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Lasttrennschalter Die Erfindung bezieht sich auf Lasttrennschalter
mit einem in einen festen Gegenkontakt eingreifenden Haupttrennmesser und diesem
beim Abschalten nachfolgendem Schnellschaltmesser sowie mit einer Flachlöschkammer,
in der das Schnellschaltmesser den Abschaltlichtbogen zieht.
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Ist ein Schalter der genannten Art schon länger im Betrieb, so sind
Verrußungen der Flachlöschkammer nicht völlig zu vermeiden. Schaltet der Schalter
nun auf einen Kurzschluß, so kann es vorkommen, daß infolge dieser Verrußungen ein
Einschaltlichtbogen zwischen dem Schnellschaltmesser und dem festen Abreißkontakt
innerhalb der Flachlöschkammer entsteht, der bei hohen Strömen zur Zerstörung der
Kammer führen kann. Solche Einschaltlichtbögen lassen sich vermeiden, wenn man dafür
sorgt, daß das Schnellschaltmesser beim Einschalten von dem festen in der Löschkammer
angeordneten Abreißkontakt noch einen verhältnismäßig großen Abstand hat, wenn das
Haupttrennmesser bereits den festen Hauptkontakt berührt. Das Einschalten des Stromes
erfolgt dann immer an den Hauptkontakten, und die erwähnten nachteiligen Erscheinungen
können nicht auftreten.
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Insoweit kann man an sich bekannte Schalter mit Haupt- und in einer
Löschkammer bewegten Lichtbogenkontakten zum Vorbild nehmen, bei denen die Lichtbogenkontakte
jeweils nach den Hauptkontakten unter Last aus- und lichtbogenfrei einschalten und
bei denen somit ein Einschaltlichtbogen in der Kammer vermieden wird. Das spätere
Einschalten der Lichtbogenkontakte wird bei bekannten Schaltern durch eine Kontaktverlagerung
an den Hauptkontaktstellen bewirkt. Dies erfordert zusätzliche bewegliche Stromübergangsstellen,
die zu Schwierigkeiten Anlaß geben können. Der Erfindung liegt demgegenüber die
Erkenntnis zugrunde, daß Kontaktanordnungen um so sicherer im Betrieb sind, je einfacher
ihr Aufbau ist. Das Problem soll daher mit anderen Mitteln gelöst werden.
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Bei einem Schalter mit Flachlöschkammer der der Erfindung zugrunde
liegenden Art ist bereits vorgeschlagen worden, am festen Hauptkontakt eine Verlängerung
vorzusehen, um dadurch zu erreichen, daß das Schnellschaltmesser noch einen großen,
einen Lichtbogenüberschlag ausschließenden Abstand von seinem festen Gegenkontakt
hat, wenn das Haupttrennmesser beim Einschaltvorgang die Verlängerung des festen
Hauptkontaktes berührt.
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Durch die Erfindung wird das Problem auf andere Art gelöst. Erfindungsgemäß
ist die Anordnung des Schnellschaltmessers so getroffen, daß das Schnell-Schaltmesser
dem Haupttrennmesser derart zeitverzögert nachfolgt, daß es während der Eingriffsbewegung
des Haupttrennmessers in seinen.festen Gegenkontakt einen erheblich größeren Schaltwinkel
beschreibt als das Haupttrennmesser. Hierdurch ist das lichtbogenfreie Einschalten
des Schnellschaltmessers nach dem Einschalten der. Last durch das Haupttrennmesser
gewährleistet. Am festen Hauptkontakt ist also ein als Gleitbahn auszubildendes
Verlängerungsstück nicht erforderlich, so daß die damit unter Umständen verbundenen
Schaltschwierigkeiten nicht vorkommen können.
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Die Erfindung läßt sich auf verschiedene Arten verwirklichen, wie
aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen zu ersehen ist.
