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DE1466960C - Halterung für Röntgenfilme beim Röntgen von Zähnen - Google Patents

Halterung für Röntgenfilme beim Röntgen von Zähnen

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Publication number
DE1466960C
DE1466960C DE1466960C DE 1466960 C DE1466960 C DE 1466960C DE 1466960 C DE1466960 C DE 1466960C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bite plate
clamping
ray
ray film
teeth
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Der Anmelder Ist
Original Assignee
Bergendal, Gunnar, Bromma, Stockholm (Schweden)

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Halterung für Röntgenfilme beim Röntgen von Zähnen, bestehend aus einer zwischen die Zähne des Unter- und Oberkiefers einführbaren Beißplatte mit mehreren Auf-. nahmen zur unterschiedlichen, klemmenden Halterung von Röntgenfilmen. Eine derartige bekannte Halterung (vgl. USA.-Patentschrift 2 831 97S) besteht aus einer verhältnismäßig dicken Beißplatte, in der mehrere endseitig geschlossene Schlitze angeordnet sind. Die äußeren Schlitze sind dabei im wesentlichen V-förmig angeordnet, so daß die in die Schlitze eingeschobenen Röntgenfilme in unterschiedlichen Ebenen angeordnet werden können. Bei einer anderen bekannten Halterung (vgl. USA.-Patentschrift 2 736 814) ist in der ebenfalls verhältnismäßig dicken Beißplatte lediglich ein einseitig offener Schlitz vorgesehen. Nachteilig bei diesen bekannten Halterungen ist, daß eine verhältnismäßig dicke Beißplatte zur eindeutigen Orientierung der Röntgenfilme in der ihnen zugeordneten Ebene erforderlich ist. Darüber ao hinaus muß die Einbringung der zugeordneten Schlitze mit verhältnismäßig engen Toleranzen erfolgen, um die gewünschte Halterung der Röntgenfilme sicherzustellen. Ferner führt eine dicke Ausführung der Beißplatte zu nachteiligen Röntgenschatten auf den Röntgenfilmen und läßt oftmals eine sichere Halterung der Beißplatte, insbesondere im Bereich der hinteren Backenzähne, nicht zu. Ein besonderer Nachteil ist darin zu sehen, daß die Röntgenfilme in ihrer Ebene nicht eindeutig festgelegt sind und durch die unterschiedliche Ausbildung von Ober- und Unterkiefer beim Schließen der Kiefer zum Festklemmen der Beißplatte eine nachteilige Verschiebung erfahren, so daß die Wurzelspitzen nicht mehr auf dem Röntgenfilm erscheinen. Eine ebenfalls verhältnismäßig dicke oder noch dickere Ausbildung der Beißplatte verlangt eine andere bekannte Halterung, bei der lediglich in der Beißplatte eine Aufnahmenut für den Röntgenfilm vorgesehen ist. Hier muß die Nut eine derartige Tiefe aufweisen, daß eine sichere Befestigung des Röntgenfilms gewährleistet ist. Darüber hinaus ragt der in die Nut eingeführte Teil des Röntgenfilms über die Oberfläche der Kronen hervor und geht damit ein Teil des Röntgenfilms bei Aufnahmen der Wurzelspitzen verloren. Eine andere bekannte Halterung weist einen im wesentlichen T-förmigen Aufbau auf, wobei der T-Steg die Beißplatte bildet und in den T-Flansch, welcher hohl ausgebildet ist, der Röntgenfilm einschiebbar ist. Mit einer derartig ausgebauten Halterung lassen sich daher im wesentlichen nur Röntgenaufnahmen von Kronen herstellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halterung für Röntgenfilme beim Röntgen von Zähnen mit geringstem Materialaufwand so zu gestalten, daß eine wohldefinierte Halterung der Röntgenfilme sichergestellt und diese ohne Beeinträchtigung von nachteiligen Röntgenschatten je nach Bedarf zum Röntgen von Kronen oder von Zahnwurzeln einsetzbar ist.
Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß als Aufnahme für den Röntgenfilm einseitig an die Beißplatte eine im Querschnitt U-förmige Klemmtasche rechtwinklig angeschlossen ist und die durch die Schenkel nachgebildete Klemmnut eine derartige Tiefe aufweist, daß die Mittellinie eines bis zum Nuttiefsten eingeschobenen Röntgenfilms etwa in derBeißpIattencbene angeordnet ist, und daß an der Beißplatte eine sich parallel vor dem an die Beißplatte angeschlossenen Flansch der Klemmtasche erstreckende Rippe angeordnet und durch diese eine in entgegengesetzter Richtung gegenüber der Klemmnut der Klemmtasche offene Klemmnut zwischen der Rippe und dem Anschlußflansch der Klemmtasche für einen, sich mit seiner Kante an der Beißplatte abstützenden Röntgenfilms gebildet ist. Zweckmäßig ist die Platte relativ dünn, jedoch starr und sind ebenfalls die Flansche relativ dünn, so daß ein elastisches Festklemmen eines Röntgenfilms in der durch die Flansche gebildeten tiefen Klemmnut erzielbar ist. Ferner können die Beißplatte, die Rippe und die Klemmtasche aus einem Stück in Kunststoff ausgebildet sein.
