DE1522705B2 - Mikrobifd-Rückvergrößeningseinrichtung in Vollformatprojektion für Projektionskopiergeräte mit fortschreitend streifenweiser Bildübertragung - Google Patents
Mikrobifd-Rückvergrößeningseinrichtung in Vollformatprojektion für Projektionskopiergeräte mit fortschreitend streifenweiser BildübertragungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Mikrofilm-Rück-Vergrößerungseinrichtung,
die als Zusatzgerät auf die Vorlagenbühne eines Projektionskopiergerätes aufsetzbar
ist. Bei der Erläuterung von Anwendungsbeispielen dient als Projektionskopiergerät ein elektrofotografisches
Kopiergerät.
Aus der AT-PS 126 261 ist eine Mattscheibe für
fotografische Kameras bekannt, bei der die Bildhelligkeit an den Rändern der Mattscheibe dadurch verstärkt
und etwa gleich der Bildhelligkeit in den übrigen Bereichen der Mattscheibe gemacht wird, daß anstelle
einer gewöhnlichen plankonvexen Linse eine, ihr in Bezug auf die optische Wirkung nahekommende
Feldlinse mit entsprechend gewählter Stufenzahl benutzt wird, mit der die von den Randteilen der
Mattscheibe ausgehenden Strahlenbündel zu der optisehen Achse der Kamera hin abgelenkt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Mikrobild-Rückvergrößerungseinrichtung
als Zusatzeinrichtung für ein Projektionskopiergerät zu schaffen, mit der ein vergrößertes Lichtbild des Mikrobildes auf dem
lichtempfindlichen Träger herzustellen ist, das auch in seinen Randbereichen etwa die gleiche Helligkeit wie in
seinen übrigen Bereichen hat.
Bei einer Mikrobild-Rückvergrößerungseinrichtung
ist diese Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 angegebene Erfindung gelöst.
Mit Hilfe einer solchen als Zusatzeinrichtung für ein herkömmliches Kopiergerät ausgebildeten Mikrobild-Rückvergrößerungseinrichtung
können in sehr einfacher Weise vergrößerte Mikrobilder als Zwischen-Bild
an die Vorlagenbühne des Kopiergerätes gegeben werden, also im wesentlichen in der Brennebene der
optischen Projektionseinrichtung des Kopiergerätes abgebildet werden. Dieses Zwischen-Bild wird dabei auf
einer der Vorlagenbühne des Kopiergerätes benachbarten Mattscheibe der Zusatzeinrichtung abgebildet und
mit Hilfe einer konvexen Feldlinse hinsichtlich seiner Helligkeitsverteilung verbessert. Die durch eine Vergrößerungsoptik
innerhalb der Zusatzeinrichtung divergierend auf die Mattscheibe gerichteten Lichtstrahlen
werden also mit Hilfe der konvexen Feldlinse in konvergierende Richtungen abgelenkt, so daß mit Hilfe
der üblichen optischen Projektionseinrichtung eines Kopiergerätes eine ausgezeichnete Reproduktion des
auf der Mattscheibe abgebildeten Zwischen-Bildes des vergrößerten Mikrobildes möglich ist.
In den Unteransprüchen sind Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
Diese Ausgestaltungen ermöglichen unter anderem eine Verhinderung der Abbildung von Linienzeichnungen
infolge der Verwendung der Feldlinse auf dem lichtempfindlichen Träger des Kopiergerätes bzw. der
fertigen Kopie.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 schematisch ein Ausführungsbeispiel der Mikrobild-Rückvergrößerungseinrichtung in Verbindung
mit einem elektrofotografischen Kopiergerät, das mit fortschreitend streifenweiser Bildübertragung arbeitet,
Fig.2 schematisch eine perspektivische Ansicht der
Rückvergrößerungseinrichtung und des Kopiergerätes, wobei die optische Achse und die Art der streifenweisen
Abtastung des Zwischen-Bildes dargestellt sind,
F i g. 3 schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel der Rückvergrößerungseinrichtung,
Fig.4 die perspektivische Ansicht der in Fig.3
dargestellten Anordnung in der Ebene der Vorlagenbühne für das Zwischen-Bild in teilweise gebrochener
Darstellung, .-...
F i g. 5 die schematische Draufsicht auf eine solche Anordnung, die in einem Rahmen zur linearen Hin- und
Herbewegung gelagert ist,
F i g. 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Rückvergrößerungseinrichtung,
-
Fig.7 in auseinandergezögener Darstellung die
Beleuchtungseinrichtung, Kondensor, Vorlagen und Vorlagenbühne zur Verwendung bei der Rückvergrößerungseinrichtung
aus F i g. 6 und
Fig.8 in auseinandergezogener Darstellung die Vorlagen von der Vorlagenbühne des in Fig.6
gezeigten Kopiergerätes aus gesehen. - : !
