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Fahrbarer Lader, insbesondere Schaufelradlader, zum Aufnehmen und
Abfördern von Schüttgut Die Erfindung bezieht sich auf einen fahrbaren Lader, insbesondere
Schaufelradlader, mit einem Abwurfausleger oder einer Bandbrücke, der bzw. die zwischen
Beinen eines gegenüber dem Fahrwerkunterbau des Laders nicht schwenkbaren Ladergerüstes
längs verschiebbar und seitwärts schwenkbar abgestützt ist.
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Bei einem mit dem Patent 1 219 399 vorgeschlagenen Lader dieser Art
ist eine Bandbrücke innerhalb einer Öffnung des fest auf dem Fahrwerkunterbau angebrachten
Ladergerüstes nur begrenzt seitwärts schwenkbar. Sie kann daher aus ihrer Lage beim
Förderbetrieb, in welcher sie sich quer zur Fahrtrichtung des Laders und quer zu
einer Lagerplatzbandstraße erstreckt, nicht innerhalb des Lagergerüstes um etwa
900 hin eine wenigstens annähernd mit der Fahrtrichtung des Laders übereinstimmende
Lage geschwenkt werden, wie es für einen Ortswechsel des Laders zweckmäßig wäre.
Man muß daher, wenn der Lader an eine andere Einsatzstelle auf dem Lagerplatz fahren
und dabei die Bandbrücke mitnehmen soll, diese völlig aus dem Ladergerüst herausziehen.
Das herausgezogene Ende der Bandbrücke hängt dann entweder am Arbeits- oder Gegengewichtsausleger
des Laders, oder es wird auf einem zusätzlichen über der B andstraße fahrbaren Stützwagen
abgelegt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem fahrbaren Lader
der eingangs genannten Art den Übergang vom Förderbetrieb zu dem einem Ortswechsel
dienenden Fahrbetrieb des Laders und umgekehrt so zu gestalten, daß er mit einem
möglichst kleinen Zeitaufwand vollzogen werden kann.
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Das wird dadurch erreicht, daß zwei Beine des Ladergerüstes an einander
diagonal gegenüberliegenden Ecken des Fahrwerkunterbaues angeordnet sind und wenigstens
eine weitere Ecke des Fahrwerkunterbaues kein Bein des Ladergerüstes aufweist und
daß der Abwurfausleger bzw. die Bandbrücke sowohl in der Lage quer zur Fahrtrichtung
des Laders als auch in einer wenigstens annähernd mit der Fahrtrichtung übereinstimmenden
Lage zwischen den beiden Beinen so viel Spielraum hat, daß er bzw. sie von der einen
Lage in die andere über die kein Bein des Ladergerüstes aufweisende Ecke des Fahrwerkunterbaues
hinweg schwenkbar ist.
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Beispielsweise hat das Ladergerüst nur zwei einander diagonal gegenüberliegende
Beine. Es ist aber auch möglich, daß es außer diesen noch ein drittes Bein aufweist
und der Abwurfausleger bzw. die Bandbrücke aus dem Zwischenraum zwischen dem dritten
Bein und jedem der beiden anderen Beine herausziehbar ist.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 eine aus einem Schaufelradauslader, einer Bandstraße
und einer Bandbrücke bestehende Einrichtung in einem Querschnitt durch die Bandstraße
im Förderbetrieb, F i g. 2 die zugehörige Draufsicht unter Weglassung tragender
Bauteile und F i g. 3 dieselbe Einrichtung in einem waagerechten Schnitt durch den
Bock des Laders beim Übergang zum Ortswechsel des Laders.
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Der Schaufelradlader hat ein als Zweiraupenfahrwerk ausgebildetes
Untergestell 1, auf dem sich ein Bockgerüst 2 von rechteckiger Grundfläche erhebt,
das an drei Ecken je ein Stützbein 3, 4, 5 aufweist.
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Das Bockgerüst 2 trägt unter Vermittlung eines Schwenkkranzes 6 einen
Oberbau 7, auf dem in zwei Lagern 8 mit waagerechter Achse eine Wippe 9 gelagert
ist. Der eine Schenkel der Wippe bildet den Ausleger für das Schaufelrad 10, während
der andere Schenkel ein Gegengewicht 11 trägt. Gemäß F i g. 1 und 2 hat der Lader
eine Fahrtrichtung parallel zu der Bandstraßel2. Senkrecht hierzu erstreckt sich
die Bandbrücke 13. Diese ist mit einem Ende längsverschiebbar auf einem Rollenbettl4
gelagert, das auf dem Fahrwerkunterbau in einem Kugelgelenk 15 abgestützt ist. Dabei
ist die Bandbrücke 13 mit Spiel zwischen den beiden Beinen 3, 4 hindurchgesteckt,
die sich auf der von der Bandstraße 12 abgewandten
Seite des Bockgerüstes
2 befinden. Von der dritten StützeS, die sich an der einen, der Bandstraße 12 zugewandten
Ecke des Bockgerüstes 2 befindet, hat die Bandbrücke 13 einen gewissen Abstand.
Die andere, der Bandstraße 12 zugewandte Ecke des Bockgerüstes 2, weist kein Bein
auf.
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Das andere Ende der Bandbrückel3 stützt sich auf einen die Bandstraße
12 überbrückenden Aufgabewagen 16. Dies geschieht mit Hilfe zweier Lager 17, mit
quer zur Brückenlängsrichtung liegender Achse und mittels eines die Lager 17 tragenden
Drehkranzes 18. Bei dem Förderbetrieb nach F i g. 1 und 2 wird das von dem Schaufelrad
10 aufgenommene Gut über ein in der Wippe 9 liegendes Band 19 zur Schwenkmitte des
Laders gebracht und dort durch den Schwenkkranz 6 hindurch auf das Band 20 der Brücke
13 abgeworfen. Dieses gibt das Gut durch den Drehkranz 18 hindurch auf die Bandstraße
12 ab.
