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DE1235222B - Vorrichtung zum Laden von Abfall in den Abfallbehaelter eines Muelltransportfahrzeuges - Google Patents

Vorrichtung zum Laden von Abfall in den Abfallbehaelter eines Muelltransportfahrzeuges

Info

Publication number
DE1235222B
DE1235222B DEA48897A DEA0048897A DE1235222B DE 1235222 B DE1235222 B DE 1235222B DE A48897 A DEA48897 A DE A48897A DE A0048897 A DEA0048897 A DE A0048897A DE 1235222 B DE1235222 B DE 1235222B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
drum
arms
waste
journals
garbage
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEA48897A
Other languages
English (en)
Inventor
Mikko Terho
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Autolava Oy
Original Assignee
Autolava Oy
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Autolava Oy filed Critical Autolava Oy
Publication of DE1235222B publication Critical patent/DE1235222B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B02CRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING; PREPARATORY TREATMENT OF GRAIN FOR MILLING
    • B02CCRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING IN GENERAL; MILLING GRAIN
    • B02C4/00Crushing or disintegrating by roller mills
    • B02C4/10Crushing or disintegrating by roller mills with a roller co-operating with a stationary member
    • B02C4/12Crushing or disintegrating by roller mills with a roller co-operating with a stationary member in the form of a plate
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F3/00Vehicles particularly adapted for collecting refuse
    • B65F3/14Vehicles particularly adapted for collecting refuse with devices for charging, distributing or compressing refuse in the interior of the tank of a refuse vehicle
    • B65F3/20Vehicles particularly adapted for collecting refuse with devices for charging, distributing or compressing refuse in the interior of the tank of a refuse vehicle with charging pistons, plates, or the like
    • B65F3/202Vehicles particularly adapted for collecting refuse with devices for charging, distributing or compressing refuse in the interior of the tank of a refuse vehicle with charging pistons, plates, or the like with radially shiftable charging plates or the like mounted on a rotary drum
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F3/00Vehicles particularly adapted for collecting refuse
    • B65F3/14Vehicles particularly adapted for collecting refuse with devices for charging, distributing or compressing refuse in the interior of the tank of a refuse vehicle
    • B65F3/20Vehicles particularly adapted for collecting refuse with devices for charging, distributing or compressing refuse in the interior of the tank of a refuse vehicle with charging pistons, plates, or the like
    • B65F3/203Vehicles particularly adapted for collecting refuse with devices for charging, distributing or compressing refuse in the interior of the tank of a refuse vehicle with charging pistons, plates, or the like with charging teeth, cutters or the like mounted on an axle or a drum

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
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  • Refuse Collection And Transfer (AREA)
  • Jet Pumps And Other Pumps (AREA)

