DE1579850C - Plattenheizkorper mit Anschlußteilen fur die Heizmittelzu- und abfuhr - Google Patents
Plattenheizkorper mit Anschlußteilen fur die Heizmittelzu- und abfuhrInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Plattenheizkörper mit Anschlußteilen für die Heizmittelzu- und -abfuhr, die
als in entsprechende Aussparungen in den Heizkörperplattenecken eingesetzte Rohrstücke ausgebildet
sind, mit Achsrichtung senkrecht zur Heizkörperebene, mit öffnung zum Heizkörperinnenraum und
einem Abschlußteil am einen Rohrstückende.
Bei einem derartigen bekannten Plattenheizkörper sind die als Anschlußteile ausgebildeten Rohrstücke
fest in die Ecken des Plattenheizkörpers eingesetzt, so daß sie nicht gedreht werden können. Ein Mittel zur
Entlüftung bzw. Entleerung ist bei diesem bekannten Plattenheizkörper nicht vorgesehen (USA.-Patentschrift
1 897 113).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Plattenheizkörper der eingangs genannten Art zu
schaffen, der an beliebig gelagerte Anschlußrohrleitungen anpaßbar bzw. anschließbar ist, wobei jeweils
eine vollständige Entlüftung, Reinigung und Entleerung des Heizkörpers möglich ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das andere Ende des Rohrstückes in einen um seine
Achse drehbaren, parallel zum Heizkörper gerichteten kappenförmigen Anschlußteil für das Heizmittelrohr
mit Entlüftungsöffnung mündet, wobei in dem Anschlußteil der Heizmittelanschluß über einen
Längsschlitz und die. Entlüftungsöffnung über einen Längsschlitz und im Rohrstück beide über einen
Kreisbogenschlitz mit dem Heizkörperinnenraum in Verbindung stehen.
Hierdurch ist es nicht nur möglich, den Plattenheizkörper bei einem einfachen Aufbau . der Anschlußteile
in beliebiger Lage und an den Verlauf der Anschlußrohrleitungen angepaßt anzuordnen, sondern
der Heizkörper kann in jeder dieser Lagen vollständig entlüftet, gereinigt und entleert werden. Der
Plattenheizkörper nach der Erfindung kann also immer derart angeordnet werden, daß die Entlüftungsöffnung
den höchsten Punkt bildet Und ohne eine Verbindung aus einem tieferen Niveau mit dem
höchsten Punkt des Plattenheizkörpers verbunden ist. Entsprechendes gilt für die an der tiefsten Stelle angeordnete
Heizmittelablaßöffnung.
In vorteilhafter Weise kann der Plattenheizkörper nach der Erfindung derart konstruktiv ausgebaut sein,
daß der Anschlußteil an dem in der Heizkörperplattenecke eingesetzten Rohrstück mittels eines Gewindebolzens
befestigt ist, der in Gewindesacklöcher des Anschlußteils und des Abschlußteiles schraubbar
ist.
Weiterhin ist es möglich, den Plattenheizkörper derart auszugestalten, daß die Längsschlitze in eine
ringförmige Vertiefung einmünden, die senkrecht zu den Längsschlitzen im Bereich der Entlüftungsöffnung
in dem Anschlußteil ausgebildet ist.
Es ist schließlich noch möglich, einen Plattenheizkörper zu bilden, bei dem mehrere Heizkörper zu
einem Block zusammengebaut sind. Die einzelnen Heizkörper werden durch Zwischenrohrstücke miteinander
verbunden, wobei der Gewindebolzen zum Zusammenhalten der Zwischenrohrstücke, zwischen
denen Dichtungen angeordnet sind, in das eine Endstück eingeschraubt und an dem anderen Endstück
abgestützt ist. Eines der Zwischenrohrstücke ist hierbei in erfindungsgemäßer Weise als Anschlußteil ausgebildet,
wobei das oder die anderen Zwischenrohrstücke zwei koaxiale Einsteckansätze aufweisen, die
fluchtend mit der Bohrung der Verbindung und/oder fluchtend mit der Entlüftungsöffnung von Längsschlitzen
durchbrochen sind.
