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Vorrichtung zum Zusammenhalten von Stapelgut, insbesondere von gestapelten
Ziegel- und Formsteinen, beim Lagern, Transportieren und Manipulieren der Stapel
Stapelgut wird häufig in Form von Stapeln transportiert und in Stapeln mit Hubstaplern
oder Kranen oder dergleichen Einrichtungen manipuliert. Dieses geschieht oftmals
unter Verwendung von Vorrichtungen zum Zusammenhalten des Stapelgutes, insbesondere
wenn es sich um gestapelte Ziegel- und Formsteine handelt. Dabei ist es üblich,
insbesondere wenn das Stapelgut aus leichteren Kartons od. dgl. besteht, die einzelnen
Stapel mit Hilfe von Bandagen zusammenzuhalten. Als Bandagen sind insbesondere Stahlbänder
gebräuchlich, deren Enden mittels eines besonderen Quetschverschlusses zusammengehalten
sind, der mit der Öffnung zerstört und verworfen wird. Derartige Bandagen eignen
sich nicht für jedes Stapelgut, insbesondere ist es nicht möglich, größere Stapel
von Ziegel- oder Formsteinen mit einer derartigen Bandage zusammenzuhalten oder
diese Bandagen an einen Kranhaken mit dem Stapelgut aufzuhängen. Im Baugewerbe werden
die Ziegel-oder Formsteine bekanntlich als Massengüter oder Schüttgut transportiert
und gehandhabt. Eine derartige Arbeitsweise ist umständlich, arbeitsaufwendig und
bedingt außerdem das Zubruchgehen eines nicht unbeachtlichen Anteils der Steine
bzw. der Formsteine beim Verladen derselben in der Ziegelei auf ein Transportmittel
und beim anschließenden Abladen von demselben sowie beim Transport auf der Baustelle
vom Bauplatz zu dem zu erstellenden Gebäude.
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Um derartige Beschädigungen an den Steinen weitgehend zu vermeiden,
ist eine Vorrichtung zum Transport und zum Manipulieren von Steinstapeln auf Baustellen
bekanntgeworden, die im wesentlichen aus einer Bandage besteht. Die Bandage ist
dabei aus einer Vielzahl von in Längsrichtung parallel nebeneinander verlaufenden
Drahtseilen aufgebaut, die in Querrichtung von Drähten durchwoben und dadurch zu
einem Band vereinigt sind, wobei die Enden dieses Bandes in Taschen, z. B. Klemmtaschen,
mit angeschlossenen Einhängeschäkeln befestigt sind. Diese bekannten Vorrichtungen
sind jedoch nicht frei von Nachteilen, da sich einerseits nicht immer eine Deformierung
des an einem Kranhaken mittels der Bandage aufgehängten Stapels vermeiden läßt und
andererseits sich eine hinreichende Spannung der Bandage nicht leicht verwirklichen
läßt, so daß beim Transport auf Lastwagen od. dgl. der Steinstapel oft aus seinem
Verband gerüttelt wird. Bei einer anderen bekannten Ausführungsform einer Vorrichtung
zum Zusammenhalten von Stapelgut ist eine Aufnahmeplattform vorgesehen, an der im
Bereich der Ecken jeweils zwei paarweise seitlich daran vorbeigeführte Aufhängeseile
zu befestigen sind, von denen jeweils zwei par-
allellaufende Seile mittels netzartiger
Halterungen im Bereich der Stirnseite miteinander verbunden sind.
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Auf Grund der netzartigen Halterungen wird ein Ausknicken der Tragseile
herbeigeführt und beim Anheben mittels Kran od. dgl. in den Stapel die erforderliche
Spannung zum Zusammenhalten desselben eingeführt. Ferner ist eine Vorrichtung zum
Zusammenhalten von Stapelgut bekannt, die aus einer schubkastenartig aufgebauten
Kiste besteht, in die das Stapelgut unterzubringen ist. Diese kann dann anschließend
durch die bereits vorstehend beschriebenen Stahlbänder, deren Ende mittels eines
besonderen Quetschverschlusses zusammengehalten sind, verschlossen werden. Dabei
wird mit den Stahlbändern eine Aufhängeöse befestigt, die durch zwei gegeneinander
verschiebbare und zu den Seitenflächen hin abgewinkelte Platten geführt ist. Jedoch
ist eine derartige Maßnahme umständlich und für den Transport von Stapelgut, insbesondere
Form- und Ziegelsteinen, ungeeignet, da das Gewicht der Stapel beim Anheben derselben
den Quetschverschluß sofort zerstören würde.
