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Papierlocher Die Erfindung bezieht sich auf einen Papierlocher zum
Lochen von Schriftgut auf einem hohlen, zur Aufnahme der Stanzabfälle dienenden
Sockel mit einer am freien Sockelrand mittels eines Randwulstes festklemmbaren Bodenplatte
aus Kunststoff.
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Um die Stanzabfälle aus dem Hohlraum eines solchen Sockels entfernen
zu können, muß die Bodenplatte mindestens von einem Teil des Sockelrandes abgezogen
und umgebogen werden. Hierbei muß man, um eine genügend große -Entleerungsöffnung
zu erhalten, einen entsprechend großen Teil der Bodenplatte von dem Sockelrand lösen.
Dabei wird leicht auch der übrige Teil der Bodenplatte von dem Sockelrand des Lochers
abgelöst, wodurch alle oder fast alle Stanzabfälle mit einem Mal aus dem Sockel
herausfallen und verstreut werden können. Dies ist unerwünscht, weil die ausgestanzten
Papierteilchen dazu neigen, konfettiartio, in der Umgebung herumzufliegen und sich
auf Möbeln, Aktenstücken oder auf dem Fußboden festzusetzen, von wo sie nur mühsam
zu entfernen sind. Um ein solches Vorkommnis zu verhindern, ist es bei den bisher
bekannten Papierlochern mit einer Bodenplatte aus Kunststoff notwendig, mit der
einen Hand einen Teil der Bodenplatte von dem Sockelrand abzulösen und hochzubiegen
und mit der anderen Hand den übrigen Teil der Bodenplatte auf dem Sockelrand festzuhalten.
Um den Inhalt des Abfallsammelraumes auszuschütten, muß man dann den Locher mit
beiden, zum Festhalten und Abbiegen der Bodenplatte benötigten Händen zugleich schütteln.
Dies ist umständlich, und man hat dann auch die zweite Hand nicht mehr frei, um
eine Tüte, einen Umschlag od. dgl. zu halten, in die bzw. den die Stanzabfälle normalerweise
geschüttet werden, damit sie nicht lose im Papierkorb herumfliegen. Wenn die Bodenplatte
eine verschiebbare Stellschiene zum Einstellen der verschiedenen Papierformate trägt,
kann es beim Abbiegen der bekannten Bodenplatten aus Kunststoff auch vorkommen,
daß die Stellschiene mit der Bodenplatte von dem Lochersockel abspringt oder daß
sie sich aus ihrer Führung in der Bodenplatte löst.
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Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, den bekannten
Papierlocher auf einem hohlen, zur Aufnahme der Stanzabfälle dienenden Sockel mit
einer am freien Sockelrand mittels eines Randwulstes festklenunbaren Bodenplatte
aus bie-samem Kunststoff so weiterzubilden, daß die Bodenplatte teilweise abklappbar
ist, ohne daß die Gefahr besteht, beim Abklappen vollständig vom Sockelrand abzuspringen.
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Die Lösung dieser Aufgabe besteht im wesentlichen darin, daß die Bodenplatte
zum Begrenzen eines abklappbaren Teiles mindestens zwei randoffene, den Randwulst
durchsetzende Schlitze aufweist.
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Im einzelnen wird die Ausbildung so durchgeführt, daß insbesondere
für kleinere Papierlocher die randoffenen Schlitze zum Begrenzen eines abklappbaren
Teiles beiderseits einer Ecke der Bodenplatte etwa rechtwinklig zueinander angeordnet
sind. Bei größeren Papierlochem werden die randoffenen Schlitze zum Begrenzen eines
abklappbaren, sich über zwei Ecken der Bodenplatte erstreckenden Bodenteiles einander
diametral gegenüberliegend angeordnet. Dadurch wird eine entsprechend große Entleerungsöffnung
gebildet.
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Durch die Erfindung wird auf überaus einfache Weise erreicht, daß
eine Bodenecke oder ein zwei Bodenecken umfassender Bodenteil der Bodenplatte leicht
von dem Sockelrand des hohlen Sockels abgelöst und abgeklappt werden- karin, ohne
daß die ganze Bodenplatte abgenommen werden muß oder die Gefahr besteht, daß sich
beim Hochbiegen eines Teiles der Bodenplatte auch der übrige Teil der Bodenplatte
von dem Sockelrand ablöst. Der abgeklappte Bodenteil, z. B. die betreffende Bodenecke,
kann ohne besondere Anstrengung und ohne Beeinträchtigung des Klemnisitzes der übrigen
Bodenplatte vollständig umgeklappt und zurückgebogen werden, so daß die im Sockel
gebildete öffnung mit ihrem vollen Querschnitt zur Entleerung der Stanzabfälle zur
Verfügung steht. Man kann dann beispielsweise den ganzen Papierlocher mit einer
Hand erfassen und dabei die abgeklappte Bodenecke mit dem Daumen dieser Hand festhalten
und den Papierlocher mit dieser einen Hand schütteln, um den Inhalt des Abfallsammelraumes
zu entleeren. Mit der anderen Hand kann man dann eine Tüte oder einen sonstigen
Behälter zur Aufnahme der aus dem Papierlocher ausgeschütteten Stanzabfälle halten.
