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Umschlag einrichtung zur Entladung von Schüttgütern aus Lastwagen
in Umschlagbunker Die Erfindung betrifft eine Umschlageinrichtung zur Entladung
von Schüttgütern aus Lastwagen in Umschlagbunker mit darüber angeordnetem, befahrbarem
Abdeckrost.
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Umschlageinrichtungen zur Entladung von Schüttgütern in Umschlagbunker
mit darüber angeordneten Abdeckrosten sind bereits in verschiedenen Ausführungsformen
bekannt. Einige bekannte Umschlageinrichtungen sind lediglich zur Entladung von
Schüttgütern aus Waggons vorgesehen und entsprechend nur von Schienenfahrzeugen
zu befahren. Bei einer beschriebenen Ausführungsform ist eine Kippvorrichtung für
Waggons verwirklicht, die mittels einer Rahmenkonstruktion von Stützmauern und Zwischenwänden
getragen wird. Auf dieser Kippvorrichtung sind auch dieAbdeckrostie vorgesehen.
DieUmschlagbunker sind randseitig in den Zwischenwänden befestigt. Es handelt sich
bei diesen bekannten Ausführungsformen um ortsfeste Umschlageinrichtungen, die zur
Entladung von Schüttgütern aus Lastwagen nicht geeignet sind.
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Man kennt auch Zwischenbehälter für Schüttgut mit einem zum Abzug
des Gutes dienenden Längsförderer, bei denen zur Annahme des Schüttgutes aus ebenerdig
stehenden Fahrzeugen der Behälter unter Flur angeordnet und mit einem ebenerdigen
Rost abgedeckt sowie der rückkehrende Trum des Förderers unmittelbar unter dem Rost
entlanggeführt ist. Derartige Zwischenbehälter bilden gleichsam Umschlagbunker,
an deren durch eine Stützmauer gesicherten Rand die Kraftfahrzeuge in Längsrichtung
heranfahren und das Material in den Bunker durch Abklappen der Seitenwände und Hochkippen
des Ladekastens zu entleeren. Umschlageinrichtungen dieser Art weisen mehrere Nachteile
auf, insbesondere sind Arbeits-und Kostenaufwand zur Erstellung solcher Einrichtungen
erheblich. Dies ist insbesondere durch die erforderliche außerordentlich massive
Ausführung der Stützmauern bedingt, da bei der üblichen Stützmauerkonstruktion der
Gesamtraddruck des Lastzuggewichtes durch Auflastermittelung in Erddruck umgerechnet
und dieser zusätzliche Erddruck als Seitenkraft von der Stützmauer aufgenommen werden
muß.
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Im übrigen sind auch Abdeckroste in verschiedenen Ausführungsformen
bekannt und dienen z. B. zum Abdecken von Gruben, Ausbau von Verkehrswegen, zur
Verstärkung von Brückenabschnitten oder werden in anderen Bereichen der Technik
als selbsttragende Elemente eingesetzt. In Fällen, wo die Roste zum Ausbau von Straßen
verwendet werden, ist es bekannt, die Roste zusätzlich mit einer Deckschicht aus
Asphalt oder ähnlichen rutschfesten Stoffen zu ver-
sehen, um einwandfreie Verkehrsverhältnisse
zu schaffen. Die Ausbildung von Umschlageinrichtungen aus Umschlagbunkern mit befahrbarem
Abdeckrost ist durch diese bekannten Maßnahmen wesentlich nicht beeinflußt worden.
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Auch Entleerungseinrichtungen eines elastisch gelagerten Bunkers
für backendes Gut mit einer den Bunkerabschluß bildenden unwuchterregenden Schwingförderrinne
od. dgl., bei der der Bunker unten weiter oder zumindest so weit wie oben ausgebildet
ist, haben auf die Probleme um die wirtschaftliche Erstellung von in konstruktiver
Hinsicht einfachen und transportablen Umschlageinrichtungen keinen maßgebenden Einfluß
genommen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Umschlageinrichtung
zu schaffen, bei der die Entladung von Kraftfahrzeugen in kürzester Zeit ohne Materialverlust
möglich ist, und die verglichen mit den üblichen Stützmauerkonstruktionen sehr viel
wirtschaftlicher erstellt werden kann, insbesondere demontierbar sein soll, um an
anderen Stellen wieder aufgebaut werden zu können.
