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Kettenwirkmaschine mit Kettenspareinrichtung Die Erfindung betrifft
eine Kettenwirkmaschine mit Kettenspareinrichtung, bei der die Versatzhebel für
die Musterfadenlegeschienen mit mindestens einer Mustertrommel zusammenwirken, die
über eine durch ein Zählwerk ein- und ausschaltbare Kupplung angetrieben ist. Derartige
Maschinen dienen zur Herstellung von Gardinen- und Tüllware mit sehr langen Musterrapporten.
Je größer der Rapport ist, desto länger müßten die Musterketten sein, um den jeweils
gemusterten Teil der Ware zu arbeiten und um den Zwischenraum zwischen
je zwei aufeinanderfolgenden gemusterten Teilen zu überbrücken, wenn kein
ein- und ausschaltbarer Antrieb für die Mustertrommel vorhanden wäre. Letzterer
ermöglicht es je-
doch, bei angehaltener Trommel den Zwischenraum zwischen
zwei gemusterten Bereichen zu überbrükken. Dabei wird ein Zählwerk verwendet, durch
das die ein- und ausschaltbare Kupplung gesteuert wird.
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Bei den bekannten derartigen Maschinen muß die Mustertrommel innerhalb
des Zeitraumes eines einzigen Wirkzyklus ein- oder ausgeschaltet werden. Eine präzise
Einschaltung ist dadurch bei hohen Drehzahlen nicht möglich, so daß keine hohen
Drehzahlen erreicht werden können.
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Gemäß der Erfindung wird dieser Nachteil dadurch vermieden, daß an
den Kupplungshälften je ein Mitnehmer angebracht ist, die Mitnehmer bei Einschaltung
der Kupplung miteinander in Eingriff gelangen und die treibende Kupplungshälfte
sovielmal langsamer als die Exzenterwelle der Kettenwirkmaschine umläuft, wie der
Grundbindungsrapport Maschenreihen enthält. Wegen der entsprechend herabgesetzten
Drehzahl der Kupplungswelle steht für den Ein- und Ausschaltvorgang der Mustertrommel
die gesamte Zeitspanne zur Verfügung, während der die Maschenreihen eines Bindungsrapports
der Grundware gearbeitet werden. Die Mitnehmerkupplung stellt sicher, daß die Musterbildung
genau in der richtigen Masche der Grundbindung und an der richtigen Stelle, z. B.
innerhalb einer Filetöffnung, einsetzt, ohne daß es notwendig wäre, die Schaltvorgänge
zu genau fixierten Zeitpunkten beginnen und enden zu lassen, sofern diese Zeitpunkte
nur innerhalb der Zeitspanne liegen, während welcher der Bindungsrapport der Grundware
gearbeitet wird. Es kann auch beim Ein- und Ausschalten der Mustertrommel mit unverändert
hoher Maschinendrehzahl gearbeitet werden.
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Eine weitere Ausbildung der Erfindung besteht darin, daß zur Herstellung
gegeneinander in Längsrichtung der Ware versetzter Mustereffekte zwei Mustertrommeln
vorgesehen sind. Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung an Hand der
Zeichnung beschrieben. In dieser zeigt F i g. 1 eine schematische Ansicht
des Mustertrommelantriebes, F i g. 2 eine Seitenansicht der Versatzhebelanordnung
und F i g. 3 eine Ansicht einer Kupplungshälfte der Kupplung des Trommelantriebes.
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Die die einzelnen Musterketten führende Mustertrommel 1 steht
über den Schneckentrieb 2 mit der Exzenterwelle 3 der Kettenwirkmaschine
in Verbindung. Zwischen dem Schneckentrieb und der Exzenterwelle enthält der Mustertrommelantrieb
eine aus-und einschaltbare Kupplung 4. Die Drehzahl der Kupplungswelle
5 wird durch das Kettengetriebe 6
untersetzt. Von der Kupplungswelle
aus ist der Schneckentrieb über den Kettentrieb 7 derart angetrieben, daß
die Eingangswelle 8 des Schneckentriebes die gleiche Drehzahl wie die Exzenterwelle
aufweist. Die von der Mustertrommel 1 gemäß F i g. 2 angetriebenen
Versatzhebel 9 sind gemäß einem früher schon zum Patent angemeldeten Vorschlag
durch einen Exzenter 10 auf- und abbeweglich an einem Lenker 11 gelagert,
wodurch ebenfalls eine Kettengliederersparnis erreicht wird. Diese Versatzhebellagerung
bildet aber keinen Bestandteil der vorliegenden Erlmdung. Die Kupplung 4 ist, wie
F i g. 3
zeigt, als Mitnehmerkupplung ausgebildet, d. h. die Kupplungshälften
weisen je einen Mitnehmer 12 auf. Die Mitnehmer der beiden Kupplungshälften
gelangen beim Einschalten der Kupplung miteinander in Eingriff. Durch diese Ausbildung
der Kupplung erfolgt die Mitnahme der Ausgangswelle der Kupplung
beim
Einkuppeln immer bei genau miteinander abgestimmten Wirikelstellungen der Exzenterwelle
3
und der Eingangswelle 8 des Schneckentriebes.
