DE1531349C - Tragbares hydraulisches Hebegerät, vorzugsweise zum Heben und Senken von Gestellen od. dgl. zwecks Verladens auf einem Lastkraftwagen - Google Patents
Tragbares hydraulisches Hebegerät, vorzugsweise zum Heben und Senken von Gestellen od. dgl. zwecks Verladens auf einem LastkraftwagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein tragbares hydraulisches Hebegerät, vorzugsweise zum Heben und Senken von
Gestellen od. dgl. zwecks Verladens auf einem Lastkraftwagen.
Es ist bereits ein solches hydraulisches Hebegerät mit einem mittels einer Pumpe über in deren Gehäuse
angeordnete Ventile, wie Saug-, Druckrückschlag-, Überdruck-, Nachsaug- und Absenkventil, bewegbaren
Teleskop-Hubkolben bekannt.
Das Absenkventil dieses Gerätes ist als verstellbare Drossel ausgebildet, so daß die Absenkgeschwindigkeit
durch mehr oder weniger weites Herausdrehen der Ablaßschraube reguliert werden kann. Ist eine
solche Ablaßschraübe um mehr als zwei Umdrehungen herausgedreht ■ worden, wird der Ölfluß nicht
mehr gedrosselt, und das Öl kann frei durch den Sitz des Absenkventils hindurchströmen.
Bei einem derartig ausgebildeten Absenkventil ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß im Hinblick
auf die hier der Subjektivität der betätigenden Person stark unterworfene Einstellungsweise eine
Fehlbedienung eine die Bedienungsperson zur Flucht veranlassende Gefahr hervorruft und ein schlagartiges
Absenken der Last verursacht wird.
Es ist weiterhin schon bekannt, bei einem hydraulischen Hebegerät die Hubgeschwindigkeit in der
einen Richtung durch einen Mengenregler zu steuern, der durch ein Abschaltventil umgangen werden kann.
Hierbei muß aber das Abschaltventil von Hand betätigt werden, was ebenfalls Fehlbedienungen zuläßt,
die Unfälle zur Folge haben können.
Schließlich ist es bereits bekanntgeworden, ein hydraulisches Hebegerät mit einem Mengenregler
auszustatten, mit dessen Hilfe eine gewünschte und zuvor eingestellte Durchflußgeschwindigkeit der
Druckflüssigkeit und damit eine entsprechende Geschwindigkeit für das Absenken der Last unabhängig
vom Druck vollautomatisch konstant gehalten werden kann. Eine Ausschaltung von Gefahren, die infolge
einer Fehlbedienung des Steuer- bzw. Absenkventils auftreten können, wenn z. B. einmal Teile
eines derartigen Mengenreglers bzw. Ventilfeder klemmen bzw. defekt werden und die hierdurch hervorgerufenen
Betriebsstörungen die Bedienungsperson zum Außerachtlassen des Steuerventils veranlassen,
kann auch durch ein solches vorbekanntes hydraulisches Hebegerät nicht gewährleistet sein.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein hydraulisches Hebegerät der eingangs beschriebenen Art so
auszubilden, daß die aufgezeigten Nachteile völlig ausgeschaltet sind.
Ein solches hydraulisches Hebegerät ist demzufolge dadurch gekennzeichnet, daß das Absenkventil
als Zweiwege-Zweipositionsventil ausgebildet <·■
ist, das mittels einer Druckfeder in Schließstellung gehalten, jedoch entgegen der Wirkung dieser Druckfeder
mittels eines Handhebels in Offenstellung beweg- und in dieser Stellung haltbar ist, und daß
zwischen dem Zweiwege-Zweipositionsventil und dem Zylinder-Hubraum ein an sich bekanntes, auf
einen konstanten Öldurchfluß einstellbares Zweiwege-ölstromregelventil
angeordnet ist, zu dem parallel ein an sich bekanntes, den öldurchfluß beim
Übersteigen eines bestimmten Druckgrenzwertes automatisch sperrendes, jedoch bei geringerem
Öldruck freigebendes Abschaltventil geschaltet ist.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird erreicht, daß, falls beim Absenken der Last eine
Gefahr auftritt, die der Bedienungsperson Anlaß gibt, das als Steuerventil bzw. "Absenkventil dienende
Zweiwege-Zweipositionsventil loszulassen, dieses Ventil mittels der Druckfeder geschlossen und damit
jegliches weitere Absenken der Last verhindert wird. Es kann also nicht, wie es bisher z. B. durch ein zu
weites Ausschrauben der Ablaßschraube möglich war, zu einem plötzlichen Einfahren der Teleskophubkolben
kommen.
