DE1539775C - Transportbehälter fur radioaktive Gegenstande - Google Patents
Transportbehälter fur radioaktive GegenstandeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Transportbehälter für radioaktive Gegenstände mit einem widerstandsfähigen,
von einer schweren Abschirmmasse ausgefüllten Mantel, der von einer Mittelbohrung durchsetzt ist,
mit einem Verschlußstöpsel an der unteren Öffnung der Mittelbohrung, mit einem Verschlußorgan an der
oberen Öffnung der Mittelbohrung, mit einer Hülse, die durch die obere Öffnung der Mittelbohrung koaxial
in diese einführbar und längs der Achse der Mittelbohrung gleitbar angeordnet ist, und mit einem
abnehmbaren Stopfen zum dichten Verschließen der Öffnung der Hülse.
Ein Transportbehälter dieser Gattung ist" bereits aus der französischen Patentschrift 1311346 bekannt.
Aus dieser Patentschrift ist es über den eingangs erwähnten Gattungsbegriff hinaus bekannt, in dem dei
Hülsenöffnung gegenüberliegenden Ende der Hülse eine Auskleidung aus schwerem Material vorzusehen.
Der bekannte Transportbehälter ermöglicht zwar die Überführung radioaktiver Gegenstände aus einer Zelle ao
in den Behälter ohne Unterbrechung der y-Abschirmung, nicht jedoch eine ununterbrochene α-Abschirmung,
da die Hülse, welche die radioaktiven Gegenstände aufnimmt, erst innerhalb des Transportbehälters
durch einen Stopfen dicht verschlossen wird. Der bekannte Transportbehälter besitzt auch keine Einrichtungen,
um eine unmittelbare dichte Verbindung mit einer α-Abschirmung der Zelle zu ermöglichen,
so daß während des Einbringens radioaktiver Gegenstände in den Transportbehälter der Bereich der
oberen Öffnung und die Mittelbohrung durch α-Strahlen aussendende Teilchen verunreinigt werden
können.
Aus der französischen Patentschrift 1 351 440 ist weiterhin ein Transportgefäß bekannt, bei dem der
Stopfen an einem die radioaktiven Gegenstände enthaltenden Schiffchen befestigt ist, das seinerseits
durch die Öffnung des Transportgefäßes koaxial in diese einführbar ist und mit einer Verriegelungseinrichtung
derart zusammenwirkt, daß in einer ersten räumlichen Anordnung der Verriegelungseinrichtung
der Stopfen und das Transportgefäß miteinander fest verbunden und in einer zweiten räumlichen Anordnung
der Verriegelungseinrichtung der Stopfen und das Transportgefäß voneinander lösbar sind. Eine
Verunreinigung durch α-Strahlen aussendende Teilchen wird auch bei dem aus der französischen Patentschrift
1 351 440 bekannten Transportbehälter nicht ausgeschaltet, falls nicht die in ihn einzusetzende, die
radioaktiven Gegensstände enthaltende Büchse von vornherein dicht verschlossen und äußerlich dekontaminiert
ist. Dazu wären aber wieder besondere Einrichtungen und Verfahrensschritte erforderlich
Auch ist bei diesem bekannten Transportbehältei eine ununterbrochene ^-Abschirmung nicht auf allen
Seiten gewährleistet, da beim Abheben des Verschlußteils vom Behälter der radioaktive Gegenstand
aus der Abschirmung herausgehoben wird und eine Abschirmung durch den Verschlußteil nur noch nach
einer Seite hin gegeben ist.
