DE1556323C - Aufzugsmaschine - Google Patents
AufzugsmaschineInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Aufzugsmaschine, bei der ein Antriebsmotor über eine
Schnecke auf ein Schneckenrad treibt, mit dem eine Tragseile aufnehmende Treibscheibe achsgleich angeordnet
ist, wobei ein Schneckenradkranz auf dem einen Ende einer am Getriebegehäuse befestigten
Hohlachse drehbar gelagert und mit dem einen Ende einer die Hohlachse axial durchsetzenden Steckwelle
drehfest verbunden und in seiner axialen Lage zur Steckwelle festgelegt ist und wobei die Treibscheibe
auf dem anderen Ende der Hohlachse außerhalb des Getriebegehäuses drehbar gelagert und mit dem anderen
Ende der Steckwelle drehfest verbunden ist.
Bei bekannten Aufzugsmaschinen sitzen die Treibscheibe und das Schneckenrad fest auf ein und derselben
Welle, die beiderseits des Schneckenrades in den Gehäusewänden und jenseits der Treibscheibe
in einem Außenlager gelagert, ist. Diese dreifache Lagerung ist statisch unbestimmt und verlangt ein
sehr sorgfältiges Ausrichten des Außenlagers zu den Gehäuselagern, um Dauerbrüche der Welle zu vermeiden.
Außerdem muß die Welle gleichzeitig das Drehmoment und alle Biegemomente übertragen.
Um diesen Nachteil zu beseitigen, sind Ausführungen bekannt, bei denen ein Lager zwischen
Schneckenrad und Treibscheibe dadurch vermieden ist, daß das Schneckenrad mit einer Nabe der Treibscheibe
zusammengeflanscht ist. Hierdurch bildet das Außenlager einen Bestandteil des Getriebes, und es
ist daher nicht möglich, die Seile in beliebigen Richtungen von der Treibscheibe abzuführen.
Bei einer anderen bekannten Ausführungsform ist die Treibscheibe auf der im Getriebegehäuse zweifach
gelagerten Schneckenradwelle fliegend angeordnet. Die Nachteile der gleichzeitigen Beanspruchung
auf Biegung und Drehung bestehen hier in besonders hohem Maße, was wiederum zu einer starken
Dimensionierung der Welle und ihrer Lagerung zwingt.
Es ist auch bekanntgeworden, sowohl Treibscheibe als auch Schneckenradkranz mit Wälzlagern
zu lagern. Hierbei mußte jedoch das Gehäuse in elastischen Elementen aufgehängt werden, um eine übermäßige
Geräuschentwicklung und Fluchtungsfehler zu vermeiden.
Es ist ferner eine Aufzugsmaschine der eingangs erwähnten Art bekanntgeworden, bei der sowohl
Schneckenradkranz als auch Treibscheibe durch Gleitlagerung auf einer in das Getriebegehäuse gesteckten Hohlachse gelagert sind. Die bekannte Aufzugsmaschine
schaffte zwar eine erwünschte Trennung von Torsions- und Biegekräften, indem die
Steckwelle die Torsionskräfte und die Hohlachse die Biegekräfte aufnahm, war jedoch schwierig zu montieren
und zu justieren und besaß eine geringe Dämpfung der, vom Schneckentrieb übertragenen Schwingungen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Aufzugsmaschine dieser eingangs erwähnten Art zu schaffen,
die bei einfacher Montage und Justierbarkeit geräuscharm und mit geringstem Verschleiß arbeitet.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Schneckenradkranz auf der am Getriebegehäuse
angeflanschten Hohlachse durch Gleitlagerung axial verschiebbar gelagert ist, daß die Treibscheibe
auf der Hohlachse durch Wälzlager axial festgelegt ist, daß der Abstand des Schneckenradkranzes
zur Treibscheibe in axialer Richtung einstellbar ist und daß die Achse des Schneckenradkranzes
gegenüber dem Getriebegehäuse höheneinstellbar ist.
Dadurch wird eine einwandfreie axiale Führung der drehbaren Teile erzielt. Die Hohlachse und Steckwelle
mit den auf der Hohlachse drehbar gelagerten Teilen, dem Schneckenradkranz und der Treibscheibe,
können gemeinsam als Baugruppe in das Getriebegehäuse eingebaut werden. Die Wälzlagerung der
ίο hochbelasteten Treibscheibe sorgt für einen geringen
Anlaufwiderstand, und die Gleitlagerung des aus Bronze bestehenden Schneckenradkranzes wirkt
schwingungsdämpfend.