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Die Bandbrücke 13 kann während des Förderbetriebes je nach der Stellung
des Aufgabewagens 16 gegenüber dem Lader aus der in F i g. 2 dargestellten Mittellage
heraus zwischen den Beinen 3 und 4 nach beiden Seiten um etwa 150 verschwenkt werden.
Die Entfernung zwischen dem Lader und der Bandstraße kann entsprechend der Längsverschiebbarkeit
der Bandbrücke 13 innerhalb des Bockgerüstes 2 in weiten Grenzen geändert werden.
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Wenn der Lader an eine andere, weit entfernte Stelle des Lagerplatzes
befördert werden soll, wird durch Hin- und Herfahren und gleichzeitiges entsprechendes
Lenken des Laders dessen Abstand von der Bandstraße 12 so vergrößert, daß das von
der Bandstraße abgewandete Ende der Bandbrücke 13 aus der Öffnung zwischen den Beinen
3 und 4 heraus völlig in das Innere des Bockgerüstes 2 hineintritt.
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Alsdann wird das Fahrwerk des Laders, das mit seinen entsprechend
steuerbaren Raupen auf der Stelle gedreht werden kann, um 900 im Uhrzeigerdrehsinn
gedreht. Es geht hierbei aus der in Fig. 3 mit schwachen strichpunktierten Linien
angedeuteten Ausgangslage in die in Fig.3 mit kräftigen strichpunktierten Linien
dargestellte Lage über. Diese Schwenkung kann ungehindert von dem Bockgerüst 2 erfolgen,
weil die Ecke des Bockgerüstes 2, durch welche bei der Schwenkung des Fahrwerks
die Bandbrücke 13 hindurchtritt, kein Bein aufweist. Die Fahrtrichtung des Laders
fällt nunmehr mit der Längsrichtung der Bandbrücke 13 zusammen. Darauf kann der
Lader in die in Fig.3 mit ausgezogenen Linien dargestellte Lage gefahren werden,
in der die Bandbrücke 13 beiderseits aus dem Bockgerüst 2 hinausragt.
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Wenn die Brücke 13, wie es in Fig. 3 dargestellt ist, auf der Seite
der Bandstraße mit einer größeren Länge gegenüber dem Bockgerüst vorsteht als auf
der entgegengesetzten Seite, kann es zweckmäßig sein, die Bandbrücke an der in Fahrtrichtung
eingeschwenkten Wippe aufzuhängen, z. B. an dem das Schaufelrad 10 tragenden Teil.
Die Aufhängung kann mittels einer an dem Ausleger verfahrbaren Katze oder mittels
eines eine Laufbahn an der Bandbrücke unterstützenden Rollenschlittens erfolgen,
der an dem Ausleger in einiger Entfernung von der Mitte des Laders aufgehängt ist.
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Mittels eines Hebezeuges, das zweckmäßig mit den erwähnten Aufhängemitteln
kombiniert ist, kann die Bandbrücke 13 von dem Aufgabewagen 16 abgehoben werden,
nachdem die Gelenke 17 gelöst wor-
den sind. Danach wird der Lader mit der Bandbrücke
in Richtung parallel zur Bandstraße gewendet und an dieser entlang bis zu der anderen
Einsatzstelle gefahren. Hierbei kann er ungehindert durch enge Gassen des Lagerplatzes
hindurchfahren, da die Bandbrücke sich in Fahrtrichtung erstreckt.
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Die Erfindung ist auch anwendbar, wenn an Stelle einer Bandbrücke,
die sich auf einen Aufgabewagen einer Bandstraße stützt, der Lader mit einem frei
auskragenden Abwurfausleger versehen ist.
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Wenn das Bockgerüst des Laders zwei einander diagonal gegenüberliegende
Beine hat, kann die Bandbrücke oder der Abwurfausleger aus der Förderstellung quer
zur Fahrtrichtung des Laders, also um 900 in die Fahrtrichtung geschwenkt werden,
ohne daß er in Längsrichtung verschoben wird. Doch ist es möglich, daß auch ein
solcher Abwurfausleger, nachdem seine Längsrichtung in Übereinstimmung mit der Fahrtrichtung
des Laders gebracht ist, so weit durch das Bockgerüst hindurchgeschoben wird, daß
er ein möglichst geringes Übergewicht hat. Dabei kann der Ausleger an dem Schaufelausleger
oder dem Gegengewichtsausleger aufgehängt werden, beispielsweise mit Hilfe einer
an dem Ausleger verfahrbaren Katze oder mittels eines an dem Ausleger hängenden
Rollentisches. Eine solche Aufhängung kommt unter Umständen auch für eine Bandbrücke
nach Art der Brücke 13 in Betracht.
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Wenn der Lader mit einer Bandstraße durch eine Bandbrücke verbunden
ist, kann beim Ortswechsel des Laders die Bandbrücke auch auf dem Aufgabewagen abgestützt
bleiben. In diesem Fall wird der Lader nahe an die Bandstraße 12 herangefahren,
wobei die Bandbrücke nahezu bis in die Fahrtrichtung des Laders geschwenkt wird
und dann einen sehr kleinen Winkel mit der Bandstraßel2 bildet. Um diese Schwenkung
der Bandbrücke zu ermöglichen, muß diese aus der Öffnung zwischen den Beinen 3,
4 hinaus entsprechend weit nach innen gezogen werden.
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Wenn das Bockgerüst hingegen nur zwei, einander diametral gegenüberliegende
Beine hat, ist die erforderliche Schwenkung der Bandbrücke ohne deren Längsverschiebung
möglich.