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Das gleiche gilt im übrigen für eine Vorrichtung zum Transport von
gestapelten Brettern, die aus einem mit Aufhängemitteln versehenen Tragrahmen besteht,
an den über in Haken einhängbare Ketten das Stapelgut in Querrichtung unterfassende
Traversen angehängt sind. Die Haken sind dabei an den Enden von mittig im Tragrahmen
gelagerten Schwenkhebeln angeordnet, die mittels auf den Rahmen aufgeschraubter
Federn in Langlochführungen nach oben gedrückt werden. Beim Anheben der gestapelten
Bretter ist somit zwar ein sanftes Anheben erreichbar, jedoch werden die Schwenkhebel
unter dem Einfluß der anzuhebenden Last augenblicklich nach unten gedrückt, so daß
keine feste allseitige Umspannung des Stapelgutes
herbeiführbar
ist. Im übrigen sind bei dieser bekannten Ausführungsform die Rahmenteile ineinander
längs verschieblich angeordnet, so daß bei längeren zu transportierenden Brettern
der Rahmen beidseitig in Längsrichtung der Bretter verlängerbar ist.
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Weiter sind bei dieser Ausführungsform die Schwenkachsen der Schwenkhebel
mittig im Tragrahmen und in Längsrichtung der zu transportierenden Bretter angeordnet.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine Vorrichtung zum
Transport von Stapelgut, insbesondere von gestapelten Ziegel- und Formsteinen, in
einfachster Weise so aufzubauen, daß die Steine selbst bei einem Transport, bei
dem sie erheblichen Erschütterungen ausgesetzt sind, sich nicht aus der Vorrichtung
lösen können.
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zusammenhalten von Stapelgut,
insbesondere von gestapelten Ziegel- und Formsteinen, beim Lagern, Transportieren
und Manipulieren der Stapel, aus der das Stapelgut erst am endgültigen Verwendungsort
entnommen wird, bestehend aus einer Aufnahmeplattform und daran an zwei gegenüberliegenden
Seiten befestigten Halterungen für das Stapelgut, deren freie Enden mittels Spann-
und Aufhängemitteln miteinander verbunden sind, wobei federnde Elemente vorgesehen
sind. Die Erfindung besteht darin, daß die Halterungen als an der Aufnahmeplattform
angelenkte und federnd ausgebildete Seitenwangen ausgestaltet sind und daß die Spann-
und Aufhängemittel aus Zugmitteln bestehen, die je nach der gewünschten Spannung
an der Seitenwange zu befestigen sind.
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Zweckmäßig bestehen dabei die Seitenwangen aus Blattfedern oder Stabfedern,
die in entspannter Stellung nach außen konkav gebogen sind. Die Zugmittel können
aus an den freien Ecken der Seitenwangen befestigten Ketten und/oder Seilen bestehen.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist in die Zugmittel ein Tragring eingefügt.
