DE1486795B - Aufhängevorrichtung in Registraturen - Google Patents
Aufhängevorrichtung in RegistraturenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Aufhängevorrichtung für Schriftgutbehälter, deren Hängerand sowohl
mit einer randoffenen Ausnehmung und mindestens einer diese überragenden Hängenase als auch
mit über die Enden des Hängerandes vorstehenden, an diesem gehalterten flachen Aufhängegliedern versehen
ist.
Die seitlichen Aufhängeglieder dieser bekannten Aufhängevorrichtung (deutsche Patentschrift
1155 757) werden von zwei Einsatzstücken gebildet, die jeweils an den Enden des sich über die gesamte
Rückenlänge erstreckenden, im Querschnitt Urförmigen
Beschlages einschiebbar sind. Die Aufhängeglieder gleiten jedoch beim Handhaben des Schriftgutbehälters
sehr leicht aus dem U-Profil des Rückenbeschlages heraus. Sie können aber insbesondere
auch dann sehr leicht verloren gehen, wenn der Hängehefter zeitweise in einer Pendelhängeregistratur
aufgehängt wird, in welcher jeder Schriftgutbehälter mittels der die randoffene Ausnehmung teilweise
überragenden Hängenase an einer einzigen Tragschiene hängt. Zumindest bedingt jedoch das Wiedereinführen
von herausgefallenen Aufhängegliedern in das U-Profil des Rückenbeschlages einen erheblichen
Zeitaufwand. Außerdem sind diese einschiebbaren Aufhängeglieder auch nicht an sämtlichen handelsüblichen
Hängeheftern für Pendelhängeregistraturen anbringbar, da in den allermeisten Fällen der Rückenbeschlag
zur Aufnahme der randoffenen Ausnehmung sich nur in deren Bereich erstreckt.
Es ist zwar bekannt, die Aufhängeglieder zu einer Hängeschiene zu vereinigen und diese so im Hängerand
der Schriftgutbehälter zu verankern, daß sich die Hängeschiene in unbeabsichtigter Weise nicht in
ihrer Längsrichtung verschieben kann (französische Zusatzpatentschrift 59 207). Hierzu wird der Rücken
der Hängeschiene um die Werkstoffdicke einer Behälterwand randoffen ausgeschnitten, wodurch der
Rückenteil des zu einer Einstecktasche geformten freien Längsrandes des Grundblattes oder Deckblattes
in diese Ausnehmung einrastet. Ein derartiger Schriftgutbehälter ist aber nur in Hängeregistraturen
einhängbar, die für jede Schriftgutbehälterreihe zwei parallele Tragschienen erfordern. Eine Aufhängevorrichtung
zur wahlweisen Ablage des Schriftgutbehälters auch in einer Pendelhängeregistratur ist nicht
vorhanden. Außerdem handelt es sich bei den bekannten Schriftgutbehältern um leporelloartig miteinander
zu verbindenden Hängetaschen, bei denen der jeweilige, die erwähnte Hängeschiene aufnehmende
Hängerand erst noch zu einer Einstecktasche geformt werden muß.
Die Erfindung soll demgegenüber die Aufgabe lösen, eine Aufhängevorrichtung mit den Merkmalen
der eingangs im ersten Absatz erläuterten Gattung so weiterzubilden, daß der zum Aufhängen auf zwei
parallelen Tragschienen dienende Teil der Aufhängevorrichtung bei einer gegen Verlust schützenden Verankerung
im Hängerand trotzdem in der Herstellung wirtschaftlich und in der Handhabung einfach ist.
Dieses Ziel wird in einfacher Weise dadurch erreicht, daß die zwischen dem Grund- und Deckblatt
angeordneten, mit Anschlägen gegen Verschieben parallel zum Hängerand versehenen, als Hängeschiene
ausgebildeten Aufhängeglieder in der Schienenebene seitlich der randoffenen Ausnehmung vorspringende
Zungen aufweisen.
