DE122887C - - Google Patents
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- DE122887C DE122887C DENDAT122887D DE122887DA DE122887C DE 122887 C DE122887 C DE 122887C DE NDAT122887 D DENDAT122887 D DE NDAT122887D DE 122887D A DE122887D A DE 122887DA DE 122887 C DE122887 C DE 122887C
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Classifications
-
- H—ELECTRICITY
- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
- H04M—TELEPHONIC COMMUNICATION
- H04M17/00—Prepayment of wireline communication systems, wireless communication systems or telephone systems
- H04M17/02—Coin-freed or check-freed systems, e.g. mobile- or card-operated phones, public telephones or booths
- H04M17/026—Constructional features
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- Engineering & Computer Science (AREA)
- Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
- Computer Security & Cryptography (AREA)
- Signal Processing (AREA)
- Control Of Vending Devices And Auxiliary Devices For Vending Devices (AREA)
Description
KAISERLICHES
PATENTAMT.
Gegenstand vorliegender Erfindung ist eine seibstkassirende Fernsprecheinrichtung, welche
die Benutzung der Sprechleitung nach Einwurf eines Geldstückes ermöglicht, und falls
ein Gespräch nach Ablauf einer gewissen Zeit nicht zu Stande gekommen sein sollte, das
eingeworfene Geldstück wieder herausgiebt.
Auf der Zeichnung zeigt:
Fig. ι den Apparat im Schnitt, die inneren Theile in Ansicht,
Fig. 2 denselben im Grundrifs im Schnitt,
Fig. 3 im Querschnitt,
Fig. 4 Einzelheiten.
Fig. 5 ist eine schematische Darstellung des Stromlaufes.
In der Oberplatte 1 des Gehäuses ist der Schlitz 2 (Fig. 1) für den Einwurf des Geldstückes
angebracht. Das Geldstück fällt in die Schurre 3 und legt sich gegen den Stift 4
des Hebels 5. Hebel 5 wird in seiner Ausschlagstellung gehalten, indem sein Stift 13
sich gegen den Ansatz 29 eines Sperrstückes 30 stützt, welches mit der Feder 31 verbunden
ist. Nach Niederdrücken des Knopfes 6 wirkt die Nase 7 eines um 8 drehbaren Hebels 9 auf
das Geldstück. Letzteres schiebt den Hebel 5 nach rechts und gelangt in eine zweite
Schurre 10, in welcher es sich an einen Stift 11
des Hebels 12 anlegt und aufgehalten wird.
Durch den stattgehabten Ausschlag des Hebels 5 wird gleichzeitig ein Uhrwerk ausgelöst,
indem der Stift 13 des Hebels 5 die arretirende Feder 14 von der Unruhe 15 des Uhrwerkes
abhebt, so dafs letzteres in Gang gesetzt wird. Gleichzeitig, während Feder 14 das Uhrwerk
freigiebt, drückt das untere mit Feder 16 versehene Ende des Hebels 5 gegen eine unter
Federwirkung stehende Schubstange 17, wodurch Stromschluis zur Anrufleitung des
Fernsprechers bewirkt wird. Der Stromlauf während des Gespräches ist: Von der Batterie
B durch den bei 34 isolirten Stift 17 in Feder 16 und durch den isolirten Hebel 5
zum Fernsprecher.
Der Apparat ist jetzt zum Sprechen fertig, das \^ermittelungsamt kann angerufen, und
es kann gesprochen werden.
