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Kopfleiste für eine Tasche zur Aufnahme von Schriftgut Die Erfindung
betrifft eine Kopfleiste für eine Tasche zur Aufnahme von Schriftgut, insbesondere
Hängetasche mit einer Hängeschiene, mit einer Schiene aus durchsichtigem Material,
mit längs dieser Schiene beweglichen und in Rasten eingreifenden Merkzeichen und
einem mit diesen zusammenwirkenden, an der Kopfleiste angeordneten Registraturblatt.
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Eine bekannte derartige Kopfleiste für eine Hängetasche besteht aus
einem Falzstreifen mit U-förmigem Querschnitt, der den Hängerand der Tasche umfaßt
und mit einem Schenkel an der einen Seite des Hängerandes befestigt ist. Der andere
Schenkel des Falzstreifens liegt auf der gegenüberliegenden Seite des Hängerandes
der Tasche frei auf und dient zur Befestigung eines Registraturblattes sowie zur
Aufnahme der Merkzeichen. Die Merkzeichen können mittels eines aus dem Falzstreifen
herausragenden Bedienungsabschnittes seitlich verschoben werden. Damit die Merkzeichen
in ihren Einstellagen nicht leicht verrutschen oder sich gar vom Falzstreifen lösen,
ist es erforderlich, daß der freie Schenkel des Falzstreifens eine relativ starke
Klemmwirkung auf diese Merkzeichen ausübt, wodurch jedoch deren Bedienung bzw. seitliche
Verschiebung längs des Hängerandes der Tasche erschwert ist.
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Werden bei dieser bekannten Ausführung in den Aufhängerand der Hängemappe
Rasten eingekerbt, in die die Merkzeichen eingreifen, so wird dadurch zwar eine
Sicherung der Merkzeichen in deren Einstellagen gegen ein seitliches Verrutschen
erreicht, deren seitliche Verstellung jedoch zusätzlich behindert, da eine starke
Klemmwirkung des Falzstreifens nach wie vor erforderlich ist, um ein Herausrutschen
der Merkzeichen aus dem Falzstreifen zu verhindern.
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Eine weitere bekannte Kopfleiste für Taschen zur Aufnahme von Schriftgut
besteht aus einem um einen Längsrand der einen Taschenseite gefalteten Blechstreifen,
der mit einem U-förmig nach oben gezogenen Rand versehen ist. In diesen U-förmigen
Rand des Blechstreifens sind Merkzeichen oder Reiter einsteckbar, die mit einer
oder mehreren Warzen in Lochungen eingreifen, die in dem nach oben gezogenen Rand
des Blechstreifens ausgebildet sind. Diese Ausführung kommt in. der Herstellung
relativ teuer, da die Lochungen in dem Blechstreifen der Kopfleiste in einer genau
vorbestimmten Lage angeordnet sein müssen, damit sie mit den Warzen an den Merkzeichen
zusammenarbeiten können. Darüberhinaus besteht bei dieser Ausführung die Gefahr,
daß der nach außen hochgezogene Rand des Blechstreifens der Kopfleiste leicht verbogen
werden kann, so daß die auf die Kopfleiste aufgesetzten Merkzeichen bei der seitlichen
Verstellung einerseits leicht klemmen können oder andererseits zu locker sitzen.
Ebenso können die oben herausragenden Merkzeichen durch einen leichten Druck nach
hinten verbogen werden und verlieren besonders bei kleiner Ausführung schnell ihren
Halt. Ferner ist sehr nachteilig, daß hier kein immer sichtbares Registraturblatt
eingesetzt werden kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorstehenden Nachteile
zu vermeiden und eine Kopfleiste für eine Tasche zur Aufnahme von Schriftgut mit
einer Schiene aus durchsichtigem Material zu schaffen, die das Einstellen verschiedener
Merkzeichen, wie etwa Reiter- und Schiebesignale, weiter erleichtert, kostensparend
herstellbar ist und gleichzeitig die Merkzeichen in ihren Einstellagen zuverlässig
sichert.
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Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Schiene
aus durchsichtigem Material an ihrer Rückseite mit mindestens einer zur Kopfleiste
parallelen Reihe von warzenartigen Vorsprüngen versehen- ist und die Schenkel der
verschiebbaren Merkzeichen derart ausgebildet sind, daß sie beim Aufstecken auf
die Schiene jeweils zwischen zwei benachbarte Warzen einschiebbar sind. Durch die
Anlage des einen Schenkels der Merkzeichen an zwei einander gegenüberliegenden Warzen
ist die jeweilige Einstellage der Merkzeichen gesichert, und diese sind stets genau
auf die Teilung des Registraturblattes an der Kopfleiste ausgerichtet. Die Klemmkraft
-der Merkzeichen kann relativ schwach bemessen werden, wodurch in Verbindung mit
den als Führungen dienenden - Warzen das Aufbringen und
Abziehen
der Merkzeichen auf bzw. von der Kopfleiste erleichtert ist und diese Vorgänge schnell
ausgeführt werden können. Infolge der relativ schwachen Klemmkräfte der Merkzeichen
lassen sich diese ferner leicht seitlich entlang der Kopfleiste verschieben. Die
Merkzeichen können außerdem eng nebeneinander auf der Kopfleiste angeordnet werden.
