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Haartrockner Die Erfindung bezieht sich auf einen Haartrockner u.
dgl. mit einem Elektromotor und einem Warmluftgebläse in einem im wesentlichen zylindrischen
Gehäuse mit tangential blasendem Mundrohr und einem am Gehäuse, beweglich gelagerten
gabelartigen Handgriff .
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Es ist bekannt, ein solches auch als Heißluftdusche bezeichnetes Gerät
mit seiner seitlich am Gebläsegehäuse sitzenden Motorhaube in einer mit einem Handgriff
versehenen Gabel zu lagern. In dieser ist die Dusche um eine etwa durch den Schwerpunkt
gehende, zur Motor- und Gebläseachse senkrechte Achse schwenkbar, und das zentral
ausblasende Mundrohr liegt normalerweise über dem Motor. Dieses Gerät ist infolge
seines durch den seitlich angesetzten Motor bedingten verhältnismäßig großen Volumens
äußerst unhandlich. Beim Aufstellen bzw. Aufle-en der Dusche auf eine Tischplatte
ist dagegen das Mundrohr des Gerätes immer parallel zur Stellfläche gerichtet, womit
das Gerät in jedem Fall nur sehr beschränkt brauchbar ist.
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Bei einem anderen Gerät ist der Handgriff mit einer großen Öse in
einer Ringnut in der Motorhaube drehbar gelagert und kann in einer Ebene senkrecht
zur Motorachse und parallel zur Luftführung rundum verschwenkt werden. Der Griff
kann auch in einen besonderen Sockel eingesteckt werden.
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Auf diesem Wege geht die Erfindung weiter, und zwar setzt sie sich
das Ziel, eine besonders für die Reise geeignete kleine, leichte, vielseitig verwendbare
Heißluftdusche zu schaffen, deren beweglicher Handgriff nicht nur beliebig einstellbar
ist, sondern auch ein Aufstellen auf Tischflächen oder Anhängen an der Wand ohne
zusätzliche Hilfsmittel erlaubt. Insbesondere soll das Gerät einfach und billig
herzustellen sein und zusammengelegt möglichst wenig Raum beanspruchen. Besonders
nachteilig wirken sich hier bei den bekannten Geräten der seitlich an das Gebläse
angesetzte Motor und der abstehende Handcyriff aus.
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Bei dem mit einem im wesentlichen zylindrischen Gehäuse mit tangential
blasendem Mundrohr und einem am Gehäuse beweglich gelagerten gabelartigen Handgriff
ausgestatteten Haartrockner gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß
die Gabel des Handgriffs an den Gehäusestirnflächen in der Zylinderachse gelagert
ist und ihre Schenkel sich zunächst radial bis zum Gehäuserand erstrecken, danach
als Stege in achsparalleler Richtung aufeinander zulaufen, wonach sie vorzugsweise
auf einem Viertelkreisboaen als Bügel den Gehäusemantel umgreifen und darauf als
Fortsätze in radialer Richtung ab-C gewinkelt und einander parallel verlaufend in
ein Griffstück übergehen. Der Handgriff ist also in den Mittelpunkten der Seitenflächen
des Gehäuses schwenkbar gelagert und läßt sich um dieses um gut 1801 drehen.
Insbesondere kann er bei Nichtgebrauch dicht an das Mundrohr beigeklappt werden,
so daß das Gerät ein geringes Verpackungsvolumen beansprucht und sich gut in einem
kleinen Kasten oder Etui unterbringen läßt.
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Bei Benutzung als Haartrockner läßt sich dem Luftstrom jede gewünschte
Richtung geben, ohne daß die Hand durch eine verkrampfte Haltung vorzeitig ermüdet.
Außerdem kann das Gerät auf einer Fläche aufgestellt werden, wobei der Handgriff
mit Griffstück und Gabel den Fuß bildet. Das Mundrohr des aufgestellten Gerätes
kann dabei in jede gewünschte Lage nach oben oder nach unten geschwenkt werden.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die achsparallelen
Stege der Gabel durch eine Öse miteinander verbunden. Mittels dieser öse kann das
Gerät an einer Wand aufgehängt werden, wobei sich der Luftstrom ebenfalls beliebig
aufwärts oder abwärts richten läßt.
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Den vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten kommt eine neue Führung
der elektrischen Zuleitung besonders zustatten. Erfindungsgemäß ist eine Rille im
Gehäusemantel und eine Längsbohrung im Griffstück zur Führung einer elektrischen
Zuleitung vorgesehen. Die Zuleitung wird dabei lose durch das hohle Griffstück und
je nach der Stellung des Handgriffes auf einem mehr oder weniger langen Bogen
der Rille des Gehäusemantels geführt, an deren Ende sie in das Gehäuseinnere eintritt.
