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DE1539775C - Transportbehälter fur radioaktive Gegenstande - Google Patents

Transportbehälter fur radioaktive Gegenstande

Info

Publication number
DE1539775C
DE1539775C DE1539775C DE 1539775 C DE1539775 C DE 1539775C DE 1539775 C DE1539775 C DE 1539775C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sleeve
plug
opening
transport container
central bore
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Michel Lefort Guy Paris Brisac
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Commissariat a lEnergie Atomique et aux Energies Alternatives CEA
Original Assignee
Commissariat a lEnergie Atomique CEA
Publication date

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Description

Die Erfindung betrifft einen Transportbehälter für radioaktive Gegenstände mit einem widerstandsfähigen, von einer schweren Abschirmmasse ausgefüllten Mantel, der von einer Mittelbohrung durchsetzt ist, mit einem Verschlußstöpsel an der unteren Öffnung der Mittelbohrung, mit einem Verschlußorgan an der oberen Öffnung der Mittelbohrung, mit einer Hülse, die durch die obere Öffnung der Mittelbohrung koaxial in diese einführbar und längs der Achse der Mittelbohrung gleitbar angeordnet ist, und mit einem abnehmbaren Stopfen zum dichten Verschließen der Öffnung der Hülse.
Ein Transportbehälter dieser Gattung ist" bereits aus der französischen Patentschrift 1311346 bekannt. Aus dieser Patentschrift ist es über den eingangs erwähnten Gattungsbegriff hinaus bekannt, in dem dei Hülsenöffnung gegenüberliegenden Ende der Hülse eine Auskleidung aus schwerem Material vorzusehen. Der bekannte Transportbehälter ermöglicht zwar die Überführung radioaktiver Gegenstände aus einer Zelle ao in den Behälter ohne Unterbrechung der y-Abschirmung, nicht jedoch eine ununterbrochene α-Abschirmung, da die Hülse, welche die radioaktiven Gegenstände aufnimmt, erst innerhalb des Transportbehälters durch einen Stopfen dicht verschlossen wird. Der bekannte Transportbehälter besitzt auch keine Einrichtungen, um eine unmittelbare dichte Verbindung mit einer α-Abschirmung der Zelle zu ermöglichen, so daß während des Einbringens radioaktiver Gegenstände in den Transportbehälter der Bereich der oberen Öffnung und die Mittelbohrung durch α-Strahlen aussendende Teilchen verunreinigt werden können.
Aus der französischen Patentschrift 1 351 440 ist weiterhin ein Transportgefäß bekannt, bei dem der Stopfen an einem die radioaktiven Gegenstände enthaltenden Schiffchen befestigt ist, das seinerseits durch die Öffnung des Transportgefäßes koaxial in diese einführbar ist und mit einer Verriegelungseinrichtung derart zusammenwirkt, daß in einer ersten räumlichen Anordnung der Verriegelungseinrichtung der Stopfen und das Transportgefäß miteinander fest verbunden und in einer zweiten räumlichen Anordnung der Verriegelungseinrichtung der Stopfen und das Transportgefäß voneinander lösbar sind. Eine Verunreinigung durch α-Strahlen aussendende Teilchen wird auch bei dem aus der französischen Patentschrift 1 351 440 bekannten Transportbehälter nicht ausgeschaltet, falls nicht die in ihn einzusetzende, die radioaktiven Gegensstände enthaltende Büchse von vornherein dicht verschlossen und äußerlich dekontaminiert ist. Dazu wären aber wieder besondere Einrichtungen und Verfahrensschritte erforderlich Auch ist bei diesem bekannten Transportbehältei eine ununterbrochene ^-Abschirmung nicht auf allen Seiten gewährleistet, da beim Abheben des Verschlußteils vom Behälter der radioaktive Gegenstand aus der Abschirmung herausgehoben wird und eine Abschirmung durch den Verschlußteil nur noch nach einer Seite hin gegeben ist.
