DE1486427C - Stapelbarer Behalter - Google Patents
Stapelbarer BehalterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen stapelbaren, sich nach oben erweiternden Kunststoffbehälter, mit einer
durch einen Stapelring unterbrochenen Behälterwand, die nahe dem Boden einstückig in eine doppelwandige,
sich nach unten erstreckende Manschette übergeht.
Durch die USA.-Patentschrift 2 816 697 ist ein
stapelbarer, sich nach oben erweiternder Kunststoffbehälter mit einem Boden und einer Behälterwand
mit einem Stapelring bekanntgeworden, der eine doppelwandige, sich nach unten vom bodenseitigen
Ende der Behälterwand weg erstreckender Manschette aufweist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen pokalartig'en
Behälter mit einer Manschette am Behälterfuß derart auszubilden, daß er nicht nur gut stapelbar ist, sondern
daß sich ein aus derartigen Behältern gebildeter Behälterstapel in axialer Richtung zusammendrücken
läßt, so daß sich ineinandergesteckte Behälter nicht verkeilen oder verklemmen können, wenn eine Kraft
in axialer Richtung auf den Behälterstapel einwirkt. Eine solche Belastung eines Behälterstapels tritt insbesondere
beim Transport, dann aber auch in Getränkeautomaten auf, in die solche Behälterstapel
eingesetzt werden und von denen der freigegebene unterste Behälter leicht abfallen soll. Wenn diese Stapel
nicht axial nachgiebig sind, besteht die Gefahr, daß die einzelnen Behälter zerstört werden.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der äußere Durchmesser des freien Manschettenrandes
etwas geringer als der äußere Durchmesser des Stapelringes an der inneren Behälterwand ist, daß sich
ferner vom inneren Rand des Stapelringes zum Boden hin ein halbkugelförmig verjüngendes Zwischenstück
erstreckt und in ein zylindrisches, an den Boden und die Manschette angrenzendes Zwischenstück übergeht
und daß die Konizität der Manschette so gewählt ist, daß sie federelastisch ist.
Bei den eingangs erwähnten bekannten Behältern ist ein Durchfedern der achsparallel gerichteten Manschetten
nicht möglich. Ein aus solchen Behältern gebildeter Stapel ist daher verhältnismäßig steif und unelastisch.
Solche Behälter werden deshalb in Stapeln, beim Transport oder in Automaten sehr leicht beschädigt.
Es besteht auch die 'Gefahr, daß die Manschette dieser bekannten Behälter mit ihrem freien
Ende den Behälterboden aufreißt, da ihr freier Rand entweder direkt neben oder sogar auf der Verbindungsstelle
der doppelwandigen Manschette des jeweils tiefer liegenden Behälters aufliegt.
Auch die durch die USA.-Patentschrift 2 288 602 offenbarten Behälter besitzen eine so ungünstige Ausbildung,
daß sie im Stapel keine Längselastizität aufweisen und außerdem leicht ineinander verklemmen.
Der durch die USA.-Patentschrift 2 088 18 L bekanntgewordene
Behälter besitzt zwar Stapelabsätze, aber keine Manschette am Boden. Auch dieser Behälter
kann sich bei stärkerer Druckbelastung in einem Stapel leicht verkeilen oder verklemmen; ein Durchfedern
eines Stapels solcher Becher ist nicht möglich.
Γη Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die doppelwandige Manschette umgefaltet ist. Vorzugsweise
sind dabei die inneren und äußeren Teile der doppelwandigen Manschette einstückig miteinander
am Behälterboden verbunden. Dadurch wird verhindert, daß Reste des eingefüllten Getränkes in
einem Spalt zwischen den beiden Wänden der Manschette verbleiben und sich praktisch nicht mehr entfernen
lassen. Wenn Behälter dieser Art auch in erster Linie nur für einmaligen Gebrauch bestimmt sind, so
werden viele Verbraucher einen solchen Becher wegen seiner gefälligen Form und seiner praktischen Handhabungsmöglichkeit
gern aufbewahren und noch öfters verwenden. Das Verschließen des Bodens in der vorerwähnten Weise sichert dann auch für diesen
Fall die gewünschte Hygiene.
Die Erfindung wird nachstehend in einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Dabei zeigt
F i g. I einen Behälter in perspektivischer Ansicht,
Fig. 2 eine Ansicht eines Behälters teilweise im Schnitt,
Fig. 3 einen Längsschnitt durch einen Behälterstapel,
F i g. 3 A einen Teil-Längsschnitt durch zwei ineinander geschobene Behälter und
Fig. 4 eine Ansicht von unten gegen den Fuß des
Behälters.