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Diese Aufgabe löst die Erfindung dadurch, daß die Umschlageinrichtung
aus einer demontierbaren Rahmenkonstruktion besteht, in die der Umschlagbunker eingehängt
ist und die den Abdeckrost unmittelbar trägt. Die Erfindung geht von der Erkenntnis
aus, daß bei einer Befahrbarkeit des Bunkerrostes die Stützmauer in eine Rahmenkonstruktion
aufgelöst werden kann, da die Raddrücke des die Rahmenkonstruktion befahrenden Lastwagens
über den befahrbaren Rost direkt als senkrechte Kräfte in die Rahmenkonstruktion
übertragen werden können. Durch den Lastwagen ausgeübte Seitenkräfte wie im Falle
der reinen Stützmauerkonstruktion treten nicht mehr auf, so daß Stützmauern, soweit
sie in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Rahmenkonstruktion überhaupt noch zum
Einsatz kommen, vergleichsweise schwach ausgebildet
sein können.
Gleichzeitig ermöglicht die Befahrbarkeit des Rostes eine verbesserte Entladung
der Kraftfahrzeuge, da das Schüttgut nach Kippen des Ladekastens und Hochklappen
der Seitenwand durch den Rost direkt in den Bunker fällt, ohne daß hierbei Material
vor den Rädern liegenbleibt, so daß die Kraftfahrzeuge unverzüglich nach der Entleerung
abfahren, die bisher unerläßlichen Säuberungsarbeiten also entfallen können. Im
Ergebnis erhöht sich hierdurch die mögliche Umschlagkapazität auf das Vierfache.
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Im einzelnen läßt sich die Erfindung auf verschiedene Weise verwirklichen.
So besteht die Möglichkeit, den Abdeckrost nur mit einer Seite der Radsätze zu befahren
und für die andere Seite der Radsätze an der Rahmenkonstruktion eine durch Ausleger
gehaltene Plattform vorzusehen. Zweckmäßig besteht der befahrbare Teil des Abdeckrostes
aus mit Abstand voneinander angeordneten T-Trägern, wobei deren Abstände so gewählt
sind, daß einerseits das zur Entladung kommende Material gut zwischen den Trägern
hindurchfallen kann, andererseits aber sich die Reifen der Kraftfahrzeuge nicht
in die Spalte zwischen den T-Trägern eindrücken können. In vorteilhafter Ausführungsform
besteht die Rahmenkonstruktion aus Stahl- oder Stahlbetonrahmen, die durch Streben
und/ oder vorgefertigte Stahlbetonplatten demontierbar verbunden sind und auf diese
Weise im Ergebnis eine demontierbare Rahmenkonstruktion darstellen. Die Stahlbetonplatten
können dabei gleichzeitig Stützwände für eventuell angeschüttete Erdwälle od. dgl.
bilden. Auch besteht die Möglichkeit, die Fundamente für die Rahmenkonstruktion
demontierbar zu gestalten, so daß im Ergebnis die erfindungsgemäße Umschlageinrichtung
unschwer verlegt und an anderen Einsatzorten wieder aufgebaut werden kann.
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Weiter sieht die Erfindung vor, Abdeckroste und Bunkerseitenwände
gelenkig zu lagern und mit Rüttelvorrichtungen zu versehen. Am unteren Bunkerabschluß
sind zweckmäßig Vibrationsrinnen vorgesehen, die ein dosiertes Beschicken der gegebenenfalls
unter dem Bunker angeschlossenen Fördermittel ermöglich-en.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile bestehen im wesentlichen
darin, daß die erfindungsgemäße Umschlageinrichtung einen wesentlich schnelleren
Umschlag der Schüttgüter ermöglicht als das bei den bisher bekannten Umschlageinrichtungen
für Lastwagen der Fall ist. Der schnellere Umschlag ist dadurch bedingt, daß das
Schüttgut unmittelbar durch den Abdeckrost hindurch in den Umschlagbunker fällt.