Der Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde, einen Transportbehälter der aus der französischen Patentschrift 1311346 bekannten Art, welcher eine Abschirmung der y-Strahlung des transportierten radioaktiven Gegenstandes durch Absorption dieser Strahlung mittels eines schweren Materials sowie eine «-Abschirmung durch AufrechterhalLung einer absoluten Abdichtung aufweist, in der Weise zu vervollkommen, daß der Behälter die Überführung der radioaktiven Gegenstände vom Behälter in eine heiße Zelle, die eine α-Abschirmung aufweist, oder von einer heißen Zelle in den Behälter ohne Unterbrechung der α- und ^-Abschirmung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Stopfen mit an der Hülse befindlichen Hülsenkupplungseinrichtungen und mit an einem Verschluß einer heißen Zelle befindlichen Zellenkupplungseinrichtungen derart zusammenwirkt, daß untei Aufrechterhaltung eines dichten Anschlusses der Hülse an eine dichte Kammer der heißen Zelle in einer ersten räumlichen Anordnung des Stopfens und der Hülsenkupplungseinrichtung der Stopfen und die Hülse miteinander fest verbunden und in einer zweiten räumlichen Anordnung des Stopfens und der Hülsenkupplungseinrichtung der Stopfen mit dem Verschluß fest verbunden und von der Hülse lösbar ist und daß ferner das obere Ende der Hülse ein Dichtungsteil mit drei unterschiedlich geneigten Dichtungsebenen aufweist, von denen die erste an dem oberen Ende der Hülse anliegt, die zweite mit der äußeren Oberfläche des Stopfens und die dritte mit der Außenfläche eines Anschlußringes zusammenwirken kann, der die Öffnung einer dichten Kammer der heißen Zelle an der Außenseite der dichten Kammer umgibt, um die Abdichtung zwischen der Hülse und dem Stopfen oder zwischen der Hülse und dem Anschlußring zu gewährleisten.
Der die Erfindung aufweisende Transportbehälter ermöglicht damit, getrennt voneinander seine Abschirmungsmasse mit der Abschirmungswand der Zelle zu verbinden, so daß die y-Abschirmung nicht unterbrochen ist, und andererseits seine α-Abschirmung durch ein Doppeltürensystem mit der α-Abschirmung der Zelle zu verbinden, so daß auch die α-Abschirmung vor, während und nach der Überführung ununterbrochen bleibt. Auf diese Weise wird mit Sicherheit jegliche a-Kontaminierung der Umgebung der Öffnung des Transportbehälters und seiner Mittelbohrung verhindert.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung des die Erfindung aufweisenden Transportbehälters besteht das Verschlußorgan aus einem Stöpsel mit quadratischem Gewinde, welcher in einen in der Abschirmmasse quer zur Mittelbohrung verlaufenden Schacht schraubbar ist, der von einem Gewindestutzen begrenzt ist.
Dieses Verschlußorgan ermöglicht eine vollständige Festlegung der Hülse und daher die Vermeidung einer Beschädigung derselben infolge von Stößen oder jeglichen äußeren Vorspringens. Dieses Verschlußorgan kann mit Hilfe eines einfachen Schlüssels betätigt werden.
Der die Erfindung aufweisende Transportbehälter ist insbesondere zum Transport und zum Überführen von bestrahlten Kernbrennstoffelementen großer Länge und geringen Durchmessers, insbesondere von Elementen mit besonders hoher Leistung, wie denjenigen von durch Umwälzung von flüssigem Metall gekühlten schnellen Reaktoren, geeignet.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des die Erfindung aufweisenden Transportbehälters ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen.
An Hand der Figuren wird der die Erfindung aufweisende Transportbehälter an Hand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigt
F i g. 1 einen Schnitt durch den zusammengebauten Behälter längs einer durch die Bohrungsachse verlaufenden Ebene,
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Teilansicht des in F i g. 1 gezeigten Behälters, wobei die Abdichteinrichtung der Hülse dargestellt ist,
F i g. 3 eine Teilarisicht, in welcher die Befestigung des Betätigungsstabes für die Hülse zum Übertragen eines in ihr enthaltenen Brennstoffelements zwischen dem Transportbehälter und einer Zelle für hohe Aktivität dargestellt ist, ;
Fig. 4 eine teilweise geschnittene Teilansicht in vergrößertem Maßstab, in welcher die Teile einer Hochaktivitätszelle dargestellt sind, die beim Ankuppeln dieser Zelle an den Transportbehälter zum Übertragen eines Brennstoffelements zwischen dem Behälter und der Zelle eingreifen, und
Fig. 5 eine teilweise geschnittene Teilansicht in vergrößertem Maßstab, in welcher die Bestandteile der Abdichteinrichtung in der Anordnung dargestellt sind, die sie während einer Übertragung zwischen dem Transportbehälter und einer Zelle für hohe a- und 7-Aktivität einnehmen.