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In den F i g. 1 bis 3 sind drei Möglichkeiten veranschaulicht. In
allen Figuren hat der Schalter auf einem Grundrahmen 1 zwei Stützisolatoren 2 und
3, die die festen Anschlußkontakte 4 und 5 tragen. Am Anschlußkontakt 5 ist das
bewegliche Haupttrennmesser 6 drehbar befestigt. Der Anschlußkontakt 4 trägt den
festen Hauptkontakt 7 sowie den festen Abreißkontakt B. Der feste Abreißkontakt
8 befindet sich in der im Schnitt gezeichneten flachen Löschkammer 9, in die das
bewegliche Schnellschaltmesser 10 einschlägt. Der Schalter wird durch Drehen der
Antriebswelle 11 betätigt, deren Kurbel 12 das Haupttrenmnesser 6 über die Antriebsstange
13 antreibt. Der feste Abreißkontakt 8 besteht, was hier nicht weiter dargestellt
ist, aus zwei federnd gegeneinandergepreßten Backen, die infolge von Abschrägungen
ein Einschlagen des Schnellschaltmessers 10
ohne weiteres gestatten.
Das Schnellschaltmesser kann jedoch nicht mehr aus dem Abreißkontakt 8 herausgeschwenkt
werden. Es kann vielmehr nur vom Abreißkontakt 8 gelöst werden, indem es unter den
Backen gleitend hervorgezogen wird. Solche Abreißkontakte sind seit langer Zeit
bekannt. Ihre Verwendung beim vorliegenden Schalter ist zweckmäßig, jedoch nicht
unbedingt erforderlich.
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Beim Ausführungsbeispiel der F i g. 1 ist das Schnellschaltmesser
10 im Punkt 14 am Haupttrennmesser 6 gelenkig befestigt. Am Gelenkpunkt
14 ist außerdem der Mitnehmer 15 angelenkt, und die Feder 16 sucht das Schnellschallmesser
10 stets an den Mitnehmer 15 anzulegen. 'Über eine Antriebsstange 17 ist der Mitnehmer
15 mit der Kurbel 18 verbunden, die fest auf der Welle 11 angeordnet und gegenüber
der Kurbel 12 um einen bestimmten Winkel, etwa 45°, versetzt ist.
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Im Einschaltzustand wird das Schnellschallmesser 10 im Abreißkontakt
8 und das Haupttrennmesser 6 im festen Hauptkontakt 7 gehalten. Zum Ausschalten
wird die Welle 11 gegen den Uhrzeigersinn gedreht. Die Kurbel 12 und die Antriebsstange
13 schwenken das Haupttrennmesser 6 nach links, so daß es sich aus dem festen Kontakt
7 löst. Das Schnellschallmesser 10 wird noch eine Weile vom festen Abreißkontakt
8 gehalten, bei der weiteren Schwenkbewegung des Messers 6 aber unter den Backen
des Abreißkontaktes 8 gleitend hervorgezogen, bis es schließlich frei wird und unter
der Wirkung der Feder 16 eine Schnappbewegung in Ausschaltrichtung ausführt. Die
Bewegung wird durch den Mitnehmer 15 begrenzt, der inzwischen durch die Stange 17
nach links ausgeschwenkt wurde. Der Schalter ist dann ausgeschaltet und der Lichtbogen
in der Löschkammer 9 gelöscht.
