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DE1505501B2 - Kupplungsvorrichtung (fir den starren, flächenparallelen Anbau eines ein Arbeitsgerät aufnehmenden Geräterahmens an einen fahrzeugseitigen Anbaurahmen - Google Patents

Kupplungsvorrichtung (fir den starren, flächenparallelen Anbau eines ein Arbeitsgerät aufnehmenden Geräterahmens an einen fahrzeugseitigen Anbaurahmen

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DE1505501B2
DE1505501B2 DE1965B0084894 DEB0084894A DE1505501B2 DE 1505501 B2 DE1505501 B2 DE 1505501B2 DE 1965B0084894 DE1965B0084894 DE 1965B0084894 DE B0084894 A DEB0084894 A DE B0084894A DE 1505501 B2 DE1505501 B2 DE 1505501B2
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locking
vehicle
side plate
centering
actuator
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DE1965B0084894
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DE1505501C3 (de
DE1505501A1 (de
Inventor
Auf Nichtnennung Antrag
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Martin Beilhack Maschinenfabrik und Hammerwerk GmbH
Original Assignee
Martin Beilhack Maschinenfabrik und Hammerwerk GmbH
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Publication date
Application filed by Martin Beilhack Maschinenfabrik und Hammerwerk GmbH filed Critical Martin Beilhack Maschinenfabrik und Hammerwerk GmbH
Priority to DE1965B0084894 priority Critical patent/DE1505501C3/de
Publication of DE1505501A1 publication Critical patent/DE1505501A1/de
Publication of DE1505501B2 publication Critical patent/DE1505501B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE1505501C3 publication Critical patent/DE1505501C3/de
Expired legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D49/00Tractors
    • B62D49/04Tractors modified to take pushing devices

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Actuator (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Kupplungsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus der US-PS 30 74 501 ist bereits eine Kupplungsvorrichtung der erwähnten Art bekannt, bei welcher der Geräterahmen in Form eines Dreieckgestells ausgebildet ist das mit seiner oberen Spitze in einen Haken eines dreieckigen fahrzeugseitigen Anbaurahmens ein-
■i" gehängt ist. An der unteren Basis des dreieckigen Geräterahmens sind Klinken vorgesehen. Hierbei ergeben sich indessen Schwierigkeiten in Bezug auf eine genaue gegenseitige Zentrierung des Geräterahmens mit dem fahrzeugseitigen Anbaurahmen, und es sind
π darüber hinaus in jedem Fall zumindest zwei untere Klinken zum Zwecke der Verriegelung zu betätigen.
Aus der FR-PS 13 35 016 sind Steckerkupplungen zur Herstellung eines elektrischen und/oder pneumatischen Anschlusses zwischen einer Sattelzugmaschine und einem Anhänger bekannt, wobei eine Kupplung zumindest einen massiven Zentrierkonus und eine Konusaufnahme für ein Kupplungsgegenstück umfaßt. Die Zentrierkonusse sind jedoch nicht mit querverlaufenden Verriegelungsdurchtritten versehen und dienen
■··· auch nicht als Querriegella^er.
Aus der DE-PS U 18 61Φ und der DE-AS 10 41 806 ergeben sich ferner besonders ausgebildete Stellglieder zum Erfassen der Kupplungselemente eines Sattelschleppers, jedoch sind die darin offenbarten Merkmale
wi für Kupplungseinrichtungen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 nicht anwendbar.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer gegenüber dem Stand der Technik verbesserten Kupplungsvorrichtung, bei welcher der Geräterahmen
i" gegenüber dem fahrzeugseitigen Anbaurahmen leicht zentrierbar und danach leicht verriegelbar ist.
