DE1239350B - Drahtfunksystem fuer Farbfernsehen - Google Patents
Drahtfunksystem fuer FarbfernsehenInfo
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- H04N11/00—Colour television systems
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Description
DEUTSCHES
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H04n
Deutsche KL: 21 al - 34/31
C 31182 VIII a/21 al
19. Oktober 1963
27. April 1967
19. Oktober 1963
27. April 1967
Die Erfindung betrifft ein Drahtfunksystem für Farbfernsehen, bei dem zwei Programme von zwei
Sendern ausgestrahlt werden, von denen jeder mit einer Helligkeitskomponente und einer die Farbinformation
tragenden Unterträgerwelle moduliert ist, wobei die Frequenz der letzteren ein ungeradzahliges
Vielfaches der halben Zeilenfrequenz beträgt und die Programme in der Drahtfunkzentrale von einem
Empfänger empfangen werden, in dem sie nach Demodulation zwei neuen, für die Drahtübertragung ge- ίο
eigneten Trägerwellen aufmoduliert werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, zu ermöglichen, daß Farbfernsehsignale, die von zwei Sendern einer Fernsehstation
ausgestrahlt werden, einem entsprechenden Netz eines Drahtfunksystems derart zugeführt
werden, daß unerwünschte sichtbare Störungen, so genannte »Geistermuster«, in den Bildern, die von
diesen Signalen erzeugt werden, verringert werden. Besonders sollen solche »Geistermuster« bekämpft
werden, die durch das Mischen der für die Übertragung verwendeten Trägerwellen entstehen, wobei die
Intermodulation der Signale durch Kopplung vom einen zum anderen Netz verursacht wird.
Bei der Übertragung von zwei Farbfernsehprogrammen mittels Funk im freien Raum ist es bekannt,
daß die durch die Interferenz zweier Sender hervorgerufenen Störungen dann ein Minimum haben, wenn
der Unterschied zwischen den beiden Trägerfrequenzen ein ungeradzahligesVielfaches der halben Zeilenfrequenz
beträgt (man vergleiche beispielsweise die Zeitschrift »Rundfunktechnische Mitteilungen« von
1958, Heft 6, S. 265 bis 276, und von 1961, Heft 3, S. 112 bis 122, sowie Heft 4, S. 172 bis 188). Farbfernsehsignale
im freien Raum werden bekanntlich mit sehr hochfrequnten Trägerwellen ausgestrahlt.
Demgegenüber müssen die Trägerfrequenzen in Drahtfunksystemen verhältnismäßig niedrig, beispielsweise
in der Größenordnung von 4 bis 10 MHz sein, um eine übermäßige Dämpfung der Signale in den
Leitungen zu vermeiden. Bei derartigen niedrigen Trägerfrequenzen können mit der genannten bekannten
Maßnahme die Interferenzstörungen nicht mehr beseitigt werden.
Zur Lösung der geschilderten Aufgabe wird bei einem Drahtfunksystem der eingangs erwähnten Art
nach der Erfindung vorgeschlagen, daß die Frequenz der ersten neuen Trägerwelle (Z1) ein ungeradzahliges
Vielfaches eines Sechstels der Zeilenfrequenz und die Frequenz der zweiten neuen Trägerwelle Cf3) ein anderes
ungeradzahliges Vielfaches eines Sechstels der Zeilenfrequenz beträgt, wobei die Frequenz der zweiten
neuen Trägerwelle (Z3) sich von der Frequenz der Drahtfunksystem für Farbfernsehen
Anmelder:
Communications Patents Limited, London
Vertreter:
Dipl.-Ing. R. Minetti, Patentanwalt,
Hamburg 1, Ballindamm 15
Hamburg 1, Ballindamm 15
Als Erfinder benannt:
Kenneth Charles Quinton, Esher, Surrey;
Daniel Henry Smart,
Couldsdon, Surrey (Großbritannien)
Beanspruchte Priorität:
Großbritannien vom 22. Oktober 1962 (39 799)
ersten neuen Trägerwelle (Z1) durch ein geradzahliges
Vielfaches eines Sechstels der Zeilenfrequenz unterscheidet und weiterhin die Frequenzen der beiden
Trägerwellen (Z1 und Z3) von der Differenz zwischen
den Frequenzen der einen Trägerwelle (Z1) und ihrer
zugehörigen, die Farbinformation tragenden Unterträgerwelle (Zo) einerseits und der anderen Trägerwelle
(Z3) und ihrer zugehörigen Farbinformation-Unterträgerwelle
(Z4) andererseits verschieden sind. Dadurch wird erreicht, daß die Mischfrequenz der
beiden Trägerwellen oder deren Oberwellen in einem durch die Farbfernsehsignale erzeugten Bild die Form
eines Punktmusters annimmt, welches, verglichen mit dem normalerweise als Ergebnis einer solchen Mischfrequenz
entstehenden Zeilenmuster, von verringerter Sichtbarkeit ist.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht das Drahtfunksystem für die beiden
Farbfernsehprogramme aus je einem Leitungspaar, die in einem gemeinsamen Kabel untergebracht sind.