Ein in Verbindung mit der Rückvergrößerungseinrichtung benutztes und in der Zeichnung gezeigtes
elektrofotografisches Kopiergerät weist in bekannter Weise eine Aufladestation A, eine Belichtungsstation B,
eine Entwicklungsstation C mit einem Behälter 22 für
den Entwickler 24 und einer Toner-Nachfülleinrichtung 26, eine Bildübertragungsstation D mit einer Korona-Übertragungseinrichtung
28 und eine Reinigungs- und Entladungsstation E auf. Ferner sind eine Hitzefixiereinrichtung
32, ein lichtempfindlicher Träger in Form einer Trommel 20 und eine Ausgabestelle 34 vorgesehen.
Die Rückvergrößerungseinrichtung als Zusatzgerät Z zur elektrofotografischen Reproduktion von Mikrofilm-Bildern
umfaßt eine Vergrößerungsoptik 10, eine als Fresnelsche Linse ausgebildete Feldlinse 12 und eine
Mattscheibe 14, die in einem Gehäuse 16 zusammengefaßt auf die Vorlagenbühne 2 des Kopiergerätes
aufsetzbar sind, so daß sich die Fresnelsche Linse 12 und die Mattscheibe 14 etwa in der Brennebene der
ίο Projektionseinrichtung des Kopiergerätes befinden, die
anhand der Fig. 2 näher erläutert wird. Als Beleuchtungseinrichtung dient eine Lampe 4, deren Licht durch
einen Kondensor 6 und ein Mikrobild hindurchgeht, das beispielsweise durch die Mikrofilmrollen 8 gehalten
wird.
Das Gehäuse 16 dient auch als Abschirmung für das das Mikrobild durchstrahlende Licht. Auf diese Weise
kann die gesamte Zusatzeinrichtung von Hand transportiert und schnell an einem Kopiergerät angebracht
oder von diesem entfernt werden, wobei keinerlei Änderung des Kopiergerätes erforderlich ist.
Die Zusatzeinrichtung Z wirft ein vergrößertes Abbild des Mikrobildes auf die Mattscheibe 14, die sich
auf der Vorlagenbühne 2 des Kopiergerätes befindet.
Das Licht geht dabei durch die Fresnelsche Linse, um die Konvergenz der Lichtstrahlen an der Belichtungsstation B des Kopiergerätes zu gewährleisten. Das
Kopiergerät tastet das Zwischen-Bild auf der Vorlagenbühne ab und erzeugt ein Ladungsbild auf der Trommel
20.
In F i g. 2 ist die Projektionseinrichtung des Kopiergerätes dargestellt. Die Abtastung eines Zwischen-Bildes
auf der Mattscheibe 14 oder einer Vorlage auf der Vorlagenbühne 2, wird durch ein bewegliches Abbildungsobjektiv
50 erreicht, das gegenüber der Vorlagenbühne 2 in zeitlicher Abhängigkeit von der Bewegung
der Trommel bewegt wird. Eine Schlitzblende 42 dient als Lichtabschirmung, die äußeres Licht von dem
Abbildungsobjektiv 50 fernhält. Sie ist für die Herstellung guter Kopien jedoch nicht wesentlich, sondern
lediglich deshalb vorgesehen, weil viele handelsübliche Kopiergeräte, die für diese Zusatzeinrichtung Z
geeignet sind, eine solche Schlitzblende in Verbindung mit ihrer eigenen Beleuchtungseinrichtung aufweisen. ·
Ein fester Objektspiegel 48 ist unterhalb der Vorlagenbühne 2 angeordnet und reflektiert die
Lichtstrahlen des Zwischen-Bildes durch das Abbildungsobjektiv 50 auf einen Bildspiegel 52, der die
Lichtstrahlen auf die Trommel 20 reflektiert. Er ist auf den Schlitz einer fest angeordneten Belichtungs-Schlitzblende
46 ausgerichtet, die unmittelbar an der Trommel angeordnet ist. Diese Schlitzblende 46 hält äußeres
Licht von der Trommel fern und dient außerdem zur gleichmäßigen Belichtung der Trommel mit den "zu
reproduzierenden Bildern. T .^v. . ;■.■: ■,■■■■
Die erste Schlitzblende 42 und das hin- und
herbewegbare Abbildungsobjektiv'50 sind durch.zwei
Seilzüge 54 und 56 miteinander verbunden. Die Seilzüge
verlaufen über die: Rollen 58 eines Steuermechanismus
für die Abtastung. Die Abtastung ist zeitlich so
gesteuert, daß ein Bild aus der Ebene der Vorlagenbühne während dieses Vorganges vollständig über die
Schlitzblende 42, das Abbildungsobjektiv und die Belichtungs-Schlitzblende 46 auf die Trommel übertragen
wird.