Die Erfindung ist also nicht nur auf einen einzigen Heizkörper, sondern auch auf mehrere, zusammengebaute
Heizkörper anwendbar.
Im folgenden ist die Erfindung unter Hinweis auf die Zeichnung an Hand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine abgebrochene, teilweise geschnittene
F i g. 1 eine abgebrochene, teilweise geschnittene
ίο Vorderansicht eines Plattenheizkörpers nach der Erfindung,
F i g. 2 eine teilweise gemäß der Linie 2-2 der F i g. 1 geschnittene Draufsicht auf den Plattenheizkörper
der F i g. 1,
F i g. 3 einen Schnitt gemäß der Linie 3-3 der F i g. 1 im vergrößerten Maßstab,
Fig. 4 einen Schnitt gemäß der Linie 4-4 der F i g. 3 und
F i g. 5 eine perspektivische Ansicht des oberen Heizmittelanschlusses, wobei einige Teile auseinandergezogen
und im Schnitt dargestellt sind.
Gemäß dem in den F i g. 1 bis 5 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht der Plattenheizkörper aus
einer Wärmeaustauscherplatte P, die aus den entlang dem ganzen Umfang zusammengeschweißten Blechen
1 und 2 besteht, die so ausgebaucht sind, daß ein Gitter vertikaler Kanäle 3 gebildet wird (einer von
ihnen ist im Schnitt in Fig. 3 zu sehen und alle durch ihre äußeren Erhebungen in F i g. 1), wobei die
Kanäle mit ihren äußeren Enden in einem oberen horizontalen Sammelkanal 4 (Fig. 2) und in einem
unteren Sammelkanal, entsprechend der Erhebung 5 in F i g. 1, münden.
Gemäß der Erfindung sind die beiden Bleche 1 und 2 der Platte P jeweils an ihrer oberen linken und
unteren rechten Ecke entlang einer kreisförmigen Linie 6 ausgespart, und in der so gebildeten Aussparung
ist mittels fortlaufender Schweißnähte so wie bei 7 (F i g. 3 und 5) ein zylindrisches Rohrstück 8
(besonders Fig. 3 und 5) befestigt, dessen AchseX-X
senkrecht zu den großen Flächen der Platte P steht.
Dieses Rohrstück, das auch aus dem Material einer der Wände oder je zur Hälfte aus beiden Wänden
- geformt sein könnte, hat eine Länge größer als die größte Dicke der Platte P (s. F i g. 3) und einen inneren Durchmesser α.
Außerdem gestattet es dieses Rohrstück, in gleichem Abstand von seinen Stirnflächen 9, die eben
sind und senkrecht zur Achse X-X liegen, einen Kreisbogenschlitz 10 anzubringen, durch den das
Innere des Rohrstücks mit dem inneren Hohlraum der Platte P (z. B. gleichzeitig mit dem oberen Sammelkanal
4 [Fig. 2] und dem linken, ersten vertikalen
Kanal 3 [F ig. 3]) in Verbindung steht.
Hinsichtlich der Abzweigungen der Platte P zu den beiden Abschnitten A und B des Heizmittelrohres
für den Plattenheizkörper bildet jedes der Rohrstücke 8 einen Teil eines Heizmittelanschlusses. Die
beiden Heizmittelanschlüsse, oben und unten, haben den gleichen Aufbau, aber eines ihrer Elemente hat
eine verschiedene Stellung, wie es nachstehend im einzelnen beschrieben wird.