Eine solche flache Hängeschiene ist in großen Stückzahlen billig, aus. Kunststoff zu fertigen und
leicht sowie rasch in den: nach innen offenen Hängerand jedes handelsüblichen Hängehefters für Pendelhängeregistraturen
einzuschieben. Sie ist auch infolge des kraftschlüssigen Anliegens der beiden von dem
Grund- und Deckblatt gebildeten Schenkel des Hängerandes gegen ein Herausgleiten aus diesem
weitgehendst gesichert, wogegen ein Herausschieben bzw. Verschieben der in den Hängerand eingebrachten
Hängeschiene in deren Längsrichtung durch die Anschläge gänzlich unterbunden ist.
;. . Bei einem Hängohefter mit im Abstand seitlich des
Rückenbeschlages das Grundblatt und Deckblatt verbindenden Haftelementen wird die Ausbildung so
durchgeführt, daß die Zungen jeweils eine dem Abstand des Rückenbeschlages von den benachbarten
Haftelementen angepaßte Breite aufweisen. Die beiden vom Grundblatt und Deckblatt gebildeten Schenkel
des Hängerandes werden durch die Haftelemente eng zusammengehalten, so daß sich die Zungen der
Hängeschiene in einem besonders festen Kraftschluß mit dem Hängerand befinden. Außerdem wird durch
die jeweils zwischen das benachbarte Haftelement und dem benachbarten, ebenfalls mittels Haftelemente
befestigten Beschlag eingreifenden Zungen die Hängeschiene gegen jede Verschiebung in ihrer
Längsrichtung zuverlässig im Hängerand gesichert.
Eine weitere Verbesserung der Sicherung gegen Verschieben der Hängeschiene in ihrer Längsrichtung
ist dadurch gegeben, daß die Stirnenden der . Hängeschiene zumindest einseitig über die Schienenebene vorspringende sowie gegen den benachbarten
Stirnrand des Hängehefters abstützbare Schultern aufweisen, welche je einen weiteren der Anschläge
bilden. Hierbei sind die Schultern jeweils in Form einer Verdickung des Schienenmaterials längs der
äußeren Stirnkanten der äußeren Zungen bis zu den Haken verlängert, welche die gleiche Materialdicke
wie die Schultern aufweisen. Durch diese vorspringenden und mit Schultern ausgestatteten Stirnenden
der Hängeschiene wird aber nicht nur die Sicherung : gegen Verschieben der Hängeschiene verbessert, sondern
zugleich werden auch die Stirnkanten des Schriftgutbehälters im Rückenbereich gegen Beschädigungen,
z. B. beim Einhängen in die Tragschienen, wirksam geschützt.
Eine Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Aufhängevorrichtung ist in der Zeichnung
schaubildlich dargestellt.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Aufhängevorrichtung ist für einen Pendelhängehefter 1 vorgesehen,
der aus einem um einen Rückenbug 2 gefalteten und ein Grundblatt 3 sowie ein Deckblatt 4 bildenden
Formschnitt besteht. Der Hängehefter 1 weist im mittleren Längenbereich des Rückenbuges 2 einen
äußeren Rückenbeschlag 5 mit einer randoffenen Ausnehmung 6 auf, die zumindest von einer Tragnase 7
überragt ist. Die randoffene Ausnehmung 6 mit der Tragnase 7 dient zum Einhängen des Hängehefters 1
in eine Pendelhängeregistratur, bei der für jede Schriftgutbehälterreihe lediglich eine einzige Tragschiene
mit entsprechendem Profil (nicht eingezeichnet) vorgesehen ist. Um den Pendelhängehefter 1
auch in eine Hängeregistratur mit parallel zueinander verlaufenden Tragschienen 8 (gestrichelt gezeichnet)
einhängen zu können, sind für jeden Hängehefter noch beiderseits aus dem Hängerand herausragende
Aufhängeglieder 9 erforderlich. Die Aufhängeglieder 9
sind fest an den Stirnenden einer flachen Hängeschiene 11 angeordnet, die in Richtung des Pfeiles 10
zwischen dem Grundblatt 3 und dem Deckblatt 4 des Hängehefters 1 in dessen Rückenbug 2 einschiebbar
ist. Die aus den Stirnenden des Hängerandes herausragenden Aufhängeglieder sind verdickt, wobei die
Verdickung des Schienenmaterials zumindest einseitig über die Schienenebene vorspringt, so daß
gegen die jeweils benachbarte Stirnkante des Hängehefters 1 abstützbare Schultern 2 entstehen. Diese bilden
Anschläge, durch welche die Hängeschiene 11 in Längsrichtung des Rückenbuges schiebefest gegen
den Hängerand abstützbar ist.