Die in Fig. 2 dargestellte Projektionseinrichtung zur
Reproduktion des auf der Mattscheibe 14 erzeugten Zwischen-Bildes ist in der Form dargestellt, wie sie für
ein automatisches Kopiergerät (Fig. 1) am günstigsten
ist. Wie in Fig. 1 dargestellt ist, divergieren die die Vergrößerungsoptik 10 verlassenden Lichtstrahlen des
Mikrobildes, wodurch ein vergrößertes Zwischen-Bild des Mikrobildes erzeugt wird. Die auf der Mattscheibe
auftreffenden Lichtstrahlen konvergieren jedoch, so daß sie durch die Schlitz-Blende 42 zum Abbildungsobjektiv
50 geleitet werden. Dieses Konvergieren wird durch die Fresnelsche Linse oder eine andere geeignete
Feldlinse bewirkt. Ohne die Verwendung einer derartigen Linse wurden die das Zwischen-Bild erzeugenden
Lichtstrahlen auf ihrem weiteren Weg divergieren, was durch die Vergrößerungsoptik verursacht wird. Viele
vom Zwischen-Bild ausgehenden Lichtstrahlen sind für die Projektionseinrichtung des Kopiergerätes nicht
verwendbar, da nur die Lichtstrahlen einen Ladungsabbau auf der Trommel verursachen, die durch das
Abbildungsobjektiv 50 hindurchgehen. Nur durch diese wird ein Ladungsbild als Abbildung des an der
Vorlagenbühne 2 erzeugten Zwischenbildes hervorgerufen. Die Lampe 4 erzeugt eine zur Herstellung des
Ladungsbildes ausreichende Lichtstärke.
Aus der vorstehenden Beschreibung geht hervor, daß die Vorlagenbühne 2 sich in der Bild- oder Brennebene
der Projektionseinrichtung befindet, auf die das Mikrofilmbild als Zwischen-Bild projiziert wird. Ferner
dient die Vorlagenbühne 2 als Aufnahme für mit dem Kopiergerät zu reproduzierende Vorlagen.
Die Fresnelsche Linse ist in einem sehr geringen Abstand oberhalb der Brennebene der Projektionseinrichtung
angeordnet, so daß das Raster dieser Linse in Form von Linien auf der Kopie erscheinen kann. Es
besteht also ein Problem darin, daß ein normales Kopiergerät nicht nur die Mikrobilder auf ihrem
lichtempfindlichen Träger abbildet, sondern auch das Raster der Fresnelschen Linse, da dieses als Linienzeichnung
auf der Mattscheibe 14 und damit auch an der Vorlagenbühne 2 erscheinen kann.
Die durch das Raster der Fresnelschen Linse erzeugten Linienzeichnungen werden durch die nachfolgend
und weiter unten angegebene Maßnahme verhindert. Dieses wird durch eine Schwingungsbewegung
der Fresnelschen Linse in ihrer Ebene erreicht, so daß diejenigen Teile des lichtempfindlichen Trägers, auf
die die Linienzeichnungen der Fresnelschen Linse projiziert wuFden, anschließend ebenfalls Lichtstrahlen
empfangen bzw. belichtet werden. Die Geschwindigkeit der Schwingung hängt von der Lichtempfindlichkeit des
Trägers des Kopiergerätes ab. Die Belichtung des lichtempfindlichen Trägers auf den Flächenteilen, die
infolge des Rasters der Fresnelschen Linse unbelichtet bleiben wurden, ist abhängig von dem Zusammenhang
zwischen der Schwingungsgeschwindigkeit und der Geschwindigkeit des Abtastschlitzes.