Nachfolgend wird die Erfindung an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 einen Längsschnitt durch ein hydraulisches Hebegerät nach der Erfindung,
F i g. 2 eine Draufsicht auf das in F i g. 1 gezeigte Hebegerät und
F i g. 3 einen Schaltplan, in dem die prinzipielle Anordnung der einzelnen Ventile schematisch dargestellt
ist.
Das in den F i g. 1 und 2 im eingefahrenen Zustand dargestellte Hebegerät weist einen Zylinder 14, zwei
rohrförmige Teleskop-Hubkolben 10, 13 und drei den Zylinder und die Kolben umfassende, beim
Heben und Senken führende und gegen mechanische Beanspruchung abstützende Teleskop-Schutzrohre 2,
3 und 4 auf. Ein das obere, der Last zugekehrte Ende des Hebegerätes abschließender Deckel 9 verbindet
das äußere Teleskopschutzrohr 4 mit dem inneren Teleskop-Hubkolben 10, der mit einem Kopfstück
11 starr verbunden ist, das mit Spiel zwischen dem Deckel 9 und einer Schraubkappe 12 angeordnet ist.
Der Hubkolben 10 wird im Hubkolben 13 und dieser im Zylinder 14, der mit dem inneren Teleskopschutzrohr
2 einen Raum 15 bildet, der als Ölvorratsbehälter dient, geführt. Dieser Raum 15 ist an den Stirnseiten
einerseits von einem dem entsprechenden Ende des Zylinders 14 zugeordneten, abgedichteten Kolben
16, andererseits von dem Pumpegehäuse 1 begrenzt. An dem aus mehreren Teilen zusammengesetzten
Pumpengehäuse 1 ist bei 17 das innere Teleskopschutzrohr 2 und bei 18 der Zylinder 14 befestigt.
Wie aus F i g. 3 zu entnehmen ist, ist das Hebegerät mit einer Doppelkolbenpumpe 281; 282 ausgestattet.
Die Doppelkolbenpumpe 281; 28, ist mit Hand über einen Pumphebel 5 betätigbar und so
angeordnet, daß jeweils, solange der eine Pumpenkolben Öl aus dem Behälter 15 saugt, der andere
Pumpenkolben einen Förderstrom liefert. Mit 29 sind die zugehörigen Saugrückschlagventile, mit 30 die
Druckrückschlagventile und mit 31 die Überdruckbzw. Druckbegrenzungsventile, welche das Hebegerät
gegen eine Überbeanspruchung von der Pumpe , her schützen, bezeichnet. 26 stellt das Nachsaugventil
■ dar, durch das dem Öl beim Ausziehen der Teleskop-Hubkolben 10 und 13 ein möglichst geringer Widerstand
entgegengesetzt wird. Dieses Ventil 26 hat daher einen großen Ventilquerschnitt und tritt in
Funktion, wenn die Teleskopteile unbelastet ausgezogen werden. Bei diesem unbelasteten Ausziehen
strömt ein Teil des Öles auch durch die entsprechenden Ventile 29 und 30, die jedoch ohne das Ventil 26
wegen ihres relativ kleinen Querschnitts einen zu großen Strömungswiderstand haben. Nach den Ventilen
30 und 26 wird das öl im Kanal 40 zusammengeführt.
Bis hierher entspricht auch der in F i g. 3 dargestellte Schaltplan genau der Funktion bekannter
Hebegeräte.
Die Erfindung sieht nun zusätzlich zu den aufgeführten Ventilen ein Zweiwege-Ölstromregelventil
33 und ein Abschaltventil 34 sowie an Stelle des bisherigen, durch mehr oder weniger weites Ausschrauben
einer Ablaßschraube betätigbaren Absenkventils ein Zweiwege-Zweipositionsventil 25 in der Anordnung
und Schaltung vor, wie in F i g. 3 gezeigt ist.
