DE1586471C - Verpackungsschachtel - Google Patents
VerpackungsschachtelInfo
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- DE1586471C DE1586471C DE19681586471 DE1586471A DE1586471C DE 1586471 C DE1586471 C DE 1586471C DE 19681586471 DE19681586471 DE 19681586471 DE 1586471 A DE1586471 A DE 1586471A DE 1586471 C DE1586471 C DE 1586471C
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- 238000012856 packing Methods 0.000 title 1
- 238000004806 packaging method and process Methods 0.000 claims description 23
- 238000004519 manufacturing process Methods 0.000 description 1
- 238000000465 moulding Methods 0.000 description 1
Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackungsschachtel aus einem im wesentlichen rechteckförmigen Faltbogen
aus Pappe, dessen im wesentlichen rechteckförmiger Boden an seinen Seiten von über Knickkanten
hochgeklappten " Randteilen umgeben ist, wobei die Randteile aus einem geschlossenen, einstückigen
Rand bestehen, der im Bereich der Ecken durch zwei Faltlinien gefaltet ist.
Bei einer bekannten Verpackungsschachtel dieser Art (USA.-Patentschrift 3 140 037) schneiden sich
die Faltlinien in den Ecken des' rechteckförmigen Bodens. Auf Grund dieser besonderen Faltung
weisen die Randteile im Bereich der Ecken immer eine Spitze auf. Aus diesem Grunde können sich
die Randteile im Bereich der Ecken nur an zu verpackendes Gut mit rechtwinkligen Ecken vollständig
anlegen.
Bei einer anderen bekannten Verpackungsschachtel (französische Patentschrift I 449 427) sind
die Randteile des im wesentlichen rechteckförmigen Bogens über Knickkanten hochgeklappt. Im Bereich
der Ecken ist jeweils ein Stück des Randteiles ausgestanzt. Die an einer Ecke benachbarten Randteile
werden in der Weise miteinander verbunden, daß ein freies Ende des einen Randteils zwischen dem parallel
zur Knickkante nach innen gefalteten anderen Randteil gesteckt wird oder daß eine Lasche am
freien Ende des einen Randteils in einen Schlitz des anderen Randteils gesteckt wird. Wegen der
freien Enden der Randteile ist die Herstellung der Ecken schwieriger als beim Falten. Da bei der Verpackungsschachtel
der ersten Art das eine Randteil nach innen gefaltet wird, ist es nicht möglich, beim
Verpacken das zu verpackende Gut zunächst auf den Boden der Verpackungsschachtel zu stellen und
dann die Randteile hochzuklappen und im Bereich der Ecken an das zu verpackende Gut anzupassen.
Auch bei der Verpackungsschachtel mit den Laschen und Schlitzen ist eine Anpassung an zu verpackendes
Gut im Bereich der Hcken nicht möglich, weil durch die I aschen und Schlil'/e die Länge der Ecken
vorbestiiiimt sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackungsschachtel der eingangs genannten Art
dahingehend zu verbessern, daß deren Eckradien sich bei stets gleichem Zuschnitt den verschiedenen
Radien des zu verpackenden Gutes auf der ganzen Randteilhöhe anpassen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Boden im Bereich der Ecken von den Randteilen
getrennt ist und daß die zwei Faltlinien über die
ίο gesamte Höhe der Randteile einen Abstand voneinander
haben.
Bei der erfindungsgemäßen Verpackungsschachtel lassen sich die Ecken ohne Schwierigkeiten an das
zu verpackende Gut mit verschiedenen Radien anpassen, weil durch die Wahl der Lage der Faltlinien
die Eckradien auf der ganzen Randteilhöhe dem zu verpackenden Gut angepaßt werden können.
Es ist sogar möglich, daß zur formschlüssigen Verpackung von konischem Gut die Eckradien an
einer Ecke verschieden gewählt werden. Da die Ecken durch Faltung gebildet werden, eignet sich
' die erfindungsgemäße Verpackungsschachtel gut
zum maschinellen Verpacken. Die Eckradien lassen (' sich leicht an das zu verpackende Gut anpassen,
wenn vor der Faltung das zu verpackende Gut auf den Boden der Verpackungsschachtel gestellt wird.
Hier dient das zu verpackende Gut — was an sich bekannt ist (USA.-Patentschrift 3 016 670) — als
Formkörper für die Verpackungsschachtel. In der erfindungsgemäßen Verpackungsschachtel lassen sich
ohne Änderungen des Zuschnittes Güter mit unterschiedlichen Krümmungsradien derart verpacken,
daß sie im Bereich der Ecken auf ihrer ganzen Randteilhöhe von den Rändern erfaßt werden.
Vorzugsweise sind aus dem Boden etwa dreieckförmige Ausschnitte ausgeschnitten, wobei die verbleibenden
Schnittkanten des Bodens abgerundet sind. Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung stehen
auch dann keine Ecken des Bodens über, wenn das zu verpackende Gut in diesem Bereich Rundungen
aufweist.