Solange die Schwingungsbewegung der Fresnelschen Linse einen Durchgang des durch das Raster normalerweise
abgeschirmten Lichtes durch die Vorlagenbühne ermöglicht, werden diejenigen Teile des lichtempfindlichen
Trägers, die vorher abgeschirmt waren, jetzt durch Lichtstrahlen belichtet, wodurch die Abbildung des
Rasters auf dem Träger verhindert wird. Bei einem beweglichen lichtempfindlichen Träger mit einem
Abtastschlitz zur Abbildung des Originalbildes auf diesem Träger (F i g. 3) muß die Schwingungsgeschwindigkeit
der Linse so groß sein, daß eine ausreichende Lichtmenge zur Belichtung des lichtempfindlichen
Trägers zur Verfügung steht, während der Abtastschlitz das Licht auf denjenigen Teil des Trägers durchläßt, der
vorher infolge des Linsenrasters nicht belichtet war. Solange die Relativgeschwindigkeit dieser beiden Teile
ausreicht, um den lichtempfindlichen Träger während dem zur Auslöschung des Rasterbildes erforderlichen
Zeitraum zu belichten, wird das dem Mikrobild entsprechende Zwischen-Bild ohne eine durch die
Fresnelsche Linse verursachte Inierferenzzeichnung kopien. Die Schwingungsbewegung wird beispielsweise
durch einen Motor 60 erreicht, der auf eine Nockenscheibe 61 und Verbindungsglieder 62 (F i g. 4) wirkt. Je
größer die Empfindlichkeit des lichtempfindlichen Trägers ist, desto geringer kann die Frequenz der
Schwingungsbewegung für eine jeweilige Amplitude der Schwingung und Anzahl der Rasterlinien pro
Zentimeter sein. Beispielsweise ist die Schwingungsgeschwindigkeit bei einer Trommel mit Selenschicht,
deren Empfindlichkeit 1 bis 3° ASA beträgt, und wie sie in der in Fig.3 dargestellten Einrichtung verwendet
wird, ungefähr 23,3 Schwingungen pro Sekunde, wenn die Amplitude einer geradlinigen Schwingungsbewegung
zwischen den Extremwerten 3,2 mm beträgt und eine Fresnelsche Linse mit 47 Linien pro Zentimeter
verwendet wird. Für die gleiche Einrichtung sind bei einer Amplitude von 12,7 mm nur sieben Schwingungen
pro Sekunde erforderlich, um die Rasterlinien auf der Kopie zu verhindern. Für bessere Ergebnisse muß die
Schwingungsbewegung quer zur Bewegung eines Abtastschlitzes 38 oder der Abtastlampen des Kopiergerätes
verlaufen, vgl. F i g. 4.
In Fig.4 ist die an der Vorlagenbühne 2 aus Fig.3
angeordnete Einrichtung dargestellt. In den Schienen 65 ist eine Fresnelsche Linse 63 und eine Mattscheibe 64
gleitbar angeordnet, so daß sie durch den Motor 60 über die Verbindungsglieder 62 und die Nockenscheibe 61
geradlinig angetrieben werden und eine Schwingungsbewegung ausführen. Die Verbindungsglieder können
nur an der Fresnelschen Linse oder auch an der Mattscheibe befestigt sein, wozu die Befestigungsteile
66 dienen. Die Führungsschienen 65, die eine Schwingungsbewegung der Fresnelschen Linse allein oder auch
der Mattscheibe ermöglichen, sind mit einer schmalen unteren Führungsschiene oder Halteeinrichtungen 67
versehen, so daß die Fresnelsche Linse so nahe wie möglich an der Vorlagenbühne 2 angeordnet ist. Die
Bewegung der beiden Teile in dieser Führungseinrichtung ist durch den Pfeil gekennzeichnet. Vorzugsweise
sollen beide Teile, die Fresnelsche Linse und die Mattscheibe eine Schwingungsbewegung ausführen, da
die letztere gleichfalls Interferenzzeichnungen mit den zu reproduzierenden Mikrobildern verursachen kann.
Diese werden durch die Grobkörnigkeit der handelsüblichen Mattscheibenstoffe verursacht. Die Schwingungsbewegung der Mattscheibe ermöglicht einen Durchgang
der Lichtstrahlen auch durch Zwischenräume zwischen Bereichen größerer Lichtundurchlässigkeit
hindurch.
In F i g. 5 ist die Anordnung gleitend in einer Führung 68 gelagert und befindet sich über der Vorlagenbühne
eines normalen Kopiergerätes. Die Bildträgeranordnung für die Mikrobilder wird in einem Rahmen 69
gehalten, der oben oder unten auch die Mattscheibe enthält. Der Rahmen ist in Führungen 70 gelagert und
durch Blattfedern 71 gehalten, wobei eine mechanische Verbindung zwischen dem Rahmen und den Kugellagern
72 besteht. Ein Austreten des Rahmens aus den Führungen 70 ist verhindert. Federn 73 bewirken einen
Andruck des Rahmens gegen einen Nocken 74, der durch einen nichtdargestellten Motor gedreht wird.
wodurch die Anordnung mit dem Rahmen 69 in geradlinige Schwingungsbewegungen versetzt wird,
deren Amplitude durch einen mit dem Nocken 74 zusammenwirkenden Arm 75 eingestellt wird. Die
Schwingungsfrequenz wird durch den Motor gesteuert.
Die Fresnelsche Linse ist möglichst nahe der Brennebene des Kopiergerätes angeordnet, so daß eine
größtmögliche Bildauflösung erreicht wird. Die Linienzeichnungen der Linse werden nicht auf dem lichtempfindlichen
Träger oder der Kopie abgebildet, da sie infolge der Schwingungsbewegungen der Linse durch
entsprechende Belichtung des lichtempfindlichen Trägers gelöscht werden. Aus denselben Gründen befindet
sich auch die Mattscheibe möglichst nahe an der Vorlagenbühne und erzeugt keine Interferenzen mit den
auf ihr abgebildeten Mikrobildern. Die Lichtstrahlen der Vergrößerungsoptik 10 treffen in ihrer Gesamtheit auf
die Fresnelsche Linse auf, d. h. sie belichten eine durch die Fresnelsche Linse überdeckte Fläche.
