, z. B. solche, wie sie
an Aktentaschen oder sonst noch an Geldbörsen verwendet werden, treten kann. In
einfacherer Ausführung kann zum Verschluss der Mappe z. B. ein Gummi-oder anderes
herumgeschlungenes Band verwendet sein, oder es können, insbesondere bei grossen
Formaten, an Überschlagdeckel und Vorderwand Bänder zum Zusammenknüpfen befestigt
sein. Für statioren Gebrauch in Büros o. dgl. braucht überhaupt kein Verschluss
vorgesehen zu sein.
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Die äusserliche Aufmachung des Behälters kann ganz beliebig sein.
So können die die steifen Behälterteile bildenden tafeln, in Fig. 5 allgemein mit
28 bezeichnet, aus Pappe oder dgl. bestehen und aussen, oder aussen und innen mit
gewebtem Stoff, Kunstleder, Leder o. dgl. überzogen sein, welcher Überzug 29 auch
die Gelenke und die dann biegsamen Mappenschmalseiten 6 und 19 bilden kann (in den
Fig. 1 bis 4 und 6,7 nicht mit dargestellt). Bei besonders hochwertiger Ausstattung
kann der Behälter auch innen noch einen die Beschläge, z. B. 17,24 und die kanten
des äusseren
| Bezugs 29 überdeckenden Überzug 30 haben (nur in Fig. 3 und |
| CD |
5 dargestellt). Es können aber in ganz einfacher Ausstattung auch nackte Papptafeln
einfach durch angeklebte Streifen aus Leinwand o. dgl. gelenkig und unter Bildung
von Mappenschmalseiten 6 und 19 aus diesem Stoff verbunden sein (als selbstverständlich
nicht gezeichnet).
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Erfindungsgemässe Behälter können in jeder beliebigen Grösse hergestellt
werden, von Taschenformat et3ya in Grösse einer Geldbörse oder einer Brieftasche,
in welchen Fall sie z. B. als Taschenkartei für Reisende o. dgl. geeignet sind,
bis zu ganz grossen Ausführungen, z. B. bis zu ein Meter Kantenlänge und darüber
für Bilder, Stiche, Zeichnungen, Pläne o. dgl., und in jeglicher Zwischengrösse
z. B. für Briefe, Rechnungen, grosse Karteikarten, Fotos u. dgl. Desgleichen ist
das Fassungsvermögen na-
| türlich ganz beliebig. Erfindungsgemässe Behälter entsprechen- |
den Formats eignen sich auch gut zur Mitnahme in Aktentaschen. Schutzansprüche.
| 1.) Behälter für Karteikarten, sonstige Papiere |