Der Empfänger ist mit einem Schalter versehen, der einen Eingangskreis des Empfängers je nach Wunsch
mit einem der beiden Leitungsnetze verbindet.
Die Frequenzumsetzer eines erfindungsgemäßen Drahtfunksystems sind zweckmäßig mit einer Vorrichtung,
bestehend aus Modulator und Oszillator, zur Erzeugung einer ersten elektrischen Welle Z1 und
einer Vorrichtung, bestehend aus Modulator und Oszillator, zur Erzeugung einer zweiten elektrischen
Welle fs versehen. Bei solchen Umsetzern ist nach
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I 239 350
der Erfindung vorgesehen, daß die Frequenz der einen Vorrichtung einem ungeraden Vielfachen eines
Sechstels der Zeilenfrequenz entspricht und die Frequenz der anderen Vorrichtung eine Frequenz aufweist,
die einem anderen ungeraden Vielfachen eines Sechstels der Zeilenfrequenz entspricht, und in den
Vorrichtungen jede elektrische Welle in Übereinstimmung mit einem die Farbinformation tragenden
Unterträger von einer Frequenz moduliert wird, die einem ungeraden Vielfachen der Hälfte der Zeilenfrequenz
entspricht, und dann die entsprechenden Helligkeits- und Farbsignale in das vorgesehene Leitungsnetz,
das zu den einzelnen Empfängern führt, eingespeist werden.
Bei einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung weichen die Frequenzen der ersten Trägerfrequenz J1
und der zweiten Trägerfrequenz/3 um vier Sechstel
der Zeilenfrequenz ab.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sollen an Hand der Figuren beschrieben werden, die die Erfindung an
einem Ausführungsbeispiel schematisch veranschaulichen. Es zeigt
F i g. 1 ein Schema eines Drahtfunksystems mit Empfangsstation und Farbfernsehempfängern,
F i g. 2 ein Schema für die Frequenzbeziehungen der beim Betrieb des in F i g. 1 dargestellten Systems
verwendeten Signale und
F i g. 3 einen Ausschnitt des Schemas eines zur Verwendung des in F i g. 1 dargestellten Systems geeigneten
Farbfernsehempfängers.
Das Leitungsnetz des in F i g. 1 dargestellten Drahtfunksystems besteht aus zwei Signalleitungen
1, 2, wie z. B. aus zwei Leitungspaaren eines passenden Mehrfachkabels. Jede dieser Leitungen dient der
Übertragung von Farbfernsehsignalen verschiedener Sendungen mit unterschiedlichen Programmen. Die
Leitungen führen die Fernsehsignale von einer zentralen Empfangsstation zu einer Vielzahl angeschlossener
Empfänger, von denen zwei in der Zeichnung mit 3 bzw. 4 bezeichnet sind. Jedem Empfänger ist
ein Programmwahlschalter 5 bzw. 6 zugeordnet, durch den sein Eingangskreis elektrisch mit jeweils
einer der beiden Signalleitungen verbunden werden kann, um die Signale des gewünschten Programms
zu empfangen.
Die Einrichtung der zentralen Empfangsstation besteht aus zwei gleichen Empfangs-Umsetzereinheiten
Ί, 8, die die Signalleitungen 1, 2 speisen. Die Empfangs-Umsetzereinheit
7 für die erste der beiden Übertragungen besteht aus einem Hochfrequenzempfänger
9, der durch eine Antenne 10 Hochfrequenzfarbfernsehsignale
einer regulären Fernsehsendung empfangen kann, wobei zum Verständnis der nachfolgenden Beschreibung angenommen wird,
daß diese Fernsehsendung nach der 625-Zeilen-Norm ausgestrahlt wird. Dieser Hochfrequenzempfänger 9
ist so ausgebildet, daß er aus den empfangenen Hochfrequenzsignalen
videofrequente Helligkeitsinformationssignale und Farbinformationssignale auf einem
Unterträger liefert. Diese Signale werden durch einen Draht 11 einem Gegentaktmodulator 12 zugeführt.