In den Fig. 1 bis 4 ist ein Behälter 10 gezeigt, der
vorzugsweise aus einem Kunststoff der schlagfesten Polystrol-Gruppe hergestellt ist. Der Behälter kann
nach einer der heutigen Verformungstechniken ausgeführt bzw. geformt sein, beispielsweise durch Einspritzverformung
oder Druckverformung, die sowohl die Blas- oder Vakuumverformung"ohne eine mechanische
Einwirkung auf eine thermoplastische Folie als auch eine Kombination von Druckunterschieden
zusammen mit einem mechanischen Vorrecken des Folienmaterials umfaßt.
Obwohl die erfindungsgemäßen Behälter in der Art der obengenannten Techniken verformt werden können,
wurde festgestellt, daß es zu einheitlichen Ergebnissen bei einem dünnwandigen Kunststoffbehälter
führt, wenn man eine mit einem Stempel mechanisch vorgereckte, erhitzte thermoplastische Folie verwendet,
um eine Verformung der Folie während des Festklemmens des vorgereckten Materials rund um
die gekühlte Hohlform zu bewirken, sodann ein Druckmedium auf die vorgereckte Folie einwirken zu
lassen, um diese von dem Stempel zu trennen und schnell an die gekühlte Innenwandung der Hohlform
anzulegen, und schließlich den Behälter von der Folie zu trennen.
Der in der oben beschriebenen Weise geformte und gestaltete Behälter 10 umfaßt einen Becherteil 12 und
einen Fuß oder Unterteil 22, das unter dem Becherteil liegt und dieses in der aufrechten Lage hält. Die
Seitenwände 14 des Becherteils 12 sind nach oben auswärts zur öffnung hin an den freien Enden der
Seitenwände geneigt. Am unteren Ende der geneigten bzw. konischen Seitenwandung ist ein Verstärkungsoder Stapelring oder Schulter 16 ausgebildet, die
radial einwärts von der Seitenwandung vorspringt.
Dieser Verstärkungs- oder Stapelring dient zur Aufnahme des äußeren freien Kränzteiles des Fußes 22,
wie dies in den F i g. 3 bis 3 A veranschaulicht ist.
Damit sich der freie Fußkranz 26 des Behälters gegen bzw. an den Verstärkungs- oder Stapelring
eines nächsten Behälters auflegt, ist es nötig, daß die periphere Ausdehnung des Fußkranzes 26 kleiner als
die größte innere periphere Ausdehnung des Verstärkungs- oder Stapelringes ist, jedoch größer als die
kleinste innere periphere Ausdehnung des Ringes oder
der Schulter 16. Auf diese Weise ist es möglich, das Fußteil eines Behälters in einen benachbarten Behälter
einzuführen, bis das Kranzteil 26 des Fußteiles in Berührung mit der Schulter 16 des benachbarten Be-
hälters gelangt, so daß die Behälter ineinander verschachtelt
sind.
Der Fuß 22 kann ein äußeres Wandteil 27 besitzen, das umgebogen und zurückgefaltet an der inneren
Wand 24 anliegt. Die in der vorbeschriebenen Weise zurückgefaltete Wand 27 bildet einen Boden 28 für
den Behälter, der einstückig mit den Wänden 24, 27 in der Nähe des Randes des Bodens bei 29 verbunden
ist. Der Boden 28 ist auf diese Weise einstückig an den Fußteil befestigt, stützt dieses und schafft darüber
hinaus am unteren Ende des Behälters die erforderliche Auflagestärke, wenn dieser gefüllt wird.
Daraus ergibt sich, daß der Fuß 22 die doppelte Wandstärke besitzt, und dies ist wichtig, daß sie den
ganzen Behälter, wenn er gefüllt wird, abstützen heifen. Mehrere andere wichtige Funktionen der Doppelwand
werden anschließend schnell verständlich. Die Elastizität des Fußes wird durch die doppelte Wandstärke
nicht beeinträchtigt, und die einzelnen Behälter eines Behälterstapels bleiben in sich axial beweglich.
Wie bereits vorher schon besprochen, bilden die Behälterstapel zum Zweck des Versendens und
Verteilens eine im wesentlichen starre Behältersäule, die das schrittweise Abziehen der einzelnen Behälter
erschwert und auch mit großer Wahrscheinlichkeit einen Karton, der mit solchen Behälterstapeln gefüllt
ist, zum Bersten bringt, wenn dieser fällt. Um dieses Problem zu überwinden, ist der Fuß des erfindungsgemäßen
Behälters so ausgebildet worden, daß die Vorteile des Kunststoffmaterials, aus dem der Behälter
hergestellt ist, benutzt werden.
