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Anlage zur Malzbereitung Die Erfindung bezieht sich auf eine Malzbereitungsanlage,
die einen rechteckigen Schacht oder mehrere rechteckige Schächte mit lotrechten
Seitenwänden aufweist, wobei der Schacht bzw. die Schächte durch DurchsatzregeleinrichtungeninBehandlungsabschnitte
unterteilt ist bzw. sind.
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In einem solchen Schacht durchwandert das geweichte Keimgut bzw. das
in weiterer Folge daraus gebildete Grünmalz die untereinander angeordneten Behandlungsabschnitte,
die mittels der Durchsatzregeleinrichtungen voneinander getrennt sind. In den einzelnen
Abschnitten wird das Behandlungsgut der für das Keimen bzw. für das Darren notwendigen
Behandlung, wie Lüften, Bewettern, Rasten, Erhitzen usw., unterworfen.
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Der Erfindung liegt im wesentlichen die technische Aufgabe zugrunde,
eine Anlage der angegebenen Art so auszubilden, daß die einzelnen Behandlungsgutteilchen
den Schacht weitgehend übereinstimmend durchwandern und daß eine ununterbrochene
Behandlungsgutsäule erhalten bleibt, damit die Gase, welche das Behandlungsgut quer
durchströmen sollen, auch tatsächlich durch dieses hindurchtreten und nicht etwa
ihren Weg durch gutfreie Räume nehmen.
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Durch die deutsche Patentschrift 170 465 ist es bei Malzkeimapparaten
bereits bekanntgeworden, rechteckige Schächte mit senkrechten Seitenwänden zu verwenden
und in diesen den Schacht quer durchsetzende sieb- oder gitterartige Böden anzuordnen,
welche in rüttelnde Bewegung versetzt werden können und hierbei die Rieselbewegung
des Behandlungsgutes herbeiführen. Diese Gitter- bzw. Siebböden sollen beim Herabfallen
des Behandlungsgutes von den etagenförmig übereinander gelagerten Einzeltennen ein
Wenden des Behandlungsgutes bewirken. Die Sieb-. oder Gitterböden werden zum Rütteln
zunächst angehoben und dann freigegeben. Zur Verwendung in Anlagen, bei welchen
der Behandlungsgutstrom nicht abreißen soll, wären sie schon aus diesem Grunde unbrauchbar,
weil zumindest der für die Hubbewegung der Böden benötigte Raum frei von Behandlungsgut
sein müßte. Abgesehen hiervon muß damit gerechnet werden, daß bei kleinstmöglicher
Bemessung der Durchtrittsöffnungen in dem Gitter- oder Siebboden die Rieselbewegung
des Behandlungsgutes erheblich behindert wird. Die erzielbare Durchtrittsleistung
läge demzufolge verhältnismäßig niedrig.
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Aus der USA-Patentschrift 2 749 280 ist eine Malzbereitungsanlage
bekanntgeworden, bei welcher Durchsatzregeleinrichtungen in Form von Zellenrädern
verwendet werden. Solche Zellenräder werden in Umlaufbewegung versetzt, wobei die
Drehgeschwindigkeit von der jeweils gewünschten Durchlaufmenge abhängt. Bei Verwendung
derartiger Zellenräder besteht die Gefahr, daß die Zellenradflügel im Vorbeistreichen
an den Einlauf- oder Auslaufkanten das durchzuschleusende Behandlungsgut beschädigen,
weil dieses teils eingeklemmt und zerrieben oder abgeschert werden kann. Die Verwendung
von Zellenrädern läßt es darüber hinaus nicht zu, den Behandlungsgutstrom als ununterbrochene
Säule aufrechtzuerhalten.
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Die Erfindung besteht nun an einer Anlage der eingangs aufgezeigten
Art darin, daß jede Durchsatzregeleinrichtung aus einer einzigen Lage von rostartig
nebeneinanderliegenden Stäben besteht, von welchen die jeweils einander benachbarten
Stäbe in gegenläufige Horizontalbewegungen versetzbar sind, wobei die Stäbe in einem
solchen Abstand voneinander angeordnet sind, daß bei deren gegenläufiger Bewegung
das Behandlungsgut durchrieselt, bei deren Stillstand aber der Durchgang des Behandlungsgutes
unterbunden ist. In Weiterentwicklung des Erfindungsgedankens empfiehlt es sich,
die Ausbildung so zu treffen, daß die Roststäbe zusätzlich um ihre Längsachse drehbar
sind.