Der gesamte Entleerungsvorgang kann auf diese Weise rascher, leichter und sicherer
als bisher ausgeführt werden.
Die inneren Enden der randoffenen
Schlitze werden als Löcher ausgebildet, deren Durchmesser etwas größer ist als die
Spaltbreite der randoffenen Schlitze. Dadurch wird erreicht, daß sich die Bodenteile
noch leichter abklappen lassen und ein Einreißen der Bodenplatte auch bei starkem
Gebrauch verhindert wird. Im übrigen wird ein Kunststoffinaterial für die Bodenplatte
verwendet, welches so elastisch und trotzdem zähe is4 daß die abklappbare Bodenecke
bzw. der betreffende Bodenteil ohne besondere Gelenkausbildung um die das Gelenk
darstellende Materialbrücke beliebig oft gebogen werden kann, ohne Schaden zu nehmen.
Im übrigen kann die gemäß der Erfindung ausgebildete Bodenplatte z. B. im Spritzverfahren
in einem Arbeitsgang her,-C gestellt und dabei ohne Mehrkosten mit den gewünschten
randoffenen Schlitzen versehen werden.
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In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in zwei Ausführunggsformen
beispielsweise veranschaulicht. Es zeigt Fi g. 1 die Draufsicht auf die Innenseite
der aus Kunststoff bestehenden Bodenplatte eines ersten Ausführungsbeispieles, F
i g. 2 eine Seitenansicht mit einer teilweise aufgeschnittenen abklappbaren
Ecke der Bodenplatte, F i g. 3 eine perspektivische Darstellung eines Papierlochers
mit einer Bodenplatte nach F i g. 1 und 2 beim Abklappen einer Bodenecke,
F i g. 4 die Untersicht eines Lochersockels mit einer Bodenplatte aus Kunststoff
eines zweiten Ausführungsbeispieles und F i g. 5 eine Seitenansicht des Papierlochers
nach F i g. 4 mit einem abgeklappten Bodenteil und einem abgebrochenen Oberteil.
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Der in F i g. 3 veranschaulichte Papierlocher 1 hat
in üblicher Weise einen plattenförmigen, hohlen Sockel 2, dessen Hohlraum den Sammelraum
für die Stanzabfälle bildet. Unten wird der freie Sockelrand mittels einer Bodenplatte
3 aus biegsamein Kunststoffmaterial abgeschlossen.
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Die Bodenplatte 3 aus Kunststoff hat einen ringsumlaufenden
Bodenwulst 4, der zugleich als Fußrahmen zum Aufstellen des Lochers dient. Die Bodenplatte
3 hat außerdem einen Seitenrand und einen von diesem Seitetrand nach innen
vorspringenden Wulst 6, der mit einem ringsurnlaufenden freien Sockelrand
7 des Lochersockels 2 zusammenarbeitet. Der Bodenwulst, der Seitenrand und
der vorspringende Wulst 6 bilden einen Randwulst 5. Die Teile sind
hierbei so ausgebildet und bemessen, daß die Bodenplatte 3 mit ihrem Randwulst
5 über den Sockelrand 7 des Lochersockels 2 gedrückt werden kann,
wodurch der Sockelrand 7 unter den Innenwulst 6 des elastisch nachgiebigen
Randwulstes 5 der Bodenplatte 3 schnappt. Dadurch wird die Bodenplatte
3 an dem Lochersockel 2 festgeklemmt.
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Gemäß dem vor allem für kleinere Lochermodelle in Frage kommenden
Ausführungsbeispiel nach F i 1 bis 3 ist die Bodenplatte
3 beiderseits einer Bodenecke 8 mit randoffenen Schlitzen oder Einschnitten
9 versehen, welche den Randwulst durchsetzen und deren innere Enden in Form
von etwas größeren Löchern 10 erweitert sind. Die etwa senkrecht zueinander
verlaufenden Schlitze 9 können aus einfachen Einschnitten bestehen, sie können
aber auch als offene Spalte mit einer geringen lichten Weite ausgebildet sein. Selbstverständlich
dürfen die Löcher 10 an den inneren Schlitzenden und die Breite der Schlitze
9 nur so eng bemessen sein, daß keine aus gestanzten Papierabfälle durch
dieselben herausfallen können.
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Wie aus F i g. 3 ersichtlich ist, kann man die durch die Schlitze
freigelegte Bodenecke 8 der Bodenplatte 3
mit einem Finger oder mit
dem Daumen einer Hand bequem von der entsprechenden Ecke des Sockelrandes
7 lösen und in Richtung auf den Hauptteil der Bodenplatte 3 umbiegen.
