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Kuppelbeschlag für Verbundflügelfenster, -türen od. dgl. Die Erfindung
betrifft einen Kuppelbeschlag für Verbundflügelfenster, -türen od. dgl. mit einem
an der dem zweiten Flügel zugewendeten Seite an dem einen Flügel befestigten Kupplungsgehäuse,
in dem ein Kuppelhebel schwenkbar gelagert ist, und einer an dem zweiten Flügel
befestigten Tragplatte mit einem hinterschnittenen Kuppelzapfen, der in das Kupplungsgehäuse
ragt und durch den Kuppelhebel hintergriffen ist, und mit Markierungsspitzen an
der am Rahmenholz des Flügels aufliegenden Seite der Tragplatte.
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Die Markierungsspitzen an der Tragplatte dienen zum Erleichtern ihrer
maßgenauen Montage. Hierzu wird zunächst das Kupplungsgehäuse an dem einen der beiden
zu kuppelnden Verbundflügel befestigt. Sodann wird die Tragplatte derart an das
Kupplungsgehäuse angelegt, daß ihr Kuppelzapfen in das Kupplungsgehäuse ragt. Nunmehr
wird der vorher in der Offenstellung sich befindende Kuppelhebel in die Kuppelstellung
bewegt, so daß die beiden Teile des Kuppelbeschlages miteinander gekuppelt sind.
Beim nunmehrigen Aneinanderdrücken der beiden Flügel drücken sich die Markierungsspitzen
der Tragplatte in das Rahmenholz des zweiten Flügels und markieren so die Befestigungsstelle
für die Tragplatte. Die Tragplatte wird nunmehr von dem Kupplungsgehäuse getrennt
und kann an der markierten Stelle am zweiten Flügel befestigt werden.
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Bedingt durch die notwendigen Toleranzen zwischen den beiden Teilen
des Kuppelbeschlages kann beim Markieren der Befestigungsstelle am zweiten Flügel
die Tragplatte etwas verkanten und nach unten hängen, so daß nach der Montage der
Kuppelzapfen beim Kuppeln nicht mittig durch die Gehäuseöffnung in das Kupplungsgehäuse
eingreift. Er streift beim Kuppeln an der Kante der Gehäuseöffnung und kann schon
bei geringfügig verzogenen Flügeln gegebenenfalls auf die Wandung des Kupplungsgehäuses
aufschlagen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Markierungsabschnitt
beim Montageverfahren des beschriebenen Kuppelbeschlages zu vereinfachen und den
geschilderten Nachteil zu vermeiden.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß auch an
der der Tragplatte zugewendeten Seite des Kupplungsgehäuses an dem einen Flügel
Markierungsspitzen vorgesehen sind, deren Lage sich mit der der Markierungsspitzen
an der Tragplatte am zweiten Flügel deckt.
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Durch diese Ausbildung des Kuppelbeschlages kann zum Markieren der
Befestigungsstelle der Tragplatte am zweiten Flügel das vorläufige Kuppeln und anschließende
Entkuppeln der Tragplatte mit dem Kupplungsgehäuse entfallen, da die Markierungsspitzen
am Kupplungsgehäuse bereits die Lage für die Markierungsspitzen an der Tragplatte
an dem zweiten Flügel markieren. Der weiter vorn geschilderte Nachteil kann nicht
mehr auftreten.
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Vorteilhaft können die Markierungsspitzen an beiden Seiten des Kupplungsgehäuses
angeordnet sein, so daß der Kuppelbeschlag wahlweise links oder rechts montiert
werden kann.
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Die den Kuppelzapfen aufweisende Seite der Tragplatte kann zweckmäßig
Aussparungen zur Aufnahme der Markierungsspitzen des Kupplungsgehäuses aufweisen.
Auf diese Weise können die beiden Teile des Kuppelbeschlages bei gekuppelten Flügeln
dicht aufeinanderliegen, was bei Fenstern, Türen od. dgl., bei denen zwischen den
gekuppelten Flügeln kein Abstand sein soll, vorteilhaft ist.
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In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel des Kuppelbeschlages
nach der Erfindung dargestellt. Es zeigen F i g. 1 und 2 eine Tragplatte mit Kuppelzapfen
in einer Stirnansicht und in einer Seitenansicht, F i g. 3 ein Kupplungsgehäuse
mit Kuppelhebel in einer Stirnansicht, F i g. 4 das Kupplungsgehäuse nach F i g.
3 in einer Seitenansicht, F i g. 5 das Kupplungsgehäuse nach F i g. 3 in der Draufsicht,
F i g. 6 und 7 je einen Abschnitt der beiden zu kuppelnden Flügel mit den befestigten
beiden Teilen des Kuppelbeschlages in der Ansicht,
F i g. 8 die
beiden Flügelabschnitte nach den F i g. 6 und 7 in gekuppelter Stellung in der Stirnansicht,
F i g. 9 die beiden gekuppelten Flügelabschnitte nach der F i g. 8 im Querschnitt
und F i g. 10 die beiden gekuppelten Teile des Kuppelbeschlages in einem Teilschnitt
nach der Linie X-X in der F i g. B.