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Die Ausbildung der Durchsatzregeleinrichtung in der erfindungsgemäßen
Art ermöglicht es, innerhalb des Schachtes eine ununterbrochene Behandlungsgutsäule
aufrechtzuerhalten. Da der Schacht mittels erfindungsgemäßer Durchsatzregeleinrichtungen
in die einzelnen Behandlungsgutabschnitte unterteilt ist, wobei nach einem weiteren
Merkmal der Erfindung dafür gesorgt wird, daß die Durchsatzregeleinrichtungen in
einem Abstand voneinander angeordnet sind, daß der durch das Eigengewicht des auf
einer Durchsatzregeleinrichtung lastenden Behandlungsgutes bewirkte Druck unterhalb
der für das Behandlungsgut zulässigen Druckbeanspruchung liegt, wird einerseits
eine Entlastung des Behandlungsgutes und andererseits die Aufrechterhaltung einer
ununterbrochenen Behandlungsgutsäule erreicht. Die Behandlungsgutsäule wird
an
den Einbaustellen der Durchsatzregeleinrichtungen nicht unterbrochen, weil sie.
sich hier über das Gut fortsetzt, welches bei Stillstand der Roststäbe sich zwischen
diesen befindet.
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Die Erfindung läßt sich in besonders einfacher Weise dadurch verwirklichen,
daß die Roststäbe einer Durchsatzregeleinrichtung zwei Gruppen bilden, die von entgegengesetzten
Seiten aus antreibbar sind. Hierbei umfaßt die eine Gruppe die in einem Zeitmoment
hinbewegten und die andere Gruppe die im gleichen Zeitmoment herbewegten Stäbe.
Bei nebeneinanderliegenden Schächten, die durch eine Quertrennwand voneinander abgeteilt
sind, ist es darüber hinaus günstig, die einer Quertrennwand benachbarten Rostgruppen
in entgegengesetzter Richtung von einer gemeinsamen Welle aus antreibbar vorzusehen.
Der Antrieb der zu einer Gruppe zusammengefaßten Roststäbe kann sich dabei in einem
Hohlraum der Quertrennwand befinden und gegen Feuchtigkeit abgedichtet sein. Die
Rüffel- bzw. Schwingbewegung der Roststäbe läßt sich besonders vorteilhaft dann
erreichen, wenn die Roststäbe mit ihren der Antriebsseite abgekehrten Enden in den
Querwänden horizontalbeweglich gummigelagert sind. Die Roststäbe selbst können massiv
oder hohl ausgebildet sein. Soweit sie hohl gehalten werden, besteht die Möglichkeit,
Gase oder Flüssigkeit über sie in den Schacht einzuleiten, indem sie mantelseitig
Durchtrittsöffnungen erhalten und außenseitig an entsprechende Leitungen angeschlossen
werden. Auch kann über die Hohlroststäbe auf das Behandlungsgut im Bedarfsfall ein
Sog ausgeübt werden. Dies ist beispielsweise dann von Bedeutung, wenn das Behandlungsgut
während des Rieselns selbst Gase entwickelt, die entfernt werden sollen. Es ist
ferner vön Bedeutung, wenn die Flüssigkeit, mit der das Gas benetzt oder berieselt
worden ist, wieder abgesaugt werden soll.
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Die Erfindung ist nachstehend an Hand der Zeichnung erläutert. Dabei
zeigt F i g.1 ein Schachtteilstück mit mehreren Schnitten, F i g. 2 Querschnittsformen
der Roststäbe, F i g. 3 einen Rostantrieb in Ansicht, F i g. 4 den Rostantrieb nach
F i g. 3 in Draufsicht, F i g. 5 eine Darstellung, aus der die Einbettung der freien
Roststabenden ersichtlich ist.
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Bei dem in F i g. 1 gezeigten Schacht handelt es sich um einen Vertikalschacht,
der rechteckigen Querschnitt besitzt, wobei die kurzen, nichtgezeigten Seitenwände
vollwandig gehalten sind, während die langen Seitenwände 1 und 2 sowohl massiv als
auch perforiert sein können. Durch Trennwände 3, 3', die parallel zu den nichtgezeigten
kurzen Seitenwänden verlaufen, ist der Schacht in mehrere Teilschächte vornehmlich
übereinstimmenden Querschnittes unterteilt. Ein solcher Teilschacht ist in Fi g.
1 mit 4 bezeichnet. In lotrechter Schachterstreckung sind Durchsatzregeleinrichtungen
eingebaut, die den Schacht quer durchsetzen. Die aus der Zeichnung ersichtlichen
Durchsatzregeleinrichtungen sind mit 5, 6 und 7 bezeichnet. Sie können in hin- und
hergehende oder auch in schwingende Bewegung versetzt werden. Sie sind so ausgebildet,
daß sie bei Stillstand den Behandlungsgutdurchlaß weitgehend unterbinden, im Bewegungszustand
aber die Rieselbewegung fördern. Der vertikale gegenseitige Abstand a,
b, c ist so gewählt, daß der durch das Eigengewicht des Behandlungsgutes
bedingte Vertikaldruck unterhalb der für das Behandlungsgut noch zulässigen Druckbeanspruchung
liegt. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Durchsatzregeleinrichtüngen.als
Roste 8 bzw. 9 ausgebildet. Diese Roste können als-Stab-,oder Gitterroste gestaltet
sein. Die Roststäbe können beispielsweise von flachen Hochkantprofilschienen 10
(F i g. 2), Ovalrohren 11, Flachrohren 12 oder tropfenförmig profilierten Leisten
13 gebildet werden. Selbstverständlich können sie im Bedarfsfall auch ein anderes
Profil erhalten. Die das Weiterrieseln des Behandlungsgutes bewirkende Bewegung
der Roste kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß die einzelnen Roststäbe
um ihre Längsachse hin- und zurückgeschwenkt werden. Nach einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Roste jedoch horizontal hin und her bewegt. In dieser Weise wird beim
gezeigten Ausführungsbeispiel die Rüttelbewegung der Roste herbeigeführt. Diese
selbst bestehen aus zwei Stabgruppen, die von gegenüberliegenden Schachtseiten aus
antreibbar sind. Die der einen Stabgruppe angehörenden Roststäbe sind in F i g.