Der Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde, einen Transportbehälter der aus der französischen
Patentschrift 1311346 bekannten Art, welcher eine
Abschirmung der y-Strahlung des transportierten radioaktiven Gegenstandes durch Absorption dieser
Strahlung mittels eines schweren Materials sowie eine «-Abschirmung durch AufrechterhalLung einer
absoluten Abdichtung aufweist, in der Weise zu vervollkommen, daß der Behälter die Überführung der
radioaktiven Gegenstände vom Behälter in eine heiße Zelle, die eine α-Abschirmung aufweist, oder von
einer heißen Zelle in den Behälter ohne Unterbrechung der α- und ^-Abschirmung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Stopfen mit an der Hülse befindlichen
Hülsenkupplungseinrichtungen und mit an einem Verschluß einer heißen Zelle befindlichen Zellenkupplungseinrichtungen
derart zusammenwirkt, daß untei Aufrechterhaltung eines dichten Anschlusses der
Hülse an eine dichte Kammer der heißen Zelle in einer ersten räumlichen Anordnung des Stopfens und
der Hülsenkupplungseinrichtung der Stopfen und die Hülse miteinander fest verbunden und in einer zweiten
räumlichen Anordnung des Stopfens und der Hülsenkupplungseinrichtung der Stopfen mit dem
Verschluß fest verbunden und von der Hülse lösbar ist und daß ferner das obere Ende der Hülse ein
Dichtungsteil mit drei unterschiedlich geneigten Dichtungsebenen aufweist, von denen die erste an dem
oberen Ende der Hülse anliegt, die zweite mit der äußeren Oberfläche des Stopfens und die dritte mit
der Außenfläche eines Anschlußringes zusammenwirken kann, der die Öffnung einer dichten Kammer der
heißen Zelle an der Außenseite der dichten Kammer umgibt, um die Abdichtung zwischen der Hülse und
dem Stopfen oder zwischen der Hülse und dem Anschlußring zu gewährleisten.
Der die Erfindung aufweisende Transportbehälter ermöglicht damit, getrennt voneinander seine Abschirmungsmasse mit der Abschirmungswand der
Zelle zu verbinden, so daß die y-Abschirmung nicht unterbrochen ist, und andererseits seine α-Abschirmung
durch ein Doppeltürensystem mit der α-Abschirmung der Zelle zu verbinden, so daß auch die
α-Abschirmung vor, während und nach der Überführung ununterbrochen bleibt. Auf diese Weise wird
mit Sicherheit jegliche a-Kontaminierung der Umgebung der Öffnung des Transportbehälters und seiner
Mittelbohrung verhindert.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung des die Erfindung aufweisenden Transportbehälters besteht das
Verschlußorgan aus einem Stöpsel mit quadratischem Gewinde, welcher in einen in der Abschirmmasse
quer zur Mittelbohrung verlaufenden Schacht schraubbar ist, der von einem Gewindestutzen begrenzt
ist.
Dieses Verschlußorgan ermöglicht eine vollständige Festlegung der Hülse und daher die Vermeidung
einer Beschädigung derselben infolge von Stößen oder jeglichen äußeren Vorspringens. Dieses
Verschlußorgan kann mit Hilfe eines einfachen Schlüssels betätigt werden.
Der die Erfindung aufweisende Transportbehälter ist insbesondere zum Transport und zum Überführen
von bestrahlten Kernbrennstoffelementen großer Länge und geringen Durchmessers, insbesondere von
Elementen mit besonders hoher Leistung, wie denjenigen von durch Umwälzung von flüssigem Metall
gekühlten schnellen Reaktoren, geeignet.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des die Erfindung aufweisenden Transportbehälters ergeben
sich aus den restlichen Unteransprüchen.
An Hand der Figuren wird der die Erfindung aufweisende
Transportbehälter an Hand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigt
F i g. 1 einen Schnitt durch den zusammengebauten Behälter längs einer durch die Bohrungsachse verlaufenden
Ebene,
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Teilansicht des
in F i g. 1 gezeigten Behälters, wobei die Abdichteinrichtung der Hülse dargestellt ist,
F i g. 3 eine Teilarisicht, in welcher die Befestigung
des Betätigungsstabes für die Hülse zum Übertragen eines in ihr enthaltenen Brennstoffelements zwischen
dem Transportbehälter und einer Zelle für hohe Aktivität dargestellt ist, ;
Fig. 4 eine teilweise geschnittene Teilansicht in
vergrößertem Maßstab, in welcher die Teile einer Hochaktivitätszelle dargestellt sind, die beim Ankuppeln
dieser Zelle an den Transportbehälter zum Übertragen eines Brennstoffelements zwischen dem
Behälter und der Zelle eingreifen, und
Fig. 5 eine teilweise geschnittene Teilansicht in vergrößertem Maßstab, in welcher die Bestandteile
der Abdichteinrichtung in der Anordnung dargestellt sind, die sie während einer Übertragung zwischen
dem Transportbehälter und einer Zelle für hohe a- und 7-Aktivität einnehmen.