Im wenig belasteten Zustand des Hebegerätes herrscht im Ölverteilungssystem nur ein Öldruck von
wenigen kp/cm2. Während dieses niedrigen Druckes wird das Abschaltventil 34 mittels einer Rückstellfeder
38 in Offenstellung gehalten, so daß das Öl durch dieses Ventil 34 freien Durchfluß hat und bei
mittels eines Handhebels 37 entgegen einer Feder 36 niedergedrücktem Zweiwege-Zweipositionsventil 35
vom Hubraum 39, der im Zylinder 14 durch die ausfahrenden Teleskop-Hubkolben 10, 13 entsteht,
drucklos in den Ölvorratsbehälter 15 strömen kann. Übersteigt der Druck im Ölverteilungssystem einen
Grenzwert, so schaltet das Abschaltventil 34 automatisch ab und sperrt damit den Öldurchfiuß. Die
Beeinflussung des Ventils 34 findet über eine Steuerleitung 34 α statt. Der Druckgrenzwert ist so bemessen,
daß beim Leereinschieben der Teleskopkolben, bei dem nur Eigengewichte und Muskelkraft der
Bedienungsperson wirksam sind, das Abschaltventil
34 freien Öldurchfiuß bietet. Bei der geringsten im Betrieb vorkommenden Belastung, wie es beim
Arbeiten mit einem leeren Gestell, das nicht beladen ist, der Fall ist, ist das Abschaltventil 34 gesperrt.
Das Abschaltventil 34 ist daher angeordnet, um beim Leereinschieben der Teleskopkolben dem Öl den
größeren Widerstand über das Zweiwege-Ölstromregelventil 33 zu ersparen. Der Widerstand, der durch
dieses Ventil 33 verursacht wird, ist so groß, daß das Hebegerät nicht von Hand eingeschoben werden
könnte.
Das Zweiwege-Ölstromregelventil 33 ist bei allen zur Verwendung gelangenden Hebegeräten auf den
gleichen Öldurchfiuß eingestellt. Dieser wird automatisch und unabhängig von der Belastung konstant
gehalten.
Von den Bedienungspersonen ist lediglich das Zweiwege-Zweipositionsventil 35 an den einzelnen
Hebegeräten gleichzeitig durch Betätigung des Handhebels 37 zu öffnen und so lange gegen die Rückstellfeder
36 am Anschlag zu halten, solange ein Absenken der Last erwünscht ist. Bei Nichtbetätigen
des Handhebels 37 wird das Zweiwege-Zweipositionsventil 35 mittels der Druckfeder 36 schlagartig in die
dargestellte Schließstellung gebracht.
Claims (1)
- Patentanspruch:Tragbares, hydraulisches Hebegerät, vorzugsweise zum Heben und Senken von Gestellen od. dgl. zwecks Verladens auf einem Lastkraftwagen, mit einem mittels einer Pumpe über in deren Gehäuse angeordnete Ventile, wie Saug-, Druckrückschlag-, Überdruck-, Nachsaug- und Absenkventile, bewegbaren Teleskop-Hubkolben, dadurch gekennzeichnet, daß das Absenkventil als Zweiwege-Zweipositionsventil (35) ausgebildet ist, das mittels einer Druckfeder (36) in Schließstellung gehalten, jedoch entgegen dei Wirkung dieser Druckfeder (36) mittels eines Handhebels (37) in Offenstellung beweg- und in dieser Stellung haltbar ist, und daß zwischen dem Zweiwege-Zweipositionsventil (35) und dem Zylinder-Hubraum (39) ein an sich bekanntes, auf einen konstanten Öldurchfluß einstellbares Zweiwege-Ölstromregelventil (33) angeordnet ist, zu dem parallel ein an sich bekanntes, den Öldurchfluß beim Übersteigen eines bestimmten Druckgrenzwertes automatisch sperrendes, jedoch bei geringerem Öldruck freigebendes Abschaltventil (34) geschaltet ist.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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