Eine mit dem Uhrwerk verbundene Stiftscheibe 18 hebt nach einem kurz bemessenen
Zeitabschnitt von etwa einer Minute, indem einer ihrer Stifte am Ende 19 des Hebels 12
angreift, letzteren und somit den das Geldstück aufhaltenden Stift 11 so hoch, dafs das
Geldstück unter Stift 11 hindurchgleiten und in den Geldbehälter 20 fallen kann. Nach
einer gewählten, die Gesprächsdauer bildenden Zeit, z. B. fünf Minuten, tritt Hebel 5 in seine
ursprüngliche' Lage zurück, indem ein mit dem Uhrwerk sich drehender Körper 32 gegen
den Stift 33 der Feder 31 drückt, und Stift 13 des Hebels 5 von dem Ansatz 29 freigegeben
wird (Fig. 4). Feder 14 legt sich wieder gegen die Unruhe 15, während gleichzeitig
der Strom zur Anrufleitung unterbrochen wird, da Feder 16 des Hebels 5 sich
von der stromschlief senden Schubstange 17 abhebt. Sollte während einer bestimmten Zeit
nach Einwurf des Geldstückes, z. B. nach einer Minute, ein Anschluis nicht zu Stande
gekommen sein, so kann man das eingeworfene Geldstück aus dem Apparat zurückerhalten.
Das eingeworfene Geldstück liegt, wie oben angegeben, nach dem Einwurf vor dem
Stift Ii des Hebels 12.
Ist Anschlufs nicht erzielt worden und will man deshalb das Geldstück zurückerhalten, so
drückt man den Knopf 21 (Fig. 1 und 3) nieder. Dadurch schiebt sich das mit einer
Brücke 22 versehene Ende 23 des Winkelhebels 24, welcher um den Stift 25 drehbar
ist, unter die Schurre 10 und schliefst letztere nach unten gegen den Geldbehälter 20 ab.
Es rollt das Geldstück, nachdem es von dem Stift 11 freigegeben wurde, über die Brücke 22
und fällt in einen aufserhalb angebrachten Behälter 26, aus welchem es herausgenommen
werden kann. Beim Niederdrücken des Knopfes 21 wird gleichzeitig der Strom zur
Anruf leitung unterbrochen, indem die Spitze 27 der Schubstange 17 von dem höher liegenden
Theil der Schräge 28 des Winkelhebels 24 auf den niedrigen Theil der Schräge 28 gelangt,
wodurch die Schubstange 17 sich nach links verschiebt und somit die stromverbindende
Feder 16 des Hebels 15 von der Schubstange 17 getrennt wird.
Nach dem Niederdrücken des Knopfes 21 greift der Zahn 35 eines Sperrhebels 34 hinter
einen Stift 36, so dafs man nicht in der Lage ist, den Knopf wieder zu heben und dadurch
den Strom wieder herzustellen. Erst nach Ablauf der Gesprächsdauer wird der Sperrhebel
34 durch einen mit dem Uhrwerk sich drehenden (auf der Zeichnung nicht dargestellten)
Körper zur Seite gerückt; Knopf 21 wird frei und der Winkelhebel 24 wird durch
Federdruck wieder in seine alte' Lage zurückgebracht, die Schurre geöffnet und gleichzeitig
der Strom durch die Stange 17 wieder geschlossen.
Hat man also nach Einwurf eines Geldstückes nach Ablauf einer bestimmten Zeit
keinen Anschlufs erreicht, so kann man das Geldstück bei gleichzeitiger Unterbrechung des
Stromes wieder zurückerhalten. Ist jedoch dieser Zeitraum verstrichen und das Geld
durch Lösung des Stiftes 11 in die Kasse befördert, so kann das Geld nicht mehr zurückverlangt
werden.
Claims (1)
- Patent-Anspruch :
An einer selbstkassirenden Fernsprecheinrichtung mit Rückerstattung des Geldes nach fruchtlosem Anruf eine Vorrichtung, um das Geld bis zum Ablauf einer bestimmten Zeit zurückerhalten zu können, gekennzeichnet durch eine in der Geldschurre (10) angebrachte Arretirungsvorrichtung (11, 12), welche nach einer bestimmten Zeit mit Hülfe einer durch ein Uhrwerk bewegten Stiftenscheibe (18) gelöst wird, um das Geldstück, wenn es nicht kassirt wird, in bekannter Weise nach aufsen zu befördern.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE122887C true DE122887C (de) |
Family
ID=391779
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DENDAT122887D Active DE122887C (de) |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE122887C (de) |
-
0
- DE DENDAT122887D patent/DE122887C/de active Active
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