Zur Erzielung der äußersten Laufruhe und der größtmöglichen Leistungsübertragung ist es bei einem
Schneckentrieb erforderlich, die Verzahnung des Rades genau mittig zur Schnecke einzustellen. Bei
bekannten Konstruktionen wird das durch Distanzbüchsen oder -scheiben während der Montage er-
reicht, 'wobei jedoch ein verhältnismäßig großer Montageaufwand betrieben werden muß. Die Justierung
von Treibscheibe und Schneckenradkranz zueinander kann von außen vorgenommen werden,
indem nach einem vorteilhaften Merkmal der Eras findung die Einstellung des Abstandes des Schneckenradkranzes
zur Treibscheibe in axialer Richtung bei montierter Aufzugsmaschine durch Distanzscheiben
erfolgt, die zwischen einem mit der Steckwelle verbundenen Flansch und der Nabe der Treibscheibe
von außen her über die Befestigungsschrauben einführbar sind. Die Justierung kann dabei von der entgegengesetzten
Seite her durch Abnahme eines Dekkels beobachtet werden.
Für die Erzielung guter Laufeigenschaften ist es notwendig, daß das Verdrehspiel in der Verzahnung
so klein wie möglich gehalten wird, was üblicherweise durch sehr enge Tolerierung der Achsabstände
und Verzahnung erreicht wird. Bei der Aufzugsmaschine nach der Erfindung geschieht dies dadurch,
daß die Höheneinstellbarkeit des Schneckenradkranzes gegenüber dem Getriebegehäuse derart erfolgt,
daß eine Zylinderfläche, mit der sich die Hohlachse in dem Getriebegehäuse zentriert, exzentrisch
zur Bohrung in der Hohlachse liegt. Nunmehr kann durch Verdrehen der Hohlachse gegenüber dem Gehäuse
der Achsabstand zwischen Schneckenwelle und Schneckenrad in gewissen Grenzen verändert und
damit das Verdrehspiel beeinflußt werden.
Das Getriebegehäuse kann in der Weise symmetrisch ausgebildet sein, daß die Hohlachse von beiden
Seiten her in das Getriebegehäuse einbaubar ist. Hierdurch ist man in der Lage, die Hohlachse mit allen
auf ihr gelagerten Teilen wahlweise von der einen oder der anderen Seite her einzusetzen und also ohne
großen Montageaufwand die Lage der Treibscheibe (ob links oder rechts) zur Schnecke den jeweiligen
örtlichen Verhältnissen anzupassen.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Seitenansicht der kompletten Aufzugsmaschine,
F i g. 2 eine Stirnansicht derselben,
Fi g. 3 einen Schnitt nach Linie III-III der Fig. 1,
in größerem Maßstab,
F i g. 4 eine Einzelheit.
F i g. 4 eine Einzelheit.
Die Aufzugsmaschine besteht in bekannter Weise aus einem Getriebegehäuse 1, einem an dieses an-
gebauten Antriebsmotor 2, der über einen in dem Getriebegehäuse angeordneten Schneckentrieb auf
eine die Tragseile in Rillen aufnehmende Treibscheibe 3 treibt. Die mit der Motorwelle gekuppelte
Schnecke 10 steht innerhalb des Getriebegehäuses mit einem Schneckenradkranz 11 im Eingriff, der auf
einer am Getriebegehäuse festen Hohlachse 12 gleitend drehbar gelagert und stirnseitig mittels
Schrauben 13 an einer Platte 14 befestigt ist, die auf einer die Hohlachse 12 mit radialem Spiel durchsetzenden
Steckwelle 15 sitzt. Die den Schneckenradkranz 11 tragende Platte 14 ist auf ein genutetes Ende
der Steckwelle 15 verdrehungssicher aufgesteckt. Auf der Stirnfläche der Steckwelle 15 ist mittels einer
Schraube 17 eine Scheibe 16 befestigt, mit welcher die Platte 14 durch Schrauben 18 axial verspannt und
damit in ihrer axialen Lage auf der Steckwelle 15 festgelegt ist.
Die Hohlachse 12 ist mit einem etwa in ihrer Längsmitte vorgesehenen Flansch 19 an einer Stirnwand
des Getriebegehäuses 1 mittels Schrauben 20 befestigt und mit einer zylindrischen Fläche 21 in
einer Öffnung 22 der Gehäusestirnwand zentriert. Die Zylinderfläche 21 des Flansches 19 ist aus nachstehend
erläuterten Gründen etwas exzentrisch zu der Hohlachse 12 gedreht. Die gegenüberliegende Stirnwand
des Getriebegehäuses hat in symmetrischer Anordnung ebenfalls eine zu der Zylinderfläche 21 des
Flansches 19 der Hohlachse 12 passende verschließbare Öffnung 23, so daß die Hohlachse auch von der
anderen Seite her an das Getriebegehäuse angeflanscht werden kann.