Der in Fig. 1 dargestellte Transportbehälter Λ, im
folgenden Behälter genannt, ist dazu bestimmt, Brennstoffelemente mit einer maximalen Länge in
der Größenordnung von 800 mm und einem unteren Durchmesser von 70 mm bei vollständiger α-Abschirmung,
was eine vollständige Abdichtung einschließt, und einer /-Abschirmung aufzunehmen,
welche einer Bleischicht von 25 cm in allen Richtungen entspricht. Der Behälter^ weist einen zylindrischen
äußeren Mantel 10 auf, welcher in einer halbkugelförmigen rückwärtigen Haube aus hartem
Metall (beispielsweise Stahl) endet. Die Vorderfläche dieses Mantels stellt eine kegelstumpfförmige Einlaßkappe
dar, deren Bedeutung nachfolgend näher erläutert wird. Auf den Vorsprung 12 ist eine halbkugelförmige Schutzkuppel 14 von ähnlicher Form
wie die am rückwärtigen Ende des Mantels 10 gelegene angepaßt. Zur Handhabung des Behälters sind
Ringe 16 od. dgl. vorgesehen.
Am Mantel 10 ist ein abgestuftes Rohr 18 befestigt, welches längs der Behälterachse angeordnet ist. Das
vordere, einen großen Durchmesser aufweisende Ende dieses Rohrs 18 mündet in einen Schacht, welcher von
einem mit Gewinde versehenen Stutzen 20 zur Aufnahme eines Verschlußorgans 22 mit quadratischem
Gewinde begrenzt wird, das im folgenden mit dem Ausdruck »Schieber« bezeichnet wird. Dieser Schieber
besteht beispielsweise aus Bronze. Außerdem sind in der Bohrungsachse noch ein vorderer Stopfen
24 und ein hinterer Stopfen 26 angeordnet. Eine Kappe 28 verriegelt den vorderen Stopfen während
des Tansports, während der hintere-Stopfen durch beliebige, nicht dargestellte Mittel befestigt ist. Ein
Stopfen 30 überdeckt den Schieber 22 und übergreift denselben, um eine /-Abschirmung zu gewährleisten.
Der Raum zwischen dem Mantel 10 und dem Rohr 18, dem Schieber 22, dem vorderen Stopfen 24 und
dem Boden der Schutzkuppel 14 wird von schwerem Material, im allgemeinen Blei, eingenommen, welches
eingegossen ist.
Die drei Stopfen, welche im allgemeinen aus Gußstahl bestehen, sind so ausgebildet, daß sie nicht
dargestellte metalloplastische Dichtungen aufnehmen können, welche eine Temperatur von 800° C aushalten,
um die Abdichtung des Behälter aufrechtzuerhalten und eine zusätzliche (^Abschirmung zu
gewährleisten, indem diese an die Stelle der normalen Dichtungen treten, falls dieselben durch übermäßige
Erhitzung zerstört werden. Diese Anordnung gewährleistet daher eine absolute Sicherheit.
Der Behälter weist eine Hülse 34 auf, welche in der abgesetzten Bohrung 32 des Rohrs 18 angeordnet
ist. Diese Hülse 34 (F i g. 2) weist einen vorderen, rohrförmigen Teil zur Aufnahme eines Schiffchens
36, welches später näher beschrieben wird, sowie einen vollen, diesem Aufnahmeteil gegenüberliegenden
hinteren Teil mit geringerem Durchmesser als der vordere Teil auf, welcher mit einer Bleiauskleidung
40 zur /-Abschirmung versehen ist. Dieser hintere Teil endet in einer Auflagefläche, welche nachfolgend
näher beschrieben wird. Das Schiffchen 36 besteht aus einem über einen Teil seines Außenumfangs
offenen Rohr, dessen Vorderseite von einem Stopfen 38 aus Stahl gebildet wird.
Die Abdichteinrichtung der Hülse 34, welche bei normalem Betrieb zur Sicherstellung der α-Abschirmung
dient, ist in Fig. 2 dargestellt. Diese Einrichtung weist am vorderen Ende der Hülse ein elastisches
Dichtungsteil 46 mit drei unterschiedlichen Dichtungsebenen auf, von denen die erste an dem oberen
Ende der Hülse 34 anliegt, die zweite mit der äußeren Oberfläche des Stopfens 38 und die dritte mit der
Außenfläche eines Anschlußringes 68 zusammenwirken kann.
