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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gerät zur Erzeugung einer Zahnschränkung
bei Holzsägen, bei dem das Schränken durch teilweises Herauswinden der einzelnen
Zahnschneiden aus der Sägeblattebene mit einem auf dem Sägeblatt aufsetzbaren Schränkteil
erfolgt, an dem eine zweiarmige Handhabe sowie ein Schränkbegrenzungsanschlag vorgesehen
ist.
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Zum Zahnschränken durch seitliches Herausbiegen der Zähne aus der
Sägeblattebene ist eine auf dem Sägeblatt verschiebbare Vorrichtung mit einer von
beiden Händen zu erfassenden Handhabe bekanntgeworden, unter deren Mitte sich ein
den Zahn in seinem Schlitz aufnehmender Backen befindet. Neben dieser Vorrichtung
sind Vorrichtungen mit nur einem Handgriff und einem Anschlag bekanntgeworden, mit
denen die Zähne ebenfalls aus der Sägeblattebene, hier jedoch schräg und windschief
herausgebogen werden. Eine andere bekannte Vorrichtung weist zu beiden Seiten Schlitze
auf, in die die Zähne gesetzt werden. Durch eine Verdrehung der Schränkvorrichtung
um eine in der Sägeblattebene liegende, senkrecht zur Zahnspitzenlinie stehende
Achse werden mit dieser Vorrichtung gleichzeitig zwei Zähne geschränkt. Hierbei
ist das Orientieren eines Schränkgerätes an den Zähnen selbst an sich bekannt, wobei
die Orientierung an den benachbarten Flanken zweier Sägeblattzähne vorgenommen wird.
Auch diese Schränkvorrichtung erlaubt nur eine einfache Schränkung, bei der die
Zähne um eine in der Zahnfußlinie liegende Achse gekippt werden.
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Es ist auch eine Handschränkvorrichtung für Sägeblätter bekanntgeworden,
die einen am Ende einer Welle in Form eines Geißfußes angeordneten geschlitzten
Backen aufweist, der zwischen sich jeweils einen Zahn aufnimmt. Durch Verdrehen
der Welle mit dem Handhebel wird der Zahn zur Seite gebogen und gleichzeitig gedreht.
Die Drehachse liegt bei dieser Vorrichtung hinter dem Backen und dadurch findet
eine Drehung statt, deren Drehachse in der Sägeblattebene liegend schräg zur Zahnfußlinie
hinter dem Zahn liegt. Diese hierdurch erzielbare Schränkung ist etwas anderes als
die herkömmliche Schränkung, weist aber keine wesentlichen Vorteile auf. Ein Nachteil
dieser Vorrichtung ist es, daß zur genauen Einstellung der Schränkung Meßuhren notwendig
sind, deren Ablesung zeitaufwendig ist und die die Vorrichtung recht verteuern.
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Es ist ein Verfahren zum Schränken von Sägezähnen bekannt, bei welchem
der zu schränkende Zahn, dessen ungefähr radial verlaufende Kante schräg einwärts
zur Ebene des Sägeblattes zugeschärft ist, bei den aufeinanderfolgenden Zähnen abwechselnd
von der einen und von der anderen Sägeblattseite her nicht nur aus der Sägeblattebene
winklig herausgebogen, sondern auch noch um die Knicklinie des Herausbiegens gedreht
bzw. gedrückt oder auch hinterdreht wird, wodurch die Schneidkante auf einen wesentlichen
Teil ihrer Länge seitlich neben das Sägeblatt parallel zu diesem zu stehen kommt.
Dieses Schränkverfahren hat gegenüber dem allgemein gebräuchlichen Schränkverfahren
durch einfaches Herausbiegen der Zähne aus der Sägeblattebene abwechselnd nach der
einen oder nach der anderen Sägeblattseite hin den Vorteil, daß sich beim Sägen
eine hobelartige glatte Schnittfläche ergibt und sich das Sägeblatt weniger heiß
läuft. Außerdem verläuft sich die Säge nicht, da sich die Zähne immer wieder von
selbst freischneiden. Infolgedessen verringert sich der Kraftaufwand für das Sägen
und erhöht sich die Standzeit der Sägezähne. Trotz dieser Vorteile wird dieses besondere
Schränkverfahren bisher nur wenig angewendet, weil es an einem geeigneten Werkzeug
zur einfachen und schnellen Ausführung des Schränkens fehlt, während zum Schränken
auf die allgemein bekannte Art durch einfaches Rausbiegen der Zähne aus der Sägeblattebene
abwechselnd nach der einen oder nach der anderen Seite hin sogar vollautomatisch
arbeitende Maschinen zur Verfügung stehen.