Jeder Heizmittelanschluß umfaßt, zusammen mit dem entsprechenden Rohrstück 8, einen Anschlußteil
11, einen Abschlußteil 12, zwei Verbindungsdichtungen 13 und 14 zum Einsetzen zwischen den
Stirnflächen 9 des Rohrstücks 8 und den entsprechenden Druckflächen des Abschlußteiles 11 und des Ab-
Schlußteiles 12, und einen Gewindebolzen 15, der längs der Achse X-X frei durch das Rohrstück 8 geführt
und der dazu bestimmt ist, die zwei Teile 11 und 12 zu verbinden und sie über die Dichtung 13
und 14 gegen die Stirnflächen 9 des Rohrstücks zu drücken.
Der Anschlußteil 11 ist ein Form- oder Kokillengußstück; es kann aus Messing, Bronze oder irgendeinem
widerstandsfähigen Material hergestellt sein, auch aus Kunststoff. Er besteht aus einem Körper 16,
der mit einem seitlichen Vorsprung versehen ist, der dazu bestimmt ist, die Verbindung 17 zu den Rohrleitungsstücken
A und B zu bilden, wobei dieser Teil mit einer Verbindungsbohrung 18 versehen ist, die
beispielsweise ein Innengewinde 19 für den Heizmittelanschluß aufweist und die in einen zentralen zylindrischen
Hohlraum 20 mit der Achse X-X mündet, wenn das Anschlußteil 11 an seinem Platz am Plattenheizkörper
ist.
In diesen Hohlraum 20 mündet unter 90° zu der Verbindung 18 eine mit Gewinde versehene Entlüftungsöffnung
21, die durch eine Schraube 22 geschlossen werden kann, und die dazu bestimmt ist,
als Entlüftung, wenn sie nach oben gedreht ist (wie oben in Fig. 1 dargestellt), oder als Reinigungsöffnung
zu dienen, wenn sie nach unten gedreht ist, wie dies bei dem Anschlußteil 11 an der rechten Ecke des
Plattenheizkörpers der Fall ist.
Der Hohlraum 20 hat einen Durchmesser b (F i g. 3), der kleiner ist als der Innendurchmesser a
des Rohrstücks 8,. weil dieser Hohlraum 20 in das Innere des Rohrstücks 8 münden muß, in welches der
Anschluß 11 mit dem zylindrischen Einsteckansatz 23 eingesteckt werden kann, der wiederum über eine
Schulter 24 hinaus bis zur Stirnfläche 25 (F i g. 5) verlängert ist. In der Höhe der Verbindung 18 und
der Entlüftungsöffnung 21 hat der Anschlußteil 11 eine innere kreisförmige Vertiefung 26, mit demselben
inneren Durchmesser α wie der des Rohrstücks 8. Diese Vertiefung 26 mündet direkt in das Rohrstück
8, nicht nur infolge des Hohlraums 20, sondern auch durch zwei Längsschlitze 27 und 28, die nach
dem Zusammenbau parallel zur Achse X-X liegen und mit den öffnungen 18 und 21 fluchten.
Der Anschlußteil 11 hat am Grunde seines Hohlraums 20 mit Gewinde versehenes Sackloch 29 zur
Verschraubung mit dem entsprechenden Gewindeende des Bolzens 15.
Der Abschlußteil 12 besitzt ebenfalls eine Passung 30, die in das Rohrstück 8 paßt und ein mittleres mit so
Gewinde versehenes Sackloch 31 aufweist.
Bei der Montage wird zuerst der Bolzen 15 in das Gewindeloch 29 des Anschlußteiles 11 geschraubt,
dann durch das Rohrstück 18 gesteckt, in das der Anschlußteil 11 mit seinem Einsteckansatz eingesetzt
wird. Dann wird der Abschlußteil 12 mit seinem Sackloch 31 auf das andere Ende des Bolzens 15
geschraubt, und zwar mit genügendem Druck um die Dichtheit zu gewährleisten, wobei dafür zu sorgen ist,
den Anschlußteil 11 in der beabsichtigten Stellung zu halten. Bei dem oberen Heizmittelanschluß liegt die
Verbindung 17 z. B. waagrecht, während die Entlüftungsöffnung 21 nach oben gerichtet ist, während
bei der unteren Vorrichtung der Heizmittelanschluß ;ine solche Stellung einnimmt, daß die öffnung 21,
iie zum Reinigen dienen kann, nach unten gerichtet and mit der entsprechenden Schraube 22 verschlossen
ist.