Das auf dem lichtempfindlichen Träger projizierte Bild wird durch die Zusammensetzung der durch die
Vorlagenbühne 2 hindurchgehenden Strahlen gebildet. Bei dem in den F i g. 6 bis 8 dargestellten Ausführungsbeispiel werden diese Strahlen durch eine Anzahl von
Bilderzeugungsanordnungen oder Informationsträgern gebildet, die gemeinsam eine Vorlage für das Kopiergerät
in der Brennebene unmittelbar an der Vorlagenbühne 2 darstellen. Diese Vorlage besteht aus drei Teilen:
einer Fresnelschen Linse 12, einer als Zwischen-Bildträger dienenden Mattscheibe 81 und einem reflektierenden
Datenträger 86. Die Fresnelsche Linse 12 kann die gesamten vom Licht des Mikrofilm-Projektionssystems
beeinflußte Fläche einnehmen, wie es anhand der F i g. 1 bis 5 beschrieben wurde, oder sie kann nur ausschnitts-.
weise vorgeschaltet werden, wie es in Fig. 7 und 8 gezeigt ist, wobei spezielle oder Standard-Bildformate
zusammengesetzt kopien werden. Mit der Fresnelschen Linse steht unmittelbar die Mattscheibe in Form einer
geschliffenen Glasplatte 81 in Verbindung. Die Fresnelsche Linse und die Mattscheibe sind allein zur
Erzeugung eines reproduzierbaren Zwischen-Bildes und damit eines Bildes auf dem lichtempfindlichen Träger
des Kopiergerätes erforderlich. Daher kann die gesamte Zusatzeinrichtung für die vergrößerten Mikrobilder mit
der Fresnelschen Linse 12 und der Mattscheibe 81 als eine Einheit ausgebildet werden, die in dem Gehäuse 16
angeordnet ist.
Der reflektierende Datenträger 86 ist zwischen der Zusatzeinrichtung, also dem Gehäuse 16 und der
Vorlagenbühne angeordnet. Er kann aus einer undurchsichtigen Platte 82 bestehen, in der öffnungen 84
vorgesehen sind, so daß das Zwischen-Bild des projizierten Mikrofilms mit diesen öffnungen 84
übereinstimmt und durch sie hindurchgelangt. Der Datenträger enthält Daten 85, die von dem Kopiergerät
mit Hilfe des Lichtes der Abtastlampen 83 beleuchtet und kopiert werden. Die Beleuchtung durch diese
Abtastlampen 83 reicht nicht aus, um das Licht der durch die Vorlagenbühne 2 gelangenden Zwischenbilder
merklich zu schwächen, auch wenn sie stark genug ist, um ein Ladungsbild der Daten auf dem lichtempfindlichen
Träger des Kopiergerätes zu erzeugen.
Anstelle einer undurchsichtigen Platte 82 mit öffnungen, wie sie in F i g. 8 dargestellt ist, kann der
Informations- oder Datenträger 86 für das auf der Trommel 20 zu erzeugende Bild aus einer durchsichtigen
Platte 87 bestehen, auf der die Daten wahlweise aufgebracht sind, wobei sie gegenüber den Stellen, an
denen die Bildstrahlen des Zwischen-Bildes diese Platte durchdringen, versetzt sind. Die Reproduktion dieser
beiden Bildteile, wie sie in Fig. 7 angedeutet sind, hat einen annehmbaren Kontrast, da die nicht zum Bild
gehörenden Flächen, die durch die Abtastlampen 83 beleuchtet werden, als beleuchtete oder weiße Flächen
auf den lichtempfindlichen Träger reflektiert werden. Dieser wird durch die reflektierende Wirkung der
Rückseite der Mattscheibe 81 verursacht.
ίο Bei einer Ausführung, die mit einer Zusatzeinrichtung
und einem undurchsichtigen Datenträger mit öffnungen arbeitet, ist das Mikrofilm-Original vorzugsweise derart
ausgebildet, daß die die Rückseite der undurchsichtigen Datenträgerplatte treffenden Lichtstrahlen eine etwas
größere Fläche als die jeweilige öffnung beleuchten.
Dadurch wird die Abbildung der Umfangskanten der öffnungen als Linien auf den endgültigen Kopien
vermieden. Das Licht auf diesem Randstreifen wirkt sich nicht schädlich auf das Bild auf dem Datenträger aus.
Auch tritt keine Interferenz mit dem vergrößerten Mikrobild auf der Vorlagenbühne auf.
