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Einkettenförderer Die Erfindung betrifft einen Einkettenförderer
mit in einem Maschinenrahmen gelagerter Antriebswelle und darauf angeordnetem Kettenrad
für ein in einer Förderrinne gefUhrtes Fördermittel, wobei die Antriebswelle mit
dem Kettenrad zwischen im Abstand der Förderrinnenbrelte angeordneten Lagerwangen
gelagert ist.
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Es ist ein Förderbandantrieb mit eine oder beidseitigem Getriebe und
einer axial unterteilten Kettenradwelle bekannt, deren Teile mittels Zentrieransätze
gegeneinander
abgestützt sind. Die Antriebswelle, bzw. die Kettenradwelle
besitzt bei dieser Konstruktion eine erhebliche, und zwar freis Baulänge, durch
die bei arbeitendem Förderer an die Kettenradwelle angreifende Beanspruchungen eine
beachtliche Auslenkung infolge auftretender Biegemomente bedingen, was schließlich
zu erheblichen belastungen der Lager der Kettenradwelle führt. Dadurch unterliegen
die Lager starkem Verschleiß. - Es ist ferner eine Lagerung der Antriebstrommel
von Kettenförderern bekannt, bei der die Kettenradtrommel nicht unmittelbar auf
einer einstückigen durchlaufenden Antriebswelle gelagert ist. Vielmehr befindet
sich auf dem Wellenstumpf eines Getriebes eine mit Klauen versehene Kuppelnabe,
deren Mitnehmerklauen in entsprechende Zahnlücken der Kettenradtrommel eingreifen.
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Die Naben der Kettenradtrommel sind in einem lose aufgeschobenen Haltering
mit Begrenzungsscbeibe geführt. Diese Bauweise ist verhältnismäßig kompliziert und
raumaufwendig.-Man kennt außerdem einen Antrieb für Zugkettenförderer, bei welchem
die Antriebskettenradwelle zwischen den Seitenschilden des Antriebskopfes angeordnet
sind. FUr die Kettenradwelle, welche kUrzer als der lichte Abstand der Seitenschilde
ist, sind zwei Lager vorgesehen, die vor Kopf und symmetrisch zur Mittellinie eines
geraden Quertrggers angeordnet sind, weloher zwischen die Seitenschilde
eingebaut
ist. Auch diese Bauweise ist verhältnismäßig kompliziert und raumaufwendig. - Schließlich
ist ein Kettenantrieb bekannt, bei dem die Kettentrommel aus zwei Kettenrädern besteht,
die durch ein rohrförmiges Verbindungsstuck zu einer festen Trommel vereinigt sind.
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Die Lagerung dieser Kettentrommel erfolgt beidseitig unter Zwischenschaltung
eines Pendelkugellagers auf Je einem hohlen Schildlagerzapfen. Die gesamte Kettentrommel
wird lediglich über einen Wellenstummel angetrieben. Naoh einem älteren Vorschlag,
der nicht zum Stande der Technik gehört, wird eine Antriebs- oder Umkehrtrommel
eines Kettenkratzförderers verwirklicht, bei der die Kettenräder auf einer von der
einen Seitenwand des Maschinenrahmens zu dessen anderer Seitenwand durchgehend,
beidseitig gelagerten Welle drehfest gelagert sind. Hier ist auf den mittleren zylindrischen
Wellenabschnitt einermebrfach abgestuften Welle eine Abstandshülse lösbar aufgeschoben,
wobei die zu beiden Seiten dieses mittleren Wellenabschnittes liegenden abgestuften
Wellenabsohnitte Jeweils eine an sich bekannte axiale Verzahnung aufweisen, auf
die die Kettensterne mit einer entsprechenden Innenverzahnung lösbar aufgeschoben
sind, wobei ferner die Welle an ihren beiden Enden seitlich der die Kettensterne
tragenden Abstufungen Jeweils einen weiteren abgestuften
Wellenabschnitt
mit einer darauf aufgeschobenen Büchse für die Lagerung der Welle aufweist. Hier
geht es also um die spezielle Gestaltung einer abgestuften Antriebswelle für das
Kettenrad eines Zweikettenförderers, wobei die abgestuften Wellenabschnitte mit
Aussenverzahnungen zum gleichsam Kuppeln der Kettensterne mit Innenverzahnungen
und Aufschieben von Lagerbüchsen mit ebenfalls Innenverzahnung vorgesehen sind.