Der in Fig. 1 dargestellte Transportbehälter Λ, im folgenden Behälter genannt, ist dazu bestimmt, Brennstoffelemente mit einer maximalen Länge in der Größenordnung von 800 mm und einem unteren Durchmesser von 70 mm bei vollständiger α-Abschirmung, was eine vollständige Abdichtung einschließt, und einer /-Abschirmung aufzunehmen, welche einer Bleischicht von 25 cm in allen Richtungen entspricht. Der Behälter^ weist einen zylindrischen äußeren Mantel 10 auf, welcher in einer halbkugelförmigen rückwärtigen Haube aus hartem Metall (beispielsweise Stahl) endet. Die Vorderfläche dieses Mantels stellt eine kegelstumpfförmige Einlaßkappe dar, deren Bedeutung nachfolgend näher erläutert wird. Auf den Vorsprung 12 ist eine halbkugelförmige Schutzkuppel 14 von ähnlicher Form wie die am rückwärtigen Ende des Mantels 10 gelegene angepaßt. Zur Handhabung des Behälters sind Ringe 16 od. dgl. vorgesehen.
Am Mantel 10 ist ein abgestuftes Rohr 18 befestigt, welches längs der Behälterachse angeordnet ist. Das vordere, einen großen Durchmesser aufweisende Ende dieses Rohrs 18 mündet in einen Schacht, welcher von einem mit Gewinde versehenen Stutzen 20 zur Aufnahme eines Verschlußorgans 22 mit quadratischem Gewinde begrenzt wird, das im folgenden mit dem Ausdruck »Schieber« bezeichnet wird. Dieser Schieber besteht beispielsweise aus Bronze. Außerdem sind in der Bohrungsachse noch ein vorderer Stopfen 24 und ein hinterer Stopfen 26 angeordnet. Eine Kappe 28 verriegelt den vorderen Stopfen während des Tansports, während der hintere-Stopfen durch beliebige, nicht dargestellte Mittel befestigt ist. Ein Stopfen 30 überdeckt den Schieber 22 und übergreift denselben, um eine /-Abschirmung zu gewährleisten. Der Raum zwischen dem Mantel 10 und dem Rohr 18, dem Schieber 22, dem vorderen Stopfen 24 und dem Boden der Schutzkuppel 14 wird von schwerem Material, im allgemeinen Blei, eingenommen, welches eingegossen ist.
Die drei Stopfen, welche im allgemeinen aus Gußstahl bestehen, sind so ausgebildet, daß sie nicht dargestellte metalloplastische Dichtungen aufnehmen können, welche eine Temperatur von 800° C aushalten, um die Abdichtung des Behälter aufrechtzuerhalten und eine zusätzliche (^Abschirmung zu gewährleisten, indem diese an die Stelle der normalen Dichtungen treten, falls dieselben durch übermäßige Erhitzung zerstört werden. Diese Anordnung gewährleistet daher eine absolute Sicherheit.
Der Behälter weist eine Hülse 34 auf, welche in der abgesetzten Bohrung 32 des Rohrs 18 angeordnet ist. Diese Hülse 34 (F i g. 2) weist einen vorderen, rohrförmigen Teil zur Aufnahme eines Schiffchens 36, welches später näher beschrieben wird, sowie einen vollen, diesem Aufnahmeteil gegenüberliegenden hinteren Teil mit geringerem Durchmesser als der vordere Teil auf, welcher mit einer Bleiauskleidung 40 zur /-Abschirmung versehen ist. Dieser hintere Teil endet in einer Auflagefläche, welche nachfolgend näher beschrieben wird. Das Schiffchen 36 besteht aus einem über einen Teil seines Außenumfangs offenen Rohr, dessen Vorderseite von einem Stopfen 38 aus Stahl gebildet wird.
Die Abdichteinrichtung der Hülse 34, welche bei normalem Betrieb zur Sicherstellung der α-Abschirmung dient, ist in Fig. 2 dargestellt. Diese Einrichtung weist am vorderen Ende der Hülse ein elastisches Dichtungsteil 46 mit drei unterschiedlichen Dichtungsebenen auf, von denen die erste an dem oberen Ende der Hülse 34 anliegt, die zweite mit der äußeren Oberfläche des Stopfens 38 und die dritte mit der Außenfläche eines Anschlußringes 68 zusammenwirken kann.