Im folgenden wird die Erfindung an Fland einer Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher
erläutert. Im einzelnen zeigt |
" Fig. 1 einen Faltbogen für eine Verpackungsschachtel,
F i g. 2 eine mit zu verpackendem Gut gefüllte Verpackungsschachtel in perspektivischer Darstellung
und - ■
F ί g. 3 und 4 Ecken von zwei verschiedenen Faltbögen, auf denen die Lage der Faltlinien dargestellt
ist.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Verpackungsschachtel. besitzt einen Boden 1, der im wesentlichen :
eben und rechteckig ist. An zwei gegenüberliegenden i Seiten des Bodens 1 sind zwei Randteile 2 vor- |
gesehen, die über Knickkanten 3 mit dem Boden 1 I verbunden sind. An den beiden anderen gegenüber- j
liegenden Seiten des Bodens J sind über Knick-
So kanten 5 zwei Randteile 4 befestigt. Die Randteile
2, 4 sind im Bereich der Ecken des Faltbogens durch dreieckförmige Ausschnitte 9 von dem Boden 1 getrennt.
Die verbleibenden Schnittkanten 7 des Bodens I. sind abgerundet. Diagonal verlaufende FaItlinien
13 erstrecken sich von den Spitzen der Ausschnitte 9 zu den Hcken der Randteile 2, Λ. Weitere
Falllinien 20 verlaufen von den Ausschnitten 9 /u
den Kanten der Randteile 2. Diese I-'iiltliuii-u 20 vor-
laufen senkrecht zu den Knickkanten 3 des Bodens. Die Faltlinien 13,20 sind, so angeordnet, daß der
Rand Z-förmig gefaltet werden kann.
An der Außenkante der Randteile 4 ist im Bereich der Ecken ein Teil 21 abgeschnitten, damit die FaItlinie
13 nicht in einer scharfen Ecke ausläuft. Dies kann selbstverständlich auch noch auf andere Art
und Weise erreicht werden.
Wenn die Randteile 2, 4 um die Knickkanten 3, 5 umgeknickt werden, dann wird durch Faltung um
die Faltlinien 13, 20 der Rand 2, 4 um den Abschnitt 6 des Randteils 2 verkürzt, der, wie es in
Fig. 2 dargestellt ist, an dem Randteil2 festgeklebt
wird. In F i g. 2 ist das zu verpackende Gut vor dem Hochklappen der Randteile 2, 4 zusammengestellt
worden, so daß die jeweils an den Ecken angeordneten Teile des zu verpackenden Gutes als Formkörper
bei der Faltung der Randteile 2, 4 im Bereich der Ecken herangezogen werden können.
In den F i g. 3 und 4 ist dargestellt, wie die FaItlinien
13, 20 liegen müssen, um unterschiedliche Ergebnisse zu erhalten. Mit den in Fig. 3 dargestellten
Faltlinien 13,20 erhält man eine Verpackungsschachtel mit zum Boden senkrechtem Rand. Die
Lage der Linie für die Faltlinie 13 erhält man dadurch, daß man von dem Mittelpunkt 24 der abgerundeten
Schnittkante 7 zu der imaginären Ecke 25 des rechteckförmigen Faltbogens eine Linie zieht.
Die Lage der Linie für die Faltlinie 20 erhält man dadurch, daß man zuerst die Knickkante 5 bis zu der
Kante des Randteils 2 verlängert und dann in einem Abstand α links von dieser Linie eine Linie für die
Faltlinie 20 markiert. Der Abstand α errechnet sich aus der Formel
2R-
a =
Bei der Verpackung unregelmäßig geformter Teile, z. B. einer Flasche mit zwei zueinander parallelen
vertikalen Seitenwänden und zwei anderen gebogenen Seitenwänden, können die Randteile 2
senkrecht und die Randteile 4 geneigt in bezug auf den Boden 1 der Verpackungsschachtel angeordnet
werden, in dem die Lage der Faltlinie 13 verändert wird. Dies ist in Fig. 3 durch die FaWiniel3A dargestellt.
Senkrecht zum Boden 1 stehende Randteile 2, 4 erhält man mit den Faltlinien 13, 20. Die Lage
der Faltlinien 132, 202 für eine Verpackungsschachtel, bei der die Randteile 2,4 geneigt zum
Boden 1 angeordnet sind, ist in Fig.4 dargestellt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Verpackungsschachtel" aus einem im wesentlichen rechteckförmigen Faltbogen aus Pappe,
dessen im wesentlichen rechteckförmiger Boden an .seinen Seiten von über Knickkanten hochgeklappten
Randteilen umgeben ist, wobei die Randteile aus einem geschlossenen, einstückigen
Rand bestehen, der im Bereich der Ecken durch zwei Faltlinien gefaltet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Boden (1) im Bereich der Ecken von den Randteilen (2, 4) getrennt ist und daß die zwei Faltlinien (13, 20)
über die gesamte Höhe der .Randteile (2,4) einen
Abstand voneinander haben.
2. Verpackungsschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß aus dem Boden (1)
etwa dreieckförmige Ausschnitte (9) ausgeschnitten sind, wobei die verbleibenden Schnittkanten
(7) des Bodens (1) abgerundet sind.
Applications Claiming Priority (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| GB4088967A GB1221928A (en) | 1967-02-24 | 1967-02-24 | Tray for and method of packaging articles |
| GB900367 | 1967-02-24 | ||
| GB900367 | 1967-02-24 | ||
| GB4088967 | 1967-09-07 | ||
| DEA0058276 | 1968-02-24 |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1586471A1 DE1586471A1 (de) | 1970-06-25 |
| DE1586471C true DE1586471C (de) | 1973-01-25 |
Family
ID=
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