Die Fresnelsche Linse zeichnet sich dadurch aus, daß sie aus schmalen, sich wiederholend angeordneten
lichtablenkenden Elementen besteht, die insgesamt eine " Lichtverteilung über eine bestimmte Fläche bewirken.
Sie hat die Funktion einer konvexen Feldlinse. Hier ist · weder das Material noch dfe' Art der Herstellung dieser
Linse von Bedeutung.
Die Brennebene des Kopiergerätes und* die Zwischen-Bildebene der Zusatzeinrichtung sind vorzugsweise etwas oberhalb der Vorlagenbühne 2 angeordnet, so daß beide Ebenen zusammenfallen. Das vergrößerte Mikro-Zwischen-Bild auf der Mattscheibe 81 ist gegen äußeres Licht durch das Gehäuse 16 abgeschirmt.
Die Brennebene des Kopiergerätes und* die Zwischen-Bildebene der Zusatzeinrichtung sind vorzugsweise etwas oberhalb der Vorlagenbühne 2 angeordnet, so daß beide Ebenen zusammenfallen. Das vergrößerte Mikro-Zwischen-Bild auf der Mattscheibe 81 ist gegen äußeres Licht durch das Gehäuse 16 abgeschirmt.
Das aus Mikrobildern und Daten oberhalb der Vorlagenbühne zusammengesetzte Bild kann jede
gewünschte Form und Zusammensetzung haben und aus mehr als zwei Arten von Bildern bestehen. Zur
Änderung der Zusammensetzung auf einer einzelnen herzustellenden Kopie müssen lediglich die auf dem
Datenträger vorhandenen Daten oder die Öffnungen geändert werden. Obwohl in den Zeichnungen als Daten
Schriftbilder dargestellt sind, können auch andere gewünschte Aufzeichnungen oder Zusammensetzungen
verwendet werden. Die Geschwindigkeit und der Wirkungsgrad der aus Zusatzeinrichtung und Kopiergerät
gebildeten Einrichtung bei der Durchführung mehrmaliger Arbeitsgänge mit gemeinsamen und
änderbaren Daten auf allen Vorlagen hängt von der Geschwindigkeit des Kopiergerätes und der der
Zusatzeinrichtung ab, die die änderbaren Daten zuführt. Die Fresnelsche Linse zeichnet sich dadurch aus, daß
sie aus schmalen, sich wiederholend angeordneten lichtablenkenden Elementen besteht, die insgesamt eine
Lichtverteilung über eine bestimmte Fläche bewirken, die sich im vorliegenden Falle über den Abstand
zwischen den beiden Abtastendstellen des Abbildungsobjektivs 50 erstreckt. Die Anzahl der das Raster
bildenden Vertiefungen der Fresnelschen Linse muß mehr als 51 pro cm betragen, um innerhalb der
elektrofotografischen Bildherstellung keine Schwingungsbewegung zu benötigen, wie sie bei den
Anordnungen gemäß F i g. 3 bis 5 erforderlich ist.
Die Mattscheibe und die Fresnelsche Linse können in ihrer Lage auf der Vorlagenbühne vertauscht werden.
Die Vorlagenebene des Kopiergerätes und die Zwischen-Bildebene
der Zusatzeinrichtung fallen praktisch zusammen und befinden sich unmittelbar über der
030115/2
Vorlagenbühne 2.
Ein normales Kopiergerät, das mit der üblichen Bildauflösung arbeitet, erlaubt eine Beseitigung der
Linienzeichnungen der Fresnelschen Linse auf den herzustellenden Kopien auch ohne eine relativ aufwendige
Schwingungsanordnung. Grundsätzlich wird dabei dieselbe Auflösung wie bei einer schwingenden
Fresnelschen Linse erhalten, wobei eine Einrichtung zur Schwingungsbewegung nicht erforderlich ist.
Die Auflösung der üblichen elektrofotografischen fotoleitfähigen Isolierstoffe ist nicht außergewöhnlich
hoch. Bei einem normalen Kopiergerät ist ein hochempfindliches Auflösungsvermögen nicht erforderlich,
da bei den üblichen Anwendungsfällen eine sehr feine und scharfe Kopie nicht erforderlich ist.
Das Auflösungsvermögen eines handelsüblichen elektrofotografischen Kopiergerätes, bei dem ein
lichtempfindlicher Träger aus fotoleitfähigem Isolierstoff verwendet wird, liegt zwischen 5 und 12 Zeilen pro
Millimeter. Daher würde ein solches Kopiergerät die einzelnen Zeilen eines zu kopierenden Bildes mit mehr
als 42 Zeilen pro Millimeter nicht »erkennen« oder auflösen. Für ein elektrofotografisches Kopiergerät
bedeutet dieses, daß die Zeilen so dicht beieinander liegen, daß ihre Ladungsdifferenz auf dem fotoleitfähigen
Träger nicht wahrnehmbar ist. Daher wird geladener Toner, der auf den Träger aufgebracht wird,
nicht haften, da zum Anziehen des Toners keine Ladungsdifferenzen vorhanden sind. Bei dem normalen
Kopiergerät ist die tatsächliche Auflösung geringer als das Auflösungsvermögen des lichtempfindlichen Trägers.