Dadurch wird eine Öff-
nung freigegeben, durch die hindurch die Stanzabfälle
aus dem Hohlraum des Lochersockels herausgeschüttet werden können. Dabei kann der
Papierlocher mit einer Hand festgehalten werden, deren Finger z. B. über die Stanzplatte
greifen, während der Daumen die vollständig umgebogene Bodenecke 8 in ihrer
öffnungsstellung festhält. Nach dem Entleeren des hohlen Sockels wird die Bodenecke
8 mit einem raschen Handgriff wieder über die zugehörige Ecke des freien
Sockelrandes 7 gedrückt und somit in ihrer Verschlußstellung gehalten.
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Wesentlich ist hierbei, daß beim Hochklappen der Bodenecke
8 der Klemmsitz des Randwulstes 5 außerhalb des abklappbaren Bodenteiles
der Bodenplatte 3
überhaupt nicht beeinflußt wird. Die Bodenplatte
3
bleibt also in der Hauptsache sicher und fest an dem Lochersockel 2 sitzen.
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Der in F i g. 4 und 5 gezeigte größere Papierlocher
11 ist im wesentlichen nur mit seiner Sockelplatte 12 dargestellt, während der obere
Teil mit dem Stanzhebel abgebrochen und in der Zeichnung weggelassen ist. Der Hohlraum
des Sockels 12 wird ebenfalls durch eine Bodenplatte 13 aus biegsamem Kunststoffmaterial
abgeschlossen. Die Bodenplatte 13 hat an ihrer Unterseite einen ringsumlaufenden
vorspringenden Bodenwulst 14. Der Seitenrand der Bodenplatte 13 ist innen
mit einem Wulst versehen, der dem Wulst 6 gemäß F i g. 2 der Zeichnung
entspricht und der elastisch klemmend über den vorspringenden freien Sockelrand
17 des Sockels 12 greift, wenn die Bodenplatte 13 auf den Sockel 12
gedrückt wird, wobei der Bodenwulst, der Seitenrand und der innen vorspringende
Wulst wiederum einen Randwulst 15
bilden.
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Bei dieser Ausführungsfonn wird wegen des größeren Inhaltes des Abfallsammelraumes
in dem hohlen Sockel 12 ein entsprechend größerer Bodenteil 18 der Bodenplatte
13 abklappbar gemacht. Zu diesem Zweck sind an zwei gegenüberliegenden Seiten
der Bodenplatte 13 Schlitze oder Einschnitte 19 so angeordnet, daß
sie einander diametral gegenüberliegen, wie aus F i g. 4 ersichtlich ist.
Die gedachten Verlängerungen der Schlitze 19 liegen also auf einer geraden
Linie, welche eine Brücke aus Kunststoffmaterial bildet, durch die der Hauptteil
der Bodenplatte 13 mit dem jenseits der Schlitze 19 liegenden kleineren
Bodenteil zusammenhängt Diese Kunststoffbrücke bildet auch bei dieser Ausführungsform
wieder ein Gelenk oder Scharnier, um welches der Bodenteil 18 hochgeklappt
werden kann. In F i g. 5
ist gezeigt, wie der Bodenteil 18 bereits
in einem gewissen Winkel von dem Sockel 12 abgebogen ist. Es ist ohne weiteres verständlich,
daß der Bodentell 18
auch senkrecht zum Sockel 12 abgebogen und sogar bis
auf den übrigen Teil der Bodenplatte 13 zurück-C Crebogen werden kann, ohne
daß dadurch der Seitenrand 15 des Hauptteiles der Bodenplatte 13 von
dem freien Sockelrand 17 abgelöst wird. Die inneren Enden der Schlitze
19 können auch hier zu etwas
größeren Durchbrechungen oder
Löchern 20 erweitert werden, um das Umklappen des Bodenteiles 18
zu erleichtern
und ein Einreißen der Bodenplatte an diesen Stellen mit Sicherheit zu verhindern.
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Der Hauptteil der Bodenplatte 13 kann mit einer Führun
'g für eine in der Zeichnung nicht näher dargestellte SteRschiene versehen
werden, die zur Einstellung der verschiedenen zu lochenden Papierformate verschiebbar
ist.
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Hierzu ist der umlaufende Bodenwulst 14 an zwei gegenüberliegenden
Stellen der Bodenplatte 13 mit Unterbrechungen 21 versehen und mittels Abschrägungen
22 schwalbenschwanzartig ausgebildet. Die Stellschiene, welche entsprechend abgeschrägt
ist, kann in dieser Schwalbenschwanzführung quer zur Locherlängsachse verschoben
werden. In der Bodenplatte 13 sind Vertiefungen oder Löcher 23, 24,
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vorgesehen, in die ein entsprechender Vorsprung der Stellschiene einrasten
kann. Es ist klar, daß diese Stellschiene ohne weiteres in ihrer Führung an der
Bodenplatte 13 verbleiben kann, wenn der Stanzabfall aus dem Lochersockel
ausgeschüttet wird, weil der betreffende Hauptteil der Bodenplatte 13 beim
Hochklappen des Bodenteiles 18 nicht aus seinem Klemmsitz gelöst wird, sondern
fest in seiner Lage verbleibt.