DE1584225C3 - Ausstellvorrichtung für Kipp-Hebe-Schwenkflügel - Google Patents
Ausstellvorrichtung für Kipp-Hebe-SchwenkflügelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Ausstellvorrichtung für Kipp-Hebe-Schwenkflügel mit einem an der oberen
Flügelkante angeordneten, mit seinem einen Ende in der lotrechten Schwenkachse des Flügels am feststehenden
Rahmen drehbar gelagerten und seinem anderen Ende am Flügel schiebbar geführten, die Ausstellbewegung
begrenzenden Ausstellarm, mit einem mit dem Ausstellarm und dem Flügel verbundenen Zusatzarm
und mit Kupplungsgliedern mit Anzugschrägflächen, durch die der Ausstellarm mit dem Flügel verriegelbar
ist, wobei die Kupplungsglieder einen im Bereich des schwenklagerseitigen Endes des Ausstellarms am
Flügel angebrachten Ansatz umfassen.
Eine Ausstellvorrichtung dieser Art ist aus dem Gebrauchsmuster 18 24 257 bekannt. Bei dieser bekannten
Ausstellvorrichtung sind zwei getrennt betätigbare Kantenriegelverschlüsse vorgesehen, wobei der über
einen ersten Handgriff betätigbare Kantenriegelverschluß zum Verriegeln der Öffnungsseite des Flügels
dient, während der durch einen zweiten Handgriff betätigbare zweite Kantenriegelverschluß dazu dient,
einen Sperr-Riegel vertikal zwischen zwei Stellungen hin- und herzusteuern, und zwar zwischen einer Stellung,
in der dieser Sperr-Riegel einen Kippsteller sperrt und dadurch die seitliche Drehung des Flügels ermöglicht,
und einer anderen Stellung, in der dieser Sperr-Riegel den Kippsteller freigibt und damit das Kippen
des Flügels zuläßt. Der Sperr-Riegel ist dabei im Bereich des schwenklagerseitigen Endes des Kippstellers
angebracht und weist eine Anzugschrägfläche auf, die mit dem Ausstellarm zusammenwirkt, wenn der Sperr-Riegel
mittels des Kantengetriebes nach oben geschoben wird.
Nachteilig bei dieser bekannten Ausstellvorrichtung ist vor allem die Tatsache, daß das zur Verriegelung
des Kippstellers benötigte Kantengetriebe die Herstellkosten einer Ausstellvorrichtung in unerwünschter
Weise erhöht und daß trotz dieses vergleichsweise
ίο hohen Aufwandes keinerlei Sicherheit gegen Fehlbetätigung
erreicht wird, da der Sperr-Riegel in jeder Betriebslage und insbesondere auch in der Schwenkstellung
betätigt werden kann. Gerade bei schweren Flügeln können aber durch unbeabsichtigte Fehlbedienungen,
d.h. durch fehlerhafte Betätigung des zur Sperrung des Kippstellers vorgesehenen Kantengetriebes,
erhebliche Gefahren entstehen.
Eine weitere Ausstellvorrichtung vergleichbarer Art ist aus der DE-PS 10 17 942 bekannt. Bei dieser bekannten
Anordnung kann der Flügel aus seiner abgesenkten Schließstellung in eine mittlere Kippstellung und eine
obere Schwenkstellung angehoben werden. LJm ein Anheben des Flügels trotz des mit einem Ende in der lotrechten
Schwenkachse des Flügels am feststehenden Rahmen drehbar gelagerten Ausstellarmes zu ermöglichen,
ist dieser Ausstellarm mittels eines an seinem Ende befestigten Drehzapfens in einer am feststehenden
Rahmen angeschlagenen Lagerhülse schiebbar geführt.
Unterhalb dieser Lagerhülse ist am Flügel eine Scharnierhülse mit einem oberen und einem unteren
Bolzen angeordnet, wobei der obere Bolzen in der Schwenkstellung des Flügels in die Lagerhülse eingreift,
in der auch der Drehzapfen des Ausstellarms geführt ist. Während der Schwenkbewegung des Flügels
ist der Ausstellarm inaktiv, d. h. er besitzt keinerlei Funktion im Zusammenhang mit dem Schwenken des
Flügels. In der mittleren Stellung, d. h. in der Kippstellung des Flügels sind die Bolzen der Scharnierhülse frei,
und der in der Lagerhülse verschiebbar geführte Scharnierbolzen, der beim Absenken der Tür durch einen am
Flügel angebrachten Haken mitgenommen wird, hält den die Ausstellbewegung begrenzenden Ausstellarm.