Außerdem wird diesem Modulator eine elektrische Welle von einem hochkonstanten Trägerwellenoszillator
13 zugeleitet, dessen Frequenz höchstens einige Hertz von der gewünschten Frequenz abweicht.
Das Signal am Ausgang des Modulators 12 wird über Klemmen 14 der Signalleitung 1 des Drahtfunknetzes
zugeführt und besteht, wie Fig. 2a zeigt, aus einem amplitudenmodulierten, geträgerten Helligkeitssignal
16 mit einem Träger 15 mit der Frequenz Z1, die einem ungeraden Vielfachen eines Sechstels
der Zeilenfrequenz P des Fernsehsignals entspricht
(z. B. 2077 ~, entsprechend ungefähr 5,4 MHz) und
deren Modulation durch das erwähnte Helligkeitssignal das Frequenzband 16 belegt.
Das Signal am Ausgang 14 (F i g. 1) enthält außerdem eine in einem Zweiseitenband 17, 18 liegendes
Farbsignal mit der Unterträgerfrequenz /2 (im vorliegenden
Beispiel ungefähr 9,82MHz). Die Differenz zwischen den Frequenzen Z1 und /2 ist die gleiche wie
die für die Fernsehzeilennorm verwendete, d. h 283,5 P, was ungefähr 4,43 MHz entspricht und im
vorliegenden Fall zur Folge hat, daß die Seitenbänder 17, 18 im Frequenzband 16 liegen.
Die Empfangsumsetzereinheit 8 für die zweite Übertragung ist identisch der Empfangsumsetzereinheit
7. Die Trägerfrequenz /2 für das Helligkeitssignal und die Unterträgerfrequenz für das Farbsignal
unterscheiden sich jedoch von den der Signalleitung 1 zugeführten entsprechenden Trägerfrequenzen. Die
Trägerfrequenz /3 der Empfangsumsetzereinheit 8 für das Helligkeitssignal entspricht einem anderen
ungeraden Vielfachen eines Sechstels der Zeilenfrequenz, wobei die Differenz zweckmäßigerweise vier
oder mehr Sechstel der Zeilenfrequenz betragen sollte.
Zu diesem Zweck hat die Einheit 8 einen Hochfrequenzempfänger
19, einen Gegentaktmodulator 20 und einen hochkonstanten Oszillator 21, die mit den
Teilen 9, 12 und 13 des Apparates 7 identisch sind und über die Klemmen 22 der Signalleitung 2 Signale
zuführen, die, wie in Fig. 2b dargestellt, aus einem amplitudenmodulierten, geträgerten Helligkeitssignal
mit einem Träger 23 von der Frequenz /3 (z. B.
2081 y. entsprechend ungefähr 5,4 MHz) und einem
Zweiseitenbandsignal mit der Unterträgerfrequenz/4
bestehen, wobei sich die Frequenz /4 von der Frequenz
/3 durch die Differenz unterscheidet, die für die entsprechende Zeilennorm verwendet wird, d. h. ungefähr
4,43 MHz. Die Seitenbänder des Farbsignals sind bei 24 und 25 angedeutet, während das mit dem
Träger 23 der Frequenz /3 modulierte Helligkeitssignal das Frequenzband 26 belegt.
Wenn die Bedingung erfüllt ist, daß die Frequenzen Z1 und fs einem unterschiedlichen ungeraden
Vielfachen eines Sechstels der Zeilenfrequenz entsprechen und der Differenz zwischen den Frequenzen
Z1 und /a oder Z3 und Z4 (in diesem Falle 4,43 MHz)
nicht entsprechen, dann löschen sich die Mischfrequenzen der Trägerwellen oder deren Oberwellen
bei jeder dritten Bildabtastung optisch aus und erscheinen dadurch auf dem empfangenen Bild als eine
Punktmusterstörung, die dem Betrachter weniger sichtbar ist als die Zeilenmusterstörung, die ohne die
Anwendung der vorliegenden Erfindung resultieren würde.
Der in F i g. 3 dargestellte Fernsehempfänger hat
zwei Paar Eingangsklemmen 27, 28, die mit den Drähten der Signalleitungen 1 bzw. 2 des in F i g. 1
dargestellten Systems verbunden werden. Ein Programmwähler 29 (5 oder 6 in F i g. 1) ermöglicht es,
den Eingangskreis eines Verstärkers 30 nach Wunsch mit jeder der Leitungen 1 oder 2 zu verbinden, je
nachdem, welche der beiden Übertragungen zu emp-
fangen gewünscht wird. Die verstärkten Signale aus diesem Verstärker 30 werden einem Demodulator 31
zugeführt, an dessen Ausgang die demodulierten HeI-ligkeits- und Farbsignale entstehen und dann einem
Decoder 32 und einem Bandfilter 33 zugeführt werden.
