DE1466960C - Halterung für Röntgenfilme beim Röntgen von Zähnen - Google Patents
Halterung für Röntgenfilme beim Röntgen von ZähnenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Halterung für Röntgenfilme beim Röntgen von Zähnen, bestehend
aus einer zwischen die Zähne des Unter- und Oberkiefers einführbaren Beißplatte mit mehreren Auf-.
nahmen zur unterschiedlichen, klemmenden Halterung von Röntgenfilmen. Eine derartige bekannte
Halterung (vgl. USA.-Patentschrift 2 831 97S) besteht aus einer verhältnismäßig dicken Beißplatte, in der
mehrere endseitig geschlossene Schlitze angeordnet sind. Die äußeren Schlitze sind dabei im wesentlichen
V-förmig angeordnet, so daß die in die Schlitze eingeschobenen Röntgenfilme in unterschiedlichen
Ebenen angeordnet werden können. Bei einer anderen bekannten Halterung (vgl. USA.-Patentschrift
2 736 814) ist in der ebenfalls verhältnismäßig dicken Beißplatte lediglich ein einseitig offener Schlitz vorgesehen.
Nachteilig bei diesen bekannten Halterungen ist, daß eine verhältnismäßig dicke Beißplatte zur
eindeutigen Orientierung der Röntgenfilme in der ihnen zugeordneten Ebene erforderlich ist. Darüber ao
hinaus muß die Einbringung der zugeordneten Schlitze mit verhältnismäßig engen Toleranzen erfolgen,
um die gewünschte Halterung der Röntgenfilme sicherzustellen. Ferner führt eine dicke Ausführung
der Beißplatte zu nachteiligen Röntgenschatten auf den Röntgenfilmen und läßt oftmals eine
sichere Halterung der Beißplatte, insbesondere im Bereich der hinteren Backenzähne, nicht zu. Ein besonderer
Nachteil ist darin zu sehen, daß die Röntgenfilme in ihrer Ebene nicht eindeutig festgelegt
sind und durch die unterschiedliche Ausbildung von Ober- und Unterkiefer beim Schließen der Kiefer
zum Festklemmen der Beißplatte eine nachteilige Verschiebung erfahren, so daß die Wurzelspitzen
nicht mehr auf dem Röntgenfilm erscheinen. Eine ebenfalls verhältnismäßig dicke oder noch dickere
Ausbildung der Beißplatte verlangt eine andere bekannte Halterung, bei der lediglich in der Beißplatte
eine Aufnahmenut für den Röntgenfilm vorgesehen ist. Hier muß die Nut eine derartige Tiefe aufweisen,
daß eine sichere Befestigung des Röntgenfilms gewährleistet ist. Darüber hinaus ragt der in die Nut
eingeführte Teil des Röntgenfilms über die Oberfläche der Kronen hervor und geht damit ein Teil des Röntgenfilms
bei Aufnahmen der Wurzelspitzen verloren. Eine andere bekannte Halterung weist einen im
wesentlichen T-förmigen Aufbau auf, wobei der T-Steg die Beißplatte bildet und in den T-Flansch,
welcher hohl ausgebildet ist, der Röntgenfilm einschiebbar ist. Mit einer derartig ausgebauten Halterung
lassen sich daher im wesentlichen nur Röntgenaufnahmen von Kronen herstellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halterung für Röntgenfilme beim Röntgen von Zähnen
mit geringstem Materialaufwand so zu gestalten, daß eine wohldefinierte Halterung der Röntgenfilme
sichergestellt und diese ohne Beeinträchtigung von nachteiligen Röntgenschatten je nach Bedarf zum
Röntgen von Kronen oder von Zahnwurzeln einsetzbar ist.
Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß als Aufnahme für den Röntgenfilm einseitig an die Beißplatte
eine im Querschnitt U-förmige Klemmtasche rechtwinklig angeschlossen ist und die durch die
Schenkel nachgebildete Klemmnut eine derartige Tiefe aufweist, daß die Mittellinie eines bis zum Nuttiefsten
eingeschobenen Röntgenfilms etwa in derBeißpIattencbene
angeordnet ist, und daß an der Beißplatte eine sich parallel vor dem an die Beißplatte angeschlossenen
Flansch der Klemmtasche erstreckende Rippe angeordnet und durch diese eine in entgegengesetzter
Richtung gegenüber der Klemmnut der Klemmtasche offene Klemmnut zwischen der Rippe und dem Anschlußflansch
der Klemmtasche für einen, sich mit seiner Kante an der Beißplatte abstützenden Röntgenfilms
gebildet ist. Zweckmäßig ist die Platte relativ dünn, jedoch starr und sind ebenfalls die Flansche
relativ dünn, so daß ein elastisches Festklemmen eines Röntgenfilms in der durch die Flansche gebildeten
tiefen Klemmnut erzielbar ist. Ferner können die Beißplatte, die Rippe und die Klemmtasche aus
einem Stück in Kunststoff ausgebildet sein.
Die durch die Erfindung erzielten Vorteile sind vor allem darin zu sehen, daß unter allen Umständen
eine wohldefinierte Halterung des Röntgenfilms sowohl beim Röntgen der Kronen als auch beim Röntgen
von Wurzelspitzen sichergestellt ist. Insbesondere beim Röntgen von Wurzelspitzen ist eine optimale
Ausnutzung des Röntgenfilms gegeben. Darüber hinaus werden nachteilige Röntgenschatten im wesentliehen
vermieden. *
Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer
lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt
Fig. 1 eine bekannte Halterung zum Röntgen der Wurzel von Backenzähnen,
F i g. 2 eine andere bekannte Halterung zum Röntgen der Kronen,
Fig. 3 in perspektivischer Ansicht eine erfindungsgemäße
Halterung in vergrößertem Maßstab,
Fig. 4 die Anordnung der Halterung beim Röntgen
einer Wurzel im Unterkiefer,
F i g. 5 die Anordnung beim Röntgen der Krone im Oberkiefer, .
. F i g. 6 die Anordnung der Halterung beim Röntgen einer Wurzel im Oberkiefer.
Die in F i g. 3 dargestellte erfindungsgemäße Halterung besitzt eine Beißplatte 1, welche zwischen die
Zähne des Ober- und Unterkiefers geklemmt wird, eine Rippe 2 an der Unterseite dieser Beißplatte und
einer bei dieser Darstellung rechtwinklig nach unten abgebogenen Klemmtasche 3. Zwischen der Rippe 2 ;
. und der Klemmtasche 3 ist eine Klemmnut 4 aus- ' gebildet, während die Klemmtasche 3 einen V-förmigen
Querschnitt aufweist und infolgedessen zwei parallele Flansche 3 a und 3 ft aufweist, welche zwischen
sich eine nach oben offene tiefe Klemmnut 5 bilden. Die Beißplatte 1, die Rippe 2 und die Klemmtasche 3
sind aus einem Stück hergestellt, beispielsweise aus Preßstoff oder Spritzguß in Kunststoff sowie etwas
elastischer eingestellt, so daß eine federnde Wirkung des Flansches 3 b gegenüber dem Flansch 3 a erzielbar
ist, während die Beißplatte 1 jedoch starr genug ist, um beim Zusammenbeißen der Zähne nicht
wesentlich verformt zu werden. Sowohl die Beißplatte 1 als auch die Klemmtasche 3 sind relativ dünn
im Vergleich zu den bisher bekannten Halterungen nach Fi g. 1 (in etwas kleinerem Maßstab), die Beißplatte
1 ist jedoch dicker als die Flansche 3 a oder 3 ft.
So wird bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
die Beißplatte 1 in einer Stärke von etwa 2 mm her- , gestellt und jeder Flansch 3 a oder 3 ft in einer Stärke
von etwa 1 mm.