Bei voll abgesenktem Flügel greift ein unterer Scharnierbolzen der bereits erwähnten Scharnierhülse in
eine weitere fest am Rahmen angebrachte Hülse ein, wodurch sichergestellt wird, daß der Flügel gegen den
Rahmen gedrückt wird. In dieser abgesenkten Stellung des Flügels wird somit die Funktion des Andrückens
des Flügels an den Rahmen von einem besonderen Beschlag und nicht von dem den Ausstellarm tragenden
Drehzapfen mit der zugehörigen Lagerhülse übernommen.
Nachteilig bei dieser bekannten Ausstellvorrichtung ist vor allem, daß zur Sicherstellung der Schwenkbewegung
und des Andrückens des Flügels an den Rahmen im Hinblick auf die stets angestrebte Einfachheit derartiger
Ausstellvorrichtungen unerwünschte zusätzliche BescWagteile erforderlich sind. Störend ist bei der bekannten
Ausstellvorrichtung ferner, daß die Scharnierbolzen dieser zusätzlichen Beschlagteile stets zumindest
teilweise frei liegen, wobei wegen der sich stets an diesen Zapfen befindenden Schmierstoffe die Gefahr
von Verschmutzungen, insbesondere von Gardinen, auftritt.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 17 87 115 ist eine Ausstellvorrichtung für Kipp-Hebe-Schwenkflügel
von Fenstern, Türen u. dgl. bekannt, bei der an der obe-
ren Flügelkante zwei Ausstellarme vorgesehen sind, von denen der schwenkachsenseitig gelegene Ausstellarm
mit einem Ende mit Abstand von der lotrechten Schwenkachse am Rahmen gelagert und mit seinem
anderen Ende schiebbar am Flügel geführt ist. Der von der lotrechten Schwenkachse weiter entfernte Ausstellarm
ist an der oberen Flügelkante drehbar gelagert und am feststehenden Rahmen schiebbar geführt. Um ein
Schwenken des Flügels in der angehobenen Stellung zu ermöglichen, weist die Führung des zuletzt erwähnten
Ausstellarms am feststehenden Rahmen eine Ausnehmung auf, durch die der entsprechende Führungsbolzen
des Ausstellarms in der angehobenen, geschlossenen Lage des Schwenkflügels austreten kann. Um zu verhindern,
daß dieser dann nur noch an einem Ende gehaltene Ausstellarm während der Schwenkbewegung
des Fensters unkontrollierte und störende Eigenbewegungen ausführt, ist zwischen diesem Ausstellarm und
der oberen Flügelkants eine Kupplung in Form eines mit einer entsprechenden Bohrung zusammenwirkenden
zylindrischen Bolzens vorgesehen. Diese Kupplung, die beim Absenken des Schwenkflügels gelöst
wird, hat nur den bereits erwähnten Zweck, den in der Schwenkstellung des Flügels inaktiven, nur noch an
einem Ende drehbar gelagerten Ausstellarm festzuhalten, und zwar derart, daß dieser Arm auch wieder in die
entsprechende Ausnehmung seiner Führung gebracht werden kann, wenn der Flügel gegen den Rahmen gedrückt
und wieder abgesenkt wird.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 17 24 724 ist ein Ausstellarm für Hebe-Kipp-Drehfenster oder
-Drehtüren bekannt, bei der der Drehbolzen eines Ausstellarmes beim Anheben des Fensterflügels aus seiner
Lagerung am feststehenden Rahmen schiebbar ist. Dies ist deshalb vorgesehen, weil sich die Schwenkachse des
Flügels auf der gegenüberliegenden Seite des Rahmens bzw. Flügels befindet und demgemäß ein Schwenken
des Flügels in der angehobenen Lage nur möglich ist, wenn die Verbindung zwischen dem Drehbolzen des
Ausstellarmes und der zugehörigen Lagerhülse vorher gelöst wird. Um bei gelöster Verbindung zwischen dem
Drehbolzen des Ausstellarmes und seiner Lagerung ein Verschwenken des dann nur noch an einem Ende gehalterten
AussteUarmes zu vermeiden, ist am Fensterrahmen ein Klemmbügel zum Festhalten dieses Ausstellarmes
angeordnet Diese Konstruktion ist wiederum aufwendig und im Hinblick auf das bei jedem Hebe-
und Senkvorgang erforderliche Einführen des Drehbolzens in seine Lagerung auch störungsanfällig.