Das Bandfilter 33 läßt jeweils nur das Farbsignal durch und leitet dieses an zwei Demodulatoren 34
und 35 und an eine Farbsynchronsignal-Trennschaltung 36 weiter. Letztere dient dazu, von dem jeweils
zugeführten Farbsignal die Synchronisiersignale abzutrennen, die die Frequenz und Phase eines von
einem Oszillator 37 erzeugten Bezugsträgers steuern. Der von diesem Oszillator 37 abgenommene Bezugsträger
wird den Demodulatoren 34 und 35 zugeführt, um eine Demodulation der beiden phasenverschobenen
Farbkomponenten zu bewirken, die anschließend dem Decoder 32 zugeleitet werden. Im Decoder 32
werden dann solche Signale erzeugt, die zur Steuerung einer Kathodenstrahlbildröhre 38 geeignet sind.
Ein Schwarzweißempfänger kann an das in F i g. 1
dargestellte System ebenso angeschlossen werden, um die Farbübertragung in Schwarz und Weiß
zu empfangen. In diesem Falle ist die Anwendung der vorliegenden Erfindung gleichfalls bei der Unterdrückung
sichtbarer Störmuster auf dem von einem solchen Empfänger erzeugten Bild wirksam.
Es ist bei Drahtfernsehsystemen üblich, den Begleitton zum Bild als Niederfrequenzsignal über eine
Leitung des Netzes zu senden, d. h ohne die Verwendung einer Trägerwelle, und es wurde als unnötig erachtet,
Einzelheiten dieser bekannten Technik in dieser Beschreibung darzulegen.
Claims (4)
1. Drahtfunksystem für Farbfernsehen, bei dem zwei Programme von zwei Sendern ausgestrahlt
werden, von denen jeder mit einer Helligkeitskomponente und einer die Farbinformation tragenden
Unterträgerwelle moduliert ist, wobei die Frequenz der letzteren ein ungeradzahliges Vielfaches
der halben Zeilenfrequenz beträgt und die Sender in der Drahtfunkzentrale von einem Empfänger
empfangen werden, in dem sie nach Demodulation zwei neuen, für die Drahtübertragung
geeigneten Trägerwellen aufmoduliert werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Frequenz
der ersten neuen Trägerwelle (Z1) ein ungeradzahliges
Vielfaches eines Sechstels der Zeilenfrequenz und die Frequenz der zweiten neuen
Trägerwelle (fs) ein anderes ungeradzahliges Vielfaches
eines Sechstels der Zeilenfrequenz beträgt, wobei die Frequenz der zweiten neuen Trägerwelle
(Z3) sich von der Frequenz der ersten neuen
Trägerwelle (Z1) durch ein geradzahliges Vielfaches
eines Sechstels der Zeilenfrequenz unterscheidet und weiterhin die Frequenzen der beiden
Trägerwellen (S1 und /3) von der Differenz zwischen
den Frequenzen der einen Trägerwelle (J1)
und ihrer zugehörigen, die Farbinformation tragenden Unterträgerwelle Cf2) einerseits und der
anderen Trägerwelle (/3) und ihrer zugehörigen
Farbinformation-Unterträgerwelle (/4) andererseits verschieden sind.
2. Drahtfunksystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitungsnetz für die beiden
Programme aus je einem Leitungspaar besteht, welche innerhalb eines gemeinsamen Kabels
untergebracht sind.
3. Drahtfunksystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß für jedes Programm
ein Hochfrequenzempfänger vorgesehen ist, der von den beiden Programmen durch Demodulation
die Helligkeitssignale und die zur Farbinformation gehörenden Unterträgersignale liefert.
4. Drahtfunksystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß je ein Quarzoszillator zur
Erzeugung der beiden neuen Trägerfrequenzen vorgesehen ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
RCA-Review, Dezember 1956, S. 443 bis 459;
Rundfunktechnische Mitteilungen, 1958, Heft 6,
RCA-Review, Dezember 1956, S. 443 bis 459;
Rundfunktechnische Mitteilungen, 1958, Heft 6,
S. 265 bis 276; 1961, Heft 3, S. 112 bis 122; 1961, Heft 7, S. 172 bis 188.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
709 577/236 4.67 © Bundesdruckerei Berlin
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