5 mit 14 bezeichnet, während die der anderen Stabgruppe angehörenden Stäbe mit 15
bezeichnet sind. Jeder einzelne Roststab 14,15 wirkt mit einem ihn antreibenden
Nockenrad 16 bzw. 17 zusammen. Er wird mittels einer Feder 18 bzw. 19 an sein ihm
zugeordnetes Nockenrad gedrückt, so daß er bei dessen Verdrehen oder Verschwenken
in hin- und hergehende Bewegung versetzt ist, wie dies durch die Pfeile Z angedeutet
ist. Die freien Enden der Roststäbe sind an elastischen Widerlagem 20 bzw. 21 in
den Trennwänden 3, 3' abgestützt.. Von jedem Nokkenrad 16,17 aus können gleichzeitig
zwei in entgegengesetzte Richtung ragende Roststäbe bewegt werden, wenn der Rostantrieb
innerhalb der Trennwände 3, 3' untergebracht wird, etwa so, wie dies in F i g. 3
und 4 dargestellt ist. Danach werden die Trennwände auf der Höhe der Durchsatzregeleinrichtungen
jeweils von einer Welle 22 bzw. 23 durchsetzt, wobei diese jeweils gegenüber den
Roststäben 14, 15 ein Nockenrad 16, 17 tragen. Die Federn 18,19 verbinden dabei
die beiden mit einem Nockenrad zusammenwirkenden, auf gegenüberliegender Seite desselben
befindlichen Roststäbe.
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Die an den Roststäben 14,15 vorgesehenen-Zapfen 24, 25, an welchen
die Federn 18, 19 angreifen, legen sich drückend an die Puffer 26, 27 aus elastischem
Werkstoff, beispielsweise Gummi, an. Es ist also jeder Roststab an seinen beiden
Enden gleichsam zwischen Gummiwiderlagem eingespannt bzw. eingebettet und bildet
ein schwingfähiges System. Werden nun die Wellen 22, 23 in Drehbewegung nach den
Pfeilen X oder Y oder in Schwenkbewegungen nach dem Pfeil V
versetzt,
dann läßt es sich so einrichten, daß die Schwingbewegung je zweier zu einer Durchsatzregeleinrichtung
gehörender Stabgruppen gegenläufig erfolgt. In einem betrachteten Zeitmoment bewegen
sich beispielsweise die Stäbe 14 in Richtung des Pfeiles C, während sich die Stäbe
15 in Richtung des Pfeiles D bewegen (F i g. 5).
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Um gegebenenfalls Abscheidungen vornehmen zu können, beispielsweise
die Malzkeime bei Heranziehung des Schachtes für die Malzerzeugung abscheiden zu
können, sind im Schacht querverlaufende Abscheider 28 (F i g. 1) eingebaut. Diese
Abscheider sind von Rohren beispielsweise rautenförmigen Querschnittes gebildet,
die in horizontalen Reihen nebeneinander und gegebenenfalls auf Lücke übereinander
angeordnet sind, an der oberen Mantelfläche 29 Perforationen aufweisen, an der unteren
Mantelfläche 30
aber vollwandig gehalten sind, so daß siebartig
abgedeckte Rinnen entstehen. In diesen Rinnen sind Transportschnecken 31 eingebaut,
die dazu dienen, das in den Rinnen sich ansammelnde Gut abzuleiten.
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Wenn der Schacht von Gas quer durchströmt werden soll, dann werden
die Längswände 1, 2 perforiert ausgebildet. Die perforierten Wände können
aus Hordenblech und/oder Profildrahthorden, gegebenenfalls auch aus einem anderen
geeigneten Material, beispielsweise aus keramischem Werkstoff, bestehen.
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Wenn das Rieselgut einer Naßbehandlung unterzogen werden soll, dann
kann die Durchsatzregeleinrichtung aus Rohren gebildet werden, die zugleich zur
Flüssigkeitszu- und/oder -ableitung herangezogen werden.