Aus der DE-PS 9 41 413 ist ein Beschlag für wahlweise um eine lotrechte Achse schwenkbare oder um eine
waagerechte Achse kippbare Flügel von Fenstern, Türen od. dgl. mit einem insbesondere auch als Ausstellstütze
dienenden Lenker bekannt, welcher in der Verlängerung der lotrechten Achse am feststehenden Rahmen
und an der Oberkante des Flügels angelenkt ist, wobei der das obere seitliche Schwenklager bildende,
insbesondere auch als Ausstellstütze dienende Lenker mit dem Flügel in der Nähe der lotrechten Achse formschlüssig
kuppelbar ist Für diese Kupplung des Lenkers mit dem Flügel ist eine mittels eines zusätzlichen
Handgriffes bedienbare, am Flügel angeordnete Riegelstange vorgesehen. Diese Riegelstange muß zur Vornahme
der Kupplung zwischen Lenker und Flügel in ausrichtbare öffnungen im Lenker sowie einem am
Flügel befestigten Beschlag eingeführt werden. Ein Beschlag dieser Art ist wiederum relativ aufwendig und
vor allem nicht für Kipp-Hebe-Schwenkflügel zu verwenden.
Aus der österreichischen Patentschrift 1 95 795 ist eine Riegeleinrichtung für Schwenk-Flügel bekannt,
welche mit einer Ausstellvorrichtung versehen sind, die ein Abkippen des um seine lotrechte Achse geschwenkten
Flügels von dieser lotrechten Achse in Richtung der Flügelebene auch bei Fehlbedienung selbsttätig verhindert.
Zu diesem Zweck ist bei der bekannten Riegeleinrichtung der eine Riegelteil der in der lotrechten
ίο Schwenkachse angeordneten Riegeleinrichtung im wesentlichen
hakenförmig mit gegen den anderen Riegelteil offenem Querschnitt ausgebildet, und dieser andere
Riegelteil mittels eines von der offenen Seite her eingreifenden Vorsprunges mit dem hakenförmigen Riegelteil
derart in Eingriff, daß sich beide Riegelteile beim Schwenken des Flügels um einen in der lotrechten
Schwenkachse liegenden Berührungspunkt drehen bzw. sich um diese Schwenkachse aufeinander abwälzen
können. Auch diese bekannte Riegeleinrichtung ist insofern aufwendig, und zwar auch dann, wenn bei Hebe-Dreh-Kippflügeln
das relative Schieben des einen Riegelteils durch Anheben des gesamten Flügels zusammen
mit dem betreffenden Riegelteil erfolgt, da die Riegeleinrichtung jeweils aus zwei vergleichsweise
komplizierten Teilen bestehen muß und somit sowohl die Herstellungskosten als auch vor allem die Montagekosten
des Gesamtbeschlags durch diese Riegeleinrichtung ungünstig beeinflußt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Ausstellvorrichtung für Kipp-Hebe-Schwenkflügel der eingangs angeführten Art zu schaffen, die konstruktiv besonders einfach ausgeführt ist und ohne Verwendung zusätzlicher Betätigungsgestänge gefertigt werden kann und trotzdem eine hohe Betriebssicherheit gewährleistet.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Ausstellvorrichtung für Kipp-Hebe-Schwenkflügel der eingangs angeführten Art zu schaffen, die konstruktiv besonders einfach ausgeführt ist und ohne Verwendung zusätzlicher Betätigungsgestänge gefertigt werden kann und trotzdem eine hohe Betriebssicherheit gewährleistet.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Kupplungsglieder durch die Hebe- bzw.
Senkbewegung des Flügels ver- bzw. entriegelbar sind und daß der Ansatz mit dem Flügel an seiner der lotrechten
Schwenkachse benachbarten Kantenfläche fest verbunden ist.
Durch diese Maßnahme wird einerseits durch Ausschalten von Fehlbedienungsmöglichkeiten die angestrebte
hohe Sicherheit erreicht und andererseits dabei gleichzeitig dem Ausstellarm eine Mehrfachfunktion zugewiesen,
da er nicht nur während des Kippvorgangs, sondern vor allem auch während des Schwenkvorgangs
aktiv wirksam ist, was wiederum zur Folge hat, daß die Ausstellvorrichtung insgesamt konstruktiv überaus einfach
wird. Dies hat im Hinblick auf die bei derartigen
so Ausstellvorrichtungen üblichen großen Stückzahlen erhebliche Bedeutung.