Die Reihe von warzenartigen Vorsprüngen lenkt ferner in vorteilhafter Weise beim
Herausziehen der benachbarten Tasche aus beispielsweise einer Hängeregistratur eventuell
aus dieser Tasche hervorstehende Belege von den Merkzeichen ab, so daß sich die
Belege an den Merkzeichen nicht verklemmen können. Eine besondere Abdeckung der
Schenkel der Merkzeichen ist dadurch überflüssig, und letztere können an ihren beiden
Schenkeln bequem erfaßt werden, wodurch die Handhabung der Merkzeichen weiter verbessert
ist.
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Die Erfindung wird anschließend an Hand der Zeichnungen mehrerer Ausführungsbeispiele
näher erläutert. Es zeigen F i g. 1 und 2 je eine Vorder- bzw. Rückansicht einer
Hängetasche mit einer Kopfleiste gemäß der Erfindung, F i g. 3 eine Schnittansicht
der Kopffeiste gemäß den F i g. 1 und 2 mit einem aufgesteckten Merkzeichen aus
durchsichtigem Kunststoff, jedoch ohne Registraturblatt bzw. Skalenstreifen, F i
g. 3 a eine der F i g. 3 ähnliche Schnittansicht, jedoch mit einem als Sattelreiter
aus Metall ausgebildeten Merkzeichen, F i g. 4 eine Schnittansicht der Kopfleiste
einer Stehtasche, ebenfalls ohne Registraturblatt, F' i g. 5 eine Rückansicht eines
Teils der Kopfleiste mit aufgestecktem-Sattelreiter aus Metall, F i g. 6 eine Einzelansicht
eines Sattelreiters aus Metall von der Seite, F i g. 7 mehrere Vorderansichten und
eine Seitenansicht mehrerer unterschiedlicher als Schiebesignale ausgebildete Merkzeichen,
F i g. 8 eine Vorderansicht eines Registraturblattes in Verbindung mit einem Schiebesignal,
F i g. 8 a eine Ansicht einer Ecke des Registraturblattes und F i g. 9 eine den
F i g. 3 und 3 a ähnliche Schnitt ansieht der Kopfleiste mit einem als Schiebesignal
ausgebildeten Merkzeichen.
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Die in den F i g. 1 und 2 gezeigte Hängetasche 1 für beliebige Registraturen
kann aus Karton oder durchsichtigem Kunststoff bestehen. Die Hängetasche
1 ist mit einer Kopfleiste 2 versehen, die ebenfalls aus durchsichtigem
Kunststoff hergestellt ist. Die Kopfleiste ist (F i g. 3 und 3 a) aus einem Vorderteil
3, an dem eine Schiene 4 zur Aufnahme von Schiebesignalen 5; 5 a bis 5 d
(F i g. 7) aasgeformt ist, und einem Rückenteil 6 gebildet. Eine Hängeschiene 7
und ein oberer Randabschnitt 8 der rückwärtigen Seitenwand der Hängetasche sind
zwischen dem Vorder- und Rückenteil 3 bzw. 6 innerhalb von zwei Reihen Schweißstellen
9 und 10 angeordnet, die das Vorder- und Rückenteil miteinander verbinden.
Dadurch sind auf einfache Weise die Kopfleiste, die Tasche und die Hängeschiene
miteinander verbunden.
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Wie aus den F i g. 3 und 3 a hervorgeht, ist die Kopfleiste 2 nach
hinten abgewinkelt, wobei ihre Neigung in vorteilhafter Weise durch die Lage der
Schweißstellen 9, 10 zur Knicklinie 10a fixiert ist. Wenn die Belegtasche als Stehtasche
ausgebildet ist, wird die Kopfleiste 2 a (F i g. 4) mit aasgeformter Schiene 4 a
unter Vermeidung von Heft-, Klebe-oder Schweißstellen lediglich auf dem Rand der
einen Taschenwand 11 aufgesteckt und mit ausgestanzten Lappen 12 in entsprechenden
Sehlitzen 13
in der Taschenwand 11 gehalten.
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An der rückwärtigen Seite der Schiene 4, 4 a sind zwei Reihen Warzen
14 und 15 ausgebildet. Die untere Warzenreihe 15 ist in einem solchen Abstand vom
oberen Rand der Kopfleiste 2, 2a angeordnet, daß die Enden der auf die Schiene aufgesteckten
Sattelreiter 16 aus Metall oberhalb dieser Warzenreihe liegen (F i g. - 3 a und
5). Die Warzenreihe 15 lenkt dadurch eventuell aus der benachbarten Belegtasche
herausragende Belege beim Herausziehen dieser Tasche aus der Registratur von den
Reitern 16 ab und verhindert somit ein eventuelles Einklemmen der Belege.