Das vordere Ende der Hülse weist außerdem in Höhe des Dichtungsteils 46 vier um 90° gegeneinander
versetzte Lippen 42 auf, deren jede über einen Bogenwinkel in der Größenordnung von 30° verläuft,
wobei in den gleichen Richtungen wie diese Lippen vier nach innen gerichtete Hülsenkupplungseinrichtungen
44 mit vergleichbarer Umfangserstrekkung vorgesehen sind. In Transportstellung ist das
Schiffchen 36 so angeordnet, daß vier Lippen 48 am Stopfen 38 mit den Hülsenkupplungseinrichtungen 44
(F i g. 2) in Eingriff stehen, wodurch das Schiffchen gegen eine Längsverschiebung in der Hülse festgehalten
und die Abdichtung derselben in der Höhe des Dichtungsteils 46 gewährleistet wird. Die axialen
Verschiebungen der Hülse 34 selbst werden durch den Schieber 2 unterbunden und ihre Drehung durch
eine gleitbare Keilverbindung 50 (F i g. 2) verhindert Der Stopfen 38 weist an seinem vorderen Teil ebenfalls
vier Vorsprünge 74 auf, welche um 90° gegeneinander versetzt sind.
Der hintere Teil der Hülse 34 weist einen Einhängemechanismus auf, welcher zur Aufnahme eines
Betätigungsstabes 52 dient, der durch die hintere Aufnahmeöffnung des Rohrs 18 einsetzbar ist, wenn
der Stopfen 26 abgenommen ist. F i g. 3 zeigt den rückwärtigen Teil der Hülse 34, welche mit einem
vorspringenden Rand 54 mit geringer Winkelerstrekkung versehen und von einer axialen Sackbohrung 56
zur Aufnahme des Betätigungsstabes 52 und einer Verriegelungsbohrung 58 durchsetzt ist. Der Betäti
gungsstab 52 weist seinerseits einen Stutzen 60 auf, welcher mit einem Einhängekopf 61 versehen ist, wobei
auf dem Stutzen 60 ein Ring 62 gleitbar aufgekeilt ist, der mit einem Zapfen 64 zur Festlegung gegen
Drehung versehen ist. Die Einführung des Betätigungsstabes 52 gemäß dem Pfeil / und die nachfolgende
Drehung um eine Vierteldrehung, wodurch der Einhängekopf 61 in die in strichpunktierten Linien
dargestellte Stellung kommt, sowie das folgende Ein-
drücken des Rings 62 legt die Hülse 34 am Betätigungsstab 52 vollständig fest.
Der beispielsweise beschriebene Behälter ist ohne Unterbrechung der α- oder /-Abschirmung an einer
Zelle für hohe Aktivität ankuppelbar, wie dies in F i g. 4 dargestellt ist. Diese Zelle weist eine Wandung
aus absorbierendem Material zur /-Abschirmung auf, in welcher eine Aussparung 84 angeordnet
ist, deren Form derjenigen der Auflagefläche 12 des Behälters A entspricht. Wenn eine solche nicht
vorhanden ist, kann auch ein abnehmbarer Ring mit entsprechender Form vorgesehen werden.
Diese Aussparung 84 ist über einem bekannten Faßverschlußmechanismus zentriert, welcher nicht
weiter beschrieben werden muß.
Im Innern der Wandung ist eine Abdichteinfassung 66 zur α-Abschirmung angeordnet, welche von einei
Öffnung durchsetzt ist, die koaxial zu derjenigen liegt, welche im Verschlußmechanismus der Wandung
ausgespart ist, wenn diese geöffnet ist. In dieser Öffnung ist ein Anschlußring 68 vorgesehen, welcher von
einer Gewindefassung 70 gehalten wird, wobei die Abdichtung der Verbindung durch Dichtringe 72 oder
durch Verschweißung gewährleistet wird.
Der Anschlußring 68 ist normalerweise durch eine 25-Vorrichtung verschlossen, welche derjenigen ent- '.
spricht, mit der die Hülse 34 des Behälters A ausge- ' stattet ist. Diese Vorrichtung weist einen Verschluß
38' auf, welcher dem Stopfen 38 in Fig. 2 entspricht, teilweise nicht geschnitten in F i g. 4 dargestellt ist..
und vier Lippen 48', die hinter vier Vorsprünge 44' des.
