DE1429955B - Isoliergefäß - Google Patents
IsoliergefäßInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Isoliergefäß, eine Isolierflasche oder ein gleichartiges Isoliergefäß, das ein
außenverspiegeltes Flüssigkeitsgefäß aus durchsichtigem Kunststoff in einem ebenfalls aus Kunststoff bestehenden
und durch einen evakuierten Hohlraum von ihm getrennten Mantelgefäß enthält.
Die Isolierwirkung derartiger Gefäße beruht auf der Spiegelwirkung der an dem Flüssigkeitsgefäß aufgebrachten
Außenverspiegelung einerseits sowie der Wärmedämmwirkung des das Flüssigkeitsgefäß umgebenden
Vakuums andererseits, die beide zur Gewährleistung einer ausreichenden Isolierwirkung erforderlich
sind. Aus diesem Grunde bestehen Isoliergefäße bisher aus einem geschlossenen zweischaligen
Glaskörper, dessen Schalen mit einer Verspiegelung versehen sind und dessen zwischen den Schalen gebildeter
Hohlraum evakuiert ist. Zur Herstellung des Glaskörpers findet zum Zwecke der Gewichtsverminderung
möglichst dünnwandiges Glas Verwendung, das in hohem Maße einer Bruchgefahr ausgesetzt ist,
die auch durch die den Glaskörper umgebende Schutzhülle aus Metall, Kunststoff od. dgl. nur vermindert
nicht aber vollständig beseitigt werden kann. Zur Vermeidung des vorstehend beschriebenen Nachteiles
ist schon vorgeschlagen worden, Isoliergefäße aus einem einwandigen, verspiegeltcn Flüssigkeitsgefäß aus Gußglas sowie einem galvanisch veredelten,
beispielsweise verchromten, versilberten, vernickelten oder dergleichen Kunststoffbehälter herzustellen, der
das Gußglasgefäß unter Einschluß eines unter Vakuum stehenden Hohlraumes umgibt. Auf diese
Weise ist zwar infolge der Verwendung eines dickwandigen Gußglaskörpers an Stelle eines dünnwandigen
Glaseinsatzes die Bruchanfälligkeit des Isoliergefäßes in erheblichem Maße vermindert. Gußglas
unterliegt jedoch immer noch einer wenn auch verminderten Bruchgefahr, ebenso wie es infolge seiner
Dickwandigkeit ein Eigengewicht aufweist, das die Bedürfnisse beim Gebrauch von Isoliergefäßen nicht
in vollem Umfang befriedigt.
Aus der USA.-Patentschrift 2 981430 ist ein
Isoliergefäß bekanntgeworden, das aus einem Flüssigkeitsgefäß und einem Kunststoffmantel mit zwischenliegendem
Vakuumraum besteht und bei dem das Flüssigkeitsgefäß und der Kunststoffmantel aus
transparentem Kunststoff hergestellt sind. Ein in dieser Weise ausgebildetes Isolationsgefäß ist für den
Gebrauch ungeeignet. Kunststoffgefäße sind nicht vakuumdicht, so daß der zwischen dem Innen- und
Außengefäß befindliche Vakuumraum seine isolierende Aufgabe nur vorübergehend zu erfüllen vermag.
Daran ändert sich auch nichts, wenn die beiden Gefäße, wie es aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift
1 691 055 bekannt ist, mit verspiegelten Flächen versehen werden, da die Flächenverspiegelung
lediglich eine der Verbesserung der Wärmeisolierung dienende Wärmereflektion bewirkt, nicht aber
vakuumdichte Gefäßwände verursacht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein bruchfestes Isoliergefäß von hoher Isolationswirkung
und absoluter Vakuumdichtigkeit zu schaffen.
Diese Aufgabe wird gemäß Erfindung dadurch gelöst, daß das Mantelgefäß mit einem galvanisch oder
durch Aufdampfen aufgebrachten Metallüberzug versehen und das Flüssigkeitsgefäß von einer eng anliegenden,
in gleicher Weise metallisierten Kunststoffhülle umschlossen ist.
Die Ansprüche 2 bis 4 betreffen Ausgestaltungen des Gegenstandes des Anspruchs 1.
Die Erfindung hat folgende Vorteile:
Das Isoliergefäß weist einen dreischaligen Aufbau aus zwei eng aneinanderliegenden Innengefäßen und einem Mantelgefäß auf, die sämtlich aus Kunststoff bestehen und erhält hierdurch eine hohe Bruchfestigkeit bei geringem Gewicht.
Die Erfindung hat folgende Vorteile:
Das Isoliergefäß weist einen dreischaligen Aufbau aus zwei eng aneinanderliegenden Innengefäßen und einem Mantelgefäß auf, die sämtlich aus Kunststoff bestehen und erhält hierdurch eine hohe Bruchfestigkeit bei geringem Gewicht.
Das Mantelgefäß aus Kunststoff ist metallisiert und dichtet infolgedessen den Vakuumraum zuverlässig
nach außen ab.
Das Flüssigkeitsgefäß aus Kunststoff ist außenverspiegelt, wodurch die Wärmeisolation infolge Reflektionswirkung
in bekannter Weise erhöht wird.