Bei einer Verwendung der erfindungsgemäßen Halterung nach F i g. 4 oder 6 liegt der in die Klemmnut
4 eingeschobene Röntgenfilm/? an dem Flansch
3 α an. Ein Vergleich zwischen der Fig. 4 und der
F i g. 1 macht de jtlich, daß der Röntgenfilm tiefer sitzt, so daß die Wurzelspitze ebenfalls auf dem
Röntgenbild zu sehen ist. Bei einer Verwendung nach F i g. 5 wird der Röntgenfilm R in die tiefe Klemmnut
5 zwischen den Flanschen 3a und 3 b eingeschoben, so daß in dieser Lage die horizontale Mittellinie
des Röntgenfilms annähernd mit der horizontalen Mittelebene der Beißplatte 1 übereinstimmt. Die
Zähne des Oberkiefers sind hierbei einwandfrei von denen des Unterkiefers durch die starre Platte 1 getrennt.
In beiden Fällen (F i g. 4 und 6 bzw. 5) ist ein einwandfreier Halt des Röntgenfilms in einer vorbestimmten
Lage und völlig eben ohne Verwerfung gewährleistet. Falls erforderlich, kann die Rippe 2
derart ausgebildet werden, daß sie ein Abstandsglied zwischen der Klemmtasche 3 und der Zahnreihe
bildet. '■
Um den bei derartigen einmalig zu verwendenden Halterungen ins Gewicht fallenden Kunststoffververbrauch
so niedrig wie möglich zu halten, lassen sich im Halter Vertiefungen oder Ausnehmungen
vorsehen, wie dies beispielsweise in Fig. 3 durch die gestrichelte Linie 6 im Flansch 3 a dargestellt ist oder
durch die Lochungen der Beißplatte 1, wobei außerdem der Flansch 3 b nicht unbedingt bis auf die Höhe
der Platte 1 hochgezogen zu werden braucht.
Claims (3)
1. Halterung für Röntgenfilme beim Röntgen von Zähnen, bestehend aus einer zwischen die
Zähne des Unter- und Oberkiefers einführbaren Beißplatte mit mehreren Aufnahmen, zur unterschiedlichen,
klemmenden Halterung von Röntgenfilmen, dadurch gekennzeichnet, daß als Aufnahme für den Röntgenfilm (R) einseitig
an die Beißplatte (1) eine im Querschnitt U-förmige Klemmtasche (3) rechtwinklig angeschlossen
ist und die durch die Schenkel (3 a, 3 b) gebildete Klemmnut (5) eine derartige, jiefe aufweist,
daß die Mittellinie eines bis zum Huttiefsten eingeschobenen Röntgenfilms (R) etwa in der
Beißplattenebene angeordnet ist, und daß an der Beißplatte (1) eine sich parallel vor dem an die
Beißplatte angeschlossenen Flansch (3 a) der Klemmtasche (3) erstreckende Rippe (2) angeordnet
und durch diese eine in entgegengesetzter Richtung gegenüber der Klemmnujt (5) der
Klemmtasche (3) offene Klemmnut (4) zwischen der Rippe (2) und dem Flansch (3 a) der Klemmtasche
(3) für einen sich mit seiner Kante an der Beißplatte (1) abstützenden Röntgenfilm (R) gebildet
ist.
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beißplatte (1) relativ dünn,
jedoch starr ausgebildet ist, und daß ebenfalls die Flansche (3 a, 3 b) relativ dünn ausgeführt sind,
so daß ein elastisches Festklemmen eines Röntgenfilms (R) in der durch die Flansche (3 a, 3 b)
gebildeten Klemmnut (5) erzielbar ist.
3. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beißplatte (1), die Rippe
(2) und die Klemmtasche (3) aus einem Stück in Kunststoff ausgebildet sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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