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Schulterstütze für Handfeuerwaffen Die Erfindung bezieht sich auf
eine Schulterstütze für Handfeuerwaffen, insbesondere für Gewehre, automatische
Gewehre und Maschinenpistolen, mit einer Schulterkappe, die an in Aussparungen bzw.
Einbuchtungen des Waffengehäuses geführten Laufschienen befestigt und durch Herausziehen
der Laufschienen in eine Gebrauchsstellung und durch Einschieben der Laufschienen
in eine Ruhestellung bringbar ist und bei der die Laufschienen sowohl in der Gebrauchsstellung
als auch in der Ruhestellung mit Hilfe von Gliedern verriegelbar sind, die in entsprechende
Ausnehmungen der Laufschienen eingreifen.
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Bei einer bekannten Schulterstütze erfolgt die Verriegelung mit Hilfe
eines quer zur Auszugsrichtung der Schulterstütze angeordneten, gefederten Bolzens,
der verstärkte Abschnitte aufweist, die in entsprechende Ausnehmungen der Stange
einzugreifen vermögen. Bei einer anderen bekannten Schulterstütze, deren Laufschienen
aus profilierten Blechen bestehen, werden diese Laufschienen in ihrer Gebrauchsstellung
lediglich dadurch arretiert, daß ein Vorsprung an einer gefederten Zunge in eine
entsprechende Vertiefung des profilierten Blechstreifens eingreift. Diese bekannten
Anordnungen haben den Nachteil, daß bei der Arretierung der Schulterstütze in der
Gebrauchsstellung nicht das Spiel ausgeschaltet ist, das die Laufschiene in ihren
Führungen haben. Darüber hinaus wird nicht einmal eine spielfreie Arretierung der
Laufschienen in ihrer Längsrichtung ermöglicht. Die bekannten Schulterstützen sind
daher allenfalls für Waffen geeignet, die nicht für ein sehr genaues Schießen bestimmt
sind, also insbesondere für Maschinenpistolen. Sie sind jedoch nicht brauchbar für
Gewehre, mit denen auch ein sehr genau gezieltes Feuer abgegeben werden soll, weil
für ein gezieltes Feuer eine spielfreie, starre Verbindung zwischen der Waffe und
der Schulterstütze vorhanden sein muß.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine ausziehbare Schulterstütze
zu schaffen, die in ihrer Gebrauchsstellung mit der Waffe fest verbindbar ist, ohne
daß jedoch durch die Verbindungsmittel die Handlichkeit der Waffe beeinträchtigt
wird. Insbesondere soll die Schulterstütze leicht ausziehbar und in der Gebrauchsstellung
spielfrei arretierbar sein.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß ein Verriegelungsglied
am Ende des Waffengehäuses, vorzugsweise konzentrisch zu zwei Laufschienen, drehbar
gelagert und mit Schrägflächen aufweisenden Verriegelungsnasen versehen ist, die
mindestens in der Gebrauchsstellung der Schulterstütze entsprechende Schrägflächen
an zur Verriegelung dienenden Aussparungen der Laufschienen hintergreifen und die
Laufschienen radial in Richtung auf die Drehachse des Verriegelungsgliedes und gegen
entsprechende Führungsflächen des Waffengehäuses pressen.