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Durch Rechtsdrehen der Antriebswelle 11 wird der Einschaltvorgang
bewirkt. Die Stange 13 schwenkt das Haupttrennmesser 6 und die Stange 17
das Schnellschallmesser 10 über den Mitnehmer 15 ein. Die Verhältnisse sind dabei
antriebsmäßig so getroffen, daß das Schnellschaltmesser 10 noch einen großen
Abstand vom Abreißkontakt 8 hat, während das Hauptschaltmesser 6 bereits den festen
Hauptkontakt 7 berührt. Diese Stellung ist in der Zeichnung dargestellt. Bei der
weiteren Einschaltbewegung greift das Haupttrennmesser 6 voll in den Hauptkontakt
7 ein, und das Schnellschallmesser 10 gelangt hinter die Backen des Abreißkontaktes
B. Während das Messer 6 vollends in den festen Kontakt 7 eingreift, befinden sich
die Kurbel 12 und die Stange 13 im Bereich des Totpunktes, und das Messer 6 legt
infolgedessen nur noch einen kleinen Weg zurück. Wegen der versetzten Stellung der
Kurbel 18 ist aber der vom Schnellschaltmesser 10 in dieser Zeit zurückgelegte
Weg groß. Die Feder 16 ist im Einschaltzustand wieder voll gespannt, und der Schalter
ist für einen späteren Abschaltvorgang betriebsbereit. Die Zeichnung läßt ohne weiteres
erkennen, daß Einschaltlichtbögen zwischen Schnellschallmesser 10 und festem Abreißkontakt
8 gar nicht vorkommen können.
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Das Ausführungsbeispiel der F i g. 2 entspricht in seiner Wirkungsweise
dem Schalter der F i g. 1. Die bauliche Abweichung besteht lediglich darin, daß
der Mitnehmer nicht hinter dem Antriebsgestänge dem Haupttrennmesser zugeordnet
ist, sondern daß er sich vor dem Antriebsgestänge an der Antriebswelle befindet.
Dem Mitnehmer 15 der Fig. 1 entspricht die lose auf der Welle 11 sitzende Kurbel
15' mit dem Mitnehmerstift 15". Sie wird durch die fest auf der Welle 11
angebrachte Kurbel 18', die der Kurbel 18 der F i g. 1 entspricht, betätigt und
ist mit ihr durch die Feder 16', die der Feder 16 entspricht, nachgiebig verbunden.
Somit kann das Haupttrennmesser 6 ausgeschaltet werden, ohne daß zunächst das Schnellschaltmesser
10 aus dem Kontakt 8 gelöst wird. Es wird die Feder 18' gespannt, die dann nach
Abgleiten des Schnellschaltmessers 10 vom Abreißkontakt 8 die Schnellschaltbewegung
des Messers 10 hervorruft und den Mitnehmer 15' mit dem Stift 15" an die Betätigungskurbel
18' heranzieht, so daß diese beim späteren Einschalten den Mitnehmer 15' betätigt,
der dann über die Stange 17' das Messer 10 bewegt.
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Beim Schalter der F i g. 3 ist das Schnellschallmesser 10 unabhängig
vom Haupttrennmesser 6 an einem Festpunkt 19 des Anschlußkontaktes 5 gelagert. An
der Lagerstelle wirkt eine Feder 16" im ausschaltenden Sinne auf das Schnellschaltmesser
10
ein. Das Schnellschaltmesser 10 hat ein Gelenk 20 mit einer Feder 21, die
das Gelenk zu strecken sucht. Wird das Haupttrennmesser 6 in Ausschaltrichtung bewegt,
so wird das noch vom Abreißkontakt 8 gehaltene Schnellschallmesser 10 unter der
Wirkung der starken Feder 16" durchgeknickt, da sich der fest am Hauptmesser sitzende
Mitnehmer 22 ebenfalls nach links bewegt. Gleitet das Schnellschaltmesser 10 aus
dem Abreißkontakt 8 heraus, so wird es durch die Feder 21 im Gelenk gestreckt und
durch die Feder 16" schließlich an den Anschlag 23 angelegt. Beim Einschalten nimmt
der Mitnehmer 22 das gestreckte Schnellschaltmesser 10 mit. Das Nacheilen
des Schnellschallmessers 10 gegenüber dem Hauptrennmesser 6 kommt hier im wesentlichen
durch die verschiedenen Schaltwinkel von Haupt- und Schnellschallmesser zustande.