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Die Sattelreiter 16 sind im Ausführungsbeispiel an beiden Rändern
des einen Schenkels mit zwei Einprägungen 17 (F i g. 5, 6) versehen, in die zwei
Warzen 14 eingreifen. Dadurch sind die Reiter in ihren Einstellagen gesichert. Außer
den Sattelreitern 16 aus Metall können auf die Schiene 4, 4 a 'auch Reiter
16 a aus durchsichtigem Kunststoff aufgesteckt werden (F i g. 1, 2, 3). Diese Reiter
16a weisen einen der Kopfschiene 4, 4 a angepaßten Profilquerschnitt auf, wobei
der- eine Längsrand der Reiter den unteren Rand der Schiene 4; 4 a umfaßt.
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Die Schiene 4; 4 a der Kopfleiste 2, 2 a weist an ihrem unteren Rand
einen Spalt 18 bzw. 18a auf, durch den der obere Rand eines Skalenstreifens 19 (FI
g. 1), mit dem die Reiter 16,16 a und die Schiebesigpäle 5, 5 a bis
5 d für Organisationszwecke zusammenwirken, in die Schiene einsteckbar ist.
Nahe dem unteren Rand des Skalenstreifens 19 sind mehrere Längsschlitze 20 vorgesehen,
in die aus der Taschenwand ausgestanzte Lappen 21 (F i g. 2) einsteckbar sind, die
den Skalenstreifen unten halten. Hieraus ist ersichtlich, daß der Skalenstreifen
19 leicht einsetzbar, austauschbar, oder wenn er beidseitig bedruckt ist, bequem
umkehrbar ist. Diese Verbindung des Skalenstreifens mit der Taschenwand vermeidet
auch ein Hängenbleiben der Belege, wenn diese der Tasche entnommen werden. Zur klemmenden
Halterung des oberen Randes des Skalenstreifens 19 kann an den Enden der Schiene
je eine Warze 15 a (F i g. 3 a) angeordnet sein, die in einen Einschnitt
15 b (F i g. 8 a) des Skalenstreifens 19 eingreift. An Stelle des in F i, g. 8 a
gezeigten Einschnittes 15 b können an beiden Ecken des Skalenstreifens 19
auch Öffnungen vorgesehen sein.
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Der Skalenstreifen 19 ist im Ausführungsbeispiel beidseitig verwendbar
und am oberen Rand zu beiden Seiten der Mitte mit zwei Einschnitten 22
(F
i g. 8) versehen, deren Lage und Tiefe in Anpassung an das jeweilige Schiebesignal
so bemessen ist, daß dieses völlig hinter dem Skalenstreifen einschiebbar ist, d.
h. unsichtbar wird. Zu diesem Zweck wird der eine Lappen 40 nach vorn und
der andere Lappen 41 nach hinten umgebogen, wenn der Skalenstreifen an der Kopfleiste
bzw. der Tasche befestigt wird. Umgekehrt kann auch der Lappen 40 nach hinten gebogen
werden (nicht gezeigt): Die für diverse Markierungszwecke über dem Skalenstreifen
19 in der Schiene 4, 4 a befindlichen Schiebesignale werden in bekannter Weise aus
farbi-
Crem durchsichtigem Kunststoffmaterial hergestellt und sind
in verschiedenen Formen in den F i g. 1 und 7 gezeigt. Das Schiebesignal 5 weist
zwei parallele Reihen Sicken 23, 24 auf, wobei die Sickenreihe 23 (F i g. 1) zur
Bedienung des Schiebesignals aus dem Spalt 18, 18 a der Kopfschiene 4, 4 a hervorsteht
und sich in Anlage mit dem unteren Längsrand der Schiene befindet. Die Sickenreihe
24 steht wiederum in Anlage mit einer in die Schiene 4, 4 a nach innen hochgezogenen
Längskante 25. Dadurch ist eine einwandfreie Parallelführung der Schiebesignale
gewährleistet.
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Das Schiebesignal 5 kann in einzelne kurze Schiebesignale
5 a unterteilt werden. An Stelle der länglichen Sicken 23, 24 sind bei der
Ausführung 5 b (F i g. 7) Warzen 26 vorgesehen. Bei den Schiebesignalen 5 b und
5 c sind die unteren Warzen 26 bzw. Sicken 23 bis auf zwei bzw. eine am Rand des
Schiebesignals abgetrennt, wodurch ein Bedienungslappen gebildet ist. Statt der
oberen Warzen- oder Sickenreihe 24 ist beim Schiebesignal 5 d eine bis nahe
den beiden Enden desselben reichende durchgehende Sicke 27 vorgesehen.