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Bei eingeschalteter Kupplung wird die Muster-trommel angetrieben
und dadurch das Muster gearbeitet. Sobald dasselbe fertiggestellt ist, wird die
Kupplung durch ein auf der Zeichnung nicht dargestelltes Zählwerk gelöst. Die Mustertrommel
bleibt stehen, so daß bei weiterlaufender Maschine nur mehr die Grundware gearbeitet
wird. Dabei laufen die Musterfäden mit, werden aber nicht eingebunden. Sie liegen
daher flott über der Grundware. Beim Beginn des folgenden gemusterten Warenabschnittes
erfolgt wiederum durch das Zählwerk die Einschaltung der Kupplung. Für die Dauer
der Herstellung der Grundware zwischen zwei gemusterten Ab-
schnitten entfallen
die bei nicht stillsetzbarer Mustertrommel notwendigen Kettenglieder in den Musterketten.
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Wird eine Tüllegung gearbeitet, bei welcher die Maschenstäbehen nach
je drei Maschenreihen durch Grundschußfäden verbunden werden und bei welcher
die Durchbrechungen des Warengrundes mustergemäß durch Schußfäden einer Musterlegeschiene
ausgefüllt werden, so wird die Welle der treibenden Kupplungshälfte zur Exzenterwelle
3 im Verhältnis 1 : 3 untersetzt. Das bedeutet, daß der Mitnehmereingriff
nicht innerhalb eines jeden Wirkzyklus, sondern nur jeweils innerhalb von drei aufeinanderfolgenden
Wirkzyklen einmal erfolgen kann, wenn die Kupplung zu einem beliebigen Zeitpunkt
eingerückt wird. Die genaue zeitliche Abstimmung der Legungen der Musterlegeschiene
und der von der Exzenterwelle 3 erzeugten übrigen Bewegungen der Wirkwerkzeuge
wird durch die Untersetzung zwischen der treibenden Kupplungshälfte und der Exzenterwelle
3 nicht berührt. Die Untersetzung bedingt, daß der Kuppelvorgang nicht innerhalb
der Zeitspanne eines einzigen Wirkzyklus beendet werden muß, vielmehr steht dafür
die Zeitspanne von drei Wirkzyklen zur Verfügung.
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Die Gesamtzahl der Glieder der Musterketten zur Erzeugung eines gemusterten
Warenabschnitts ist ein Vielfaches n des Reihenrapportes der Bindung des Warengrundes.
Wenn dieser Rapport, wie im Fall der vorerwähnten Tüllegung, drei Maschenreihen
umfaßt, dann sind n - 3 Kettenglieder erforderlich. An diese Kettenglieder
schließen sich aber noch mindestens drei gleich hohe Kettenglieder oder ein Vielfaches
davon an, die den Musterlegeschienen keine Versatzbewegung erteilen. Diese Glieder
bedingen kurze unbedeutende Unterbrechungen zwischen aufeinanderfolgenden gemusterten
Warenabschnitten, wenn der Umlauf der Musterketten' nicht unterbrochen wird. Wird
aber die Legung der gemusterten Warenabschnitte durch Ausrücken der Kupplung 4 unterbrochen,
so erfolgt dies in dem verhältnismäßig großen Zeitraum, in welchem an der Abtastrolle
der Versatzhebel 9 die gleich hohen Musterkettenglieder am Ende der Musterkette
vorbeilaufen. Die Mustertrommel kommt zum Stillstand noch bevor das Anfangsglied
der Musterkette mit der Versatzhebelrolle in Eingriff gelangt.