-
Türverriegelung für schloßlose Fahrschachttüren an Aufzügen Die Erfindung
bezieht sich auf Türverriegelungen für schloßlose Fahrschachttüren an Aufzügen mit
einem von einer Steuerkurve des Fahrkorbs betätigbaren Riegelbolzen, mit dem ein
Riegelschalter fest verbunden ist und der mit einer Sperreinrichtung versehen ist,
die bei offener Tür eine Schließbewegung des Riegelbolzens verhindert, wobei zum
Lösen der Sperreinrichtung in der Türkante ein Permanentmagnet angeordnet ist.
-
Aus Gründen der Betriebssicherheit müssen nach den für Personen- und
Lastenaufzüge geltenden technischen Vorschriften alle Fahrschachttüren eines Aufzuges
geschlossen und verriegelt sein, mit Ausnahme der Tür, hinter der sich der Fahrkorb
befindet. Diese Vorschrift wird durch Türverschlüsse erfüllt, die einen Sperriegel
- meist in Form eines zylindrischen Bolzens - enthalten, der zur Verriegelung
der geschlossenen Tür in eine entsprechende Aussparung derselben eindringt. Der
Riegelbolzen muß durch Federkraft, Gewicht oder Magnetkraft in Sperrstellung gehalten
werden und darf auch bei robustem Betrieb, bei einem Senken des Türflügels oder
auf Grund von atmosphärischen Einflüssen nicht unwirksam oder unzuverlässig arbeiten.
-
Außerdem darf die Einschaltung des Triebwerkes nur dann möglich sein,
wenn alle Fahrschachttüren geschlossen und verriegelt sind. Diese Vorschrift wird
durch ein mit dem Sperriegel fest verbundenes Kontaktstück eines Riegelschalters
erfüllt, der nur dann den Steuerstromkreis des Triebwerkes schließt, wenn der Sperriegel
in die Tür eingedrungen ist.
-
Die Einschaltung des Steuerstromkreises muß aber auch dann sicher
verhindert sein, wenn in einem möglichen Störungsfall der Riegelbolzen auch bei
nicht geschlossener Fahrschachttür freigegeben wird. Zur Erfüllung dieser Vorschrift
müssen die Türverriegelungen eine besondere Fehlschließsicherung enthalten, die
bei nicht geschlossener Fahrschachttür entweder das Einrücken des Riegelbolzens
zwangläufig verhindert oder die Einschaltung des Steuerstromkreises durch den Riegelbolzen
unmöglich macht.
-
Allen Türverriegelungseinrichtungen gemeinsam ist die Betätigung durch
eine am Fahrkorb angebrachte Steuerkurve, die bei der Einfahrt in eine Haltestelle
über einen Rollenhebel die Entriegelung der Fahrschachttür vornimmt.
-
Zur Erfüllung dieser Vorschriften sind verschiedene Wege vorgeschlagen
bzw. beschritten worden. Bei einer bekannten Ausführungsform wird das Schließen
des Steuerstromkreises bei nicht geschlossener Fahrschachttür dadurch verhindert,
daß der Riegelschalter als Wischkontakt ausgeführt ist. Beim Einrücken der Türverriegelung
dringt der Riegelbolzen bis zu einer durch einen Anschlag festgelegten Tiefe in
die geschlossene Fahrschachttür ein. In dieser Stellung ist der Steuerstromkreis
für das Triebwerk durch den mit dem Sperrbolzen verbundenen Riegelschalter geschlossen.
Bei nicht geschlossener Fahrschachttür stößt der Riegelbolzen beim Einrücken der
Türverriegelung über seine Schließstellung hinaus ins Leere, und der Kontakt des
Riegelschalters wird wieder unterbrochen.
-
Diese Ausführung hat den Nachteil, daß der Riegelbolzen auch bei nicht
geschlossener Fahrschachttür durch Verklemmen, infolge Verschmutzung oder anderer
äußerer Einflüsse in seiner freien Bewegung gehindert werden kann und die Unterbrechung
des Steuerstromkreises nicht eintritt. Weiterhin muß als Nachteil dieser Anordnung
angesehen werden, daß eine eingetretene Unterbrechung des Steuerstromkreises durch
Anheben des Riegelbolzens von Hand wieder rückgängig gemacht und damit die Fehlschließsicherung
in einfacher Weise wieder aufgehoben werden kann.
-
Bei einer anderen Ausführungsform wird der Eingriff des Riegelbolzens
in die Tür durch ein in den Riegelbolzen selbst eingebautes zweites Sperrmittel
überwacht. Dieses Sperrmittel ist, wenn die Türverriegelung bei geöffneter Fahrschachttür
eingerückt wird, in der Weise wirksam, daß der Hub des Türriegels auf einen kürzeren
Weg begrenzt wird und hierdurch die Schließung des Steuerstromkreises durch den
mit dem Riegelbolzen verbundenen Riegelschalter verhindert wird.