Die Hebe- bzw. Senkbewegung des Flügels wird nicht nur in Verbindung mit den Anzug-Schrägflächen
der Kupplungsglieder zur Gewährleistung eines einwandfreien Anliegens des Flügels am Rahmen bei angehobenem
Flügel genützt, sondern es wird diese Hebebzw. Senkbewegung auch gleichzeitig zur Erzielung
einer formschlüssigen Verriegelung bzw. Entriegelung zwischen Ausstellarm und Flügel verwendet, und zwar
ohne das Erfordernis jeglicher zusätzlicher Verriegelungselemente. Von Bedeutung ist dabei auch, daß all
diese Vorteile durch besonders einfache Beschlagbestandteile erreicht werden. Einen derart einfachen Beschlagbestandteil
stellt auch der im Bereich des schwenklagerseitigen Endes des Ausstellarms am Flügel
angebrachte, eine Anzug-Schrägfläche aufweisende und mit dem Ausstellarm zusammenwirkende Ansatz
dar, der trotz seiner einfachen Ausgestaltung und seiner
problemfreien Montage im Zusammenhang mit der Ausnützung der Hebe- bzw. Senkbewegung des Flügels
zusammen mit dem Ausstellarm eine Verriegelungseinheit bildet, die nicht fehlbetätigt werden kann.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß Kupplungsglieder
vorgesehen sind, die einerseits aus zylindrischen Zapfen mit kegelförmigem oder balligem Kopf, die an
der der oberen Stirnfläche des Flügels gegenüberliegenden Seite des Ausstellarmes angeordnet sind, und
andererseits aus an der oberen Stirnfläche des Flügels vorgesehenen Bohrungen bestehen.
Durch die Maßnahme der Verteilung der Kupplungsglieder über die Länge des Ausstellarms wird ein relativ
großer Anzug erhalten, d. h. ein relativ großer Bereich, innerhalb dessen ein Heranziehen des Flügels an den
feststehenden Rahmen ermöglicht wird und wodurch wiederum die Handhabung und Betriebssicherheit der
Gesamtvorrichtung verbessert wird.
Bei einer anderen Ausgestaltung sind die Bohrungen zumindest teilweise konisch ausgebildet.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Hierbei zeigt
F i g. 1 die Seitenansicht des obersten Teiles des gesenkten Flügels mit der Ausstellvorrichtung,
F i g. 2 die Draufsicht hierauf bei gleichzeitig gekipptem Flügel bzw. (in strichpunktierten Linien) bei geschlossenem
Flügel,
F i g. 3 eine vergrößerte Darstellung des durch den Kreis 3 in F i g. 1 gekennzeichneten Punktes, und zwar
vor dem Eingriffbeginn von Kuppelglied und Gegenkuppelgüed
bei nicht fest geschlossenem Flügel,
F i g. 4 eine gleiche Darstellung für den durch den Kreis 4 in F i g. 1 gekennzeichneten Punkt, wobei etwa
eine gleiche Stellung des Flügels wie in Fig.3 angenommen
ist, wobei die F i g. 3 und 4 einen Schnitt senkrecht zu F i g. 1 wiedergeben.
F i g. 5 die Teilansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles teilweise im Schnitt, ebenfalls bei gesenktem
Flügel,
F i g. 6 einen Schnitt nach Linie 6-6 der F i g. 5, und zwar bei nicht voll geschlossenem, d. h. an den feststehenden
Rahmen nicht fest angedrücktem Flügel, und
F i g. 7 eine gleiche Darstellung wie F i g. 6, jedoch bei gehobenem und dadurch voll geschlossenem Flügel.
In F i g. 1 und 2 ist mit 10 der feststehende Rahmen, mit 11 der Flügel bezeichnet. Rahmen und Flügel sind
durch einen Ausstellarm 12 miteinander verbunden, der durch einen Zusatzarm 13 nochmals gegen den Flügel
abgestützt ist. Der Ausstellarm 12 ist, z. B. mittels eines Winkelstückes 14, mit dem er fest verbunden ist, in der
lotrechten Schwenkachse A-A am feststehenden Rahmen 10 im Lager 15 mittels Gelenkbolzens 16 gelagert.