Erreicht wird dies durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1. Der wesentliche
Vorteil des Anmeldungsgegenstandes liegt darin, daß die Zentrierkonusse eine Doppelfunktion erfüllen, indem sie nicht nur einer Schnellzentrierung zwischen dem Geräterahmen und dem fahrzeugseitigen Anbaurahmen dienen, sondern darüber hinaus euch noch als Querriegellager wirksam sind. Es wird auf diese Weise eine zentrierende unlösbare Verbindung zwischen dem Geräterahmen und dem Anbaurahmen geschaffen.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 2 wird erreicht, daß durch die Verriegelungsbclzen gleichzeitig eine erhebliche Anpreßkraft des Geräterahmens in Richtung des Anbaurahmens erzielt werden kann.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 3 wird erreicht, daß durch lediglich ein einziges Stellglied sämtliche Zentrierkonusse verriegelbar sind.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 4 wird trotz Betätigung der Verriegelungsbolzen über ein einziges Stellglied die Übertragung weitgehend gleicher Anpreßkräfte über jeden Zentrierkonus eiTeicht, ohne Rücksicht auf fertigungsbedingt geringfügige Wegiängenunterschiede der einzelnen Verriegelungsbolzen. Durch die Ausgestaltung nach dem Patentanspruch 5 wird ein Klemmen beim Vorschub und beim Zurückziehen der Verriegelungsbolzen mit weitgehender Sicherheit vermieden.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 6 wird eine Kraftbetätigung der Verriegelungsbolzen sowohl beim Verriegeln als auch beim Entriegeln ermöglicht Durch die wahlweise Weiterbildung nach dem Patentanspruch 7 wird eine raumsparende gleichzeitige Betätigung sämtlicher Verriegelungsbo!- zen durch ein von Hand zu betätigendes Element erzielt
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 8 wird eine günstige Zentrierung und Verriegelung in solchen Fällen erzielt, in denen aus bestimmten Gründen die Zentrierkonusse nicht entsprechend den Eckpunkten eines Rechtecks angeordnet sein können.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 9 kann erreicht werden, daß die auf die Zentrierkonusse wirkende Kraft auf einen günstigen Wert begrenzt werden kann, damit beim Entriegeln nicht zu hohe Öffnungskräfte erforderlich sind.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch
10 wird erreicht, daß, begründet durch die erzielbare gleichmäßige Anpreßkraft des Geräterahmens, an den Anbaurahmen Druckfluidleitungen druckdicht von einem Tragfahrzeug zu dem an dem Geräterahmen angebrachten Arbeitsgerät geführt werden können.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch
11 wird eine vorzeitige Betätigung eines die Verriegelungsbolzen antreibenden Stellgliedes vermieden, so daß letztlich ein Druckfluidaustritt zwischen dem Geräterahmen und dem Anbaurahmen vermieden wird, bevor diese nicht druckfluiddicht anliegen.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung in der Ansicht in Richtung auf einen fahrzeugseitigen Anbaurahmen bzw. eine Platte, und zwar in zentrierter Stellung eines Geräterahmens bzw. einer Geräteplatte bei in Entriegelungsstellung befindlichen Verriegelungselementen,
F i g. 2 die Vorrichtung von F i g. 1 in die Draufsicht,
F i g. 3 ein gegenüber F i g. 1 und 2 abgewandeltes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung in einer Darstellung analog F i g. 1 und
F i g. 4 ein weiter abgewandeltes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung in einer Darstellung analog F i g. 1.
Gemäß F i g. 1 und 2 umfaßt die dargestellte Kupplungsvorrichtung eine im wesentlichen vertikale Geräteplatte 1 zur Aufnahme eines nicht veranschaulichten Arbeitsgerätes, beispielsweise eines Schneepfluges. Die Geräteplatte 1 weist insgesamt vier in Richtung eines fahrzeugseitigen Anbaurahmens bzw. einer fahrzeugseitigen Platte 2 vorspringende Zentrierkonusse 3 auf, von denen jeder mit einem quer verlaufenden keilförmigen Verriegelungsdurchtritt 4 versehen ist Wenn die Gerätepiatte 1 an der fahrzeugseitigen Platte 2 anliegt, wie dies in F i g. 2 dargestellt ist, verlaufen die Verriegelungsdurchtritte 4 hinter der von der Geräteplatte 1 abgewendeten Fläche der fahrzeugseitigen Platte Z
An der von der Gerätepiatte 1 abgewendeten Fläche der fahrzeugseitigen Platte 2 verlaufen insgesamt vier gemeinsam über ein Stellglied in Form einer fhiidbetätigten Kolben/Zylinder-Einheit 11 zu betätigende Verriegelungsbolzen 5, die in Führungen 6 gelagert sind. Jeder Verriegelungsbolzen 5 ist einem der Zentrierkonusse 3 zugeordnet und weist an seinem Ende eine dem keilförmigen Verriegelungsdurchtritt 4 entsprechende keilförmige Abflachung auf.