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Die Tragplatte 1 des Kuppelbeschlages trägt einen hinterschnittenen
Zapfen 2. Die Hinterschneidung des Kuppelzapfens 2 wird durch eine radial verlaufende
Nut 3 gebildet, die im Ausführungsbeispiel nur über Teile des Umfangs des Kuppelzapfens
2 verläuft. An der vom Kuppelzapfen 2 abgewendeten Seite der Tragplatte 1 sind zwei
Markierungsspitzen 4 und auf der Zapfenseite Aussparungen 5 vorgesehen, die sich
mit den Achsen der Markierungsspitzen 4 decken.
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Das Kupplungsgehäuse besteht aus zwei Platten 8 mit gleichem Umriß,
die durch an der .einen Platte 8 angeordnete Niete 6, 7, 11 in einem Abstand zueinander
-miteinander verbunden sind. Der Ansatz 32 an den Nieten 7 und 11 dient zum Vernieten
mit der einen Platte B. Der Abstand der beiden Platten 8
wird durch
je einen zueinander gerichteten Ansatz 9 an jeder Platte 8 festgelegt. In den zwischen
den-beiden Platten 8 befindlichen Raum 10 ist auf dem Niet 11 ein Kuppelhebel 12
schwenkbar gelagert, der mit seinem verlängerten, als Handgriff dienenden Teil 13
aus dem Kupplungsgehäuse ragt: Der Kuppelhebel 12 besitzt eine Aussparung 14.
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An den beiden Platten 8 ist je eine Öffnung 15 vorgesehen, die geringfügig
größer als der größte Querschnitt des Kuppelzapfens 2 ist. Auf dem Niet 11 ist als
Bremse für den Kuppelhebel 12 eine Federscheibe 20 angeordnet.
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Das Kupplungsgehäuse ist in bezug auf die Mittelebene A-A (F i g.
4) symmetrisch gebildet. Im Umriß zeigt es einen Halbzylinder 16, an den tangential
und parallel zueinander gerade Stücke 17 anschließen. Rechtwinkelig zu diesen schließt
sich die ebene Stirnfläche 18 an. In der Stirnfläche 18 befindet sich eine Öffnung
31, aus der der Kuppelhebel 12 in der Ebene B -B aus dem Kupplungsgehäuse herausschwenkt.
Die Ebene B-B liegt parallel zu den Seiten 33 des Kupplungsgehäuses.
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An der äußeren Seite 33 jeder Platte 8 des Kupplungsgehäuses sind
je zwei Markierungsspitzen 19 vorgesehen, die sich in ihrer Lage axial mit den Markierungsspitzen
4 an der Tragplatte 1 decken. In der Kuppelstellung der beiden Teile des Kuppelbeschlages
ragen die an der der Tragplatte 1 zugewendeten Seite 33 des Kupplungsgehäuses angeordneten
Markierungsspitzen 19 in die entsprechenden Aussparungen 5 an der Tragplatte
1, wie in F i g. 10 dargestellt ist.
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Das Kupplungsgehäuse ist in den Rahmen des einen Flügels 21 eingelassen,
wozu aus dem Rahmen eine der Form des Kupplungsgehäuses angepaßte Ausnebmung 22
ausgefräst ist. An diese Ausnehmung 22 schließt sich eine Ausnehmung 25 für den
Teil 13 des Kuppelhebels 12 an, die so groß gewählt ist, daß sich der Teil
13 bequem ergreifen läßt. Das Kupplungsgehäuse ist derart in den Flügel 21
eingesetzt, daß seine eine Seite 33 bündig mit der Rahmenoberfläche und seine Stirnfläche
18 bündig mit der Falzseite 23 des Flügels 21 liegt.
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Der Grund 34 der Ausnehmung 22 liegt in einer Ebene mit dem der Ausnehmung
25. Das Kupplungsgehäuse ist mit durch Löcher 26 geführten Schrauben 27 am Flügel
21 befestigt.
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Auf dem zweiten Flügel 28 ist die Tragplatte 1 mit dem Kuppelzapfen
2 mittels durch Löcher 29 geführter Schrauben 30 befestigt. Um eine lagegenaue Befestigung
dieses Teiles des Kuppelbeschlages zu erzielen, werden nach dem Einlassen des Kupplungsgehäuses
in den einen Flügel 21 die beiden Flügel 21 und 28 'lediglich gegeneinandergedrückt,
wobei die Markierungsspitzen 19 an der Seite 33 des Kupplungsgehäuses sich in das
Rahmenholz des zweiten Flügels 28 eindrücken. Nach dem Trennen der beiden Flügel
21 und 28 wird nunmehr die Tragplatte 1 so auf den zweiten Flügel 28 aufgesetzt,
daß ihre Markierunsspitzen 4 in die Eindrückungen im Rahmenholz des zweiten
Flügels 28 eingreifen. Damit ist auf einfachste Weise die genaue Lage dieses Teiles
des Kuppelbeschlages fixiert.
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Die beidseitige Anordnung der Markierungsspitzen 19 am Kupplungsgehäuse
läßt einen links- und rechtsseitigen Anschlag des Kuppelbeschlages zu.