Sie kann also bei keiner Verwendungsart störend im Wege sein.
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Handlichkeit und geringer Raumbedarf des Gerätes werden noch unterstützt,
wenn ein flachbauender Motor, insbesondere ein Flachankermotor als
Antrieb
verwendet wird, so daß die seitlich am Gebläsegehäuse angesetzte Motorhaube entfällt
und das ganze Gehäuse eine zylindrische Form erhält, an die das Mundrohr auf der
Gebläseseite tangential ansetzt. Vorteilhaft wird ferner statt des üblichen Radialgebläses
ein Querstromgebläse verwendet, dessen Rotor bekanntlich zweimal vom Luftstrom durchsetzt
wird und das sich durch einen wesentlich günstigeren Wirkungsgrad auszeichnet, so
daß man bei gleicher Leistung zu kleineren Baugrößen kommt. Geringere Motorleistung
und -drehzahl setzen gleichzeitig die Geräuschbilduno, herab. Der Gebläserotor erhält
zweckmäßig einen im Verhältnis zu seiner Länge aroßen Durchmesser.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
Beschreibung eines Ausführungsbeispieles, das in der Zeichnung dargestellt ist.
Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht und F i 0' 2 die Rückansicht
des Haartrockners, wäh-4D rend F i 3 und F i g. 4 ihn an einer Wand
hängend bzw. auf einem Tisch aufgestellt darstellen.
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Hauptteile des Haartrockners sind das Gehäuse 1
mit dem Mundrohr
2, der Handgriff 3 und die Zuleitung 4. Das Gehäuse hat die Form einer zylindrischen
Dose und nimmt das Gebläse und den Motor auf. Es ist in der Gabel des Handgriffes
gelagert, welche aus den Schenkeln 5, den Bügeln 6 und den radialen
Fortsätzen 7, die in das Griffstück 3 eingebettet sind, besteht. Die
Bügel 6 sind mittels des Steges 8 miteinander verbunden. Der Steg
8 geht in die Schenkel 5 über, die in der Mitte 10 der Gehäusestirnwände
9 angreifen, und ist in der Mitte zu einer öse 14 ausgebildet, die zum Aufhängen
des Haartrockners dient.
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Das Griffstück 3 aus Metall oder Kunststoff ist außen in bekannter
Weise der anatomischen Form der geschlossenen Hand angepaßt und mit einer Längsbohrung
versehen. Die Zuleitung 4 gleitet in der Bohrung 12 und legt sich je nach
der Winkelstellung des Griffes auf einem größeren oder kleineren Bogen von der Einführungsstelle
11 aus in die Rille 13 des Gehäusemantels ein. Sie kann daher weder
beim Haartrocknen noch beim Aufstellen oder Aufhängen des Gerätes stören. Das Griffstück
läßt sich dicht an das Mundrohr heranschwenken, wie in F i g. 1 strichpunktiert
dargestellt ist, und steht dann etwa parallel zu ihm. Die Zuleitung füllt die ganze
Rille 13 aus. # i g. 1 zeigt den Handgriff in einer mittleren Stellung,
# i g. 3 die Auffiän,-ung an der Wand und F i g. 4 die Aufstellung
auf einer Fläche 15.
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Dabei dient der ganze Handgriff mit seiner Gabel als Halter oder Ständer,
in dem sich das Gehäuse des Haartrockners frei drehen läßt, ohne daß die Zuleitung
behindert.
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Die Gabel 5, 6 besteht zweckmäßig aus Rundmaterial, wodurch
die Fertigung wesentlich vereinfacht wird. Außerdem ist die Handhabung des Griffes
angenehm, weil keine scharfen Kanten in die Hände schneiden können und beim Verpacken
des Gerätes Beschädigungen mitverpackter Gegenstände ausgeschlossen sind.
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Der beschriebene Haartrockner ist leicht, handlich, einfach sauber
zu halten und läßt sich auf Reisen und im Haushalt universell verwenden. Er kann
in Einzelheiten abgeändert werden, ohne den Erfindungsgedanken zu verlassen. So
kann z. B. der Bügel 6 einen kleineren Winkel als den dargestellten einschließen
oder aus Leichtmetallguß oder aus Kunststoff gespritzt sein. Das Griffstück
3 kann an seinem Ende 16 abgeflacht und etwas verbreitert sein, um
die Standfestigkeit beim Aufstellen (F i g. 4) zu erhöhen.