-
Matratze für Krankenbett Die Erfindung bezieht sich auf eine Matratze
für das Krankenbett von in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkten, z. B. gelähmten
Personen, mit einer Bodenplatte, einer wenigstens zweiteiligen, gepolsterten, im
Abstand von der Bodenplatte abgestützten Liegefläche, einem zentral unterhalb derselben
angeordneten, über einen zum Rand der Matratze führenden Gang herausnehmbaren Aufnahmegefäß
sowie einem zentralen Luftkissen, zu dem eine mit Absperrventil versehene Druckleitung
führt.
-
Bei einer an sich bekannten Matratze der genannten Gattung wird eine
mittlere Öffnung für ein unter der Öffnung befindliches Aufnahmegefäß durch ein
verschiebbares Luftkissen von unten her verschlossen.
-
Der Erfindung liegt die technische Aufgabe zugrunde, eine Matratze
der eingangs genannten Art unter wesentlich baulicher Vereinfachung mit in sich
geschlossener Liegefläche so auszubilden, daß die Bedienung wesentlich vereinfacht
ist.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Luftkissen
als stationärer Bestandteil der Matratze auf der Bodenplatte abgestützt und seinerseits
wahlweise Träger einer Bettschüssel oder eines zentralen Teiles der Liegefläche
ist.
-
In Weiterbildung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, daß der
Durchmesser des durch ein Polsterformstück gebildeten zentralen Teiles der Liegefläche
kleiner ist, als der Außendurchmesser der Bettschüssel. Zweckmäßigerweise ist das
Luftkissen auf der einen Seite von der festverlegten Druckleitung gehalten und auf
der anderen Seite mit Hilfe von wenigstens einem in Richtung des Ganges ziehenden
elastischen Band festgespannt.
-
Durch die erfindungsgemäße Anordnung wird erreicht, daß bei Benutzung
der Schüssel das Erfordernis entfällt, das Luftkissen mit der angeschlossenen Druckleitung
aus der Matratze herauszunehmen. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für die
Möglichkeit einer Anpressung der Bettschüssel an die Unterseite der Liegefläche
geschaffen. Durch eine solche Anpressung ergibt sich ein geruchs- und flüssigkeitsdichter
Abschluß gegenüber dem zum Rand der Matratze führenden Gang.
-
Nachstehend wird die Erfindung an Hand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel
erläutert.
-
Es zeigt F i g. 1 das Mittelteil der dreiteiligen Fassonmatratze in
Draufsicht, F i g. 2 einen Schnitt nach Linie II-II von F i g. 1, F i g. 3 einen
Schnitt nach Linie III-III von F i g. 1 bei eingefügter Bettschüssel, Fig. 4 einen
Schnitt nach Linie IV-IV von Fig. 3.
-
Das in den Figuren dargestellte Mittelstück der dreiteiligen Fassonmatratze
umfaßt eine Holzfaserplatte 1 sowie eine weitere im Abstand über der Bodenplatte
angeordnete, mit Polsterung 3 versehene und als Liegefläche dienende Holzfaserplatte2,
die in der Mitte eine kreisrunde Aussparung aufweist.
-
Solange unter der Liegefläche keine Bettschüssel 5 im Mittelstück
der Fassonmatratze eingefügt ist, liegt in der Aussparung der gepolsterten Platte
2 ein von einem Luftkissen 11,11' getragenes Polsterformstück 7 (Fig. 1).
-
Das aus einer Füllung von Schaumstoffstückchen 7' und einer diese
umspannenden Kunststoffhaut 7" bestehende Polsterformstück 7 ergänzt sich mit der
gepolsterten Platte 2 zu einer geschlossenen Liegefläche. Die Polsterung der Platte
2 besteht aus aufgeklebten Schaumstoffschichwten. Die Platte 2 ist ihrerseits gegen
die Bodenplatte 1 durch eine Anzahl übereinandergeschichteter, in unterschiedlicher
Richtung verlaufender und miteinander sowie mit Bodenplatte 1 und Liegeplatte 2
verklebter Schaumstoffstreifen 4 abgestützt. Das gegen die Bodenplatte 1 durch das
Luftkissen 11, 11' abgestützte Polsterformstück 7 ist nach Entleeren des Luftkissens
über einen seitlich aus dem Mittelstück der dreiteiligen Fassonmatratze führenden
Gang 10 ausziehbar, der zwischen der gepolsterten Platte 2 und der Bodenplatte 1
aus den Schaumstoffstreifen 4 ausgespart ist. Die inneren Oberflächen des Ganges
sind wie die übrige Oberfläche des Mittelstückes der Matratze durch einen säurefesten
Kunstlederbezug gebildet.