Im übrigen ist der Tragring mittels eines Zugmittels, z. B. eines Seiles oder einer
Kette, an einer der Seitenwangen befestigt und ein an der anderen Seitenwange befestigtes
Spannmittel, z. B. ein Seil mit daran angeschlossenen Kettengliedern, durch diesen
gezogen und sind die Kettenglieder in einen Haken oder hinter einen Widerlager dieser
Seitenwange einhakbar. Ferner kann zumindest eines der Gelenke der Seitenwangen
gegenüber der Aufnahmeplattform in orthogonaler Richtung zur Gelenkachse verstellbar
sein.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin
zu sehen, daß das Stapelgut auf der Aufnahmeplattform mittels der Seitenwangen gegeneinandergepreßt
wird, wobei durch den dabei hervorgerufenen Reibungsschluß ein Loslösen einzelner
Teile des Stapelgutes selbst beim Transport auf einem Lastwagen und den dabei hervorgerufenen
Erschütterungen vollkommen vermieden wird. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
können somit Ziegelsteine od. dgl. in einfachster Weise von der Ziegelei zur Baustelle
transportiert, dort mittels eines Kranes vom Lastwagen od. dgl. auf einem Stapelplatz
abgesetzt und anschließend wieder mittels des Kranes an einer gewünschten Stelle
des zu erstellenden Gebäudes abgesetzt werden, ohne daß der Stapel deformiert oder
eine Beschädigung einzelner Steine eintreten kann.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine erfindungsgemäße
Vorrichtung in der Seitenansicht mit einem Steinstapel vor dem Spannen, F i g. 2
in perspektivischer Ansicht den Gegenstand nach F i g. 1 nach dem Spannen und fertig
zum Transport.
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Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung dient zum Transport von
Stapelgut, insbesondere zum Transport von gestapelten Ziegel- und Formsteinen.
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Sie besteht im wesentlichen aus einer Aufnahmeplattform 1, die im
Ausführungsbeispiel aus einem Tragrahmen 1 a, der aus Winkelprofilen besteht, und
einem zugeordneten Lichtgitterbelaglb aufgebaut ist. Die Aufnahmeplattform 1 weist
einen im wesentlichen rechteckigen Grundriß auf. An den Schmalseiten des Rechteckes
sind federnd ausgebildete Seitenwangen 2 angelenkt, deren freie Ecken mittels Spann-
und Aufhängemitteln aus Zugmitteln miteinander verbunden sind. Die Seitenwangen
2 bestehen im Ausführungsbeispiel aus Blattfedern, die in entspannter Stellung nach
außen konkav ausgebildet sind. Die Zugmittel bestehen im Ausführungsbeispiel aus
DI ahtseilen 3 a und Kettengliedern 3 b, die je nach der gewünschten Spannung an
der anderen Seitenwange 2 zu befestigen sind. In die Zugmittel 3 ist im Ausführungsbeispiel
ein Tragring 4 zwischengeschaltet. Bei der dargestellten Ausführungsform ist der
Tragring 4 mittels eines Drahtseiles 3 a an einer der Seitenwangen 2 befestigt und
ein an der anderen Seitenwange 2 befestigtes Drahtseil 3 a mit an seinem freien
Ende angeschlossenen Kettengliedern 3 b durch diesen Tragring 4 gezogen und sind
die Kettenglieder 3 b in einen Haken 5 der Seitenwange 2 eingehakt. Selbstverständlich
kann zur Befestigung der Kettenglieder auch ein Widerlager vorgesehen sein, an dem
sich eines der Kettenglieder abstützt. Wie aus der F i g. 1 zu erkennen ist, ist
der linke Teil der Aufnahmeplattform 1 mit dem Gelenk 6 für die Seitenwangen 2 gegenüber
dem übrigen Teil der Aufnahmeplattform verschiebbar in Langlöchern 7 und in der
gewünchten Lage mittels der Schraubenbolzen 8 arretierbar. Hierdurch ist eine Anpassung
an unterschiedliche Steinstapel möglich.
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Eine derartige Maßnahme ist zweckmäßig, da Hohlblocksteine in Breiten
von 25 oder 30 cm angeliefert werden, das Längsmaß der Ziegelsteine jedoch nur 24
cm beträgt. Wie aus der F i g. 2 zu erkennen ist, nehmen die Seitenwangen 2 beim
Spannen eine praktisch gerade Form an. Die hierdurch hervorgerufenen Rückstellkräfte
in den Seitenwangen bewirken im Steinstapel 9 einen derartigen Reibungsschluß, daß
selbst bei einem Transport auf einem Lastkraftwagen ein Lösen oder Losrütteln einzelner
Steine nicht erfolgen kann.