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Durch diese Maßnahme wird erreicht, daß zumindest in der Gebrauchsstellung
zwischen der Schulterstütze und dem Waffengehäuse eine so feste Verbindung hergestellt
wird, daß die Schulterstütze die gleiche Stabilität aufweist wie ein einteiliger,
starrer Gewehrkolben. Es ist daher möglich, mit einer Handfeuerwaffe, die eine Schulterstütze
nach der Erfindung aufweist, gezielte Schüsse mit der -gleichen Sicherheit abzugeben,
wie mit einer Waffe mit starrer Schulterstütze. Dabei zeichnet sich die erfindungsgemäße
Schulterstütze durch einen sehr einfachen Aufbau und durch eine sehr einfache Handhabung
aus. Insbesondere ist es möglich, das nach der Erfindung vorgesehene, drehbare Verriegelungsglied
ebenso leicht und schnell zu betätigen, wie die bei den bekannten Waffen angeordneten
Verriegelungsbolzen oder Federn.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Verriegelungsstück
zwischen den Laufschienen gelagert und weist einen ringförmigen Grundkörper auf,
von dem die Verriegelungsnasen radial nach außen abstehen. Durch die Anordnung des
Verriegelungsgliedes zwischen den Laufschienen wird eine besonders raumsparende
Anordnung erzielt. Weiterhin kann das Verriegelungsglied unter der Spannung einer
Feder stehen, die bewirkt, daß die Verriegelungsnasen an den Laufschienen anliegen
bzw. in die Ausnehmungen bzw. in die Rastnuten der Laufschienen einrasten. Es ist
dann besonders einfach, die Schulterstätze in die Gebrauchsstellung zu bringen,
weil es genügt, die Schulterstütze nach Lösen einer Rast bis in die Gebrauchsstellung
auszuziehen, in der dann die Verriegelung selbsttätig erfolgt.
Das
überführen der Schulterstütze in die Gebrauchsstellung kann in weiterer Ausgestaltung
der Erfindung dadurch erleichtert werden, daß am Ende des Waffengehäuses eine Feder
vorgesehen ist, die in der eingefahrenen Ruhestellung der Schulterstütze gegen die
Schulterkappe der Stütze eine Kraft ausübt, die bestrebt ist, die Stütze aus der
Ruhestellung hinauszudrücken. Es genügt dann, einen die Schulterstütze in der Ruhestellung
haltenden Sperriegel zu lösen, um die Schulterstütze aus ihrer Ruhestellung hinauszubewegen.
Danach kann die Sperre freigegeben und die Schulterstütze in ihre Gebrauchsstellung
gezogen werden, ohne daß die Gefahr besteht, daß nach der Freigabe des Sperriegels
die Schulterstütze wieder verriegelt wird. Im übrigen kann das drehbare Verriegelungsglied
auch zur Verriegelung der Schulterstütze in der Ruhestellung dienen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient zur Führung
der Schulterstütze und zur Aufnahme bzw. Lagerung der zur Verriegelung der Schulterstütze
dienenden Glieder ein bereits an der Waffe vorhandenes Puffergehäuse. Dabei kann
der ringförmige Grundkörper des Verriegelungsgliedes im Inneren des Waffenggehäuses
auf dem hülsenförmig ausgebildeten Puffergehäuse gelagert sein und mit einem außerhalb
des Waffengehäuses gelagerten, mit einem Betätigungsflügel versehenen Betätigungsring
im Eingriff stehen. Weiterhin kann die am Ende des Waffengehäuses vorgesehene Feder
über einen hinten aus dem Puffergehäuse herausragenden Bolzen, der in Längsrichtung
des Gehäuses verschiebbar gelagert ist, gegen die Schulterkappe wirken. Die die
Schulterstütze belastende Feder ist dann ebenfalls in dem Puffergehäuse untergebracht
und belastet diesen Bolzen. Auf diese Weise wird eine besonders raumsparende Anordnung
erzielt, wobei die meisten Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch noch abgedeckt
sind, so daß sie Einflüssen, die zu einer Beschädigung dieser Teile führen können,
weitgehend entzogen sind.
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Endlich können diejenigen Teile der Oberfläche der Laufschienen und
der Schulterkappe 'mit einer Gummischicht überzogen sein, bei denen eine solche
Schicht die Funktionsfähigkeit der Schulterstütze nicht beeinträchtigt. Durch eine
solche Gummischicht werden die Metallteile der Schulterstütze isoliert, und es werden
Verhältnisse geschaffen, die den Verhältnissen bei einem Holzkolben ähnlich sind.