Eine genaue Betrachtung der Fig. 3, 3 A zeigt, daß >
der Fuß jedes einzelnen Behälters um den Punkt, der in der Nähe des Schnittpunktes der Fußrandkante
und der axial sich ausdehnenden Fläche 20 liegt, biegbar ist. Und, da das periphere Ausmaß des Fußkranzes
26 kleiner ist als die größte innere periphere Ausdehnung des Verstärkungsringes bzw. der Stapelschulter
16, wird eine axiale Stauchung oder Bewegung der einzelnen Behälter eintreten, wenn das
Gewicht des Behälterstapels darauf einwirkt und dadurch einen elastischen Stapel bildet.
Obwohl elastisch, ist der Fuß 22 doch im wesentlichen starr infolge seiner doppelten Wandstärke, und
weiterhin widersteht die von den'winklig umgebogenen
Flächen herrührende Stabilität einer radialen Deformation. Die inneren lind äußeren Wandabschnitte
24, 27 werden durch die sich axial ausdehnende Fläche 20 unterstützt, die ihrerseits einen
aufwärts stehenden Ring 25 trägt, der radialen Druck- oder Ausdehnungskräften widersteht.
Zusätzlich sind an dem Unterteil des Behälterfußes Verstärkungen und Versteifungen angeformt. Wie am
besten aus der F i g. 4 ersichtlich, erstreckt sich eine nach außen aufwärts gekrümmte Fläche 18 axial von
der Fläche 20 weg und trifft auf den Ring oder die Schulter 16. Es ist augenscheinlich, daß die Zone, die
sich zwischen den Verstärkungs- und Stapelring 16 einschließlich und dem äußeren freien Fußkranz des
Fußes erstreckt, dazu beitragt, den Bodenteil des Behälters zu versteifen.
Dabei tritt als ein weiteres Merkmal der Erfindung auf, daß die Zone zwischen der Schulter 16 und dem
äußeren freien Kranz 26 des Fußes 22 sich vorzüg- · lieh zum Erfassen des Behälters eignet. Das Fußteil
jedes Behälters ist unterhalb des Behälterinhaltes angeordnet und ist vorzugsweise wie oben beschrieben
mit doppelter Wandstärke versehen, um so die thermische Isolierung zu erhöhen.
In der Nähe des äußeren Endes des Behälters ist eine Sicke 30 und eine Bördelung 32 angeordnet, um
die Öffnung des Behälters zu verstärken. Die Sicke 30 dient ferner dazu, einen Deckel zum Verschließen
des Behälterinhaltes anzubringen.
Es ist klar, daß die peripheren Ausmaße des Bodens 28 und des äußeren freien Kranzes 26 des Fußes 22
wesentlich kleiner sind als die öffnung des Behälters, um so beim Stapeln den folgenden Behälter aufnehmen
zu können, wobei der Behälter doch ungestützt in einer aufrechten Stellung stehen wird. Sogar wenn
der Behälter eine große Ausdehnung besitzt, so daß die axiale Länge des Behälters mehr als das zweifache
der Ausdehnung der öffnung ist, und mehr als das fünffache Stapelgewicht auf dem Fuß ruht, hat es sich
gezeigt, daß der Behälter aufrecht stehen bleibt. Beispielsweise besitzt ein etwa 140 g umfassender Behälter
einen inneren Öffnungsdurchmesser von etwa 6,5 cm und bei einer Stapelhöhe von~2,5 cm (dies ist
der Abstand zwischen der Schulter 16 und dem äußeren freien Fußkranz 26 des Fußes) beträgt die gesamte
axiale Höhe des Stapels etwa 13 cm.·
Es ist offensichtlich, daß die dünnwandigen Kunststoffbehälter der vorliegenden Erfindung das Stapeln
einer Vielzahl von Behältern zum Versenden oder Verteilen in Automaten erleichtern, während gleichzeitig
der Endverbraucher in die Lage versetzt wird, den Behälter leicht zu handhaben und zu tragen, ohne
daß sowohl ihm als auch dem Behälter ein Schaden zugefügt wird.
Claims (3)
1. Stapelbarer, sich nach oben erweiternder Kunststoffbehälter mit einer durch einen Stapelring
unterbrochenen Behälterwand, die nahe dem Boden einstückig in eine doppelwandige, sich nach
unten erstreckende Manschette übergeht, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere
Durchmesser des freien Manschettenrandes (26) etwas geringer ist als der äußere Durchmesser des
Stapelringes (16) an der inneren Behälterwand,
. daß sich ferner vom inneren Rand des Stapelringes (16) zum Boden (28) hin ein halbkugelförmig verjüngendes
Zwischenstück (18) erstreckt und in ein zylindrisches, an den Boden (28) und die Manschette
(24, 27) angrenzendes Zwischenstück (20) übergeht und daß die Konizität der Manschette
(24, 27) so gewählt ist, daß sie federelastisch ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die doppelwandige Manschette (24, 27) umgefaltet ist.
3. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren und äußeren Teile (24,
27) der doppelwandigen Manschette einstückig miteinander am Behälterboden verbunden sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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