Description

DEUTSCHES WTVWt PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Deutsche KL: 81 d -1
Nummer: 1 235 222
Aktenzeichen: A 48897 XI/81 d
J 235 222 Anmeldetag: 9.Aprill965
Auslegetag: 23. Februar 1967
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Laden von Abfall in den Abfallbehälter eines Mülltransportfahrzeuges mit einer querliegenden Hohltrommel, die mittels eines Druckmittelmotors drehbar innerhalb des Einfülltrichters am hinteren Teil des Abfallbehälters angeordnet ist, und mit innerhalb der Trommel drehbaren, exzentrisch gelagerten Organen, die bei der Drehung der Trommel durch Öffnungen in deren Oberfläche hindurch in den hinteren und den unteren Teil des Einfülltrichters hineinstoßen und dadurch den Abfall zusammendrücken und in den Abfallbehälter überführen.
Für den wirtschaftlichen Abtransport von Abfall in Mülltransportfahrzeugen ist es erforderlich, eine größtmögliche Menge von Abfall in dem Abfallbehälter des Mülltransportfahrzeuges unterzubringen. Zu diesem Zweck versucht man, den Abfall durch Spezialvorrichtungen im Abfallbehälter zusammenzupressen, um ihm ein möglichst kleines Volumen zu geben.
Es ist eine Vorrichtung bekannt, bei der eine aus mehreren Hohlprismen zusammengefügte Trommel unmittelbar am Boden des Einfülltrichters eines Mülltransportfahrzeuges horizontal gelagert ist. Zwischen den einzelnen Prismenteilen der Trommel sind Führungsschlitze für plattenförmige Förderelemente frei gelassen, an deren seitlichen Enden Rollen gelagert sind, welche in Führungsschienen an behälterfesten Teilen eingreifen, so daß die Platten bei der Drehung der Trommel ein- und ausgeschoben werden. Die Trommel selbst ist auf einer durchgehenden zentrischen Welle angebracht, die ihren Antrieb über einen nach außen vorragenden Zapfen erhält. Diese Anordnung ist jedoch verhältnismäßig kompliziert und störanfällig, und außerdem sind die auf den Müll übertragbaren Quetsch- und Preßkräfte sehr begrenzt.
Weiterhin ist eine ähnliche Trommelvorrichtung bekannt, bei der jedoch schwenkbare Räumleisten vorgesehen sind, welche sich über die ganze Länge der Trommel erstrecken und auf um 90° zueinander versetzten und im Bereich des Trommelumfangs angeordneten Achsen gelagert sind. Mittels Rollen und Kurvenführungen sind die Leisten bei der Drehung der Trommel zwischen einer Einfahrstellung, in welcher sie sich annähernd in den Trommelumfang einfügen, und einer Greifstellung schwenkbar, in welcher sie nach Art von Klauenleisten über den Trommelumfang hinausragen. Auch diese Ausführung ist verhältnismäßig kompliziert, und überdies lassen sich höchstens begrenzte Verformungskräfte auf den Abfall ausüben.
Vorrichtung zum Laden von Abfall in den
Abfallbehälter eines Mülltransportfahrzeuges
Anmelder:
Autolava Oy, Raisio (Finnland)
Vertreter:
Dipl.-Phys. G. Liedl, Patentanwalt,
München 22, Steindorfstr. 22
Als Erfinder benannt:
Mikko Terho, Raisio (Finnland)
Beanspruchte Priorität:
Finnland vom 11. April 1964 (764)
Angesichts der bei der Beförderung von Abfall erforderlichen Robustheit und Unkompliziertheit der dabei verwendeten Fördereinrichtungen sieht die vorliegende Erfindung ihre Aufgabe darin, eine derartige Vorrichtung zu schaffen, welche in geringster Weise störanfällig ist und dabei größtmögliche Quetschkräfte zum Zusammenpressen und zur Volumenverkleinerung des in den Abfallbehälter geförderten Mülls auszuüben vermag.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Trommel mittels an ihren beiden Enden angebrachter Buchsen auf an den Seitenwänden des Einfülltrichters angebrachten Achszapfens gelagert ist und daß als Räumorgane dienende Arme od. dgl. mit einem Ende drehbar nebeneinander auf einer Welle angebracht sind, die in bezug auf die Buchsen exzentrisch angeordnet ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnungen erläutert. Es zeigt