-
Diese Art der Fehlschließsicherung hat den Nachteil, daß die Sperrelemente
im Innern des Riegelbolzens infolge ihrer kleinen Abmessungen einer hohen mechanischen
Beanspruchung ausgesetzt sind und ihre Funktionssicherheit in eingebautem Zustand
nicht
mehr nachprüfbar ist. Auch besteht bei dieser Bauform der Nachteil, daß die Fehlschließsicherung
durch einfache Mittel - z. B. Schraubendreher oder Nagel, die in die Bohrung
des Riegelbolzens eint' Creführt werden - unwirksam gemacht werden kann.
-
Weiterhin sind Einrichtungen bekannt 'geworden, bei denen die Wirkung
eines magnetischen Kraftfeldes für die Fehlschließeinrichtung an Türverriegelungen
ausgenutzt wird. Ein in die Tür eingebauter starker Perinanentmagnet wirkt bei geschlossener
Fahrschachttür über einen Klappanker innerhalb der im Türrahmen eingebauten Türverriegelungseinrichtung
auf ein Knickhebelgestänge. Dieses befindet sich bei offener Fahrschachttür und
zurückgezogenem Riegelbolzen in übertotpunktlage und blockiert die Vorschubbewegung
des Riegelbolzens. Erst wenn die Fahrschachttür geschlossen wird, zieht der Magnet
in der Tür den Anker im Schloßgehäuse an und bringt den Knickhebel in eine Lage,
aus der er beim Verriegeln der Fahrschachttür einknickend ausweicht und die Sperrung
des Riegelbolzens aufhebt.
-
Da sich das Knickhebelgestänge nur durch sein Eigengewicht in Sperrstellung
legt, ist die Türverriegelung lagenabhängig. Der Einbau ist nur mit waagerecht wirkendem
Riegelbolzen in der Schließkante des Türrahmens möglich und die Verwendung ausschließlich
auf Einflügeltüren beschränkt. Diese Anordnung hat aber gegenüber den in der Oberkante
des Türrahmens eingebauten, senkrecht wirkenden Verriegelungseinrichtungen den Nachteil,
daß bei einem während der Betriebsdauer eintretenden Senken der Tür das sichere
Eindringen des Riegelbolzens in die Tür nicht mehr möglich ist. Durch das geringe
Eigengewicht der Knickhebel ist außerdem die Funktionssicherheit des Gesperres stark
von der leichten Beweglichkeit der Gelenke abhängig, die durch Staub, verharzende
Schmiermittel usw. unzulässig beeinträchtigt werden kann. Durch die funktionsbedingte
Verwendung eines Hochleistungsmagneten mit entsprechend ausgedehntem Kraftlinienfeld
sind auch benachbarte Eisenteile von Einfluß auf die Wirkungsweise. Es ist daher
erforder-Ech, diesen von Fall zu Fall unterschiedlichen und im Betrieb veränderlichen
Einfluß durch eine einstellbare Regulierfeder jeweils auszugleichen.
-
Bei einer weiteren Ausführungsform werden die eingangs erwähnten Forderungen
dadurch zu erfüllen versucht, daß die Vorschubbewegung des Riegelbolzens unmittelbar
durch Permanentmagneten bewirkt wird. Der Riegelbolzen ist hier an dem einen Ende
eines zweiarmigen Hebels angebracht, an dessen beiden Enden außerdem je ein Magnet
angeordnet ist. Zwei Magneten, die bei geschlossener Tür den Magneten in der Türverriegelung
gegenüberstehen, sind in Dieb Fahrschachttür eingelassen. Die. Magneten in der Tür
sind so gepolt, daß sie durch Anziehung und Abstoßung der am Hebel befestigten Magneten
gleichgerichtete Drehmomente ausüben und den Riegelbolzen in Eingriff bringen.
-
Bei dieser Anordnung ist das Gegeneinanderwirken von Mag gnetkraft
und Federkraft bzw. Schwerkraft ungünsti '-, da die Gegenkräfte in Entriegelungsrichtung
wirken und sorgfältig auf die Magnetkraft abgestimmt sein müssen. Auch Erschütterungen
und Stöße, denen die Tür besonders bei Lastenaufzügen durch Transportvorgänge unvermeidbar
ausgesetzt ist, können sich nachteilig auswirken. Dies um so mehr, als alle Beanspruchungen
des Riegelbolzens im Gegensatz zu den sonst üblichen Bauformen nicht durch eine
Führungsbuchse aufgenommen werden, sondern das Nadellager des Hebeldrehzapfens beanspruchen.
-
Ziel der Erfindung ist es, eine Türverriegelung für schloßlose Fahrschachttüren
anzugeben, bei der das Einschalten des Triebwerks bei nicht ueschlossener Tür durch
eine besonders einfache magnetische Fehlschließsicherung verhindert ist.