Die Verriegelungsbolzen 5 sind mittels der Führungen 6 parallel zu zwei Seiten des durch die Platten 1,2 gebildeten Rechtecks geführt und paarweise gegensinnig verschiebbar. Je zwei benachbarte Verriegelungsbolzen 5 sind über je einen senkrecht zu deren Verschieberichtung verlaufenden Bügel 7 miteinander verbunden, welche jeweils mit beiden Enden an ihre zugeordneten Verriegelungsbolzen 5 mittels Zapfen 8 bzw. 9 angelenkt sind. Jeder Bügel 7 weist an einem Ende ein Langloch 10 auf, das zur Aufnahme je eines Zapfens 9 dient, während die Zapfen 8 ohne wesentliches Radialspiel in den Bügeln 7 gelagert sind.
Im Betrieb wird die Geräteplatte 1 der fahrzeugseitigen Platte 2 bis zur vollflächigen Berührung angenähert wobei sich durch die Zentrierkonusse 3 zwangsläufig eine Zentrierung ergibt Danach wird die Kolben/Zylinder-Einheit U mit Druckfluid beaufschlagt wobei die Verriegelungsbolzen 5 über die Bügel 7 aus der in Fig. 1,2 veranschaulichten Entriegelungsstellung in die Verriegelungsdurchtritte 4 der Zentrierkonusse 3 hinein bewegt werden, wobei durch die keilförmigen Abflachungen der Verriegelungsbolzen in Verbindung mit den keilförmig gestalteten Verriegelungsdurchtritten 4 eine verstärkte Anpreßkraft der Geräteplatte 1 an die fahrzeugseitige Platte 2 erzielt werden kann. Geringfügige Unterschiede der maximalen Auslenkwege der Verriegelungsbolzen 5 werden durch die Bügel 7 ausgeglichen, wobei ein Klemmen während der Vorschubbewegung der Verriegelungsbolzen 5 in die Verriegelungsstellung durch die in den Langlöchern 10 gelagerten Zapfen 9 der beiden unteren Verriegelungsbolzen 5 vermieden wird. In der Verriegelungsstellung müssen also die Bügel 7 nicht notwendig genau parallel zueinander verlaufen.
Statt der fluidbetätigten Kolben/Zylinder-Einheit 11 kann auch ein von Hand zu betätigender, um einen Zapfen 17 schwenkbarer Schwenkhebel 18 vorgesehen sein, welcher sich gegen ein Paar von Kniehebeln 15 abstützt. Durch eine Auslenkung des Schwenkhebels 18 aus der in F i g. 1 dargestellten Lage in Richtung nach oben werden die Kniehebel 15 über einen Hebel 16 auf einen größeren eingeschlossenen Winkel gespreizt und damit die Verriegelungsbolzen 5 in die Verriegelungs-
stellung gegen die Zentrierkonusse 3 bewegt
Sowohl in der Geräteplatte 1 als auch in der fahrzeugseitigen Platte 2 können Anschlußöffnungen 13 mit entsprechenden Dichtungen 14 für den Anschluß von Druckfluidleitungen vorgesehen sein. Dies empfiehlt sich insbesondere in dem Fall, wenn das Arbeitsgerät selbst druckfluidbetätigte Stellglieder umfaßt, beispielsweise eine nichl veranschauliche Kolben/Zylinder-Einheit zum Heben und Senken eines Schneepfluges.