F i g. 1 den hinteren Teil eines erfindungsgemäßen Abfalltransportautos in Seitenansicht,
So F i g. 2 eine Stirnansicht von hinten gesehen,
Fig. 3 einen Teil einer erfindungsgemäßen Quetschtrommel, teilweise geschnitten,
709 510/64
Fig.4 die Trommel als Teilbild in Richtung der Achse gesehen,
F i g. 5 eine Einzelheit aus F i g. 3 als Teilbild in Achsrichtung gesehen,
F i g. 6 eine Einzelheit zu F i g. 3 und 4 von der Seite gesehen in größerem Maßstab,
F i g. 7 dieselbe Einzelheit von vorn,
F i g. 8 und 9 zwei Einzelheiten aus F i g. 3 in größerem Maßstab,
F i g. 10 und 11 denselben Teil wie in F i g. 5, aber jede von verschiedenen Seiten gesehen, winkelrecht zur Blickrichtung in Fig. 9.
In F i g. 1 bezeichnet die Bezugsziffer 1 das Fahrerhaus eines Müllwagens, 2 die Hinterräder und 3 den Grundrahmen. Auf dem Grundrahmen ist ein Abfallbehälter aufgebaut, der aus einem ebenen Boden 4 und Wänden 5, 9 sowie einem Dach 6 besteht, die auf der Außenseite durch Verstärkungsbalken 7 verstärkt sein können. Die hintere Wand des Abfallbehälters muß geöffnet werden können. Zu diesem Zweck ist am hinteren Ende des Abfallbehälters ein schwenkbarer Hinterteil angeschlossen, der durch die Punkte 10, 11,12 13, 14 und 15 umrissen ist. Dieser schwenkbare Hinterteil ist mittels hydraulischer Hubvorrichtungen, die nicht dargestellt sind, im Scharnier IO am Dach schwenkbar.
Wenn der schwenkbare Hinterteil sich in der herabgeklappten Stellung gemäß F i g. 1 und 2 befindet, kann er in dieser Stelllung durch in der Zeichnung nicht angegebene Verschlußvorrichtungen festgehalten werden.
In herabgeklappter Stellung sind die Seitenwände 16 des schwenkbaren Hinterteils eine Fortsetzung der Seitenwände 5 des Abfallbehälters, und entsprechenderweise ist die Platte 17, die das Dach des schwenkbaren Hinterteils bildet, eine Fortsetzung des Daches 6 des Abfallbehälters. Eine Fortsetzung der Bodenplatte 4 des Abfallbehälters ist hierbei die Bodenplatte 18 des schwenkbaren Hinterteils, die gleichmäßig aufwärts bis zum Punkt 13 gebogen ist.
Der vor den Punkten 13,14 und 15 begrenzte Teil, die sogenannte Kelle 19, kann um eine durch den Punkt 13 gehende Achse rückwärts und abwärts geschwenkt werden. Die Kelle 19 kann hierbei mittels in der Zeichnung nicht angegebener hydraulischer Antriebsvorrichtungen in die in F i g. 1 mit gestrichelten Linien angezeigte Stellung 19 a geschwenkt werden. Der Kelle können ferner noch andere hydraulische Antriebsvorrichtungen angeschlossen werden, wodurch die Höhenlage von der in F i g. 1 gezeigten Stellung 19 a zur unteren Stellung 19 b verändert werden kann, wobei der untere Teil der Kelle die Erde berührt.
Die Seitenwände der Kelle 19 sind eine Fortsetzung der Seitenwände 16 des schwenkbaren Hinterteils, wenn die Kelle in der angehobenen Stellung ist. Den Seitenwänden schließt sich eine Hinterwand 20 und ein Boden 21 an. Im übrigen ist die Kelle offen, so daß — wenn sie sich in den Stellungen 19 a oder 19 b befindet—Müll eingeladen oder Mülltonnen auf ihren Boden 21 gestellt und an der Kelle festgebunden werden können. Wenn die Kelle dann von der Stellung 19 a zur Stellung 19 schwenkt, fällt der Müll aus der Kelle oder den daran befestigten Mülltonnen auf den Boden 18 des schwenkbaren Hinterteils des Abfallbehälters.