-
Die elastische Wandung des Luftkissens 11 weist einen in einer horizontalen
Ebene gelegenen verdickten Rand 11' auf. Es ist in seiner Lage unterhalb des zentralen
Teiles 7 der Liegefläche 2, 3, 7 elastisch fest gespannt: Durch den Anschluß einer
zwischen Liegefläche 2, 3, 7 und Bodenplatte 1 verlegten und
zur
seitlichen Kante des Mittelstückes führenden Druckleitung 9 ist es auf der von dem
Gang 10 abgewandten Seite gehalten. Zwei an der anderen Seite des Kissens, in dessen
verdicktem Rand 11' befestigte und außerhalb des Ganges an der seitlichen Kante
des Mittelstückes verankerte, elastische Bänder 12 üben auf das Kissen-11 einen
Zug in Richtung des Ganges 10 aus. Dieser elastische Zug bewirkt ferner, daß bei
geöffnetem Absperrventil 8 eine Tendenz zur selbsttätigen Entleerung des Luftkissens
11 besteht.
-
Das Absperrventil 8 ist ein von Hand in Sperrposition überführbares
Ventil. Es ist am Ende der an der seitlichen Kante des Mittelstückes neben dem Gang
10 mündenden Druckleitung 9 angeordnet. Ein Zwischenstück9' der Druckleitung 9 ist
auf der einen Seite mit dem zwischen Bodenplattel und Liegefläche 2, 3 verlegten
Abschnitt derselben und auf der anderen Seite als Verschlußstück mit dem Verschluß
11" des Luftkissens lösbar verschraubt.
-
Soll die Bettschüssel 5 in das Mittelstück eingefügt werden, wie
in Fig. 3 bzw. 4 gezeigt, so wird das Absperrventil 8 von Hand geöffnet. Unter dem
Zug der Bänder 12 entströmt die Luft aus dem Luftkissen 11 weitgehend selbsttätig.
Das Polsterstück 7 folgt dem zusammensackenden Luftkissen 11 nach unten und kann
über den Gang 10 aus dem Mittelstück herausgenommen werden. Beim nachfolgenden Einschieben
der Bettschüssel erleichtern die elastischen Bänder 12 gewissermaßen als Gleitbahnen
das Aufgleiten der Bettschüssel auf die weitgehend leege Luftkissenhaut. Das Luftkissen
11 kann über die Druckleitung 9 mit Hilfe einer üblichen, am Mundstück der Druckleitung
9 anschließbaren Luftpumpe gefüllt werden, wie sie z. B. zum Füllen von Luftmatratzen
Verwendung findet. Mit dem genannten Hilfsmittel wird das Luftkissen 11 solange
mit Luft beschickt, bis die Bettschüssel 5 zwischen demselben und der Liegeplatte
2 festgespannt ist (F i g. 3).
-
Nach Ablassen der Luft aus dem Luftkissen und Herausnahme der Bettschüssel
über den Gang 10 wird das Polsterstück7 eingeschoben und auf das leere Luftkissen
gelegt. Nach Aufblasen des Luftkissens ergibt sich die in F i g. 2 gezeigte Anordnung.
-
Die Liegefläche 3, 7 ist in sich geschlossen.
-
Der Gang 10 ist von rechteckigem Querschnitt, von durchgehend gleicher
Querschnittsfläche sowie breiter, als der Durchmesser des zentralen Polsterstückes
7. Er ist durch eine flexible Platte 6 verschließbar.