Das Entladen der Kraftfahrzeuge geht also ohne Materialverlust vor sich und macht
ein Freisohaufeln der Lastkraftwagenräder nicht mehr erforderlich. Das führt zu
einer Verkürzung der Umschlagzeit. Ein besonderer Vorteil ist jedoch darin zu sehen,
daß die erfindungsgemäße Umschlageinrichtung verglichen mit den üblichen Stützkonstruktionen
sehr viel wirtschaftlicher erstellt werden kann, insbesondere demontierbar ist,
d.h., es handelt sich bei der erfindungsgemäßen Einrichtung um eine transportable
Umschlageinrichtung, die an andere Einsatzorte verlagert und dort wieder aufgehaut
werden kann.
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Im folgenden sei die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Draufsicht auf eine
erfindungsgemäße Umschlageinrichtung,
F i g. 2 einen Schnitt in Richtung A-B durch
den Gegenstand nach F i g. 1, F i g. 3 einen Schnitt in Richtung C-D dadurch den
Gegenstand nach F i g. 1.
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Im einzelnen zeigen die Figuren eine Umschlageinrichtung zur Entladung
von Schüttgütern aus Lastwagenl in Bunkeranlagen. Der Umschlagbunker2 ist durch
einen von den Lastwagen im Ausführungsbeispiel zur Hälfte befahrbaren Rost 3 abgedeckt,
der in seinem befahrbaren Teil 3 a aus mit Abstand nebeneinander angeordneten T-Trägern
4 besteht. Der Umsehlagbunker 2 ist in eine Rahmenkonstruktion 5 eingehängt, die
gleichzeitig den befahrbaren Rost 3 trägt. Da im Ausführungsbeispiel der Abdeckrost
3 nur durch die eine Seite der Radsätze 1 a der Lastwagen 1 befahrbar ist, ist für
die andere Radsatzseite 1 b eine an der Rahmenkonstruktion 5 angebrachte Plattform
6 vorgesehen und in einer solchen Breite gehalten, daß das Gewicht der Lastwagen
1 angenähert als senkrechte Kraft in die Rahmenkonstruktion 5 im Ausführungsbeispiel
in die Stützen 5 a übertragen wird. Im Ausführungsbeispiel besteht die Rahmenkonstruktion
5 aus Stahlrahmen Sb, die durch vorgefertigte Stahlbetonplatten 5 c miteinander
verbunden sind und gleichzeitig als Stützmauer für Erdanschüttungen 7 dienen. Diese
Erdanschüttungen 7 bilden eine Anfahrt- bzw. Abfahrtrampe 8 für die Lastwagen 1.
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Die Seitenwände 2 a des Umschlagbunkers 2 sind gelenkig gelagert
und mit Rüttelvorrichtungen 9 versehen, um Brückenbildungen bei Feinkohle und ähnlichem
Gut verhindern zu können. Rüttelvorrichtungen ähnlicher Art lassen sich auch an
den Rosten 3 verwirklichen, wenn ein Zusetzen derselben befürchtet werden muß. Im
übrigen sind am unteren Bunkerabschluß Vibrationsrinnen 10 vorgesehen, die eine
dosierte Abgabe auf ein unter dem Umschlagbunker 2 angeordnetes Förderbandll gewährleisten.
Die gesamte Rahmenkonstruktion 5 ist zerlegbar ausgebildet, was im einzelnen in
den Figuren nicht dargestellt ist. Im übrigen besteht die Möglichkeit die Fundamente
12 für die Rahmenkonstruktion 5 ebenfalls aus transportablen Einheiten aufzubauen
und diese demontierbar miteinander zu verbinden. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit,
die gesamte Umschlageinrichtung zu zerlegen und an anderen Einsatzorten wieder aufzubauen.
In F i g. 1 ist die den Bunker abdeckende Rostkonstruktion 3 nur zum Teil dargestellt,
um einen Einblick in den Umschlagbunker 2 selbst zu ermöglichen. In Wirklichkeit
deckt diese Rostkonstruktion selbstverständlich den gesamten Umschlagbunker ab.
Die T-Träger 4 des befahrbaren Rostteiles 3 a weisen einen solchen Abstand auf,
daß das Schüttgut zwischen ihnen hindurchfallen kann, andererseits aber die Räder
der Lastwagen 1 sich nicht in die Spalte zwischen den T-Trägern eindrükken können.