Jede Schiene 11 weist zumindest zwei in der Schienenebene in Richtung zum Rückenbug 2 vorspringende
Zungen 13 auf, die nach dem Einschieben der Hängeschiene 11 in den nach innen offenen Hängerand
des Hängehefters 1 in die mit gestrichelten Linien eingezeichnete Stellung seitlich des Rückenbeschlages
5 gegen die Innenseite des Rückenbuges 2 abgestützt sind. Sie bilden dann mit den dem Beschlag
5 zugewandten Seitenkanten weitere Anschläge, um eine Verschiebung der Hängeschiene 11
in Längsrichtung des Rückenbuges 2 wirkungsvoll zu verhindern.
Weist der Hängehefter 1, wie in der Zeichnung dargestellt ist, beiderseits des Rückenbeschlages 5 im
Abstand angeordnete und das Grundblatt 3 mit dem Deckblatt 4 verbindende Haftelemente 14 auf, so
werden die Zungen 13 mit einer Breite ausgebildet, die dem Abstand des Rückenbeschlages 5 vom jeweils
benachbarten Haftelement 14 entspricht. Die zwischen dem Rückenbeschlag 5 und dem Haftelement
14 eingeschobenen Zungen 13 bilden daher mit den den Haftelementen zugewandten Seitenkanten
wiederum Anschläge, die ebenfalls zum Unterbinden einer Verschiebung der Hängeschiene 11 in
Längsrichtung des Rückenbuges 2 beitragen.
In vorteilhafter Weise werden an den Stirnenden der Hängeschiene 11 den Zungen 13 ähnliche Zungen
15 vorgesehen, an deren äußeren Seitenkanten an den dem Rückenbug 2 zugewandten Enden die
Aufhängeglieder 9 in Form von Haken 9 a an die Hängeschiene 11 angeformt sind.
Eine große mechanische Festigkeit der Haken 9 α läßt sich dadurch erzielen, wenn die die Schultern 12
der Hängeschiene bildende und längs der äußeren Seitenkante der Zunge 15 verlaufende Verdickung
bis zu den Haken 9 α verlängert ist, welche dann die gleiche Materialdicke wie die Schultern 12 aufweisen.
Selbstverständlich kann die Hängeschiene 11 auch für Pendelhängehefter 1 ausgebildet sein, deren
äußerer Rückenbeschlag 5 nicht im mittleren, sondern in einem seitlichen Längenbereich des Rückenbuges
2 vorgesehen und/oder mit einer unterschiedlich ausgebildeten randoffenen Ausnehmung 6 ausgestattet
ist.
Claims (4)
1. Aufhängevorrichtung in Registraturen für Schriftgutbehälter, deren Hängerand sowohl mit
einer randoffenen Ausnehmung und mindestens einer diese überragenden Hängenase als auch mit
über die Enden des Hängerandes vorstehenden, an diesem gehalterten flachen Aufhängegliedern
versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen dem Grund- und Deckblatt (3
und 4) angeordneten, mit Anschlägen (12) gegen Verschieben parallel zum Hängerand (2) versehenen,
als Hängeschiene (11) ausgebildeten Aufhängeglieder in der Schienenebene seitlich der
randoffenen Ausnehmung (6) vorspringende Zungen (13) aufweisen.
2. Aufhängevorrichtung nach Anspruch 1 für Hefter mit im Abstand seitlich des Rückenbeschlages
das Grund- und Deckblatt verbindenden Haftelementen, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zungen (13) jeweils eine dem Abstand des Rückenbeschlages (5) von den benachbarten
Haftelementen (14) angepaßte Breite aufweisen.
3. Aufhängevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnenden der
Schiene (11) zumindest einseitig über die Schienenebene vorspringende sowie gegen den benachbarten
Stirnrand des Hefters abstützbare Schultern (12) aufweisen, welche je einen weiteren der
Anschläge bilden.
4. Aufhängevorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schultern
(12) jeweils in Form einer Verdickung des Schienenmaterials längs der äußeren Stirnkanten
der äußeren Zungen (15) bis zu den Haken (9 a) verlängert sind, welche die gleiche Materialdicke
wie die Schultern aufweisen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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