Das vordere Ende der Hülse weist außerdem in Höhe des Dichtungsteils 46 vier um 90° gegeneinander versetzte Lippen 42 auf, deren jede über einen Bogenwinkel in der Größenordnung von 30° verläuft, wobei in den gleichen Richtungen wie diese Lippen vier nach innen gerichtete Hülsenkupplungseinrichtungen 44 mit vergleichbarer Umfangserstrekkung vorgesehen sind. In Transportstellung ist das Schiffchen 36 so angeordnet, daß vier Lippen 48 am Stopfen 38 mit den Hülsenkupplungseinrichtungen 44 (F i g. 2) in Eingriff stehen, wodurch das Schiffchen gegen eine Längsverschiebung in der Hülse festgehalten und die Abdichtung derselben in der Höhe des Dichtungsteils 46 gewährleistet wird. Die axialen Verschiebungen der Hülse 34 selbst werden durch den Schieber 2 unterbunden und ihre Drehung durch eine gleitbare Keilverbindung 50 (F i g. 2) verhindert Der Stopfen 38 weist an seinem vorderen Teil ebenfalls vier Vorsprünge 74 auf, welche um 90° gegeneinander versetzt sind.
Der hintere Teil der Hülse 34 weist einen Einhängemechanismus auf, welcher zur Aufnahme eines Betätigungsstabes 52 dient, der durch die hintere Aufnahmeöffnung des Rohrs 18 einsetzbar ist, wenn der Stopfen 26 abgenommen ist. F i g. 3 zeigt den rückwärtigen Teil der Hülse 34, welche mit einem vorspringenden Rand 54 mit geringer Winkelerstrekkung versehen und von einer axialen Sackbohrung 56 zur Aufnahme des Betätigungsstabes 52 und einer Verriegelungsbohrung 58 durchsetzt ist. Der Betäti gungsstab 52 weist seinerseits einen Stutzen 60 auf, welcher mit einem Einhängekopf 61 versehen ist, wobei auf dem Stutzen 60 ein Ring 62 gleitbar aufgekeilt ist, der mit einem Zapfen 64 zur Festlegung gegen Drehung versehen ist. Die Einführung des Betätigungsstabes 52 gemäß dem Pfeil / und die nachfolgende Drehung um eine Vierteldrehung, wodurch der Einhängekopf 61 in die in strichpunktierten Linien dargestellte Stellung kommt, sowie das folgende Ein-
drücken des Rings 62 legt die Hülse 34 am Betätigungsstab 52 vollständig fest.
Der beispielsweise beschriebene Behälter ist ohne Unterbrechung der α- oder /-Abschirmung an einer Zelle für hohe Aktivität ankuppelbar, wie dies in F i g. 4 dargestellt ist. Diese Zelle weist eine Wandung aus absorbierendem Material zur /-Abschirmung auf, in welcher eine Aussparung 84 angeordnet ist, deren Form derjenigen der Auflagefläche 12 des Behälters A entspricht. Wenn eine solche nicht vorhanden ist, kann auch ein abnehmbarer Ring mit entsprechender Form vorgesehen werden.
Diese Aussparung 84 ist über einem bekannten Faßverschlußmechanismus zentriert, welcher nicht weiter beschrieben werden muß.
Im Innern der Wandung ist eine Abdichteinfassung 66 zur α-Abschirmung angeordnet, welche von einei Öffnung durchsetzt ist, die koaxial zu derjenigen liegt, welche im Verschlußmechanismus der Wandung ausgespart ist, wenn diese geöffnet ist. In dieser Öffnung ist ein Anschlußring 68 vorgesehen, welcher von einer Gewindefassung 70 gehalten wird, wobei die Abdichtung der Verbindung durch Dichtringe 72 oder durch Verschweißung gewährleistet wird.