Eine Hülle aus Kunststoff, die mit einem den Kunststoff vakuumdicht machenden, auf dem außenverspiegelten
Flüssigkeitsgefäß nicht anbringbaren Metallüberzug versehen ist, schließt den Innenraum
des Isoliergefäßes absolut vakuumdicht ab.
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise veranschaulicht und wird im folgenden näher beschrieben:
Das Isoliergefäß besteht aus einem außenverspiegelten Flüssigkeitsgefäß 1 aus durchsichtigem Kunststoff,
das von einer galvanisch veredelten, beispielsweise versilberten, vernickelten, verchromten oder
verkupferten bzw. mit einer aufgedampften Metallschicht versehenen Kunststoffhülle 2 eng anliegend
sowie einem in gleicher Weise veredelten Kunststoffmantel 3 in Abstand unter Einschluß eines evakuierten
Hohlraumes 8 umgeben ist. Im Beispielsfalle ist die Hülle 2 zur Schaffung des Hohlraumes 8 zwischen
Hülle 2 und Mantel 3 mit einem Kragen 4 versehen, der als Anlage sowie Verbindungsfläche gegenüber
dem Mantel 3 dient. Die Verbindung kann durch eine die Gasdichte gewährleistende Klebschicht 6,
durch Verschrauben oder Verschweißen oder durch gleichzeitige Anwendung mehrerer dieser Verbindungsarten
erfolgen.
Das Evakuieren des Hohlraumes 8 erfolgt mittels eines Kapillares 7, zu dessen Schutz eine Schutzkappe
19 mit Innengewinde 20 vorgesehen ist, die von unten gegen ein am Mantel 3 vorgesehenes Außengewinde
18 geschraubt ist und gleichzeitig als Standfläche für das Isoliergefäß dient. Das Flüssigkeitsgefäß 1 ist im
Beispielsfalle durch Verschrauben am Kunststoffmantel 3 befestigt, wozu ein mit je einem Gewinde
11 bzw. 13 an beiden Innenflächen versehener Schultergewindering 10 vorgesehen ist, dessen äußerer
Ringansatz mittels des Gewindes 13 gegen ein am oberen Ende 5 des Mantels 3 vorgesehenes Außengewinde
12 verschraubt ist und dessen innerer Ringansatz zum Einschrauben des zu diesem Zweck mit
einem Außengewinde 9 versehenen Flüssigkeitsgefäßes 1 dient. Im Beispielsfalle stützt sich das
Flüssigkeitsgefäß 1 über eine Schaumstoffeinlage 14 elastisch gegen die Hülle 2 ab. Die Bemessung der
Teile kann jedoch auch so getroffen sein, daß sich der Boden des Flüssigkeitsgefäßes 1 eng an den
Boden der inneren Hülle 2 anlegt. Der Schultergewindering 10 ist weiterhin an seinem inneren Ringansatz
mit einem Außengewinde 15 versehen, auf das ein mit einem Innengewinde 17 versehener Trinkbecher
16 aufgeschraubt werden kann. Ein Stopfen 21 dient zum Verschluß des Flüssigkeitsgefäßes 1.
In der Zeichnung sind das Flüssigkeitsgefäß 1 sowie die dieses umgebende Hülle 2 zum Zwecke der
besseren Übersicht in geringem Abstand voneinander eingezeichnet. In Wirklichkeit ist das Flüssigkeitsgefäß 1 jedoch zur Vermeidung eines einen Wärmeabfluß
verursachenden luftgefüllten Hohlraumes eng an der Hülle 2 anliegend angeordnet.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Isoliergefäß, Isolierflasche oder gleichartiges Isoliergefäß, das ein außenverspiegeltes Flüssigkeitsgefäß
aus durchsichtigem Kunststoff in einem ebenfalls aus Kunststoff bestehenden und durch
einen evakuierten Hohlraum von ihm getrennten Mantelgefäß enthält, dadurch gekennzeichnet,
daß das Mantelgefäß (3) mit einem galvanisch oder durch Aufdampfen aufgebrachten
Metallüberzug versehen und das Flüssigkeitsgefäß (1) von einer eng anliegenden, in gleicher
Weise metallisierten Kunststoffhülle (2) umschlossen ist.
2. Isoliergefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (2) zur Schaffung des
Hohlraumes (8) zwischen Hülle (2) und Mantel (3) mit einem Kragen (4) versehen ist, der als Anlage-
sowie Verbindungsfläche gegenüber dem Mantel (3) dient.
3. Isoliergefäß nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsgefäß
(1) durch Reibwirkung in der Kunststoff hülle (2) gehalten ist.
4. Isoliergefäß nach Anspruch 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsgefäß
(1) am Kunststoffmantel (3) durch Verschrauben mittels eines mit je einem Gewinde (11 bzw. 13)
an beiden Innenflächen versehenen Schultergewinderinges (10) befestigt ist, dessen äußerer
Ringansatz mit Hilfe des Gewindes (13) gegen ein am oberen Ende (5) des Mantels (3) vorgesehenes
Außengewinde (12) verschraubt ist und dessen innerer Ringansatz zum Einschrauben des mit
einem Außengewinde (9) versehenen Flüssigkeitsgefäßes (1) dient.
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