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Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung an Hand des in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert wird. Es zeigt A b b. 1
die perspektivische Ansicht einer Schulterstütze nach der Erfindung in Verbindung
mit dem Abschlußdeckel des Waffengehäuses, Ab b. 2 teilweise in Ansicht und
teilweise im Schnitt die Haltevorrichtung der Anordnung nach F i g. 1, in
einer zu Ab b. 1 um 180' versetzten Stellung, Ab b. 3 die perspektivische
, Darstellung eines Teiles einer Laufschiene mit Ausnehmungen für das Verriegelungsglied
in einer für die Anordnung nach A b b. 2 passenden Lage, A b b. 4
eine perspektivische Ansicht eines weiteren Abschnittes der Laufschiene nach
Ab b. 3 mit einer Rastnut, A b b. 5 eine perspektivische Ansicht des
Verriegelungsgliedes von vorn, Ab b. 6 eine perspektivische Ansicht des Verriegelungsgliedes
nach A b b. 5 von hinten, A b b. 7 eine Ansicht eines Teiles eines
Gewehres mit einer eingeschobenen Schulterstütze nach der Erfindung und
A b b. 8 eine Ansicht ähnlich A b b. 7 mit ausgezogener Schulterstütze.
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Wie aus Ab b. 1 ersichtlich, weist der hintere Abschlußdeckel
1 des Waffengehäuses nahe seinen beiden Seitenwänden je eine öffnung
auf, durch die zwei Laufschienen 2 hindurchgeführt sind, die an ihrem äußeren Ende
eine Schulterkappe 3 tragen, welche die beiden Laufschienen miteinander verbindet.
Die Laufschienen 2 weisen jeweils nahe ihrem vorderen Ende zwei Ausnehmungen 4 und
5 auf. An die Ausnehmung 4 schließt sich nach hinten eine Längsnut
6 an, die in dem an die Ausnehmung 4 angrenzenden Abschnitt mit einer Vertiefung
7 versehen ist. Die Ausnehmung 5 ist so ausgebildet, daß sie an der
offenen Seite von einem sich üi Verlängerung der Schienenkante erstreckenden Vorsprung
mit einer Schrägfläche 8 teilweise überdeckt wird. Der zwischen den Ausnehmungen
4 und 5 stehengebliebene Trennungssteg 9 bildet einen Anschlag, dessen
Funktion noch im einzelnen zu beschreiben ist. Weiterhin ist in den Laufschienen
je eine Rastnut 10
vorgesehen. Diese Rastnuten befinden sich im Bereich
des hinteren Endes der Längsnuten 6 nahe an der Schulterkappe 3. Es
sei darauf hingewiesen, daß sich mit Rücksicht auf die Drehverriegelung die Längsnut
6 mit der Vertiefung 7 und der Rastnut 10 sowie die Schrägfläche
an dem Vorsprung 8 in der Ausnehmung 5 bei der einen Laufschiene an
der Oberseite und bei der anderen Laufschiene an der Unterseite angeordnet sind.