Probleme um die einwandfreie Abdichtung der Antriebswelle auch gegen feinstes Fördergut
sind in diesem älteren Recht nicht behandelt oder gelöst.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Einkettenförderer
der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, dessen Antriebswelle unter einwandfreier
Dinhtwirkung gegen auch feinstes Fördergut gelagert ist und zugleich unschwer die
Montage eines mehrteiligen Kettenrades ermöglicht.
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Diese Aufgabe löst die Errind-lr. g bei einem Einkettenförderer des
obigen Aufbaus dadurch, da, die Antriebswelle in an sich bekannter Weise mit ihren
Lagerzapfen in dem Kettenrad zugewandten Lagerflanschen der Lagerwangen gelagert
ist und die Lager der Lagerzapfen gegen das Kettenrad im Bereich des Uberganges
von den Lagerflanschen zum Kettenrad jeweils mittels eines Labyrinthdichtung
abgedichtet
sind sowie der Lagerinnenring radial angeordnete Labyrinthkammern besitzt, in die
kammartig Labyrinthzähne eines in das Kettenrad abziehbar eingesetzten Labyrinthringes
eingreifen, die gleichzeitig das Kettenrad zentrieren und von dem Kettenrad bzw.
den Kettenradhälften mitgenommen werden.
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Weitere erfindungswesentliche Merkmale sind im folgenden aufgeführt.
Zweckmäßig ist zumindest ein Lagerzapfen als Hohlwellenstumpf mit Innenverzahnung,
z.B. Vielnutverzahnung ausgeführt, während darin ein an den Antrieb angeschlossener
Antriebszapfen mit Außenverzahnung, z .B. ebenfalls Vielnutverzahnung, eingreift,
so daß mit besonderem Vorteil ein einseitiger Antrieb für den erfindungsgemäßen
Einkettenförderer verwirklicht wird. Vorzugsweise sind die Lagerzapfen mittels Wälzlager
und beidseitig davon unter Bildung eines Schmierraumes, z.B. einer Ölkammer, angeordnetem
Lagerdeckel und Lagerinnenring in den Lagerflanschen abgestützt. Nach einer besonderen
Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß der Lagerdeckel eine buchsenartige
Verlängerung besitzt, die einerseits von den Lagerflanschen umgeben ist, in die
andererseits das Wälzlager eingesetzt ist. Fener empfiehlt die Erfindung, daß weils
Lagerdeckel und Lagerinnenring
gegen den Schmierraum mittels Lippendichtungen
abgedichtet sind und der Schmierraum über Gewindebohrungen für Schraubenbolzen,
z.B. Inbus-Schrauben, von außen zugänglich ist, damit unschwer ein Durchwaschen,
ein Auffüllen oder eine Entlüftung für Notschmierung des Schmierraumes vorgenommen
werden kann.
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Im übrigen können die Labyrinthkammern an zumindest einen Schmiermittelkanal
angeschlossen sein, um die Kammern z. B. mittels Fett zu füllen, wodurch eine besonders
wirksame Sperre gegen das Fördergut verwirklicht wird, welches zwischen den Lagerflanschen
und dem Kettenrad in das Lager einzudringen sucht. Endlich sieht die Erfindung vor,
daß die Labyrinthringe konisch im geteilten Kettenrad gelagert und dadurch die Kettenradhälften
zentriert sind.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin
zu sehen, daß nach Lehre der Erfindung ein Einkettenförderer mit Antriebswelle und
darauf angeordnetem Kettenrad verwirklicht wird, bei dem zwischen den Lagerflanschen
für die Lagerzapfen der Antriebswelle und dem Kettenrad eine einwandfreie Dichtwirkung
bzw.
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Sperre gegen auch feinstes Fördergut verwirklicht wird, also stets
einwandfreie Lagerung ohne Verschmutzungsgefahr
gewährleistet ist.