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Die Erfindung schafft nun ein einfaches und leicht zu handhabendes
Werkzeug zur Ausführung der Schränkung der Zähne durch gleichzeitiges Verdrehen
derselben während des Herausbiegens aus der Sägeblattebene.
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Die Erfindung besteht darin, daß der Schränkteil auf den oberen Teil
eines Zahnes waagerecht aufsetzbar gestaltet ist, daß beiderseits des Sitzes am
Schränkteil in bekannter Weise die Handhabe für eine Schränkbewegung in ihrer waagerechten
Ebene vorgesehen ist und daß für jede Schränkrichtung an den Armen der Handhabe
jeweils ein Begrenzungsanschlag angebracht ist.
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Bei diesem Schränkgerät legt allein der zu schränkende Zahn den Sitz
des Schränkgerätes auf dem Sägeblatt fest und nicht irgendeine zusätzliche Spanneinrichtung.
Zum Schränken wird der Handapparat waagerecht auf das Sägeblatt, und zwar auf den
einen zu schränkenden Zahn aufgesetzt und nach rechts bzw. links gedreht. Der Handapparat
wird nicht aus der Sägeblattebene herausgekantet, wie es früher üblich war. Hierdurch
findet der Schränkvorgang, ein Herausbiegen und Verwinden, in einem einzigen Formgebungsvorgang
statt.
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Die Zeichnung dient zur Erläuterung des Wesentlichen an der vorliegenden
Erfindung. Es zeigt F i g.1 einen Schnitt durch das auf das Sägeblatt gesetzte Gerät,
F i g. 2 eine Ansicht von oben auf das Sägeblatt mit aufgesetztem Gerät, und zwar
in der Stellung zu Beginn des Schränkvorganges, F i g. 3 eine Ansicht gemäß F i
g. 2, jedoch am Ende des Schränkvorganges, wobei die Zahnstellung des geschränkten
Zahnes strichliert eingezeichnet ist.
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Das Handgerät der vorliegenden Erfindung zur Erzeugung einer Sägezahnschränkung
besteht aus einem Schränkteil1, welcher in Form eines Metallklotzes ausgebildet
ist, welcher eine schlitzförmige Öffnung für die Aufnahme eines einzigen Sägezahnes
aufweist. Diese Öffnung 2 ist so ausgebildet, daß der Metallklotz 1, an dem die
Handhabe 3 befestigt ist, waagerecht aufsitzt, und zwar auf dem oberen Teil des
Zahnes 4 waagerecht aufsitzt. Die Handhabe 3 ist so ausgebildet, daß sie von beiden
Händen der Bedienungsperson zu beiden Seiten des Schränkteiles 1 angefaßt werden
kann. Die Handhabe 3 ist also zweiarmig ausgebildet. Zu beiden Seiten des Schränkteiles
1 sind Rohre 5 a, 5 b, 5 c, 5 d angeordnet, welche Schränkbegrenzungsanschläge
6 a, 6 b, 6 c
und 6 d tragen. Diese Schränkbegrenzungsanschläge sind als gewindetragende
Stifte ausgebildet und werden in einem Gewindeloch der Rohre 5 a, 5 b, 5 c, 5
d
mittels einer Kontermutter 7 befestigt. Das Gerät wird zur Herstellung der
Sägezahnschränkung auf die Zähne 4 des Sägeblattes 8 aufgesetzt, wobei die untere
Fläche des Schränkteiles 1 etwa bis zur Mitte der Zähne reicht. Durch eine einfache
rechts- bzw.
linksdrehende Bewegung in der Waagerechten wird die
Schränkung hergestellt, und zwar wird in der Waagerechten so lange gedreht, bis
zwei der vier Anschläge 6 a, 6 b, 6 c, 6 d an dem Sägeblatt zur Anlage kommen.
Hierdurch wird erreicht, daß die Verwindung und Schränkung sämtlicher Zähne gleich
ist.