Der schwenkbare Hinterteil des Abfallbehälters ist vorn durch eine Wand abgeschlossen, die an die Sei-
tenwände 16 angeschlossen ist und sich von der Kante 10 über den Punkt 11 bis zur Vorderkante 12 des Bodens 18 erstreckt. Diese Vorderwand erstreckt sich jedoch nicht — jedenfalls nicht in der ganzen Breite — bis zur Bodenplatte 18, wodurch zwischen dem schwenkbaren Hinterteil und dem eigentlichen Abfallbehälter eine Öffnung geeigneter Größe entsteht, durch die mittels einer Schiebevorrichtung der Müll vom schwenkbaren Hinterteil zum eigentlichen Abfallbehälter gefördert wird.
Gemäß Fig. 3 bis 10 gehört zur Schiebevorrichtung eine zylindrische Trommel 30, deren Mantel 31 aus dickem Stahlblech hergestellt ist und die am unteren Teil des schwenkbaren Hinterteils an Achszapfen 33 gelagert ist, die mit den Seitenwänden 16 fest verbunden sind. Das Bezugszeichen 32 betrifft die mathematische Achse der Trommel 30. Die Achszapfen 33 sind mit den Seitenwänden 16 z. B. durch Schraubenbolzen fest verbunden. Lagerhülsen bzw. Buchsen 34 sind mittels Kuggellager 35 an den Achszapfen abgestützt. Mit den Hülsen 34 ist ein Kettenzahnrad 36 fest verschraubt. Die Endplatten 37 der Trommel sind ihrerseits mit den Hülsen 34 und dem Mantel 31 fest verbunden.
An den Achsen 33 ist exzentrisch hinsichtlich ihrer mathematischen Achse 32 eine Welle 38 gelagert, deren Mittelachse mit 39 bezeichnet ist. Die Hinweisziffer 40 bezieht sich auf ein Kugellager. Die Welle
38 ist also zwischen den Achsenstücken 33 gelagert, und an diesen Achsenstücken ist auch die Trommel 30 gelagert.
Um die Welle 38 sind ringförmige Buchsen 41 plaziert, die als Gleitlager im Verhältnis zur Welle 38 schwingen können. Durch entsprechende Bohrungen kann gegen die innere Fläche sämtlicher ringförmiger Buchsen 41 Schmiermittel gepreßt werden.
An jede Buchse 41 ist eine im Querschnitt rechteckige, ziemlich dicke Stange oder ein Arm 42 angeschweißt, dessen äußeres Ende sich durch eine Öffnung im Trommelmantel 31 vorschiebt. Die öffnung entspricht ihrer Form nach dem Querschnitt des Armes 42.
Ein hydraulischer Motor, der in der üblichen Weise vom Fahrzeugmotor aus gespeist wird, dreht die Trommel 30 mittels des Zahnrades 36 und einer Kettenverbindung. Bei Umdrehung der Trommel werden die Arme 42 infolge der exzentrischen Lage der Welle 38 zwischen einer eingezogenen Stellung (F i g. 3, 4 oben) und einer vorgeschobenen Stellung (F i g. 3, 4 unten) hin- und herbewegt. Die außerhalb des Trommelmantels 31 befindlichen Enden der Arme 42 schieben bei Umdrehung der Trommel den Müll zwischen den Trommelmantel 31 und die Bodenfläche 18 (F i g. 1) und von dort weiter zum eigentlichen Abfallbehälter des Fahrzeuges, wenn die Trommel 30 sich in Richtung des Pfeiles 43 bewegt. Die untere Kante der Vorderwand des schwenkbaren Hinterteils kann sich hierbei bis an den Punkt 44 in F i g. 1 und bis Punkt 45 in F i g. 4 erstrecken. Wenn die Trommel 30 rotiert, wird der Abfall, der unter die Trommel geschoben wird, gleichzeitig kräftig gegen den Boden 18 gequetscht.
Nach den F i g. 3 und 4 liegen die Achsen 32 und
39 übereinander in der gleichen Vertikalebene. Hierbei sollte die waagerechte Unterkante der Vorderwand des schwenkbaren Hinterteils die Walze am obersten Punkt berühren. Nach F i g. 1 dagegen liegen die Achsen 32 und 39 nicht senkrecht überein-