Dafür gibt es verschiedene Gründe: Beispielsweise sind die geladenen Tonerteilchen zu groß, um nahe
genug an dem fotoleitfähigen Träger anzuhaften und zwischen geladenen und ungeladenen Flächenteilen
genau zu unterscheiden. Ferner verringert die optische Projektionseinrichtung selbst die Auflösung infolge von
Abweichungen der Linsensysteme und Lichtstreuung zwischen den Bildlinien.
Wird eine Fresnelsche Linse beispielsweise bei dem in Fig. 1 dargestellten Kopiergerät benutzt, und hat die
Fresnelsche Linse 79 Linien bzw. Vertiefungen pro cm, so werden diese Linien auf den Kopien nicht abgebildet,
wenn ein Auflösungsvermögen von 7 Linienpaaren pro mm vorhanden ist. Dieses bedeutet, daß das Kopiergerät
Linien einer Vorlage unterscheidet, die mindestens einen Abstand von 0,1423 mm haben. Dann kann das
Kopiergerät die auf der Vorlagenbühne 2 erscheinenden Linien der Fresnelschen Linse nicht »erkennen«, da
die Linien nur einen Abstand von 0,1274 mm haben.
Aus diesem Beispiel und der ihm zugrundeliegenden Theorie ist zu erkennen, daß eine Fresnelsche Linse
verwendet werden kann, die mit einer Vorlagenbühne zur Reproduktion von Schriftstücken oder anderen
Vorlagen ausgerüstet ist. Es ist also möglich, mit einem solchen Kopiergerät vergrößerte, in der Brennebene als
Zwischen-Bilder erscheinende Mikrobilder zu kopieren.
ίο Das tatsächliche Auflösungsvermögen eines elektrofotografischen
Kopiergerätes ist abhängig von dem verwendeten fotoleitfähigen Isolierstoff. Wird Selen
und ein aus zwei Komponenten bestehender Trockenentwickler verwendet, so ergibt sich ein Auflösungsvermögen
von 5 bis 9 Linienpaaren pro mm, was für den Verwendungszweck eines derartigen Kopiergerätes
mehr als ausreichend ist. Bei Verwendung einer Fresnelschen Linse mit je nach Auflösungsvermögen 51
bis 91 Linien pro cm werden die Linien nicht abgebildet.
Daher kann eine solche Linse in der oben beschriebenen Zusatzeinrichtung zur Reproduktion von Mikrobildern
bei einem normalen Kopiergerät eingesetzt werden, wobei die Linien nicht abgebildet werden. Andere
elektrofotografische Kopiergeräte mit einem fotoleitfähigen Isolierstoff aus einem mit Zinkoxyd behandelten
Stoff, haben bei optimalen Betriebsbedingungen ein Auflösungsvermögen von 12 Üriienpaaren pro mm.
Dieser Wert ist der beste mit den gegenwärtig verfügbaren lichtempfindlichen Trägern in einem
JO elektrofotografischen Kopiergerät erreichbare Auflösungswert.
Daher kann eine Zusatzeinrichtung der beschriebenen Art bei einem solchen Kopiergerät
verwendet werden, wenn die.in der Brennebene der Projektionseinrichtung angeordnete Fresnelsche Linse
ir> ca. 120 Vertiefungen pro cm aufweist.
Die von der Vergrößerungsoptik 10 der Zusatzeinrichtung ausgehenden Lichtstrahlen gehen in ihrer
Gesamtheit durch die Fresnelsche Linse hindurch und konvergieren dann, so daß sie in den Abtastbereich des
Abbildungsobjektivs 50 des Kopiergerätes fallen. Das auf den lichtempfindlichen Träger projizierte Bild hat
eine außergewöhnlich gute Qualität und Auflösung und übertrifft die durch bekannte Einrichtungen hergestellten
vergrößerten Kopien von Mikrobildern eines in
4*5 einem festen Rahmen gehaltenen Mikrofilms bei
weitem. Diese bessere Qualität wird dabei auch ohne eine Einrichtung zur Schwingungsbewegung der Fresnelschen
Linse erreicht.
