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Tragriemen für Handfeuerwaffen Die Erfindung bezieht sich auf einen
Tragriemen für ein Gewehr oder eine Maschinenpistole, dessen vorderes Riemenende
vorne an der Waffe durch einen Karabinerhaken befestigt ist und dessen hinteres
Riemenende in einer verstellbaren Schlaufe ein am Kolben der Waffe anbringbares
Befestigungsmittel trägt.
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Bei den bekannten Tragriemen ist das die verstellbare Schlaufe bildende
Riemenende durch eine Schnalle oder mittels in Löcher des Riemens eingehängte Krallen
fest mit dem Riementrumm verbunden, das von dem einen Ende zu dem anderen Ende der
Waffe durchläuft. Diese Schnallen oder Haken dienen bei den bekannten Tragriemen
lediglich zur Anpassung der Länge des Tragriemens an die Gestalt des Trägers oder
die Bedürfnisse der Handhabung der Waffe.
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Mit diesem bekannten Tragriemen kann die Waffe auf dem Rücken oder
vor der Brust getragen werden. In Schießbereitschaft läßt sich die Waffe jedoch
nicht bequem umgehängt tragen, sofern nicht der Riemen ganz langgestellt wird. Dann
aber ist der Riemen für die anderen Tragarten zu lang. Die Längenverstellung des
Riemens muß jedoch mit Hilfe der Schnallen oder der Krallen vorgenommen werden.
Diese Riemenverstellung ist naturgemäß nicht leichtgängig, denn der Riemen soll
ja während des Tragens der Waffe seine Länge nicht ändern.
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Es ist weiterhin bekannt, die zur Veränderung der Länge des Tragriemens
dienende Schnalle unmittelbar neben dem Befestigungsmittel anzubringen, das in der
verstellbaren Schlaufe angeordnet ist. Das freie, die verstellbare Schlaufe bildende
Riemenende ist mit einer Öse versehen, die in einen am Riemen angebrachten Knopf
einhängbar ist. Auf diese Weise läßt sich das freie Riemenende vom Tragriemen lösen,
und es können weitere, zu tragende Gegenstände in die an dem Riemenende angebrachte
Öse eingehängt werden. Die Handhabung der Waffe wird durch diese bekannte Ausbildung
des Tragriemens nicht beeinflußt.
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Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Tragriemen
zu schaffen, mit dem nicht nur die Waffe auf dem Rücken oder vor der-Brust getragen,
sondern auch in Schießbereitschaft gehalten werden kann. Diese Aufgabe wird nach
der Erfindung dadurch gelöst, daß an dem die verstellbare Schlaufe bildenden Riemenende
ein Einhängebügel vorgesehen ist, durch den das von dem einen Ende zu dem anderen
Ende derWaffe durchlaufendeRiementrumm lose hindurchgeführt ist, wobei in bekannter
Weise eine Einhängeöse für diesen beweglichen Einhängebügel vorgesehen ist. Der
besondere Vorteil der Erfindung liegt darin, daß sich die Waffe mit Hilfe dieses
erfindungsgemäßen Tragriemens auf zahlreiche Arten tragen und umhängen läßt. Soll
die Waffe in Schießbereitschaft getragen oder umgehängt werden, so wird der Einhängebügel
nicht in die Einhängeöse eingehängt, so daß dieser Bügel und damit das an ihm befestigte
Riemenende entlang dem von vorne nach hinten an der Waffe verlaufenden Riementrumms
gleiten kann und somit eine Riemenlage am Körper erzielt wird, die bei bekannten
Riemen nur durch Verlängerung des Riemens erreicht werden kann. Soll die Waffe auf
dem Rücken oder vor der Brust getragen werden, so wird der Einhängebügel in die
Einhängeöse eingehängt, so daß der Tragriemen verhältnismäßig kurz wirkt. Außerdem
kann mit dem erfindungsgemäßen Tragriemen die Waffe auf dem Rücken auch so getragen
werden, daß die beiden Riementrumme auf verschiedenen Körperseiten wie bei einem
Rucksack verlaufen.
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In den Riemen kann außerdem in bekannter Weise eine Schnalle zur entsprechenden
Verlängerung des Riemens eingeschaltet sein.
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Der besondere Vorteil der Erfindung liegt in den vielen Möglichkeiten,
die Waffe zu tragen oder umzuhängen und insbesondere darin, daß nur ein Bügel in
eine Öse eingehängt werden muß, um mit einem Riemen bestimmter Länge die Vorteile
eines kurzen Riemens (Tragen vor der Brust oder über dem Rükken) bzw. die Vorteile
eines langen Riemens (Tragen in Schießbereitschaft) zu erzielen.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung
von zwei Ausführungsformen der Erfindung in Verbindung mit den Ansprüchen und der
Zeichnung. Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer
Ausführungsform der Erfindung verwirklicht sein.
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In der Zeichnung sind Ausführungsformen der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Tragriemens,
F
i g. 2 einen Teil des in F i g. 1 dargestellten Tragriemens bei einer anderen Ausführungsform
der Erfindung.
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Bei der in F i g. 1 dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist
am einen Ende eines Tragriemens ein Karabinerhaken 1 befestigt, der am vorderen
Ende des Gewehres, automatischen Gewehres oder einer Maschinenpistole in eine entsprechende
Öse eingehängt wird. Am hinteren Ende der Waffe, also an einem Gewehrkolben oder
einer Schulterstütze, ist wiederum eine Öse befestigt, in die ein Haken 2 eingehängt
wird, durch den der Tragriemen hindurchgeschlauft ist. Am anderen Riemenende 3 ist
ein Einhängebügel4 befestigt, durch den das von der vorderen Befestigung an der
Waffe bis zur hinteren Befestigung an derWaffe durchlaufende Trumm lose hindurchgeführt
ist. Der Einhängebügel 4 kann in eine nicht dargestellte Einhängeöse eingehängt
werden, die am Handschutz der Waffe in einem Abstand hinter derjenigen Öse angeordnet
ist, in die der Karabinerhaken 1 eingehängt wird. Der Einhängebügel 4 wird in die
an dem Handschutz befestigte Einhängeöse dann eingehängt, wenn das Gewehr vor der
Brust oder über dem Rücken getragen wird. Der Einhängebügel4 wird jedoch aus der
Öse ausgehängt, wenn die Waffe in Schießbereitschaft getragen wird.
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Eine Schnalle 6 dient in üblicher Weise zum Einstellen der passenden
Länge des Tragriemens.
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Die Ausführungsform nach F i g. 2 unterscheidet sich von der Ausführungsform
nach F i g. 1 dadurch, daß die Einhängeöse 7 für den Einhängebügel
4 nicht an der Waffe angeordnet ist, sondern an dem Riemen selbst, und zwar
in einem geeigneten Abstand von dem am vorderen Ende der Waffe befestigten Riemenende.
Eine derartige als Haken ausgebildete Einhängeöse 7, die zur Aufnahme des Einhängebügels
4 dienen kann, ist zweckmäßigerweise so an dem Riemen befestigt, daß der Einhängebügel4
zum Einlegen in den Haken zwischen dem Haken und dem Riemen eingeführt werden muß.
Vorzugsweise ist an dem zwischen der als Haken ausgebildeten Einhängeöse 7 und dem
Karabinerhaken 1 verbleibenden Tragriemenabschnitt noch eine Blattfeder 8 befestigt,
die bestrebt ist, den Haken 7 in Anlage an den Riemen zu halten.