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Mit den Nuten und Ausnehmungen in den Laufschienen 2 wirkt eine Haltevorrichtuno,
zusammen,
die bei der als Ausführungsbeispiel dargestellten Waffe auf dem
Puffergehäuse 11 gelagert ist, das in bekannter Weise eine Federanordnung
zum Abbremsen des rücklaufenden Verschlusses aufnimmt. Auf diesem Puffergehäuse
ist ein ringförmiges Verriegelungsglied 12 drehbar gelagert. Dieses Verriegelungsglied
befindet sich gänzlich innerhalb des Waffengehäuses 1 und weist an seiner
dem Ende des Waffengehäuses zugewandten Stirnfläche zwei Ausnehmungen
26 auf, in die Mitnehmer 14 eines Betätigungsringes 13 eingreifen,
der außerhalb des Waffengegehäuses 1 konze.ntrisch zum Puffergehäuse
11 angeordnet ist. In eiem Zwischenraum zwischen dem Puffergehäuse
11 und dem Betätigungsring 13 ist eine schraubenförmige Spannfeder
15 angeordnet,. von deren Enden das eine in den Betätigungsring
13 und das andere in einen Spannring 16 eingehängt ist. Dieser Spannring
ist auf dem Puffergehäuse 11 gelagert und greift mit einem zylindrischen
Ansatz in den Raum zwischen dem Puffergehäuse 11 und dem Betätigungsring
13 ein. Der Spannring 16 weist an seiner Stirnseite Einschnitte auf,
in die eine im Betätigungsring 13 eingesetzte Nfitnehmerfeder 17 eingedrückt
werden kann. Außerdem ist mit dem Spannring 16 ein nicht näher dargestellter
Federring verbunden, der in entsprechende Aussparungen des Puffergehäuses einzurasten
vermag und das Drehen des Spannringes nur in einer Richtung zuläßt. Die soeben beschriebene
Spannvorrichtung ist auf dem Puffergehäuse 11 mit Hilfe eines Seegerringes
18
gesichert.
Im Puffergehäuse ist ein Bolzen 19 in
seiner Längsrichtung verschiebbar gelagert, dessen Ende eine axiale Bohrung der
rückwärtigen Stirnfläche des Puffergehäuses 11 durchdringt. Dieser Bolzen
ist von einer Feder 20 belastet, die sich im Puffergehäuse abs',ützt.
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Das in den Ab b. 5 und 6 gesondert dargestellte Verriegelungsglied
weist in der in Schußrichtung gelegenen Stirnfläche zwei exzentrische Aussparungen
21 auf, die im Bereich von zwei einander gegenüberliegenden Verriegelungsnasen
23 angebracht sind. Diese Verriegelungsnasen sind durch eine sich in Umfangsrichtung
des Verriegelungsgliedes erstreckende Nut 24 in zwei axial hintereinanderliegende
Ab-
schnitte getrennt. Außerdem sind an dem Verriegelungsglied im Abstand
von den Verriegelungsnasen zwei Anschlagnasen 22 angebracht. Endlich weist das Verriegelungsglied
an der dem Betätigungsring 13
zugekehrten Stirnfläche noch einen axialen Fortsatz
25 mit zwei Einschnitten 26 auf, die die Mitnehmer 14 des Betätigungsringes
13 aufnehmen.
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Bei montierter Schulterstütze ist die Feder 15 so vorgespannt,
daß sie auf den Betätigungsring 13 ein Drehmoment, beispielsweise entgegen
dem Uhrzeigersinn, ausübt. Dieses Drehmoment wird mit Hilfe der Mitnehmer 14, die
in die Einschnitte 26 eingreifen, auf das Verriegelungsglied 12 übertragen,
das auf dem Puffergehäuse 11 drehbar gelagert ist. Das Verriegelungsglied
12 ist jedoch an einer Drehbewegung durch die Laufschienen 2 der Schulterstütze
gehindert, die in den Zwischenraum zwischen den Anschlagnasen 22 und den Verriegelungsnasen
23 eingreifen, sofern nicht den Verriegelungsnasen die Ausnehmungen 4 und
5 oder die Rastnuten 10 der verschiebbaren Laufschienen gegenüberstehen.
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Befindet sich die Schulterstütze in ihrer eingefahrenen Ruhestellung,
so ist sie gänzlich in das Waffengehäuse 1 eingeschoben. Es greifen dann
die Verriegelungsnasen 23 in die Rastnuten 10 der Laufschienen 2 unter
der Kraft der Feder 15 ein und halten dadurch die Schulterstütze in der Ruhestellung
fest. In dieser Ruhestellung ist der im Puffergehäuse 11
verschiebbar gelagerte
Bolzen 19 zurückgeschoben und liegt unter der Kraft der Feder 20 innen an
der Schulterkappe 3 der Schulterstütze an.