Hierzu 6 Blatt Zeichnungen
Claims (13)
1. Mikrobild-Rückvergrößerungseinrichtung in
Vollformatprojektion, welche als Zusatzeinrichtung auf die Vorlagenbühne eines Projektionskopiergerätes
aufsetzbar ist und mit der in der Ebene der Vorlagenbühne ein reelles Zwischen-Bild erzeugbar
ist, welches durch die optische Einrichtung eines Projektionskopiergerätes in üblicher Weise abtastbar
und auf einen lichtempfindlichen Träger fortschreitend streifenweise übertragbar ist, wobei
die Zusatzeinrichtung in einem Gehäuse eine Beleuchtungseinrichtung mit Kondensor sowie eine
Mikrofilmhalterung und ein Projektionsobjektiv aufweist, dadurch gekennzeichnet,
a) daß das abtastbare reelle Zwischen-Bild von der Mikrobild-Rückvergrößerungseinrichtung auf
einer Mattscheibe (14) erzeugbar ist,
b) daß zur Verbesserung der Reproduktionsfähigkeit des Mattscheibenbildes in Kontakt mit der
Mattscheibe (14) in an sich bekannter Weise eine konvexe Feldlinse angeordnet ist, und
c) daß die Kombination aus Mattscheibe (14) und Feldlinse der Zusatzeinrichtung (Z) auf der
Vorlagenbühne (2) aufruht, so daß sie sich in der Brennebene der Projektionseinrichtung (42, 46,
48, 50, 52) des Kopiergerätes (A B, C, D, E 50) befindet.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feldlinse eine Fresnelsche Linse ist
und daß das reelle Zwischenbild die Gesamtfläche der Vorlagenbühne (2) ausfüllt, wobei eine Abtastbeleuchtung
(83) durch das Kopiergerät (A, B. C, D, E, 50) nicht erforderlich ist (F i g. 1,2,3).
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Unterdrückung der Rasterlinien
der Fresnelschen Linse (12) diese eine Anzahl von Linien pro cm hat, die mindestens gleich der
Auflösungsfähigkeit der lichtempfindlichen Bildplatte (20) ist, wobei die Linien auf dieser nicht
abgebildet werden.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fresnelsche Linse (12) je nach
Auflösungsfähigkeit der Bildplatte (20) 51 bis 91 Linien pro cm aufweist und die Bildplatte (20) eine
fotoleitfähige Schicht aus Selen trägt.
5. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fresnelsche Linse (12, 63)
mindestens 120 Linien pro cm aufweist und die Bildplatte (20) eine fotoleitfähige Schicht mit
Zinkoxid trägt.
6. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Unterdrückung der Rasterung
durch die Fresnelsche Linse (12,63) eine Einrichtung (60, 61, 65, 66) zur Schwingungsbewegung der
Fresnelschen Linse (63) parallel zur Brennebene vorgesehen ist, deren Schwingungsamplitude größer
ist als die Breite der Linienzwischenräume der Fresnelschen Linse (F i g. 4,5).
7. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fresnelsche Linse (12, 63)
mindestens 39 Linien pro cm aufweist und daß pro Sekunde 7 Schwingungen mit einer Amplitude von
12,7 Millimetern durchgeführt werden.
8. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fresnelsche Linse (12, 63)
mindestens 39 Linien pro cm aufweist und daß pro
Sekunde 23,3 Schwingungen mit einer Amplitude von 3,2 Millimetern durchgeführt werden.
9. Einrichtung nach den Ansprüchen 2 oder 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fresnelsche Linse
(12, 63) und die Mattscheibe (14) gemeinsam in Schwingungsbewegung parallel zur Brennebene
versetzt werden.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Konbination aus Mattscheibe (14) und Fresnelscher Linse (12) die
Reihenfolge beider optischer Bauteile in Richtung des Projektionsstrahlenganges vertauschbar ist.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das abtastbare reelle Zwischenbild, das von einem Mikrobild (8) mit Hilfe
der Zusatzeinrichtung (Z) in der Vorlagenbühne (2) erzeugbar ist, die Vorlagenbühne (2) nur teilweise
ausfüllt und daß der restliche Teil der Gesamtfläche der Vorlagenbühne (2) mit einer Normalvorlage (82,
85) belegbar ist, so daß auf der lichtempfindlichen Bildplatte (20) ein kombiniertes Bild erzeugbar ist,
wobei zusätzlich die übliche Abtastbeleuchtung (83) durch das Kopiergerät (A, B, C, D, E, 50) erforderlich
ist(Fig. 6,7,8).
12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Normalvorlage (85) aus reflektierendem Materiaf'besteht, die mit einem mit
der Fresnelschen Linse (12) fluchtenden durchsichtigen Teil (84) zum Durchgang des pröjizierten
Mikrobildes versehen ist, und daß die Fresnelsche Linse (12), die Mattscheibe (81) und die Normalvorlage
(85) unmittelbar an der Brennebene des zweiten Projektionssystems (42, 46, 48, 50, 52) angeordnet
sind.
13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Normalvorlage (85) durchsichtig
ist und nur an gegenüber dem pröjizierten Mikrobild versetzten Stellen mit Bildinformation
versehen ist.
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| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) |