Anschlußrings 68 eingesetzt werden können, sowie vier Lippen 74' aufweist, die gegen die Lippen 48'um
30° versetzt sind und hinter die entsprechenden Vorsprünge 74 des Stopfens 38 eingreifen können, um
den Stopfen 38 und den Verschluß 38' aneinander festzulegen. Schließlich weist der Anschlußring 68
noch vier Vorsprünge 42' auf, welche in bezug auf die Vorsprünge 44' um 30° versetzt sind und zur Aufnahme
der Lippen 42 der Hülse 34 dienen. Der Ver-Schluß 38' weist eine Dichtung 46' mit drei unterschiedlich
geneigten Dichtungsebenen und damit dreifacher Wirkung auf, welche mit dem Anschlußring 68
und/oder mit dem Stopfen 38 des Schiffchens 36 zusammenwirkt. '
Das Verfahren zur Überführung eines bestrahlten Kernbrennstoffelements zwischen dem Schiffchen 36
des Behälters und dem Innern einer Hochaktivitätszelle, welche eine starke α-Verunreinigung aufweisen
kann, läßt sich direkt aus der vorangehenden Be-Schreibung ableiten und wird daher nur zusammenfassend
beschrieben. Der Behälter A wird in die Ebene der Aussparung 84 der Zelle gebracht, sodann
die Schutzkuppel 14, der vordere Stopfen 24 und der obere Stopfen 30 abgenommen. Die Auflagefläche 12
des Behälters A wird bis zum Grund der Aussparung eingeführt, um dessen mittige Anordnung zu gewährleisten,
und sodann wird der Behälter festgelegt.
Der nächste Schritt besteht darin, daß die Hülse 34 mit ihrer Haltevorrichtung 52, 60 festgelegt wird. Der
hintere Stopfen 26 wird abgehoben, der Betätigungsstab 52 in der in F i g. 3 dargestellten Anordnung in
die Sackbohrung 56 eingeführt, sodann um 90° gedreht, um den Einhängkopf 61 am Vorsprung 54 der
Hülse 34 zum Eingriff zu bringen. Sodann wird der Ring 62 eingedrückt, um den Zapfen 64 zu erfassen
und den Betätigungsstab in bezug auf die Hülse gegen Drehung festzulegen. Dieser Vorgang erfordert, daß die Hülse 34 durch den Schieber 22 gegen
Verschiebung und durch die Gleitverkeilung 50 gegen Drehung festgelegt ist. Es ist daher wesentlich, daß
der Eingriff des Betätigungsstabes bei eingedrücktem Schieber durchgeführt wird.
Der Schieber 22 wird sodann abgehoben und die Halte- und Betätigungsvorrichtung 52, 60, 61, 62, 64
eingedrückt, um die aus der Hülse und dem von dieser getragenen Schiffchen 36 bestehende Anordnung
vorzuschieben, bis der Stopfen 38 mit dem Verschluß 38' in Berührung kommt, wodurch der Anschlußring
68 zur α-Abschirmung der Zelle geschlossen wird. Um ein übermäßiges Überhängen zu vermeiden, kann
ein Ring 80 zur zeitweisen Führung vorgesehen werden, welcher in F i g. 4 in strichpunktierten Linien
dargestellt ist.
Wenn der Stopfen 38 und der Verschluß 38' in Berührung gebracht sind, wird die Hülse um einen
Winkel von etwa 30° mit Hilfe des Betätigungsstabes 52, 60, 61, 62, 64 gedreht. Diese Richtungsänderung
ruft gleichzeitig den Eingriff der Vorsprünge 74' des Verschlusses 38' an den Lippen 74 des Stopfens 38
und den Eingriff der Verriegelungslippen 42 der Hülse an den Vorsprüngen 42' des Anschlußrings 68 hervor.
Die Hülse ist dadurch am Anschlußring festgelegt, wobei die Verbindung zwischen dem Anschlußring
und der Hülse durch das Dichtungsteil 46 mit dreifacher Wirkung abgedichtet ist. Der Stopfen 38 und
der Verschluß 38' sind ebenfalls aneinander festgelegt, wobei die Berührungsflächen gegen α-Verunreinigung
während der nachfolgenden Verfahrensschritte durch die dreifach wirkende Dichtung 46'
geschützt sind.