-
Gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, daß die Sperreinrichtung an
einem verschiebbaren Bauteil einen zweiten Permanentmagneten trägt, der mit dem
Permanentmagneten in der Türkante im abstoßenden Sinne zusammenwirkt, und daß das
verschiebbare Bauteil in seiner Ruhestellung, in der es in bekannter Weise durch
sein Eigengewicht und/oder Federkraft ,gehalten wird, die Bewegung eines mit dem
Riegelbolzen verbundenen Hebels sperrt. Das verschiebbare Bauteil ist dabei ein
Bolzen, der einen Sperrstift trägt, welcher mit einer mit dem Hebel an seinem Drehpunkt
verbundenen Sperrnase zusammenwirkt.
-
Bei geschlossener Fahrschachttür nimmt hierbei der Bolzen mit dem
Sperrstift eine solche Lage ein, daß bei angezogener Steuerkurve die Sperrnase sich
über die Sperrstellung hinausbewegt und der Riegelbolzen sowie der als Winkelhebel
ausgebildete Hebel durch eine Schraubenfeder in die Verriegelungsstellung verschoben
werden. Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der Bolzen an seinem dem
Permanentmagneten abgekehrten Ende eine Anschrägung auf, die mit einem Stift zusammenwirkt,
der an einer von der Steuerkurve über die Riegelrolle bewegten Zugstange starr befestigt
ist, wobei bei ausgefahrener Steuerkurve der Bolzen zwangsweise in seine Ruhestellung
geschoben wird.
-
Bei geschlossener Fahrschachttür stehen sich die beiden Permaneutmagneten
mit gleichnamigen Polen auf kurze Entfernung gegenüber. Infolge der abstoßenden
Kraftwirkung, die der in der Tür angebrachte Magnet auf den beweglichen Magneten
der Fehlschließsicherung ausübt, wird der bewegliche Magnet und der mit ihm fest
verbundene Bolzen angehoben und gibt die Sperrnase des Betätigungshebels für den
Türverriegelungsbolzen frei, so daß sich dieser frei bewegen kann. Wird im ordnungsgemäßen
Ablauf der Einschaltreihenfolge die elektromagnetisch betätigte Steuerkurve am Fahrkorb
eingeschaltet, so gibt diese über einen an der Steuerkurve anliegenden Rollenhebel
und eine Zugstange den Türverriegelungsbolzen ebenfalls frei, so daß dieser durch
Federkraft in die Tür eindringen und der mit ihm fest verbundene Riegelschalter
das Hubwerk endgültig einschalten kann.
-
Die Fehlschließsicherung wird wirksam, wenn in einem Störungsfall
die elektromagnetisch betätigbare Steuerkurve angezogen wird, bevor die Fahrschachttür
geschlossen ist. Der in der Tür eingebaute Dauermagnet kann dann den beweglichen
Magneten der Fehlschließsicherung nicht anheben, und der Betätigungshebel des Riegelbolzens
wird gesperrt, so daß auch der mit dem Riegelbolzen verbundene Riegelschalter das
Hubwerk nicht einschalten kann.
-
Da die Schließstellung der Tür nur magnetisch abt' eletastet wird,
also keine Betätigungskräfte für mechanisch bewegte Teile aufgewendet werden müssen,
außerhalb auch der Weg und damit der Luftspalt des Magneten sehr gering sind, kann
der Magnet sehr ZD klein sein. Das Magnetfeld ist hierdurch sehr konzentrier
'
und magnetisierbare Bauteile in der Umgebung des Magneten, die das Kraftfeld schwächen
könnten, sind ohne Einfluß.
-
Nachstehend wird an Hand eines Ausführungsbeispiels die Erfindung
erläutert.
-
F i g. 1 zeigt den Zustand der Türverriegelung bei offener
und entriegelter Fahrschachttür; F i g. 2 zeigt den Zustand der Türverriegelung
bei geschlossener und verriegelter Fahrschachttür; F i g. 3 zeigt den Zustand
der Türverriegelung bei offener Fahrschachttür und wirksam gewordener Fehlschließsicherung.
-
Die Türverriegelung ist in ein Gehäuse 1 aus nicht magnetisierbarem
Werkstoff, vorzugsweise Leichtmetall, eingebaut.