Eine die Anlenkstellen des Ausstellarmes 12 und des Zusatzarmes 13 aufweisende Längsschiene 17 erstreckt
sich entlang der Oberkante des Flügels 11 und ist an diesem durch Schrauben befestigt.
Zur Anlenkung des Ausstellarmes 12 am Flügel 11 dient ein Gelenkbolzen 18, der in einem Schlitz 19 in
der Längsschiene 17 in Längsrichtung der Flügelkante verschiebbar geführt ist. Ein Gelenkbolzen 20 verbindet
den Zusatzarm 13 mit dem Ausstellarm 12, ein Gelenkbolzen 21 den Zusatzarm 13 mit der Schiene 17 am
Flügel. Der Zapfen 18 ist hierbei mit einem verbreiterten Kopf 18a, der Schlitz 19 mit einer Erweiterung 19a
versehen, so daß der Gelenkbolzen 18 aus dem Schlitz 19 ausgehoben werden kann, wenn sich der Flügel in
geschlossener und gehobener Lage befindet, im übrigen jedoch durch den verbreiterten Kopf 18a an einem
Austritt aus dem Schlitz gehindert wird.
Der Gelenkbolzen 20 ist gleichzeitig als Kuppelglied ausgebildet. Er besitzt zu diesem Zweck, wie insbesondere
F i g. 3 zeigt, einen kegelförmigen Kopf 22, der z. B. an seiner Spitze abgerundet ist. Er wirkt mit einer
konischen Bohrung 23 zusammen, die in der Längsschiene 17 vorgesehen ist, und das Gegenkuppelglied
zum Kuppelglied 22 bildet. Die konische Bohrung 23 ist derart angeordnet, daß sie bei gehobenem und geschlossenem
Flügel, d. h. bei einer Lage 17' der Längsschiene 17 (Fig.2) sich an der Stelle des alsdann die
Lage 20' einnehmenden Gelenkbolzens 20 befindet und mit diesem in Eingriff steht.
Des weiteren sind beispielsweise Kuppelzapfen 24 und 25 am Ausstellarm 12 angeordnet, welche mit den
als Gegenkuppelglieder wirkenden Bohrungen 26 und 27 am Flügel bzw. an der Schiene 17 zusammenwirken.
Die Kuppelzapfen sind hierbei im wesentlichen zylindrisch ausgebildet, jedoch mit kegelförmiger Spitze 28,
so daß sie sich bei nicht genauer zentrischer Lage zu der gleichen Durchmesser aufweisenden Bohrung 26
(bzw. 27) selbst zentrieren können.
Wird der Flügel aus der in F i g. 2 dargestellten Kippstellung in die Schließstellung zurückgestellt, so
können sich, wenn der Flügel vollständig seine Schließstellung erreicht hat, also fest gegen den feststehenden
Rahmen 10 angedrückt ist, die Kuppelglieder 20,24 und 25 ohne weiteres mit den als Gegenkuppelglieder wirkenden
Bohrungen 23, 26 und-27 kuppeln. Ist jedoch, wie dieses häufig vorkommt, der Flügel nicht ganz fest
an den feststehenden Rahmen angedrückt, so ergeben sich beim Heben des Flügels beispielsweise die in
F i g. 3 und 4 dargestellten relativen Lagen des Ausstellarmes 12 zu der Längsschiene 17. Wird der Flügel
aus dieser Lage angehoben, so kommt zunächst der kegelförmige Kopf 22 des Gelenkbolzens 20 mit der
schrägen Seitenfläche der konischen Bohrung 23 in Berührung. Durch die Schrägfläche wird der Ausstellarm
13 in Pfeilrichtung χ in die konische Bohrung 23 hindurchgezogen,
bis der Kuppelzapfen oder Gelenkbol- ; zen 20 sich zentrisch in der konischen Bohrung 23 be- :
findet. Der Ausstellarm 12 hat damit seine richtige ord- ; nungsmäßige Lage relativ zum Flügel erreicht, d. h. der
Flügel ist gleichzeitig an den feststehenden Rahmen herangezogen worden. ;
Um trotz der Nachgiebigkeit des Ausstellarmes ein ] sicheres und zwangsläufiges Kuppeln über deren ganze
Länge zu gewährleisten, sind des weiteren die bereits j beschriebenen Kuppelzapfen 24 und 25 vorgesehen.