Insbesondere bei Verwendung eines Stellgliedes in Form der fluidbetätigten Kolben/Zylinder-Einheit 11 ist es auch günstig, wenn zumindest einem der Verriegelungsbolzen S ein Endschalter 12 zugeordnet ist, der beim Erreichen der Verriegeiungsendiage des zugeordneten Zentrierkonus 3 anspricht.
Bei dem Ausführungsbeispiel von F i g. 3 ist je einem Paar gleichachsig zusammenwirkender Verriegelungsbolzen 5 ein eigenes Stellglied in Form einer fluidbetätigten Kolben/Zylinder-Einheit 11' zugeordnet. Die Bauelemente 11' sind parallel geschaltet und werden über entsprechende Druckfluidleitungen 19 gemeinsam betätigt. Bei größerem Bauaufwand für zwei Kolben/Zylinder-Einheiten 11' im Gegensatz zu einer Kolben/Zylinder-Einheit 11 gemäß dem Ausführungsbeispiel von Fig. 1, 2 erübrigen sich hier die gemäß Fig. 1, 2 vorgesehenen Bügel 7 zum Bewegungsausgleich der zusammenwirkenden Paare von Verriegelungsbolzen 5. Im übrigen ist noch darauf hinzuweisen, daß in Fig.3 gleiche oder funktionsähnliche Bauelemente wie in F i g. 1 mit gleichen Bezugsziffern versehen und nicht gesondert erläutert sind.
Bei dem Ausfuhrungsbeispiel nach Fig.4 sind die Zentrierkonusse 3 der Geräteplatte sowie die korrespondierenden Aufnahmeöffnungen der fahrzeugseitigen Platte 2 an den Eckpunkten eines gedachten Dreiecks angeordnet. In Führungen 6 geführte Verriegelungsbolzen 5" sind zusammen mit je einer angelenkten Schubstange 32 als Kniehebel ausgebildet. Das freie Ende jeder Schubstange 32 ist an je einen Umfangspunkt einer drehbar gelagerten Sternnabe 31 angelenkt, die auf einem Zapfen 30 gelagert ist und über ein gemeinsames Stellglied in Form einer fluidbetätigten Kolben/Zylinder-Einheit 11 und/oder eines Schwenkhebels 18 um einen gewissen Winkelbetrag schwenkbar ist. Auf diese Weise können die Verriegelungsbolzen 5" mit den Zentrierkonussen 3 in und außer Eingriff gebracht werden, wie dies bereits in Verbindung mit den vorangehenden Figuren erläutert wurde. Gleiche oder funktionsgleiche Bauelemente sind wie in den vorangehenden Figuren entweder mit gleichen Bezugsziffern oder gleichen Bezugsziffern zuzüglich eines doppelten Indexstriches versehen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (11)

Patentansprüche:
1. Kupplungsvorrichtung für den starren, flächenparallelen Anbau eines ein Arbeitsgerät aufnehmenden, im wesentlichen vertikalen Geräterahmens an einen ebenfalls im wesentlichen vertikalen fahrzeugseitigen Anbaurahmen mit sich gegenseitig zentrierenden feststellbaren Verriegelungselementen an beiden Rahmen, dadurch gekennzeichnet:, daß die beiden Rahmen in an sich bekannter Weise als rechteckige Platten ausgebildet sind, von denen die Geräteplatte (1) zur fahrzeugseitigen Platte (2) vorspringende, einen Bestandteil der Verriegelungselemente bildende Befestigungsbolzen und die fahrzeugseitige Platte entsprechende Aufnahmeöft'-nungen aufweisen, daß die Befestigungsbolzen in an sich bekannter Weise als Zentrierkonusse (3) ausgebildet sind, daß die Zentrierkonusse (3) mit je einem querverlaufenden Verriegelungsdurchtritt (4) versehen sind, der bei an der fahrzeugseitigen Platte (2) angebauter Geräteplatte (I) hinter der von der letzteren abgewendeten Fläche der fahrzeugseitigen Platte (2) verläuft, und daß an der letztgenannten Fläche der fahrzeugseitigen Platte (2) mehrere gemeinsam zu betätigende Verriegelungsbolzen (5) in Zuordnung zu je einem Verriegelungsdurchtriit (4) eines