-
Bei geöffneter Fahrschachttür ist der Riegelbolzen 2 über den Winkelhebel
3, die Zugstange 4 und den im Fahrschacht neben der Tür angebrachten Rollenhebel
5 durch die mit dem Fahrkorb verbundene und abgefallene Steuerkurve
6 gegen die Kraft der Schraubenfeder 7 zurückgezogen. Der den Sperrstift
8 tragende Bolzen 11 ist im Gehäuse 1 in seiner Achsrichtung
verschiebbar gelagert. Er trägt an seinem der Fahrschachttür zugekehrten Ende einen
Permanentmagneten 12 und befindet sich bei geöffneter Tür infolge seiner eigenen
Schwerkraft und der in gleicher Richtung wirkenden Kraft der Schraubenfeder
13 in der in F i g. 1 dargestellten Lage. In dieser Stellung stehen
sich die mit dem Winkelhebel 3 fest verbundene Sperrnase 9 und der
mit dem Bolzen 11
verbundene Sperrstift 8 gegenüber und verhindern
so ein unbeabsichtigtes Absenken des Riegelbolzens 2 und Einschalten des Steuerstromkreises
für das Hubwerk durch den Riegelschalter 10. An seinem oberen Ende besitzt
der Bolzen 11 eine schräge Endfläche 14, mit der ein an der Zugstange 4 starr
befestigter Stift 15 zusammenwirkt, und zwar beim Entriegeln der Tür im gleichen
Bewegungssinn wie die Schwerkraft und die Kraft der Schraubenfeder 13. Diese
zwangläufige Verschiebung bewirkt auch dann die Sperrung des Riegelbolzens 2 bei
offener Fahrschachttür, wenn durch Erlahmen oder Bruch der Feder 13 und gleichzeitiges
Verklemmen die freie Beweglichkeit des Bolzens 11 behindert sein sollte.
-
Bei geschlossener Fahrschachttür 20 befindet sich gemäß F i
g. 2 der in der Tür eingebaute Magnet 21 dicht unter dem Magneten 12. Die
gleichnamige Polung der einander zugekehrten Stimflächen der Magneten erzeugt eine
starke abstoßende Kraft, die den beweglichen Magneten 12 und den mit ihm durch den
Bolzen 11 verbundenen Sperrstift 8 entgegen der eigenen Schwerkraft
und der Federkraft nach oben verschiebt. Sperrstift 8 und Spermase
9 sind hierbei außer Eingriff. Bei eingeschalteter Steuerkurve
6
haben der Riegelbolzen 2 und die mit ihm verbundenen Betätigungsglieder
- Winkelhebel 3, Schubstange 4, Rollenhebel 5 - unter der Einwirkung
der Feder 7 den dargestellten Zustand eingenommen. Der Riegelbolzen ist in
die geschlossene Tür 20 eingedrungen, und der mit dem Riegelbolzen 2 fest verbundene
Riegelschalter 10 hat den Steuerstromkreis des Hubwerkes eingeschaltet.
-
Wird in einem Störungsfall der Zugmagnet der Steuerkurve
6 eingeschaltet, bevor die Fahrschachttür geschlossen ist, so wird die Fehlschließsicherung
wirksam und verhindert die Einschaltung des Triebwerkes. Die Türverriegelung nimmt
dann den in F i g. 3 dargestellten Zustand ein. Da in dem angenommenen Störungsfall
die Fahrschachttür nicht geschlossen ist, kann auch der in der Tür eingebaute Magnet
21 nicht auf den Magneten 12 der Fehlschließsicherung einwirken. Dieser bleibt in
der durch Schwerkraft und Federkraft erzwungenen Lage. Die Feder 7 des Riegelbolzens
versucht zwar, da die angezogene Steuerkurve 6 den Rollenhebel
5 freigegeben hat, den Riegelbolzen 2 nach unten zu bewegen; diese Bewegung
wird aber dadurch verhindert, daß die Sperrnase 9 des Winkelhebels
3 sich gegen den Sperrstift 8 legt. Die Sperrung des Winkelhebels
3 verhindert, daß der mit ihm verbundene Riegelbolzen 2 bei nicht geschlossener
Fahrschachttür mit seinem vollen Hub ins Freie stößt und der Riegelschalter
10 das Hubwerk trotz offenstehender Fahrschachttür einschaltet. Durch eine
an der Stimseite des Riegelbolzens 2 angebrachte Anschrägung 16 wird erreicht,
daß die Fahrschachttür auch bei gesperrtem Riegelbolzen nachträglich noch geschlossen
und der in Fig. 2 dargestellte Verriegelungszustand hergestellt werden kann.
-
In der in F i g. 3 dargestellten Sperrstellung befindet sich
der tiefste Punkt des Riegelbolzens 2 vetwas tiefer als die Türoberkante. Infolgedessen
wird beim nachträglichen Schließen der Fahrschachttür der Riegelbolzen 2 kurzzeitig
um einen kleinen Betrag angehoben und der unter Druck der Sperrnase 9
stehende
Sperrstift 8 entlastet, so daß der durch die nunmehr geschlossene Tür unter
den abstoßenden Einfluß des Magneten 21 gelangte Magnet 12 den Sperrstift
8 anheben und die Sperrung des Hebels 3
und damit des Riegelbolzens
2 aufheben kann.