Es genügt daher, mit einer nicht gezeigten Betätigungseinrichtung den Betätigungsgriff 82 des Verschlusses
38' zu ergreifen und denselben weiter um einen Winkel von etwa 30° zu drehen, um den Verschluß
38' und den Stopfen 38, verlängert durch das Schiffchen 36, von der Hülse 34 und dem Anschlußring
68 zu trennen, und sodann mit Hilfe der Betätigungseinrichtung das Schiffchen 36 ins Innere der
Hochaktivitätszelle zu schieben, um das im Schiffchen enthaltene Brennstoffelement zugänglich zu machen,
wie in Fig. 5 gezeigt.
Die umgekehrten Vorgänge wie die vorangehend beschriebenen ermöglichen die Wiederherstellung der
Abdichtung des Behälters A und der Zelle nach deren Trennung, wobei nur am Schiffchen, in der Hülse und
an dem Stopfen 38 eine α-Verunreinigung auftreten kann.
Claims (5)
1. Transportbehälter für radioaktive Gegenstände mit einem widerstandsfähigen, von einer
schweren Abschirmmasse ausgefüllten Mantel, der von einer; Mittelbohrung durchsetzt ist, mit
einem Verschlußstöpsel an der unteren Öffnung der Mittelbohrung, mit einem Verschlußorgan an
der oberen Öffnung der Mittelbohrung, mit einer Hülse, die durch die obere Öffnung der Mittelbohrung
koaxial in diese einführbar und längs der Achse der Mittelbohrung gleitbar angeordnet ist,
und mit einem abnehmbaren Stopfen zum dichten Verschließen der Öffnung der Hülse, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stopfen (38) mit an der Hülse (34) befindlichen Hülsenkupplungseinrichtungen
(44) und mit an einem Verschluß
(38') einer heißen Zelle befindlichen Zellenkupplungseinrichtungen
(74') derart zusammenwirkt, daß unter Aufrechterhaltung eines dichten Anschlusses der Hülse (34) an eine dichte Kammer
(66) der heißen Zelle in einer ersten räumliehen Anordnung des Stopfens (38) und der Hülsenkupplungseinrichtung
(44) der Stopfen (38) und die Hülse (34) miteinander fest verbunden und in einer zweiten räumlichen Anordnung
des Stopfens (38) und der Hülsenkupplungseinrichtung (44) der Stopfen (38) mit dem
Verschluß (38') fest verbunden und von der Hülse (34) lösbar ist, und daß ferner das obere
Ende der Hülse (34) ein Dichtungsteil (46) mit drei unterschiedlich geneigten Dichtungsebenen
aufweist, von denen die erste an dem oberen Ende der Hülse (34) anliegt, die zweite mit der
äußeren Oberfläche des Stopfens (38) und die dritte mit der Außenfläche eines Anschlußringes
(68) zusammenwirken kann, der die Öffnung einer ao dichten Kammer (66) der heißen Zelle an der
Außenseite der dichten Kammer umgibt, um die Abdichtung zwischen der Hülse (34) und dem
Stopfen(38) oder zwischen der Hülse und dem Anschlußring (68) zu gewährleisten.
2. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Stopfen (38) ein die
radioaktiven Gegenstände aufnehmendes Schiffchen (36) befestigt ist, daß seinerseits durch die
Öffnung der Hülse (34) koaxial in diese einführbar ist.
3. Transportbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan
aus einem Stöpsel (22) mit quadratischem Gewinde besteht, welcher in einen in der Abschirmmasse
quer zur Mittelbohrung (32) verlaufenden Schacht schraubbar ist, der von einem Gewindestutzen (20) begrenzt ist.
4. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mittelbohrung (32) und die Hülse (34) abgestuft ausgebildet sind und daß das der Hülsenöffnung
gegenüberliegende, einen kleineren Durchmessei aufweisende Ende der Hülse eine Auskleidung
(40) aus schwerem Material aufweist.
5. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
der Hülsenöffnung gegenüberliegende Ende der Hülse Einrichtungen (54, 56, 58) aufweist, die mit
einer Haltevorrichtung (52, 60, 61, 62, 64) zusammenwirken, die die Hülse (34) gegen Verschiebung
und Drehung absichert.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen 109 524/30
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