Während der Bewegung des Kuppelzapfens 20 in Pfeilrichtung χ hat auch der Kuppelzapfen 24 eine Bewegung
in Pfeilrichtung x\ ausgeführt, bis er in der Lage 24' mittels seines konischen Endes 28 die Außenkante
der Bohrung 26 berührt. Bei weiterem Anheben des Flügels gleitet der Zapfen durch die Keilwicklung des
konischen Endes in die zylindrische Bohrung 26 hinein ι
und verriegelt sich in dieser, wie durch die Stellung 24" j angedeutet ist. Entsprechendes gilt auch für den Riegel- i
zapfen 25 hinsichtlich seiner Kupplung mit der Bohrung 27.
Im Ausführungsbeispiel nach F i g. 5 bis 7 sind entsprechende
Teile mit gleichem Bezugszeichen wie im vorherigen Ausführungsbeispiel versehen. An Stelle
eines Kuppelzapfens 25 ist in diesem Falle ein Ansatz 29a eines Flacheisens 29 vorgesehen, welches durch
Schrauben 30 an einer lotrechten Kante des Flügels befestigt ist und über die Schiene 17 mit seinem den An-
satz 29a bildenden Ende hinausragt. Dieses Ende weist eine Schrägfläche 31 auf, sowie eine daran nach unten
anschließende lotrechte Fläche 32.
Wird der Flügel 11, wie in Fig.6 angedeutet ist,
nicht ordnungsgemäß geschlossen, so stößt beim Anheben des Flügels 11 die schräge Kante 31 gegen den
Ausstellarm 12 bzw. den mit ihm z. B. durch Vernieten, Verschweißen od. dgl. fest verbundenen Winkelteil 14
und drückt dadurch den Flügel 11 nach innen gegen, den feststehenden Rahmen 10, bis der Ausstellarm 12
an die lotrechte Fläche 32 gelangt. In dieser Stellung ist der Flügel fest geschlossen, indem gleichzeitig der Ausstellarm
den Flügel gegen eine Bewegung nach außen senkrecht zur Rahmenebene verriegelt, wie dieses in
F i g. 7 dargestellt ist. Auch bei großen, auf den Flügel 11 in Pfeilrichtung P wirkenden Drücken kann der Flügel
nicht mehr von dem Ausstellarm 12 entkuppelt werden, da dieser zwischen dem Ansatz 29a bzw. der lotrechten
Fläche 32 desselben und dem Überschlag 11a
ίο des Flügeis formschlüssig festgelegt ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
030 249/3
Claims (3)
1. Ausstellvorrichtung für Kipp-Hebe-Schwenkflügel mit einem an der oberen Flügelkante angeordneten,
mit seinem einen Ende in der lotrechten Schwenkachse des Flügels am feststehenden Rahmen
drehbar gelagerten und seinem anderen Ende am Flügel schiebbar geführten, die Ausstellbewegung
begrenzenden Ausstellarm, mit einem mit dem Ausstellarm und dem Flügel verbundenen Zusatzarm
und mit Kupplungsgliedern mit Anzugschrägflächen, durch die der Ausstellarm mit dem Flügel
verriegelbar ist, wobei die Kupplungsglieder einen im Bereich des schwenklagerseitigen Endes des
Ausstellarms am Flügel angebrachten Ansatz umfassen, dadurchgekennzeichnet, daß die
Kupplungsglieder (24, 26; 25, 27; 13, 14, 29) durch die Hebe- bzw. Senkbewegung des Flügels (11) ver-
bzw. entriegelbar sind und daß der Ansatz (29) mit dem Flügel (11) an seiner der lotrechten Schwenkachse
(A-A) benachbarten Kantenfläche fest verbunden ist.
2. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Kupplungsglieder vorgesehen
sind, die einerseits aus zylindrischen Zapfen (24, 25) mit kegelförmigem oder balligem Kopf, die an der
der oberen Stirnfläche des Flügels (11) gegenüberliegenden Stite des Ausstellarms (12) angeordnet
sind, und andererseits aus an der oberen Stirnfläche des Flügels (11) vorgesehenen Bohrungen (26, 27)
bestehen.
3. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen (26, 27) zumindest
teilweise konisch ausgebildet sind.
Applications Claiming Priority (1)
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| DE1584225C3 true DE1584225C3 (de) | 1980-12-04 |
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Family Applications (1)
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1964
- 1964-08-22 DE DE1584225A patent/DE1584225C3/de not_active Expired
-
1965
- 1965-08-12 AT AT745465A patent/AT270162B/de active
Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
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