Außerhalb des Getriebegehäuses 1 ist auf der Hohlachse 12 die Treibscheibe 3 mit einer an ihr befestigten
Nabe 24 in Wälzlagern 25 drehbar gelagert. Die Nabe 24 ist auf der Hohlachse 12 axial fixiert
und mittels Schrauben 26 an einem am Ende der Steckwelle 15 festen Flansch 27 befestigt. Zwischen
den Flansch 27 und die benachbarte Stirnfläche der Treibscheibennabe 24 sind von den Befestigungsschrauben
26 durchsetzte Distanzscheiben 28 eingesetzt. Die letzteren haben die aus F i g. 4 ersichtiche
Gestalt und können deshalb von außen her iber die Befestigungsschrauben 26 zwischen den
"lansch 27 und die Treibscheibennabe 24 eingeführt verden. Um die Distanzscheiben gegen andere mit
;iner anderen Dicke auswechseln zu können, sind ediglich die Befestigungsschrauben 26 zu lockern.
Bei der beschriebenen Bauart werden die Biegenomente erzeugenden radialen Kräfte, die an der
^agerstelle der Treibscheibe 3 besonders groß sind, iusschließlich von der kräftigen Hohlachse 12 auflenommen,
während das Drehmoment ausschließlich on der Steckwelle 15 übertragen wird.
Die Hohlachse 12 und die Steckwelle 15 können nit den auf der Hohlachse drehbar gelagerten Teilen,
'em Schneckenradkranz 11 und der Treibscheibe 3, .4 außerhalb des Getriebegehäuses als selbständige
baugruppe zusammengesetzt werden. Infolge der chon erwähnten symmetrischen Ausbildung des Geriebegehäuses
kann die Baugruppe wahlweise von er einen oder der anderen Stirnseite in das Getriebejhäuse
eingesetzt werden. Es ist also einerlei, ob -■chte oder linke Anordnung der Treibscheibe verlangt
bzw. ob die Lage der Treibscheibe erst auf der Baustelle ermittelt werden kann.
Dadurch, daß die Zylinderfläche 21 am Befestigungsflansch 19 der Hohlachse 12 etwas exzentrisch
gedreht ist, kann man durch Verdrehen der Hohlachse um Schraubenteilungen den Achsabstand der
Schneckenwelle 10 und des Schneckenrades 11 um kleine Beträge verändern und dadurch das Verdrehungsspiel
in dem Schneckengetriebe beeinflüssen.
Durch Einsetzen verschieden dicker Distanzscheiben 28 zwischen den Flansch 27 und die Treibscheibennabe
24 kann man den Schneckenradkranz auf der Hohlachse 12 axial einstellen und dadurch
die Verzahnung des Schneckenradkranzes 11 zur Schnecke 10 mit geringem Aufwand genau mittig
einstellen. „
Claims (4)
1. Aufzugsmaschine, bei der ein Antriebsmotor über eine Schnecke auf ein Schneckenrad
treibt, mit dem eine Tragseile aufnehmende Treibscheibe achsgleich angeordnet ist, wobei ein
Schneckenradkranz auf dem einen Ende einer am Getriebegehäuse befestigten Hohlachse drehbar
gelagert und mit dem einen Ende einer die Hohlachse axial durchsetzenden Steckwelle drehfest
verbunden und in seiner axialen Lage zur Steckwelle festgelegt ist und wobei die Treibscheibe
auf dem anderen Ende der Hohlachse außerhalb des Getriebegehäuses drehbar gelagert und mit
dem anderen Ende der Steckwelle drehfest verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneckenradkranz (11) auf der am Getriebegehäuse
(1) angeflanschten Hohlachse (12) durch Gleitlagerung axial verschiebbar gelagert
ist, daß die Treibscheibe (3, 24) auf der Hohlachse durch Wälzlager (25) axial festgelegt ist,
daß der Abstand des Schneckenradkranzes zur Treibscheibe in axialer Richtung einstellbar ist
und daß die Achse des Schneckenradkranzes gegenüber dem Getriebegehäuse höheneinstellbar ist.
2. Aufzugsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellung des Ab-Standes
des Schneckenradkranzes (11) zur Treibscheibe in axialer Richtung bei montierter Aufzugsmaschine
durch Distanzscheiben (28) erfolgt die zwischen einem mit der Steckwelle (15) verbundenen
Flansch (27) und der Nabe (24) der Treibscheibe von außen her über die Befestigungsschrauben
(26) einführbar sind.
3. Aufzugsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Höheneinstellbarkeit
des Schneckenradkranzes (11) gegenüber dem Getriebegehäuses (1) derart erfolgt, daß eine
Zylinderfläche (21), mit der sich die Hohlachse (12) in dem Getriebegehäuse zentriert, exzentrisch
zur Bohrung in der Hohlachse liegt.
4. Aufzugsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Getriebegehäuse (1) in der Weise symmetrisch ausgebildet ist, daß die Hohlachse (12) von
beiden Seiten her in das Getriebegehäuse einbaubar ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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