Die durch die Erfindung erzielten Vorteile sind vor allem darin zu sehen, daß unter allen Umständen eine wohldefinierte Halterung des Röntgenfilms sowohl beim Röntgen der Kronen als auch beim Röntgen von Wurzelspitzen sichergestellt ist. Insbesondere beim Röntgen von Wurzelspitzen ist eine optimale Ausnutzung des Röntgenfilms gegeben. Darüber hinaus werden nachteilige Röntgenschatten im wesentliehen vermieden. *
Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt
Fig. 1 eine bekannte Halterung zum Röntgen der Wurzel von Backenzähnen,
F i g. 2 eine andere bekannte Halterung zum Röntgen der Kronen,
Fig. 3 in perspektivischer Ansicht eine erfindungsgemäße Halterung in vergrößertem Maßstab,
Fig. 4 die Anordnung der Halterung beim Röntgen einer Wurzel im Unterkiefer,
F i g. 5 die Anordnung beim Röntgen der Krone im Oberkiefer, .
. F i g. 6 die Anordnung der Halterung beim Röntgen einer Wurzel im Oberkiefer.
Die in F i g. 3 dargestellte erfindungsgemäße Halterung besitzt eine Beißplatte 1, welche zwischen die Zähne des Ober- und Unterkiefers geklemmt wird, eine Rippe 2 an der Unterseite dieser Beißplatte und einer bei dieser Darstellung rechtwinklig nach unten abgebogenen Klemmtasche 3. Zwischen der Rippe 2 ; . und der Klemmtasche 3 ist eine Klemmnut 4 aus- ' gebildet, während die Klemmtasche 3 einen V-förmigen Querschnitt aufweist und infolgedessen zwei parallele Flansche 3 a und 3 ft aufweist, welche zwischen sich eine nach oben offene tiefe Klemmnut 5 bilden. Die Beißplatte 1, die Rippe 2 und die Klemmtasche 3 sind aus einem Stück hergestellt, beispielsweise aus Preßstoff oder Spritzguß in Kunststoff sowie etwas elastischer eingestellt, so daß eine federnde Wirkung des Flansches 3 b gegenüber dem Flansch 3 a erzielbar ist, während die Beißplatte 1 jedoch starr genug ist, um beim Zusammenbeißen der Zähne nicht wesentlich verformt zu werden. Sowohl die Beißplatte 1 als auch die Klemmtasche 3 sind relativ dünn im Vergleich zu den bisher bekannten Halterungen nach Fi g. 1 (in etwas kleinerem Maßstab), die Beißplatte 1 ist jedoch dicker als die Flansche 3 a oder 3 ft.
So wird bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel die Beißplatte 1 in einer Stärke von etwa 2 mm her- , gestellt und jeder Flansch 3 a oder 3 ft in einer Stärke von etwa 1 mm.
Bei einer Verwendung der erfindungsgemäßen Halterung nach F i g. 4 oder 6 liegt der in die Klemmnut 4 eingeschobene Röntgenfilm/? an dem Flansch
3 α an. Ein Vergleich zwischen der Fig. 4 und der F i g. 1 macht de jtlich, daß der Röntgenfilm tiefer sitzt, so daß die Wurzelspitze ebenfalls auf dem Röntgenbild zu sehen ist. Bei einer Verwendung nach F i g. 5 wird der Röntgenfilm R in die tiefe Klemmnut 5 zwischen den Flanschen 3a und 3 b eingeschoben, so daß in dieser Lage die horizontale Mittellinie des Röntgenfilms annähernd mit der horizontalen Mittelebene der Beißplatte 1 übereinstimmt. Die Zähne des Oberkiefers sind hierbei einwandfrei von denen des Unterkiefers durch die starre Platte 1 getrennt. In beiden Fällen (F i g. 4 und 6 bzw. 5) ist ein einwandfreier Halt des Röntgenfilms in einer vorbestimmten Lage und völlig eben ohne Verwerfung gewährleistet. Falls erforderlich, kann die Rippe 2 derart ausgebildet werden, daß sie ein Abstandsglied zwischen der Klemmtasche 3 und der Zahnreihe bildet. '■
Um den bei derartigen einmalig zu verwendenden Halterungen ins Gewicht fallenden Kunststoffververbrauch so niedrig wie möglich zu halten, lassen sich im Halter Vertiefungen oder Ausnehmungen vorsehen, wie dies beispielsweise in Fig. 3 durch die gestrichelte Linie 6 im Flansch 3 a dargestellt ist oder durch die Lochungen der Beißplatte 1, wobei außerdem der Flansch 3 b nicht unbedingt bis auf die Höhe der Platte 1 hochgezogen zu werden braucht.