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Soll die Schulterstütze ausgezogen werden, so muß zunächst der Betätigungsring
13 durch Druck auf den an ihm angebrachten Betätigungsflügel ein gewisses
Stück im Uhrzeigersinn gedreht werden. Der Betätigungsring nimmt das Verriegelungsglied
12 mit und hebt dadurch die Verriegelungsnasen 23 aus den Rastnuten
10 der Laufschienen 2 heraus. Die so freigegebene Schultertütze wird nun
von der Feder 20 und dem Bolzen 19 nach hinten bewegt, so daß die Rastnuten
10 aus dem Bereich der Verriegelungsnasen 23 kommen und die Schulterstütze
nach Freigabe des Betätigungsringes frei nach hinten in die Gebrauchsstellung ausgezogen
werden kann. Während die Laufschienen 2 an dem Verriegelungsglied 12 entlanggleiten,
befinden sich die Verriegelungsnasen 23 in den Längsnuten 6 der Laufschienen
und halten diese Laufschienen zusammen. Die Anschlagnasen 22 verhindern dagegen
ein zu weites Verdrehen des Verriegelungsgliedes. Nähert sich die Schulterstütze
ihrer Gebrauchsstellung, so laufen die Verriegelungsnasen 23 in die Vertiefungen
7 der Längsnuten 6 ein. Die Schulterstütze erreicht ihre Endstellung,
wenn die Trennungsstege 9 an den Verriegelungsnasen 23
des Verriegelungsgliedes
12 zur Anlage kommen. Die Verriegelungsnasen 23 stehen dann den Ausnehmungen
4 und 5 der Laufschienen gegenüber und werden von der Feder 15 in
diese Ausnehmungen hineingedreht. Dabei laufen die Außenflanken der exzentrischen
Ausspaiungen 21 auf die Schrägflächen der Vorsprünge 8 auf und ziehen die
Laufschienen 2 radial in Richtung auf die Drehachse des Verriegelungsgliedes, so
daß die Laufschienen gegen entprechende Führungsflächen des Waffengehäuses angepreßt
werden. Auf diese Weise wird in der Gebrauchsstellung zwischen der Schulterstütze
und dem Waffengehäuse eine feste Verbindung erzielt, die sowohl ein seitliches Verdrehen
der Schulterkappe 3 gegenüber dem Waffengehäuse verhindert als auch alle
Rückstoßkräfte aufzunehmen iri der Lage ist.
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Die Entriegelung der Schulterstütze erfolgt wieder durch Drehen des
Betätigungsringes 13, dessen Drehbeweguiig auf das Verriegelungsglied 12
übertragen wird, so daß die Verriegelungsnasen aus den Ausnehmungen 4 und
5 heraus sowie die Aussparungen 21 von den Schrägflächen der Vorsprünge
8 abgehoben werden. Die Schulterstütze kann nun eingeschoben werden, bis
die Innenfläche der Schulterkappe 3 an das aus dem Puffergehäuse
11 heraustretende Ende des Bolzens 19 anstößt. Gegen den Widerstand
der Feder 20 läßt sich dann die Schulterstütze weiter bis in die Ruhelage drücken,
in der die Verriegelungsnasen wieder in die Rastnuten 10 einfallen. Die Schulterstütze
ist nunmehr in ihrer Ruhestellung gesichert und hat dort ebenfalls einen festen
sitz.
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Bei der dargestellten Schulterstütze können Teile der Oberfläche der
Laufschienen, die nicht an Gegenflächen des Waffengehäuses entlanggleiten und nicht
zur Verriegelung dienen, mit einer Gummischicht überzogen sein, so daß der Schütze
nicht das blanke Metall anzugreifen oder gar sein Gesicht beim Schießen an das blanke
Metall anzulegen braucht.
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Vom dargestellten Ausführungsbeispiel sind Ab-
weichungen möglich.
Solche Abweichungen können sich daraus ergeben, daß die Erfindungsmerkmale in abgewandelter
Kombination Anwendung finden.