Man sieht, daß in dieser Weise bei der anfänglichen und den folgenden.Füllungen des Plattenheizkörpers
die Schraube 22 aus der Entfüftungsöffnung 21 zuvor entfernt wird, so daß der Plattenheizkörper
vollständig mit Flüssigkeit gefüllt werden kann, weil der Hohlraum einer Platte mit dessen oberer Linie,
die mit der höchsten Linie des oberen Sammelkanals 4 übereinstimmt, unterhalb der oberen Mantellinie
mn (Fig. 3) der inneren Bohrung des Rohrstücks
8 liegt, und weil, durch den Längsschlitz 28 hindurch, diese Mantellinie m η mit der oberen Mantellinie
ρ q der Vertiefung 26 im Heizmittelrohranschluß 11 übereinstimmt. Jegliche Lufttasche in dem
Anschlußteil unterhalb der Mantellinien m η und pq
ist daher ausgeschlossen, was nicht der Fall sein würde, wenn der Längsschlitz 28 nicht vorhanden
wäre, weil dann das Rohrstück 8 die Luft in dem Rechteck mns't dauernd zurückhalten würde.
Was das Reinigen anbetrifft, so erreicht man dieses durch Herausdrehen der unteren Schraube 22. Die
Entleerung ist absolut vollständig dank des Längsschlitzes 28 im tiefsten Teil.
Es ist ersichtlich, daß die Anschlußteile 11 Stellungen
einnehmen können, die um 90° gegenüber den dargestellten verschoben sind. Zum Beispiel kann der
obere Anschlußteil die durch gestrichelte Linien dargestellte Stellung einnehmen, so daß seine Verbindung
17 bei 17 a liegt und nach oben gerichtet ist. In diesem Falle erfolgt natürlich die Füllung durch die
Verbindung 17 a. Was die Entlüftungsvorrichtung anbetrifft, die zum Ablassen der Luft bestimmt ist, so
ist diese natürlich höher an der Rohrleitung angebracht, aber die ganze Luft kann in diesem Falle
durch den Längsschlitz 27 austreten, der nun an der Stelle liegt, die der Längsschlitz 28 in F i g. 1 einnimmt.
Claims (3)
1. Plattenheizkörper mit Anschluß teilen für die Heizmittelzu- und -abfuhr, die als in entsprechende
Aussparungen in den Heizkörperplattenecken eingesetzte Rohrstücke ausgebildet sind, mit
Achsrichtung senkrecht zur Heizkörperebene, mit öffnung zum Heizkörperinnenraum und einem
Abschlußteil am einen Rohrstückende, dadurch
gekennzeichnet, daß das andere Ende des Rohrstückes (8) in einen um seine Achse (X-X)
drehbaren, parallel zum Heizkörper gerichteten kappenförmigen Anschlußteil (11) für das Heizmittelrohr
mit Entlüftungsöffnung (21) mündet, wobei in dem Anschlußteil der Heizmittelanschluß
über einen Längsschlitz (27) und die Entlüftungsöffnung über einen Längsschlitz (28) und im Rohrstück
beide über einen Kreisbogenschlitz (10) mit dem Heizkörperinnenraum in Verbindung stehen.
2. Plattenheizkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußteil (11) an
dem in der Heizkörperplattenecke eingesetzten Rohrstück mittels eines Gewindebolzens (15) befestigt
ist, der in Gewindesacklöcher (29, 31) des Anschlußteils (11) und des Abschlußteils (12)
schraubbar ist.
3. Plattenheizkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsschlitze
(27, 28) in eine ringförmige Vertiefung (26) einmünden, die senkrecht zu den Längsschlitzen im
Bereich der Entlüftungsöffnung (21) in dem Anschlußteil (11) ausgebildet ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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