Der Anschlußring 68 ist normalerweise durch eine 25-Vorrichtung verschlossen, welche derjenigen ent- '. spricht, mit der die Hülse 34 des Behälters A ausge- ' stattet ist. Diese Vorrichtung weist einen Verschluß 38' auf, welcher dem Stopfen 38 in Fig. 2 entspricht, teilweise nicht geschnitten in F i g. 4 dargestellt ist.. und vier Lippen 48', die hinter vier Vorsprünge 44' des. Anschlußrings 68 eingesetzt werden können, sowie vier Lippen 74' aufweist, die gegen die Lippen 48'um 30° versetzt sind und hinter die entsprechenden Vorsprünge 74 des Stopfens 38 eingreifen können, um den Stopfen 38 und den Verschluß 38' aneinander festzulegen. Schließlich weist der Anschlußring 68 noch vier Vorsprünge 42' auf, welche in bezug auf die Vorsprünge 44' um 30° versetzt sind und zur Aufnahme der Lippen 42 der Hülse 34 dienen. Der Ver-Schluß 38' weist eine Dichtung 46' mit drei unterschiedlich geneigten Dichtungsebenen und damit dreifacher Wirkung auf, welche mit dem Anschlußring 68 und/oder mit dem Stopfen 38 des Schiffchens 36 zusammenwirkt. '
Das Verfahren zur Überführung eines bestrahlten Kernbrennstoffelements zwischen dem Schiffchen 36 des Behälters und dem Innern einer Hochaktivitätszelle, welche eine starke α-Verunreinigung aufweisen kann, läßt sich direkt aus der vorangehenden Be-Schreibung ableiten und wird daher nur zusammenfassend beschrieben. Der Behälter A wird in die Ebene der Aussparung 84 der Zelle gebracht, sodann die Schutzkuppel 14, der vordere Stopfen 24 und der obere Stopfen 30 abgenommen. Die Auflagefläche 12 des Behälters A wird bis zum Grund der Aussparung eingeführt, um dessen mittige Anordnung zu gewährleisten, und sodann wird der Behälter festgelegt.
Der nächste Schritt besteht darin, daß die Hülse 34 mit ihrer Haltevorrichtung 52, 60 festgelegt wird. Der hintere Stopfen 26 wird abgehoben, der Betätigungsstab 52 in der in F i g. 3 dargestellten Anordnung in die Sackbohrung 56 eingeführt, sodann um 90° gedreht, um den Einhängkopf 61 am Vorsprung 54 der Hülse 34 zum Eingriff zu bringen. Sodann wird der Ring 62 eingedrückt, um den Zapfen 64 zu erfassen und den Betätigungsstab in bezug auf die Hülse gegen Drehung festzulegen. Dieser Vorgang erfordert, daß die Hülse 34 durch den Schieber 22 gegen Verschiebung und durch die Gleitverkeilung 50 gegen Drehung festgelegt ist. Es ist daher wesentlich, daß der Eingriff des Betätigungsstabes bei eingedrücktem Schieber durchgeführt wird.
Der Schieber 22 wird sodann abgehoben und die Halte- und Betätigungsvorrichtung 52, 60, 61, 62, 64 eingedrückt, um die aus der Hülse und dem von dieser getragenen Schiffchen 36 bestehende Anordnung vorzuschieben, bis der Stopfen 38 mit dem Verschluß 38' in Berührung kommt, wodurch der Anschlußring 68 zur α-Abschirmung der Zelle geschlossen wird. Um ein übermäßiges Überhängen zu vermeiden, kann ein Ring 80 zur zeitweisen Führung vorgesehen werden, welcher in F i g. 4 in strichpunktierten Linien dargestellt ist.
Wenn der Stopfen 38 und der Verschluß 38' in Berührung gebracht sind, wird die Hülse um einen Winkel von etwa 30° mit Hilfe des Betätigungsstabes 52, 60, 61, 62, 64 gedreht. Diese Richtungsänderung ruft gleichzeitig den Eingriff der Vorsprünge 74' des Verschlusses 38' an den Lippen 74 des Stopfens 38 und den Eingriff der Verriegelungslippen 42 der Hülse an den Vorsprüngen 42' des Anschlußrings 68 hervor. Die Hülse ist dadurch am Anschlußring festgelegt, wobei die Verbindung zwischen dem Anschlußring und der Hülse durch das Dichtungsteil 46 mit dreifacher Wirkung abgedichtet ist. Der Stopfen 38 und der Verschluß 38' sind ebenfalls aneinander festgelegt, wobei die Berührungsflächen gegen α-Verunreinigung während der nachfolgenden Verfahrensschritte durch die dreifach wirkende Dichtung 46' geschützt sind.