Von weiterem Vorteil ist die Tatsache, daß bei der montage des mehrteiligen Kettenrades
auch der Labyrinthring abgezogen und damit die Labyrinthdichtung geöffnet werden
kann, was nicht nur für Reinigungszwecke, sondern allgemein aus montagetechnischen
Gründen wUnschenswert ist und eine leichte Montage des Kettenrades ermöglicht. Diese
Vorteile werden bei kompakter und funktionssicherer Bauweise erreicht.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen: Fig. 1 in Frontansicht ein Lager
der Antriebswelle eines erfindungsgemäßen Einkettenförderers im Schnitt und Fig.
2 einen Ausschnitt aus Fig. 1 in vergrößerter Darstellung, rtg. 3 eine andere Ausführungsform
des Gegenstandes nach Fig. 1.
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In den Figuren ist ein Einkettenförderer dargestellt, der mit einer
in einem Maschinenrahmen gelagerte Antriebswelle 1 und darauf angeordnetem Kettenrad
2 für ein in einer Förderrinne 3 geführtes Fördermittel ausgerüstet ist.
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Die Antriebswelle 1 ist mit dem Kettenrad 2 zwischen im Abstand der
Förderrinnenbreite angeordneten Lagerwangen 4 gelagert. Dazu besitzt die Antriebswelle
1 endseitig Lagerzapfen 5 und dazwischen einen vorzugsweise verjüngten Wellenabschnitt
6 zur Aufnahme des mehrteiligen Kettenrades 2 und ist mit den Lagerzapfen 5 in dem
Kettenrad 2 zugewandten Lagerflanschen 7 der Lagerwangen 4 gelagert.
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Zumindest ein Lagerzapfen 5 ist als Hohlwellenstumpr mit Innanverzahnung
8, z.B. Vielnutverzahnung, ausgeführt, in den ein an den Antrieb 9 angeschlossener
Antriebszapfen 10 mit Außenverzahnung 11, z.B. Vielnutverzahnung eingreift.
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Die Lagerzapfen 5 sind mittels Wälzlager 12 und beidseitig davon unter
Bildung eines Schmierraumes 13, z.B. einer 51-oder Fettkammer, angeordneten Lagerdeckel
14 und Lagerinnenring 15 in den Lagerflanschen 7 abgestützt. Der Lagerdeckel 14
und Lagerinnenring 15 sind jeweils gegen den Schmierraum 13 mittels Lippendichtungen
16 abgedichtet, während der Schmierraum 13 über Gewindebohrungen für Schraubenbolzen
17, z.B. Inbus-Schrauben, von außen zugänglich ist. Die Lager der Lagerzapfen 5
sind gegen das
Kettenrad 2 im Bereich des Überganges von den Lagerflanschen
7 zum Kettenrad 2 Jeweils mittels einer Labyrinthdichtung 18 abgedichtet. Dazu besitzt
der Lagerinnenring 15 radial angeordnete Labyrinthkammern 19, in die kammartig Labyrinthzähne
20 eines in das Kettenrad 2 abziehbar eingesetzten Labyrinthringes 21 eingreifen.
Die Labyrinthkammern 19 sind an zumindest einen Schmiermittelkanal 22 angeschlossen.
Die Labyrinthringe 21 sind konisch im geteilten Kettenrad 2 gelagert, um damit gleichzeitig
die Zentrierung der Kettenradhälften vorzunehmen.
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In Figur 3 ist eine abgeänderte Ausführungsform dargestellt, nach
der der Lagerdeckel 14 eine buchsenartige Verltngerung 23 besitzt, die einerseits
von den Lagerflanschen 7 aufgenommen wird, in die andererseits das Wälzlager 12
eingesetzt ist. Dadurch wird erreicht, daß bei einer evtl.
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Beschädigung des Wälagers 12, z.B. bei fressendem WKlzlager 12, lediglich
die buchsenartige Verlängerung 23 des leicht austauschbaren Lagerdeckels 14 angegriffen
wird, dagegen die Lagerflanschen 7 unverletzt bleiben. - Im übrigen ist die oben
beschriebene Lagerung der Antriebswelle 1 selbstverständlich an ihren beiden Enden
in gleicher Weise getroffen.
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Ansprüche: == ========