Claims (3)

Patentansprüche:
1. Halterung für Röntgenfilme beim Röntgen von Zähnen, bestehend aus einer zwischen die Zähne des Unter- und Oberkiefers einführbaren Beißplatte mit mehreren Aufnahmen, zur unterschiedlichen, klemmenden Halterung von Röntgenfilmen, dadurch gekennzeichnet, daß als Aufnahme für den Röntgenfilm (R) einseitig an die Beißplatte (1) eine im Querschnitt U-förmige Klemmtasche (3) rechtwinklig angeschlossen ist und die durch die Schenkel (3 a, 3 b) gebildete Klemmnut (5) eine derartige, jiefe aufweist, daß die Mittellinie eines bis zum Huttiefsten eingeschobenen Röntgenfilms (R) etwa in der Beißplattenebene angeordnet ist, und daß an der Beißplatte (1) eine sich parallel vor dem an die Beißplatte angeschlossenen Flansch (3 a) der Klemmtasche (3) erstreckende Rippe (2) angeordnet und durch diese eine in entgegengesetzter Richtung gegenüber der Klemmnujt (5) der Klemmtasche (3) offene Klemmnut (4) zwischen der Rippe (2) und dem Flansch (3 a) der Klemmtasche (3) für einen sich mit seiner Kante an der Beißplatte (1) abstützenden Röntgenfilm (R) gebildet ist.
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beißplatte (1) relativ dünn, jedoch starr ausgebildet ist, und daß ebenfalls die Flansche (3 a, 3 b) relativ dünn ausgeführt sind, so daß ein elastisches Festklemmen eines Röntgenfilms (R) in der durch die Flansche (3 a, 3 b) gebildeten Klemmnut (5) erzielbar ist.
3. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beißplatte (1), die Rippe (2) und die Klemmtasche (3) aus einem Stück in Kunststoff ausgebildet sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

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