Es genügt daher, mit einer nicht gezeigten Betätigungseinrichtung den Betätigungsgriff 82 des Verschlusses 38' zu ergreifen und denselben weiter um einen Winkel von etwa 30° zu drehen, um den Verschluß 38' und den Stopfen 38, verlängert durch das Schiffchen 36, von der Hülse 34 und dem Anschlußring 68 zu trennen, und sodann mit Hilfe der Betätigungseinrichtung das Schiffchen 36 ins Innere der Hochaktivitätszelle zu schieben, um das im Schiffchen enthaltene Brennstoffelement zugänglich zu machen, wie in Fig. 5 gezeigt.
Die umgekehrten Vorgänge wie die vorangehend beschriebenen ermöglichen die Wiederherstellung der Abdichtung des Behälters A und der Zelle nach deren Trennung, wobei nur am Schiffchen, in der Hülse und an dem Stopfen 38 eine α-Verunreinigung auftreten kann.

Claims (5)

Patentansprüche:
1. Transportbehälter für radioaktive Gegenstände mit einem widerstandsfähigen, von einer schweren Abschirmmasse ausgefüllten Mantel, der von einer; Mittelbohrung durchsetzt ist, mit einem Verschlußstöpsel an der unteren Öffnung der Mittelbohrung, mit einem Verschlußorgan an der oberen Öffnung der Mittelbohrung, mit einer Hülse, die durch die obere Öffnung der Mittelbohrung koaxial in diese einführbar und längs der Achse der Mittelbohrung gleitbar angeordnet ist, und mit einem abnehmbaren Stopfen zum dichten Verschließen der Öffnung der Hülse, dadurch gekennzeichnet, daß der Stopfen (38) mit an der Hülse (34) befindlichen Hülsenkupplungseinrichtungen (44) und mit an einem Verschluß
(38') einer heißen Zelle befindlichen Zellenkupplungseinrichtungen (74') derart zusammenwirkt, daß unter Aufrechterhaltung eines dichten Anschlusses der Hülse (34) an eine dichte Kammer (66) der heißen Zelle in einer ersten räumliehen Anordnung des Stopfens (38) und der Hülsenkupplungseinrichtung (44) der Stopfen (38) und die Hülse (34) miteinander fest verbunden und in einer zweiten räumlichen Anordnung des Stopfens (38) und der Hülsenkupplungseinrichtung (44) der Stopfen (38) mit dem Verschluß (38') fest verbunden und von der Hülse (34) lösbar ist, und daß ferner das obere Ende der Hülse (34) ein Dichtungsteil (46) mit drei unterschiedlich geneigten Dichtungsebenen aufweist, von denen die erste an dem oberen Ende der Hülse (34) anliegt, die zweite mit der äußeren Oberfläche des Stopfens (38) und die dritte mit der Außenfläche eines Anschlußringes (68) zusammenwirken kann, der die Öffnung einer ao dichten Kammer (66) der heißen Zelle an der Außenseite der dichten Kammer umgibt, um die Abdichtung zwischen der Hülse (34) und dem Stopfen(38) oder zwischen der Hülse und dem Anschlußring (68) zu gewährleisten.
2. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Stopfen (38) ein die radioaktiven Gegenstände aufnehmendes Schiffchen (36) befestigt ist, daß seinerseits durch die Öffnung der Hülse (34) koaxial in diese einführbar ist.
3. Transportbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan aus einem Stöpsel (22) mit quadratischem Gewinde besteht, welcher in einen in der Abschirmmasse quer zur Mittelbohrung (32) verlaufenden Schacht schraubbar ist, der von einem Gewindestutzen (20) begrenzt ist.
4. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelbohrung (32) und die Hülse (34) abgestuft ausgebildet sind und daß das der Hülsenöffnung gegenüberliegende, einen kleineren Durchmessei aufweisende Ende der Hülse eine Auskleidung (40) aus schwerem Material aufweist.
5. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das der Hülsenöffnung gegenüberliegende Ende der Hülse Einrichtungen (54, 56, 58) aufweist, die mit einer Haltevorrichtung (52, 60, 61, 62, 64) zusammenwirken, die die Hülse (34) gegen Verschiebung und Drehung absichert.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen 109 524/30

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