Zentrierkonus (3) verschiebbar gelagert sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Verriegelungsbolzen (S) an ihren von der fahrzeugseitigen Platte (2) abgewendeten Seiten keilförmig abgeflacht und die Verriegelungsdurchtritte (4) der Zentrierkonusse (3) angepaßt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierkonusse (3) sowie deren Aufnahmeöffnungen in den Eckpunkten eines gedachten Rechtecks angeordnet sind, daß die Verriegelungsbolzen (5) parallel zu zwei Seiten dieses gedachten Rechtecks in Führungen (6) gelagert und paarweise gegensinnig verschiebbar sind und daß zwischen den gegensinnig verschiebbaren Verriegelungsbolzen (5) zumindest ein sich dagegen entweder unmittelbar oder mittelbar abstützendes, doppelt wirkendes Stellglied angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß je zwei benachbarte Verriegelungsbolzen (5) über je einen senkrecht zu deren Verschieberichtung verlaufenden Bügel (7) miteinander verbunden sind, welche jeweils mit beiden Enden an ihre zugeordneten Verriegelungsbolzen (5) mittels Zapfen (9) angelenkt sind und daß zwischen beiden Bügeln (7) das Stellglied angeordnet ist, welches siel·) etwa in deren Mitte abstützt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Bügel (7) an einem Ende ein Langloch (10) zur Aufnahme eines der Zapfen (9) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Stellglied aus einer fluidbetätigteti Kolben/Zylinder-Einheit(ll)besteht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Stellglied einen sich gegen die: Mitten der Bügel (7) abstützenden Kniehebel (15) in Verbindung mit einem von Hand zu betätigenden Schwenkhebel (18) umfaßt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die Zentrierkonusse (3) sowie deren Aufnahmeöffnungen an den Eckpunkten eines gedachten Dreiecks angeordnet sind, daß die Verriegelungsbolzen (5"), die in je einer Führung (6) gelagert sind, zusammen mit je einer angelenkten Schubstange (32) als Kniehebel ausgebildet sind und daß das freie Ende jeder Schubstange (32) an je einen Umfangspunkt einer drehbar gelagerten Sternnabe (31) angelenkt ist, die mittels eines gemeinsamen Stellgliedes (11 und/oder 18) um einen Winkelbetrag schwenkbar ist
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß einem der Verriegelungsbolzen (5) ein Endschalter (12) zugeordnet ist der beim Erreichen der Verriegelungsendlage des zugeordneten Zentrierkonus (3) anspricht
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß sowohl in der Geräteplatte (1) als auch in der fahrzeugseitigen Platte (2) Anschlußöffnungen (13) mit entsprechenden Dichtungen (14) für den Anschluß von Druckfluidleitungen vorgesehen sind.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 10, dadurch gekennzeichnet daß in der fahrzeugseitigen Platte ein auf das Erreichen der eingekuppelten Stellung der Platten (1 und 2) ansprechender Druckschalter für die Betätigung des Stellgliedes bzw. der Stellglieder (11; 18; 35; 36) angeordnet ist.
DE1965B0084894 1965-12-09 1965-12-09 Kupplungsvorrichtung für den starren, flächenparallelen Anbau eines ein Arbeitsgerät aufnehmenden Geräterahmens an einen fahrzeugseitigen Anbaurahmen Expired DE1505501C3 (de)

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DE1505501A1 DE1505501A1 (de) 1969-09-18
DE1505501B2 true DE1505501B2 (de) 1979-07-26
DE1505501C3 DE1505501C3 (de) 1980-03-27

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