Claims (6)

ander, sondern die eine ist schräg über der andern, woraus folgt, daß der Punkt 44, an dem die Arme 42 ganz in den Trommelmantel eingezogen sind, nicht am höchsten Punkt der TommeI liegt, sondern etwas seitlich davon. Die Lage der Achsen 32 und 39 nach F i g. 1 kann in gewissen Fällen von Vorteil sein, weil die Arme 42 sich dabei schon vor der unteren Stellung am weitesten darußen befinden, in welcher Stellung die Arme den Müll am wirksamsten zur untersten Stelle der Trommel 30 schieben. Die Achszapfen 33 können auch nicht fest an der inneren Seite der Wände 16, sondern an Platten angeschlossen sein, die die Achszapfen 33 zwar am Umdrehen hindern, aber welche Platten mit den Achszapfen längs geeigneter Führungsvorrichtungen auf- und abbewegt werden können. Falls hierbei ein großes Stück Müll unter die Trommel kommt, das diese nicht zu zerkleinern vermag, kann die Trommel so gehoben werden, daß die Abfallstücke unter der Trommel hindurch zum Abfallbehälter befördert werden können. Danach kann die Trommel wieder in ihre ursprüngliche in F i g. 1 und 4 gezeigte Lage zurückfallen. Man kann auch eine Feder oder Federn verwenden, die die Trommel in diese unterste Stellung zurückdrücken und dadurch den Drang der Trommel auf Grund des eigenen Gewichtes in die unterste Lage zurückzufallen, vergrößern. Als Führungsvorrichtungen für die Bewegung der obengenannten Platten und der damit verbundenen Achszapfen kann man Schienen oder Nuten verwenden. Die Achszapfen können aber auch an den Enden von Armen fest angeschlossen sein, deren andere Enden an eine Achse gelenkt sind, welche durch den Punkt 13 geht, so daß die in Frage stehenden Arme in gewissem Grad radial um die Achse 13 schwingen können. Um die Verstopfungsgefahr zu vermindern und eine gute Quetschwirkung zu gewährleisten, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Arme 42 auf der Welle 38 so zu plazieren, daß von zwei nächstliegenden Armen der zweite hinsichtlich des ersten um 180° weggewandt ist. Der dritte Arm bildet einen Winkel von 30° zum ersten Arm, der vierte wieder steht im Verhältnis zum dritten in einem Winkel von 180° und bildet einen Winkel von 30° zum zweiten Arm usw., wodurch sich die äußersten Enden der Arme in zwei gleichförmigen Schraubenlinien befinden. Es hat sich gezeigt, daß die erfindungsgemäße Trommel bei Probeversuchen sogar Bretter und Planken zermalmt hat, weiter Möbel, sogar auf dem Mülltiaufen zurückgelassene Räder, eiserne Bettstellen usw., die samt und sonders im Abfallbehälter zu kleinen Stücken zerteilt wurden. Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Laden von Abfall in den Abfallbehälter eines Mülltransportfahrzeuges mit einer querliegenden Hohltrommel, die mittels eines Druckmittelmotors drehbar innerhalb des Einfülltrichters am hinteren Teil des Abfallbehälters angeordnet ist und mit innerhalb der Trommel drehbaren, exzentrisch gelagerten Organen, die bei der Drehung der Trommel durch Öffnungen in deren Oberfläche hindurch in den hinteren und den unteren Teil des Einfülltrichters hineinstoßen und dadurch den Abfall zusammendrücken und in den Abfallbehälter überführen, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommel (30) mittels an ihren beiden Enden angebrachter Buchsen (34) auf an den Seitenwänden des Einfülltrichters angebrachten Achszapfen (33) gelagert ist und daß als Räumorgane dienende Arme (42) od. dgl. mit einem Ende drehbar nebeneinander auf einer Welle (38) angebracht sind, die in bezug auf die Buchsen (34) exzentrisch angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Achszapfen (33) starr mit den Seitenwänden des Einfülltrichters verbunden sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Achszapfen (33) starr an Platten angebracht sind, die zur Überführung sperriger Abfallstücke in den Abfallbehälter z. B. gegen die Kraft einer Feder in Führungsvorrichtungen aufwärts bewegbar sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittellinie (39) der die Arme (42) tragenden Welle (38) unterhalb der Mittellinie (32) der Achszapfen (33) der Trommel angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (42) einen rechteckigen Querschnitt haben.
6. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (42) in solcher Weise auf der Welle (38) angeordnet sind, daß — beginnend vom einen Ende der Welle — die Arme (42) des gleichen Armpaares einen Winkel von 180° zueinander und die Arme des nächsten Paares jeweils einen Winkel von 30° mit den Armen des vorhergehenden Armpaares bilden.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Französische Patentschrift Nr. 1089 903;
USA.-Patentschriften Nr. 2573 269, 2573 270,
594.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
709 510/64 2.67 © Bundesdruckerei Berlin
DEA48897A 1964-04-11 1965-04-09 Vorrichtung zum Laden von Abfall in den Abfallbehaelter eines Muelltransportfahrzeuges Pending DE1235222B (de)

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